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Stand: 12. Dezember 2012
Medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Minderjährigen
Wir haben im Juli 2012 diskutiert, wie wir uns zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung von männlichen Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen öffentlich positionieren sollen, weil diese Frage oft als Angelegenheit der Religion und nicht als Frage des Kinderschutzes dargestellt wird.
Auch die Sklaverei, das Abhacken von Händen bei Diebstahl, Steinigung bei Ehebruch, das Verbrennen von angeblichen Hexen und Ketzern, Ehrenmorde aus zum Beispiel innerfamiliären Gründen, Genitalverstümmelung bei Mädchen, ebenso auch sexualisierte Gewalt gegenüber Schwächeren ist „eine jahrtausendealte Tradition“. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich eine Gesellschaft nicht weiterentwickeln kann zu einer humanitären und kindgerechten Welt.
Wir möchten uns von der Gewalt gegenüber Kindern lösen. Kinder haben einen Anspruch auf ein Leben ohne Gewalt, Schmerz, Trauma und Eingriff in die körperliche und genitale Selbstbestimmung.
Dieser Eingriff birgt Risiken in sich. Wenn überhaupt, dann sollte der betroffene Mensch darüber selbst entscheiden können, wenn er dazu voll in der Lage ist, also ab einem Alter von 18 Jahren.
Es wird geschätzt, dass mindestens 30 % der entsprechenden Gruppen in Deutschland, bei denen dieses „Ritual“ noch Sitte ist, ihre Kinder allein aus sozialem Druck ihrer Religionsgemeinschaft beschneiden lassen.
Man sollte nicht glauben, dass die Bedingungen zumindest im Krankenhaus so ideal sind. In Deutschland überleben allein 20.000 Menschen pro Jahr eine Infektion nicht, die sie in einem deutschen Krankenhaus erlitten haben, von anderen Komplikationen ganz zu schweigen. Die ärztliche Ethik gebietet es, Eingriffe auf Verlangen der Eltern nur dann vorzunehmen, wenn sie medizinisch indiziert sind.
Der deutsche Gesetzentwurf hingegen sieht nicht mal zwingend eine Betäubung vor. Früher dachte man, Säuglinge empfänden keinen Schmerz. Heute weiß man, dass das Schmerzempfinden in den ersten Lebensmonaten sogar höher ist, weil das schmerzunterdrückende System noch nicht funktionsfähig ist. Die Kinderärzte sowie Psychotherapeuten wissen, dass die Babys und Kinder von diesem Eingriff ein Trauma erleiden. Ebenso bleiben die psychosexuelle Folgen unberücksichtigt.
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 kam anlässlich des Falls eines Jungen zustande, weil es bei einem – ärztlich fehlerfrei – beschnittenen Jungen zu massiven Blutungen gekommen war. Blutungen nach diesem Eingriff sind nicht unüblich. Der Junge wurde ein Notfall. Die Mutter, eine blinde Tunesierin, versuchte daraufhin, sich das Leben zu nehmen. Sie sprang aus dem Fenster. Vor diesem Urteil herrschte in den Kliniken und Arztpraxen Rechtsunsicherheit.
Die Berufsverbände der Kinderchirurgen, Kinderärzte, Urologen, Kriminalbeamten und eine Gruppe von mittlerweile über 700 Ärzten und anderen Wissenschaftlern distanzieren sich von der Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Motiven.
