Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen der Täter und deren Organisationen mehr entgegenkommen als den Interessen der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung), bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich, als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages am Donnerstag den 27. September 2012.

Tagesordnung:

12.) Beratung Ber (6.A)
gemäß § 62 Abs.2 GO
zum Entwurf SPD Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlen
– Drs 17/3646, 17/…. –
(TOP 12, 00:30 Stunden)

netzwerkB begrüßt diesen Schritt.

Eine Reform der Verjährungsfristen würde nicht nur den älteren Opfern helfen, die heute von Verjährung betroffen sind, sondern auch den aktuellen Opfern, die jetzt gerade solche Verbrechen erleiden.

Diese Problematik ist für die Opfer anderer Formen von Gewalt analog übertragbar.

Weitere Reformen müssen die Melde- und Anzeigepflicht und die Höhe der Entschädigungen betreffen.

Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der Plenarsitzung am Donnerstag den 27. September 2012 teilnehmen (Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr beraten). Norbert Denef steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es wird um eine vorherige Absprache gebeten.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
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