Ein etwa 30 Jahre alter Mann mit Alkohol- und Drogenproblemen zwang im Juli 2009 eine damals 15-Jährige in seiner Wohnung in Marl zum Sex. Die 15-jährige traute sich nicht, sich zu wehren.
Am gleichen Abend mißhandelte er eine Nachbarin schwer. Für diese Tat erhielt er eine Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis..
Vom Vorwurf der Vergewaltigung der 15-Jährigen wurde er frei gesprochen.
Das Mädchen, so das Landgericht Essen, habe sich nicht genug gewehrt. Man vermutet, wenn das Mädchen um Hilfe gerufen hätte, wären vielleicht Nachbarn aus dem Mehrfamlienhaus zu Hilfe geeilt.
Aus Sicht von netzwerkB ist dieses Urteil skandalös. Gerade Kinder und Jugendliche sind physisch und psychisch nicht in der Lage sich zu wehren, schon gar nicht gegen einen unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden, gewalttätigen Täter.
Pressemitteilung des Landgerichts Essen vom 13.09.2012:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/09/landgerichtessen-201209_2.pdf
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Für Journalisten-Rückfragen:
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Im Moment ist was zu beobachten, das zeigt, wie krank unsere Systeme sind. Auch solch ein Fall wie in Essen war kürzlich in der Schweiz Thema.
In diesem aktuellen Fall frage ich mich: Wenn die Frauen wussten, die den Raum verliessen, dass der Mann aggressiv und zur Gewalt neigt, wieso haben sie dann die Jugendliche diesem Mann ausgeliefert? Aus Angst? Waren sie froh, selber diesmal nicht das Opfer zu sein?
Dann in diesem Prozess: Wieso werden drogennehmende und alkoholsüchtige Menschen dermassen geschützt und in ihrem Tun bestärkt und gesunde, junge Menschen, denen das Leben noch davor steht – dieser grenzenlosenden Hilflosigkeit und der Menschlichkeit der Erwachsenen ausgeliefert, die sich nicht Vorbild, die sich nicht menschlich nennen dürfen, da sie einfach feige, blind, taub und stumm sind? Wieso hat diese Junge Frau so ein menschenverachtendes Handeln verdient? Und ihr zeigt, dass sie so wohl KEINEM Menschen trauen kann, da dieser sie nur wieder in die Pfanne haut oder verletzt!
Wieso muss diese Junge Frau für Ihre Unfähigkeit in der Situation des Opfer „Verantwortung“ für Ihren Schock übernehmen und wohl auch Auswegslosigkeit. Während der Täter – sowie die anwesenden Frauen dieses Abends KEINE Verantwortung für ihr weit grenzüberschreitendes und zerstörendes Tun übernehmen müssen! Sind das Vorbilder?
Dürfen kranke, gewalttätige, vergiftete durch Drogen und so der Realität fernen Menschen weiter Leben zerstören und müssen sich ihrem Verhalten nicht stellen? Müssen ihr Tun nicht ansehen und es verändern, damit kein neues Opfer entsteht? Dabei werden sie durch solche Prozesse noch weiter in ihrem Tun und Verhalten gestärkt!
Welchen Blick haben den Richter? Haben sie Angst vor solchen Tätern und wissen, dass diese durch zig vorhergehende Verfahren geschützt sind (Menschenrechte) und fügen sich dem und sehen die Opfer nur noch als Collateral Schaden an… (den Begriff lernte ich durch einen Kinofilm).
Steht die Haltung der Gerichte für eine Haltung aus dem vergangenen Jahrhundert?
In dem Opferbetroffene ALLES ertragen und aushalten müssen – bis ans Lebensende, während bei den Tätern abgewägt wird und eher Kuschelurteile gefällt werden und so weitere Opfer produziert werden.
Mich betrübt, dass die Richter und die Justiz KEIN Bewusstsein dafür haben, was für Folgen ihre Entscheidungen für das Opfer haben und wie sie die Aufarbeitung der Taten erschweren, und die Selbstachtung und Würde dieser Menschen mit Füssen treten.