Bei dem Eingriff handelt sich um eine medizinisch unbegründete und somit unzumutbare Körperverletzung, auch wenn er von Ärzten durchgeführt wird.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie begrüßte das Landgerichtsurteil im Sinne der ärztlichen Ethik. Das nun ergangene Urteil gebe Rechtssicherheit und unterstreiche das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes: „Gerade Kinderchirurgen, die nicht einwilligungsfähige Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern operativ behandeln, müssen hier strenge und klare Maßstäbe ansetzen. Nur die elterliche Einwilligung zu einer Operation, die dem Kind nach Abschätzen des Nutzen und des Risikos medizinisch zum Wohle gereicht ist rechtswirksam. Dieser Sachverhalt ist aber bei der Beschneidung kleiner Knaben ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt.“
http://www.dgkch.de/index.php/presse/189-pressemitteilung-juli-2012
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bdkj) mahnte angesichts der „fundamentalistischen Züge der Debatte“ und der „Bagatellisierung dieser Form der Körperverletzung durch die Beschneidungsbefürworter“, es müsse das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erster Stelle stehen. Verbandspräsident Wolfram Hartmann wies auf „lebenslange körperliche und vor allem seelische Verletzungen” hin. Für die Politik scheine der Rechtsfrieden „mehr zu zählen als das persönliche Trauma“.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108314004/Kinderaerzte-Koerperverletzung-wird-bagatellisiert.html
Wolfgang Bühmann, Urologie-Facharzt in Sylt-Westerland und Pressesprecher des Berufsverbandes der deutschen Urologen, ist entschieden gegen eine Beschneidung von Kindern unterhalb der Volljährigkeit und damit ohne Einwilligungsfähigkeit aus religiösen Gründen, selbst wenn diese in Narkose erfolge. „Wenn es keine medizinischen Gründe für den Eingriff gibt, dann handelt es sich eindeutig um Körperverletzung. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit steht eindeutig über der Religionsfreiheit der Eltern.“
http://www.tagesspiegel.de/politik/beschneidung-aus-medizinischer-sicht-was-bei-dem-eingriff-passiert/6806700.html
In einem gemeinsamen Aufruf von mehr als 700 Medizinern und Juristen, darunter Dr. Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Holm Putzke, Jurist an der Universität Passau, Prof. Dr. Maximilian Stehr und Prof. Dr. Hans-Georg Dietz, Kinderchirurgen an der Kinderchirurgischen Klinik der Universität München, werden Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete aufgefordert, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken: „Es herrscht eine bemerkenswerte Verleugnungshaltung und Empathieverweigerung gegenüber den kleinen Jungen, denen durch die genitale Beschneidung erhebliches Leid zugefügt wird“.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html
In seiner Sitzung vom 19. Juli 2012, in der Ferienzeit zustande gekommen, gab der Deutsche Bundestag – auf Druck der großen Religionsgemeinschaften hin – den Kinderschutz dennoch preis und nahm eine Traumatisierung der Betroffenen billigend in Kauf.
Die Debatte des Bundestages am 19. Juli 2012
http://www.youtube.com/watch?v=VnciPO32Wo4
Sitzungsprotokoll als PDF herunterladen…
Dabei stellt sich der Deutsche Bundestag nicht nur den Erkenntnissen der Kinder- und Jugendmedizin entgegen. Der deutsche Bundestag verstößt gegen die Menschen- und Bürgerrechte:
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies ist nach Auffassung von netzwerkB gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.
Nach § 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland zählt, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.
Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments faßte am 2. Oktober 2012 einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen:
EU Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development Children’s right to physical integrity.
Nach § 1631 Abs. 2 BGB galt bisher: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Dieses Recht wird durch das geplante Gesetz zur Legalisierung von Knabenbeschneidungen ausgehöhlt.
Auch der Ethikrat des Deutschen Bundestags beugte sich am 23. August 2012 dem Druck der Religionsgemeinschaften.
Am Freitag, den 28. September 2012 fand im Bundesministerium der Justiz die erste Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen statt.
Der Gesetzesentwurf formuliert einen neuen Paragraf 1631 d im Recht der elterlichen Sorge des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Eingriff darf ohne Arzt vorgenommen werden. Es ist nur von einer „im Einzelfall angemessenen und wirkungsvollen Betäubung“ die Rede. Der Kinderschutz wird gesetzlich ausgehebelt.
Das Gesetz wurde am 10. Oktober 2012 im Kabinett behandelt und soll in Kürze vom Bundestag beschlossen werden.
2012/10/2012-10-11_Gesetzesentwurf_Beschneidung.pdf
Der Entwurf wurde am 2. November 2012 dem Deutschen Bundesrat zur Besprechung vorlegt. Der Bundesrat hatte keine Einwände. Die Bundesregierung drängt darauf, das Gesetz noch im November 2012 zu verabschieden. Ein genauer Termin hierfür steht noch nicht fest.
Eine größere Gruppe von Bundestagabgeordneten legte am 8. November 2012 einen Gegenentwurf zum Entwurf der Bundesregierung vor, der ein Schutzalter von 14 Jahren vorsieht. [Gesetzesentwurf zur Beschneidung ab 14 Jahren]
netzwerkB hält den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für verfassungswidrig.
netzwerkB verbleibt bei seiner Position: Verletzungen an Kindern dürfen nicht bagatellisiert werden. Gewalt bleibt Gewalt auch und besonders an Menschen, die noch kaum eine eigene Stimme haben. netzwerkB fordert einen verbesserten Schutz der Kinder, sowohl Mädchen als auch Jungen, vor Verletzung und Gewalt. Die Beschneidung aus religiösen Motiven muss bis zur Volljährigkeit verboten sein.
Pressemitteilungen und Beiträge zum Thema
Gesetz zur Beschneidung wurde am 12. Dezember 2012 beschlossen:
Bundestag hat beschlossen – religiöser Brauch bleibt
Pressemitteilung von netzwerkB vom 11. Dezember 2012
Gesetz zur Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen Minderjährigen
An den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 11. Dezember 2012
Stellungnahme zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetz zur Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen Minderjährigen
Pressemitteilung von netzwerkB vom 23. November 2012
Rechtsausschuss des Bundestages befaßt sich mit Gesetzesentwürfen zur Beschneidung
Gesetz zur Beschneidung soll bald verabschiedet werden.
