Ein etwa 30 Jahre alter Mann mit Alkohol- und Drogenproblemen zwang im Juli 2009 eine damals 15-Jährige in seiner Wohnung in Marl zum Sex. Die 15-jährige traute sich nicht, sich zu wehren.

Am gleichen Abend mißhandelte er eine Nachbarin schwer. Für diese Tat erhielt er eine Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis..

Vom Vorwurf der Vergewaltigung der 15-Jährigen wurde er frei gesprochen.

Das Mädchen, so das Landgericht Essen, habe sich nicht genug gewehrt. Man vermutet, wenn das Mädchen um Hilfe gerufen hätte, wären vielleicht Nachbarn aus dem Mehrfamlienhaus zu Hilfe geeilt.

Aus Sicht von netzwerkB ist dieses Urteil skandalös. Gerade Kinder und Jugendliche sind physisch und psychisch nicht in der Lage sich zu wehren, schon gar nicht gegen einen unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden, gewalttätigen Täter.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwurf-der-vergewaltigung-landgericht-essen-spricht-angeklagten-frei-a-855639.html

Pressemitteilung des Landgerichts Essen vom 13.09.2012:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/09/landgerichtessen-201209_2.pdf

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
norbert.denef@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/#!/NorbertDenef