In Gedanken bin ich bei der Betroffenen und hoffe, dass sie den Mut noch findet, diese Frauen anzuzeigen oder die für Ihr Fehlverhalten zu einem Gespräch zu bekommen und das ihr Verteidiger in Revision geht, damit sie merkt und erfahren darf, dass es noch Erwachsene mit Rückgrat gibt, die nicht alles hinnehmen.
Herzliche Grüsse
Jacqueline
Wenn ich diesen Artikel lese, so kann ich mich kaum auf meinem Stuhl halten, weil solche Urteile leider Realität sind.
Erwachsene mit Rückrat gibt es selten und besonders Frauen…diese traurige Erfahrung mußte ich machen, sind besonders tolerant männlichen Tätern gegenüber. Auch sind gegenwärtig fast überall Frauen von Beratungsstellen bis zum Vollzugsbereich tätig, deshalb wird sich kaum etwas ändern.
Diese Frauen müssen wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Angst vor Strafe ist die einzige Sprache die solche feige Personen verstehen.
Eine Minderjährige ist aufgrund ihres Entwicklungs- und Informationsstandes überhaupt nicht in der Lage, ein wissentliches Einverständnis zu solcherart Handlungen zu geben. Das müsste einer bundesdeutschen Richterin eigentlich geläufig sein.
Erstens haben Minderjährige nicht denselben Informationsstand wie der Erwachsene, der sich ihrer sexuell bemächtigt. Ihnen fehlen aufgrund ihres Entwicklungsstandes die Kriterien, um beurteilen zu können, wer für sie der „richtige“ Sexualpartner sein könnte bzw. was eine „sexuelle Beziehung“ überhaupt ist. Selbst wenn Minderjährige die körperliche Bedeutung der Sexualität kennen sollten, heißt das noch lange nicht, dass sie die Tragweite von sexuellen Handlungen erfassen können.
Zweitens sind Minderjährige emotional und rechtlich von Erwachsenen abhängig; ihnen wird beigebracht, Erwachsenen zu gehorchen. Zwischen Erwachsenen und Minderjährigen besteht folglich ein strukturelles Machtgefälle.
Minderjährige können also aufgrund fehlender Kenntnisse UND fehlender Macht nicht als gleichberechtigte Partner sexuelle „Kontakte“ mit (richtiger: Übergriffe von) Erwachsenen ablehnen oder ihnen zustimmen.
Demnach ist JEDER SEXUELLE KONTAKT ZWISCHEN KINDERN UND ERWACHSENEN SEXUELLER MISSBRAUCH (Bange, 1992).
Laut SPIEGEL Online kam bei dem Urteil § 177 StGB zum Zug:
„Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
Ganz offensichtlich fehlen bei dieser Richterin Fachkenntnisse zu sexuellem Missbrauch UND zur Gesetzeslage.
Bereits das Machtgefälle, das zwischen einem Erwachsenen und einer Minderjährigen (und zudem eines Mannes gegenüber einem Mädchen) besteht, IST eine Form von Gewalt (strukturelle Gewalt).
Diese strukturelle Gewalt stellt für das Opfer eine Bedrohung dar, die in Verbindung mit sexueller Gewalt existenziell als Bedrohung für Leib oder Leben empfunden wird. Das Machtgefälle gibt dem Täter die Macht, die Lage auszunutzen und das Opfer zu sexuellen Handlungen zu nötigen.
Zudem ist „Erstarren“ eine geradezu typische Gewaltfolge: Laut ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) sind die Symptome einer akuten Belastungsstörung: „typischerweise eine Art von „Betäubung“, eine gewisse Bewusstseinseinengung und eingeschränkte Aufmerksamkeit, eine Unfähigkeit, reize zu verarbeiten und Desorientiertheit.“ Insofern ist die Reaktion des Mädchens GERADE ein Gewalthinweis.