Pressemitteilung von netzwerkB vom 17. Oktober 2012
http://netzwerkb.org/2012/10/17/gesetz-zur-beschneidung-soll-bald-verabschiedet-werden/
Wenn Pillermann und Muschi.
Beitrag vom 8. Oktober 2012
http://netzwerkb.org/2012/10/08/wenn-pillermann-und-muschi/
Helsinki-Erklärung 2012 zum Recht auf genitale Selbstbestimmung
Erklärung von NOCIRC vom 3. Oktober 2012
http://hpd.de/node/14114
Mein Körper gehört mir. Kinder sind keine Besitztümer ihrer Eltern, sondern eigenständige Träger von Menschenrechten.
Beitrag vom 22. August 2012
http://netzwerkb.org/2012/08/22/mein-korper-gehort-mir/
Routine Infant Circumcision with Doctor.
Beitrag vom 8. August 2012
http://netzwerkb.org/2012/08/28/routine-infant-circumcision-with-doctor/
Contra Beschneidungsgesetz- „Die Politik reagiert reflexhaft, nicht reflektiert“.
Focus online vom 24. Juli 2012
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/contra-beschneidung-die-politik-reagiert-reflexhaft-nicht-reflektiert_aid_786545.html
Verletzungen an Kindern dürfen nicht bagatellisiert werden.
Pressemitteilung von netzwerkB vom 22. Juli 2012
http://netzwerkb.org/2012/07/22/verletzungen-an-kindern-durfen-nicht-bagatellisiert-werden/
Offener Brief zur Beschneidung „Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“.
Beitrag vom 21. Juli 2012
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html
netzwerkB lehnt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven als Gewalt gegen Kinder ab.
Pressemitteilung von netzwerkBvom 20. Juli 2012
http://netzwerkb.org/2012/07/20/netzwerkb-lehnt-die-beschneidung-von-kindern-aus-religiosen-motiven-als-gewalt-gegen-kinder-ab/
Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 26. Juni 2012
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/26_06_2012_-_Beschneidung.pdf
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Den Artikel von Netzwerkb finde ich gut.
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Ein anscheinender Fachmann ist aber sehr skeptisch wie bei einer möglichen denkbaren Verfassungsbeschwerde aufgrund anderer Urteile des Verfassungsgericht urteilen möglicherweise würde.
Er schrieb auf :
http://blog.beck.de/2012/09/25/beschneidung-von-jungen-soll-straffrei-bleiben-regelung-im-familienrecht-geplant?page=5
Ich teile den Optimismus, dass das BVerfG es schon richten werde, nicht. Dass die beabsichtigte gesetzliche Regelung offenkundig verfassungswidrig ist und nun mit geradezu peinlichen Verkürzungen, Verzerrungen und Auslassungen in der Argumentation durchgepeitscht werden soll, muss nicht heißen, dass unsere Verfassungsgericht das Spiel nicht trotzdem mitspielt. Denn die Karlsruher Richter haben sich mMn schon lange von einer streng rechtlichen Überprüfung der ihnen vorgelegten Fragen verabschiedet und fungieren leider oft genug nur noch als politische Bekräftigungsinstanz. Mittlerweile schreckt man nicht einmal mehr davor zurück, auch offenkundig falsche Behauptungen des Gesetzgebers zu wiederholen und zu übernehmen, wenn es politisch opportun ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Rechtsprechung des BVerfG zur Sicherungsverwahrung: Das BVerfG behauptet dort (BVerfGE 109, 133, 157 f., fortgeführt in BVerfGE 128, 326, 373) wider besseres Wissen, dass die Kriminalprognose zuverlässig sei. Dabei belegen sämtliche Studien (Kinzig 2008, M. Alex 2010, Müller/Stolpmann/Fromberger/Haase/Jordan 2011) das Gegenteil und nicht einmal die Koryphäen auf dem Gebiet der Kriminalprognose würden sich anmaßen zu behaupten, dass sie die Rückfälligkeit eines Straftäters „sicher“ vorhersagen können. Aber es wäre wohl politisch nicht vermittelbar, wenn man zugeben würde, dass ca. 90% der Sicherungsverwahrten trotz tatsächlicher Ungefährlichkeit weggesperrt werden…
Am Ende werden wir aus Karlsruhe wahrscheinlich wieder etwas ähnliches wie in BVerfGE 6, 389 zu hören bekommen. Dort hieß es zur eigentlich offenkundigen Geschlechterdiskriminierung bei der Strafbarkeit der männlichen Homosexualität:
„Die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175 f. StGB) verstoßen nicht gegen den speziellen Gleichheitssatz der Abs. 2 und 3 des Art. 3 GG, weil der biologische Geschlechtsunterschied den Sachverhalt hier so entscheidend prägt, daß etwa vergleichbare Elemente daneben vollkommen zurücktreten.“
