Deutsche Kinderhilfe e.V. 10.10.2012
Beschneidungsgesetz hebelt Kinderrechte aus / Gesetzgeberischer Schnellschuss mit schweren handwerklichen Mängeln
(Berlin) – Der heute vom Bundeskabinett nur als aktionistischer Schnellschuss zu bezeichnender beschlossene Gesetzentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen bestätigt die Befürchtungen der Deutschen Kinderhilfe, dass in dem Bemühen jüdischen und muslimischen Eltern Beschneidungen in Deutschland weiterhin zu ermöglichen, der Gesetzgeber einseitig Elternrechte stärkt, mit Auswirkungen auf die Kinderrechte in Deutschland, die weit über die Beschneidungsfrage hinausgehen.
Die Deutsche Kinderhilfe lehnt Beschneidungen von Jungen im nicht zustimmungsfähigen Alter ebenso wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte als eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls ab. Mit diesem Gesetz legitimiert der Gesetzgeber nun nicht nur die religiös motivierten Beschneidungen, er lässt diese generell zu: Eltern können demnach auch aus ästhetischen, kulturellen oder sozialen Gründen die Beschneidung ihres Kindes vornehmen lassen. Mit diesem Gesetz wird die nicht medizinisch indizierte Beschneidung als Bestandteil des Elternrechts definiert. Unmittelbar nach dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung soll eine neue Norm in das BGB eingefügt werden, die diesen weitreichenden Eingriff als „natürliches Elternrecht“ erlaubt.
„Während die Ohrfeige verboten ist, soll nun ein irreversibler, mit den Risiken von erheblichen Nebenwirkungen verbundener und ausgesprochen schmerzhafter Eingriff egal aus welchen Gründen erlaubt werden – eine solche Bestimmung im BGB schwächt die Kinderrechte nachhaltig und wirft Deutschland in Sachen Kinderschutz um Jahrzehnte zurück“ so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Wenn im BGB das Recht der Eltern nun so einseitig gestärkt wird, dann hat dies Auswirkungen, die der Gesetzgeber entweder in Kauf nimmt oder in der Hektik des Verfahren schlichtweg nicht bedacht hat. Wird eine so gravierende Missachtung der Kinderrechte, es geht um den Anspruch des Kindes auf Wahrung seiner körperlichen Unversehrtheit gem. Art. 2 I Grundgesetz, in das Erziehungsermessen der Eltern gestellt, dann können Eltern beispielsweise zukünftig den Anspruch erheben, aus religiöser Überzeugung ihre Töchter vom Schwimmunterricht abzumelden oder sie von Klassenfahrten fernzuhalten, was auch unter Integrationsgesichtspunkten zu bedenken wäre. Auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung wird durch die Einfügung dieser Norm relativiert. Ferner erhält der Begriff des Kindeswohls durch diesen Gesetzentwurf eine erhebliche Schwächung, da der Gesetzgeber auch in der Begründung ausdrücklich klarstellt, dass die in einer Beschneidung liegende erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit aus welchen Gründen auch immer keine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der Deutschen Kinderhilfe ist die gesetzliche Einführung des „Laienprivilegs“. Demnach soll es Monaten medizinischen Laien erlaubt werden, operative Eingriffe an Jungen unter 6 Monaten durchzuführen. Dabei soll lediglich örtliche Betäubung zum Einsatz kommen, da alle anderen Formen der Schmerzvermeidung in Deutschland ausschließlich durch Ärzte durchgeführt werden können. Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe die erheblichen Schmerzen bei einer Beschneidung und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können: „Das schmerzunterdrückende System ist erst einige Monate nach der Geburt funktionstüchtig. Sie (Babys) empfinden mehr Schmerz als Erwachsene“, so der Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums Prof. Dr. Zernikow. Auch in der Expertenanhörung im Justizministerium am 28. September wurde dies von Pädiatern und Kinderchirurgen erläutert und klar gestellt – es bedarf bei Säuglingen daher einer speziellen Anästhesie. Wie sich nun herausstellt, hatten diese Expertenaussagen keine Auswirkungen auf den Gesetzentwurf.
Wie wenig durchdacht der gesetzgeberische Ansatz ist, zeigt sich auch darin, dass Annahmen zugrunde gelegt werden, die nicht erfüllbar sind: Kinder über 6 Monate sollen nur von Ärzten beschnitten werden. Die überwiegende Zahl der Kinderärzte und Kinderchirurgen in Deutschland lehnt die nicht medizinisch indizierte Beschneidung ab – und dies nicht erst seit dem Kölner Urteil.
Die Deutsche Kinderhilfe erneuert ihren Appell, diese wirklich schwierige und nicht in Wochen lösbare Problematik gründlich in einem Dialog an einem Runden Tisch zu diskutieren und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf zu dem demokratischen Grundkonsens zurückzukehren und ein Gesetz dieser Tragweite nicht in einem die Debatte unterdrückendem Eilverfahren durchzuwinken. „Die Ankündigung, dass Bundesrat und Bundestag das Gesetz zusammen einbringen werden zeigt, dass dieser Entwurf schnellstmöglich durch das Parlament gepeitscht werden soll“, so Ehrmann weiterhin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Hofmann, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
E-Mail: presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de
_
Mehr auf netzwerkB:
Broders „Vielfalt der Religionen“ gibt es nicht mehr!