Mit einer ähnlich tautologischen Begründung könnte man nun auch die offensichtliche Jungendiskrininierung „rechtfertigen“.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Richter den Mut finden werden, den Rechten der wehrlosen Kinder zur Geltung zu verhelfen, die ihnen das Parlament wohl mit einem Federstrich nehmen wird…
Ein anderer Fachmann schreibt auf:
http://blog.beck.de/2012/09/25/beschneidung-von-jungen-soll-straffrei-bleiben-regelung-im-familienrecht-geplant?page=5
Die maßgeblichen Entscheidungen zu Kinder- vs. Elternrechten sind noch vor der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention getroffen worden:
BVerfGE 24, 119 (1968)
Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Eine Verfassung, welche die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertsystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren. Die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte findet daher ihre Rechtfertigung darin, daß das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbilde des Grundgesetzes entspricht
BVerfGE 68, 176 (1984, leider nur Leitsatz)
1. …
2. Ist während einer bereits länger andauernden Pflege zu befürchten, daß das Kind bei Herausgabe an die leiblichen Eltern einen nicht unerheblichen Schaden erleiden wird, so kann das Verbleiben des Kindes bei den Pflegeeltern angeordnet werden, obwohl die Voraussetzungen des § 1666 Abs.1 BGB nicht vorliegen. Jedoch ist hierbei das Wohl des Kindes gegen das Recht der Eltern abzuwägen.
„… die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts dient in erster Linie dem Schutz des Kindes. Das Kindeswohl ist damit Maßstab der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte“ (1 BvR 1069/01)
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt 2008 zu den Folgerungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen (…) herausgestellt, dass bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und den Eltern das „Kindeswohl letztlich bestimmend“ sein müsse und den Interessen des Kindes grundsätzlich der Vorrang zukomme.
… und
das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Menschenwürde des Kindes betont, sondern auch, dass „mit abnehmender Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen.“ (Hervorhebung im Original)
Da das BVerfG in Sachen Kinderrechte und Kindeswohl in den letzten Jahren dem Gesetzgeber immer zeigen musste, wo es lang geht, stehen die Chancen nicht schlecht, dass das BVerfG seine bisherigen Maßstäbe (auch was den Schutz des Sexual- und Intimbereiches angeht) auch in diesem Falle beibehalten und eine Beschneidungserlaubnis als Antasten bzw. Zerstören des Wesensgehaltes des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit werten würde. Denn ein direkter, dauerhafter Nutzen für das Kind ist nicht erkennbar und eine „Ausgrenzung“ der Kinder wegen intakter Vorhaut ist bisher nicht belegt (das Verhindern der Ausgrenzung der Eltern kann nicht als Kindeswohl gewertet werden).
Darum verwendet der Gesetzentwurf ja auch so viel Energie darauf, die Beschneidung als „unschädlich“ bzw. ohne Nachteile darzustellen, erwähnt nur beiläufig, dass auch ein Kind Grundrechte hat (aber nicht, inwieweit diese durch den elterlichen Eingriff verletzt werden) und verschweigt Nebenwirkungen und Risiken der Zirkumzision. Ebenfalls wird die Meinung der deutschen fachärztlichen Vereinigungen und Kindervertreter totgeschwiegen.
Es ist zu hoffen, dass sich das BverfG im Gegensatz zum Gesetzgeber an der Wertung der Fachleute orientiert und sachlich korrekt urteilt anstatt ideologisch
http://www.youtube.com/watch?v=s_iXeZq1iW8
Als Mutter von zwei beschnittenen Söhnen möchte ich aus meiner Erfahrung berichten:
Meine beiden Söhne, geboren 1973 und 1975, sind beide beschnitten. Der Vater meiner Söhne war Amerikaner. Nach der Geburt des ältesten Sohnes in einem US-Hospital hatte er, ohne mein Wissen, zugestimmt, dass das Baby beschnitten wird. Als ich dann mein Baby mit dieser Riesenwunde an seinem dick geschwollenen und dadurch unheimlich empfindlichen Gliedchen sah, bin ich fast ausgeflippt. Er hat mir dann mitgeteilt, was mit dem Baby gemacht worden war, und dass dies völlig normal und in amerikanischen Kliniken so üblich sei, – um späteren Infektionen und Geschlechtskrankheiten vorzubeugen.
Bei meinem jüngsten Sohn konnte ich die Beschneidung vorerst verhindern. Als er aber dann etwas über ein Jahr alt war, bekam er Probleme beim Urin ablassen, auch war sein Gliedchen damals irgendwie sehr empfindlich. Der behandelnde Kinderarzt meinte, dass nur eine Beschneidung Abhilfe schaffen würde, da seine Vorhaut zu eng wäre. Nach einigem Hin und Her ließ ich meinen jüngsten Sohn dann doch beschneiden, weil ich irgendwann dem Arzt Glauben schenkte, dass ihm nur so zu helfen sei. Heutzutage würde ich jedoch zuallererst nach alternativen Möglichkeiten suchen, aber damals war ich noch unwissend und „ärztehörig“.
Meine Erkenntnisse bzgl. der Beschneidungen: Ich kann definitiv bestätigen, dass beide meine Söhne durch die Beschneidung erhebliche und über einen längeren Zeitraum hinweg andauernde Schmerzen hatten, sehr krasse sogar – und dies trotz all den Sachen, die ihnen von den Ärzten im Krankenhaus verabreicht und aufgetragen wurden, später dann auch noch von mir, – und dass sich bei beiden im Nachhinein sogar noch Komplikationen einstellten, bzw. die Wundheilung und die Hyperempfindlichkeit ihrer Gliedchen sich über einen längeren Zeitraum hinwegzog.
Wenn ich heute von so manchen Mitmenschen höre, dass eine Beschneidung bei Buben harmlos sei, nur ganz kurz schmerze, etc., dann kann ich nur bestätigen, dass dem nicht so ist. Meine Söhne haben damals regelrecht und sehr stark gelitten.
Aufgrund dieser Erfahrungen vertrete ich die Sichtweise, dass nur, und absolut nur dann beschnitten werden darf, wenn dies allerdringendlichst aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein sollte, und auch keine sonstige Alternative besteht. Eltern haben m.E. nicht das Recht, ihre Kinder, nur weil es ihnen „normal“ oder kulturell oder religiös erforderlich erscheint, einer derartigen Prozedur, sprich Körperverletzung, auszusetzen. Eltern muss endlich Einhalt geboten werden, ihren Kindern, Buben wie Mädchen, häufig aus ihrem Nichtwissen heraus, das Leid durch Beschneidung zuzufügen bzw. dieses Leid zufügen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Mc Closkey
Herzlichen Dank Frau Carmen Mc Closkey,
dass Sie so viel Mut aufgebracht haben und die Erfahrungen ihrer Kinder mitgeteilt haben.
Mich regt auf, dass die Häuptlinge der Glaubenden , die Beschneidung fordern, lügen und verbreiten, dass das nur ein kurzer Eingriff sei, der nicht schmerzt.
Aber was kann man erwarten, wenn teilweise die gleichen alles vertuschen bezüglich sexueller Gewalt.
——
http://www.n-tv.de/panorama/Missbrauchsvorwuerfe-gegen-Rabbi-article731492.html
„Der Fall löste in Israel eine heftige Debatte über die Kette des Schweigens aus, die oft eine Verfolgung von Missbrauchsfällen innerhalb der religiösen Gesellschaft verhindere“.
Kein Bundestagsabgeordneter kann mir weiß machen, dass er für die Beschneidung ist. Zu Hause erzählen sie Ihren Ehepartnern, dass sie wegen des Rechtsfriedens das Gesetz mal wieder abnicken mussten aber es eine große Sauerei finden, so was noch zu dulden. Sollen die abnickenden Bundestagsabgeordneten sich nur vorstellen, sich den Fingernägeln des Beschneiders zu unterwerfen. Steinbrück und Steinmeier und wären nicht begeistert. Auch die Beschneidung zählt zur sexualisierten Gewalt die rigoros geächtet werden muss.
@Karl Görtz, nicht nur mit den Fingernägeln kratzt und verletzt der jüdische Beschneider den Penis des Kindes. Der ist so sadistisch und pervers, er nimmt den blutenden Penis des Kindes in seinen Mund, saugt und leckt das Blut ab ! Alles jüdische Tradition.
@Artikel, allgemein: Man möge auch die Genitalverstümmelung bei intersexuellen Kindern nicht komplett vergessen.
@Simone, Karl Görtz: Ich fände es gut, die Argumentation kontra Zwangsbeschneidung nicht dadurch zu schwächen, indem sie auf Dinge gestützt wird, die von extremen Minterheiten innerhalb der jeweiligen Glaubensgemeinschaft praktiziert werden. Denn dann können andere jüdische Menschen klar und zu Recht sagen, a) antisemitische Vorurteile, b) seriöse Beschneider (soweit es das gibt, sprich das kein Widerspruch in sich ist) tun das nicht.