Nur unter den Römern gab es mal so etwas wie „Vielfalt der Religionen“.
Heute gibt es nur noch die Monokultur der jüdischen Tradition:
Juden > Christen, Muslime > Protestanten > Kapitalisten > Marxisten > Kommunisten > Faschisten > Nazis > Hollywood & amerikanische Pseudowissenschaft > Zinswirtschaft & globales Kapital > etc.
Die einzige Vielfalt ist die Biodiversität — die aber kaputt gemacht wird durch die jüdische Tradition!
Sobald es um die Rechte von Einwanderern geht, kann die Bundesregierung gar nicht schnell genug entscheiden, auch wenn hier Kinder zerstückelt und misshandelt werden. Die Nazizeit lässt grüßen. Die Mehrheit der Deutschen wäre gegen eine Beschneidung, wählen aber immer noch ihre eigenen Schlächter.
Hier noch zwei Artikel von Prof. Dr. Andreas Gotzmann für Judaistik an der Universität Erfurt aus dem Verfasungsblog.
Das ist das Beste was ich bisher über die jüdische Beschneidung und dem Kölner Urteil und der bisherigen Diskussionen gelesen habe.
http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-1-unbeschnittene-juden/
http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-2-jdische-beschneidungspraxis/
Das so ein Rechtsexperte nicht vom Bundestag gehört wurde, ist nicht zu begreifen !
Der Schaden bei dem 4-jährigen Jungen durch die Beschneidung ist ja doch grösser, als es zugegeben wurde. Ich hoffe nur für ihn ,dass man durch weitere Operationen den Schaden begrenzen kann und er im weiteren Leben keine Probleme hat und alles wieder Gut wird.Unverständlich das die Regierung soetwas Gut heisst und legalisieren will.Warum ist die Regierung nicht in der Lage den muslimischen und jüdischen Mitbürgern, die die Beschneidung ablehnen,aus ihren Gruppenzwang herauszuholen? Sind ihnen diese Menschen egal? Ich befürchte ja. Durch die ständigen Sonderrechte,die man den fanatischen Religionsgemeinschaften zu kommen lässt,schafft man den Nährboden für Islamisten und Rechtsradikale.Die Leglisierung der Knabenbeschneidung ist nicht nur für diese Gruppierung(jüdische und muslimische Beschneidungsgegner)ein gewaltiger Faustschlag mitten ins Gesicht,sondern auch für alle Menschen und Organisationen,die täglich für die Rechte der Kinder kämpfen und sich wirklich zum Wohle der Kinder einsetzen.
Der 4-Jährige ist kein Einzelfall:
http://pro-kinderrechte.de/serie/
Warum sollte man kleinen Kindern so etwas antun, sagt dieser Jude:
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=i8gRNBvCDpU#!
„Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber“! –
Ein Gott machte sich klein,
damit Menschen sich selber nicht mehr groß machen mussten …
Liebe Hildegard,
hatte Ulla von der Leyen eigentlich auf deinen öffentlichen Brief reagiert? In dieser Debatte ließ sich die Frauenärztin nicht vom Leid des Schwachen beeindrucken und stimmte für den Gesetzesentwurf der Regierung. Ehrlichgesagt finde ich auch ihre Umgangsweise mit Alg-2-Empfängern nicht gerade beeindruckend humanistisch. Aber nach deinem Brief hatte ich noch auf ein positives Signal von ihr gehofft.
… ja klaraklara, sie ließ reagieren – ich antwortete ihr und überließ netzwerkB den Rest – lies nach unter
http://netzwerkb.org/2012/06/28/rechtssicherheit-und-rechtsfrieden/
Körperliche und psychische Gewalt ist eine Erziehungsmassnahme der Eltern (auch andere Erzieher oder Betreuer) auf Kinder,die jetzt sogar im Gesetz verankert ist.Täter haben freie Hand für alle Machenschaften.Wer will den Kläger anklagen,wenn er es aus Liebe zum und zum Wohle des Kindes macht ? Ob bei Beschneidungen oder Missbrauch der Kinder,die körperl.und psychische Gewalt wird tolleriert,weil Täter nicht wirklich bestraft werden und Opfer nicht wirklich entschädigt werden.Nachdem Motto,solange es dabei keine oder nur wenige Todesfälle gibt,ist es keine Gewalt (in den Augen unserer Regierung)die grosse Beachtung bedarf.Selbst körperliche Deformationen,psych. Erkrankungen und Schmerzen haben Kinder zu erdulden,so sagt es diese Regierung,also herrscht hier kein Gesprächsbedarf.Denn wenn es der Regierung eine Herzensache wäre,Kinder vor Gewalt zu schützen,dann hätte man Gewalt nicht im Erziehungsrecht der Eltern verankert und man hätte die Verjährungsfrist für Missbrauchsopfer aufgehoben.Um Gehör zu bekommen, müssten alle Gegner von Gewalt und alle Betroffenen die Bundesregierung stürmen und ihnen zeigen welchen Aussmaß ihre Entscheidung nach sich zieht.