Ansonsten siehe auch http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-1-unbeschnittene-juden/ und http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-2-jdische-beschneidungspraxis/
Ab min 43:30 spricht hier Matthias Deutschmann zur Beschneidung, leider wieder nur auf der Bühne des Kabaretts. Solche Worte von Deutschmann gehören mit einer Ernsthaftigkeit in den Deutschen Bundestag. Das Thema ist viel zu ernst, um hier wieder einmal die Antisemitismuskeule als Totschlagargument auszugraben.
http://www.youtube.com/watch?v=6CW7A3R9FFc
@Project Enigma,
es besteht Grund zur Hoffnung, daß die Genitalverstümmelung von Intersexuellen gleichzeitig thematisiert wird, siehe Helsinki-Deklaration 2012 http://hpd.de/node/14114
Im vergangenen Jahr hätte man solch einen Artikel garantiert nicht auf einem deutschen online-Portal gefunden.
Ich denke nicht, daß die Argumentation durch die Erwähnung besonders problematischer orthodoxer Praktiken wie dem Blutabsaugen mit dem Mund geschwächt wird, denn dieses Ritual wird hier in Deutschland durchgeführt und auch von der jüdischen Community verteidigt. Wie hoch der Anteil an Beschneidungen MIT diesem Ritual ist, ist bislang soviel ich weiß nicht klar geworden. Man kann leider davon ausgehen, daß Menschen fern ihrer Ursprungskultur zu erhöhter Orthodoxie neigen, das könnte auch hier so sein.
Außerdem finde ich wichtig, dieses furchtbare Ritual zu diskutieren in der Hoffnung darauf, daß es vielleicht in das gerade im Backofen befindliche Gesetz Eingang findet (Verbot desselben). Die Kinder- und Jugendärzte hoffen darauf.
Hallo Anna, danke für Deinen guten und sinnvollen Kommentar!
Kinderärzte kritisieren Gesetzentwurf
Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte neue Gesetzentwurf zur Regelung der Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen stößt auf wenig Verständnis beim Verband der deutschen Kinderärzte. Die Rechte der Kinder würden in katastrophaler Weise hinter die Elternrechte und die Religionsfreiheit gestellt.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verband-deutscher-kinderaerzte-kritisiert-gesetzentwurf-zur-beschneidung-von-jungen/
Ich war Kinderkrankenschwester in der (Gott sei Dank-ehemaligen DDR). Ich habe im Klinikum Buch in Berlin gearbeitet, unter anderem auch in der Kinderchirurgie.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Kinderärzte jedesmal in GROßER NOT waren, wenn es um die GESCHLECHTSBESTIMMUNG von „zwittrig“ geborenen Kindern ging.
Die Eltern „hatten eine Vorstellung von ihrem Kind“, die Ärzte hatten eine Tendenz zum Geschlecht von hormonellen Werten, das „Geschlechtsteil“ wies „andere Zeichen auf“. Es war wirklich sehr schlimm .
Die Menschen mit DIESER ERKRANKUNG können nur, wenn sie sich ihres Geschlechts bewußt werden darum kämpfen, daß sie IHRE IDENTITÄT erreichen. Wenn sie Glück hatten, hat der Kinderchirurg zusammen mit den Eltern richtig entschieden. Wenn nicht, dann ist es ein schwerer, aber gangbarer Weg.
Ich wünsche allen viel Kraft und Erfolg!
Die Beschneidung ist und bleibt eine Körperverletzung gemäß Strafrecht
und Grundgesetz.Sie muß also verboten bleiben !-Wer hier in Deutsch-
land lebt,hat sich an unsere Gesetze zu halten,egal,ob Israelis oder Moslems.Punkt !-Wer Anderes entscheidet,verstößt gegen diese Gesetze
und macht sich selbst strafbar.-In diesem Fall schulden wir den Israelis
und den Moslems gar Nichts.-Schon gar nicht unsere eigenen Gesetzesbrüche,um aus Gefälligkeit und gegen das Wohl und gegen das Recht eines Kindes auf Unversehrtheit diesen barbarischen Ritualen der Beschneidungen zuzustimmen.-Siehe auch Infos der Initiative/Betroffene
gegen Beschneidungen,sowie deren körperliche und psychische Probleme nach Beschneidungen !-Gewissenlose Gesetzesbrecher haben
wohl noch nie was von zerstörten Urvertrauen bei Beschneidungen gehört,oder was ?
Zitat:
„Als überzeugter Christ, der Israel liebt, möchte ich meine Geschwister, die (messianischen) Juden um Verzeihung bitten: Wenn meine radikale Meinung („radikal“ kommt von radix = Wurzel) Dich als Jude verletzt, dann bitte ich Dich um Vergebung im Namen des Rabbis Yeshua-Ben-Josef, Sohn von Mirjam. Gelobt sei der Gott und Vater ALLER Menschen, gelobt sei der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs. AMEN!“
Zitat Ende:
http://www.lastfm.de/user/roots-roy/journal/2012/07/21/5jp27v_beschneidung_=_k%C3%B6rperverletzung
Gelobt sei das Leben,besonders das kleine,zerbrechliche Leben.Aber Herr Görtz,Ihr Beitrag ist vielleicht ein Anfang.Mir ist es nicht genug.Ich trenne nicht zwischen Religionen,und ich verbinde sie auch nicht.Ich brauch sie nicht,solange sie nicht alle dem Kind jegliche Freiheit zugestehen.Lasst endlich alle Kinder in Ruh.
@ Esther 17. Oktober 2012 um 00:57 Uhr
als partner einer betroffenen von kosmetischen genitaloperationen im kindesalter wegen „uneindeutigem“ erscheinungsbild und aufgrund von vielen gesprächen mit weiteren betroffenen muss ich hier in einigen punkten deutlich widersprechen:
„atypische“ körperliche geschlechtsmerkmale sind KEINE ERKRANKUNG, sondern eine biologische variation. die allermeisten betroffenen haben erst NACH den „korrekturoperationen“ medizinische probleme.
kosmetische genital-ops ohne einwilligung der betroffenen werden von diesen seit 20 jahren als WESTLICHE FORM DER GENITALVERSTÜMMELUNG angeklagt. zu recht, denn die mittel und folgen sind durchaus vergleichbar, bis in die 80er-jahre war klitorisamputation in ost und west die gebräuchlichste methode.
auch die mittlerweile üblichen chirurgischen „klitorisverkürzungen“ und sonstigen „korrektur-ops“ (auch „in die männliche richung“) führen immer noch zu verminderung oder zerstörung des sexuellen empfindens, zu schmerzenden narben im genitalbereich, den harnabfluss behindernden stenosen u.s.w.
auch die immer noch üblichen, medizinisch nicht notwendigen kastrationen haben für die betroffenen lebenslange, verheerende folgen.
viele betroffene bringen sich später um, die allermeisten sind schwer traumatisiert.
bis heute stellen sich die verantwortlichen mediziner und politiker taub und verhöhnen obendrein regelmäßig betroffene, die sich gegen das ihnen angetane unrecht wehren.
ES IST IMMER NOCH SEHR SCHLIMM.
wie betroffene seit 20 jahren öffentlich klagen, spielt es dabei keine entscheidende rolle, ob die chirurgischen „korrekturen“ in die „richtige“ richtung erfolgten, die erwähnten folgeschäden bleiben auf jeden fall.
ÄRZTE UND ELTERN HABEN KEIN RECHT, KINDERN MEDIZINISCH NICHT NOTWENDIGE „GENITALKORREKTUREN“ AUFZUZWINGEN!
von dem her ist es sehr gut und wichtig, dass die in der heutigen netzwerkB-pressemitteilung erwähnte eu-motion „Children’s right to physical integrity“ die körperliche unversehrtheit ins zentrum stellt.
ebenso ist es an der zeit, statt die „große not“ der verstümmler und eltern, endlich mal die sicht der betroffenen von kosmetischen genitaloperationen im kindesalter ins zentrum zu stellen.
eine sammlung von zeugnissen betroffener findet sich hier:
http://zwischengeschlecht.org/post/3.-Zwangsoperierte-Zwitter-%C3%BCber-sich-selbst-und-ihr-Leben
Ich habe einiges auf der Seite zwischengeschlecht.org gelesen und finde sie sehr überzeugend. Ich fände es schön, wenn NetzwerkB Forderungen nach einem Ende der Genital“korrekturen“ direkt in den eigenen Forderungskatalog übernehmen könnte. Die Problematik ist von großer Bedeutung, denn die damit verbundenen körperlichen Eingriffe sind massiv und betreffen gar nicht so wenige Menschen. Es ist auch wirklich egal, woher die dumpfen Normen kommen (religiös, weltanschaulich, „was denken die Nachbarn?“, Privatideologie der Großeltern …) mit denen „begründet“ wird, dass immer wieder Kinder körperlich und psychisch verstümmelt, misshandelt und in ihrer Persönlichkeit verbogen werden.
Man muss sich mal vorstellen, ein katholischer oder evangelischer Priester würde einen solchen Eingriff an Säuglingen im eigenen Pfarrhaus vornehmen. Ohne Betäubung, das Baby an Händen und Füßen gefesselt, ohne fachgerechte Nachversorgung mit Schmerzmitteln und so weiter. Ich denke, hier in dieser Kultur würden sich dann viele fragen, was eigentlich Priester da am Penis von Kindern zu schaffen haben.
Ich frage mich, welche Einstellung Menschen, die solche Traumatisierungen erfahren haben, später zu den Themen Schmerz, Gewalt und Krieg oder Todesstrafe entwickeln. Vielleicht würden sich einige Menschen weniger wahnsinnig verhalten, hätte man sie nicht schon als Kind solchen Schmerzen ausgesetzt.
Es ist m. E. Körperverletzung + -verstümmelung! Manche Menschen erwachen nach einer Narkose nicht mehr, man sollte übervorsichtig sein, bevor man sich für eine Op entscheidet!
Hallo, wir leben im 21.Jahrhundert, man kann doch so einem Unsinn nicht mehr mitmachen – so naiv kann man doch nicht sein …?
1991 bin ich aus der Kirche ausgetreten und hätte es gerne noch früher getan!
Erlaubt Euch ein Gewissen zu haben und die Welt wird für uns alle besser! Danke Norbert Denef und allen anderen mutigen Naturen!
Eigenartige Argumentation. Eín Schutz gegen Aids mit Präser wird nicht in Erwägung gezogen. Die Lobby der Beschneider hat immer neue Ideen.
Mehr als 125.000 Männer haben sich in Shinyanga, Tansania einer Beschneidung unterzogen, um ihr Risiko an HIV zu erkranken, zu senken.
http://www.shortnews.de/id/1035632/tansania-zur-hiv-vorsorge-beschneidung-von-125-000-maennern
Finanziert wurde und wird diese Massenbeschneidungsaktion von PEPFAR mit Unterstützung des „US Centre for Disease Control and Prevention (CDC)“. Dr Lucy Mphuru, Projektleiterin des Beschneidungsprojekts, lobte ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit den Behörden.
Die Bundesregierung setzt männliche Babies im Alter von bis zu sieben Tagen mit rechtlosen Tieren gleich. Zitat Wikipedia:
Danach darf bei unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen (§5 Abs. 3 Nr. 1) und unter acht Tage alten männlichen Schweinen (§5 Abs. 3 Nr. 1a) eine Kastration sogar ohne Betäubung vorgenommen werden. Eine Betäubung ist laut Gesetz „nicht erforderlich“. Bei über sieben Tage alten Schweinen sind nach der Kastration „schmerzstillende Arzneimittel einschließlich Betäubungsmittel“ anzuwenden.
Zumindest im Bereich des Tierschutzes sollen nun aber bald Verbesserungen erfolgen.
Erste Entscheidung zur Beschneidung nach Einführung des § 1631 d BGB
http://blog.beck.de/2013/10/01/erste-entscheidung-zur-beschneidung-nach-einf-hrung-des-1631-d-bgb
Ich habe die Zulassung derart Körperverletzung in der Bestimmung hinweg über jegliche Rechte eines Kindes nicht verstanden, und diese Entscheidung hat mein Vertrauen in die deutsche Justiz weiter erschüttert.
Ich denke darüber ähnlich wie Herr Görtz. Wahrscheinlich ist hier ein Signal des Kuschens vor dem unangenehmen Hintergrund der Anti-Semitismus-Vorwürfe, oder alternativen Anti-Islam-Vorwürfen umgesetzt worden, und Deutschland hat sich die Kniebeuge vor der häufig religiös begründeten Tradition gegeben. Dass man Kinder in dieser schäbigen Weise gesetzlich im Stich lässt, und eine unnatürliche Verletzungsform höher wertet als unversehrte Gesundheit oder die Selbstbestimmtheit des Individuums, ist reichlich traurig.
Intersexuelle hat man lange Zeit gar nicht erst gefragt, ob sie ein Recht haben, so zu sein. Ähnlich wie bei den US-Amerikanern oder Kindern von Moslems und Juden interessierte die Unversehrtheit oder das Selbstbestimmungsrecht, Entfaltung der Person ect. nicht.
Weshalb Frau Merkel als Pastoren-Tochter die Religion und deren Traditionsverankerung wichtiger ist, als die körperliche Unversehrtheit von Kindern, könnte man sich herbei sondieren. Ich kann aber nicht nachvollziehen, weshalb der Schaden, den jahrtausendelang verglaubte Traditionen anrichten, immer noch geheiligt werden muss, nachdem es offenbar geworden ist, welche Schweinerei damit verbunden steht. Religiöse Motive dürfen nicht der Deckmantel für Körperverletzung an wehrlosen Kindern sein. Wenn einer im Erwachsenen-Alter eine Beschneidung wünscht, was ist dann an den ersten 18 Jahren in religiösem Sinn „verloren“, wenn er diese Zeit körperlich vollständig verbracht hat?
auch am 7. Mai fand der Weltweite Tag der Genitalen Integrität in Köln statt. Hier die Reden, ich finde sie äußerst spannend und das Thema noch immer aktuell:
https://www.youtube.com/watch?v=IIOPTS05QhQ&list=PLP3sy53e5kvHiTMtGFtu63ml-Zsq6AUvz