Darüberhinaus ist aber die Anwendung von § 177 StGB sowieso falsch, da dem Opfer aufgrund seiner Minderjährigkeit die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung („wissentliches Einverständnis“) fehlt. Es müsste § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) zur Anwendung kommen: „Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt (…) und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Ich bin der Meinung, dass hier klar eine öffentliche Stellungnahme des Missbrauchsbeauftragten zu den zahlreichen Fehlbeurteilungen (§ 177 statt § 182 StGB, Verleugnung der strukturellen Gewalt, Verkennung der „Erstarrung“ als direkte Gewaltfolge usw.) notwendig ist.
Doro, sehr richtig: Es wäre notwendig, wenn hier einmal ÖFFENTLICH der Beauftragte der Bundesregierung auf den ICD-10 verweisen und Fachkenntnisse zu sexuellem Missbrauch UND zur Gesetzeslage von jedem Juristen einfordern würde.
Herr Rörig dürfte inzwischen so viel Sachverstand besitzen, um aus diesem Anlass die Missstände im System anprangern und entsprechend deutlich von allen involvierten Jurist_innen EINSICHT in diese typischen Reaktionen verlangen zu können:
„Bereits das Machtgefälle, das zwischen einem Erwachsenen und einer Minderjährigen (und zudem eines Mannes gegenüber einem Mädchen) besteht, IST eine Form von Gewalt (strukturelle Gewalt).
Diese strukturelle Gewalt stellt für das Opfer eine Bedrohung dar, die in Verbindung mit sexueller Gewalt existenziell als Bedrohung für Leib oder Leben empfunden wird. Das Machtgefälle gibt dem Täter die Macht, die Lage auszunutzen und das Opfer zu sexuellen Handlungen zu nötigen.“
Wer von uns hätte bei den Übergriffen nicht an sich selbst „… eine Art von „Betäubung“, eine gewisse Bewusstseinseinengung und eingeschränkte Aufmerksamkeit, eine Unfähigkeit, Reize zu verarbeiten und Desorientiertheit“ durch-litten …….?………!
Und weshalb überhaupt hat noch keiner der Juristen, die bei der Politik
beschäftigt sind, dieses Thema aufgegriffen, dass der Missbrauch zum
VOLKSSPORT werden konnte, dass diese Opfer NIRGENDWO
EINE LOBBY HABEN , ABER DIE TÄTER ??
WARIM WISSEN TÄTER DARÜBER SO GUT BESCHEID UND OPFER NICHT ??
Mir scheint es so, je mehr finanzieller Mist in der Politik gemacht wird wie Banken retten, bankrotte Länder retten… je mehr Kriminalität braucht das Land, zu dem der Missbrauch eben auch zählt , WEIL ES IM VERBORGENEN GESCHIEHT….was man nicht erarbeiten kann, das darf man sich eben so holen ……deshalb : ich glaube
nicht daran, dass eine Richterin nicht so viel Kenntnisse hat…..sie suchen sich eine Nische für Ausreden, diese lassen sich auch immer finden lässt, haben sie den Hergang erst der Tat vorliegen……
Ich frage mich langsam, wie viele Berichte und Stellungsnahmen hier noch veröffentlich werden müssen, bis endlich die Politik reagiert. So langsam fühle ich mich von den Herrschaften in der Politik und in den roten Roben einfach nur noch verarscht, die alles retten wollen, nur nicht die betroffenen leidenden Menschen. Man kennt doch diese Seite, man kennt doch alle Fakten, man kennt doch netzwerkB. Wo bleiben die Reaktionen aus der Politik. Ich würde mich nicht wundern, wenn hier schon der Verfassungsschutz beobachtet, die den Arsch nicht in der Hose hat, sich zu outen. Verdeckte Ermittlung, gell, und dann der Kanzlerin Bericht erstatten, dass alles im grünen Bereich ist. „ Melde gehorsamst, sie unterhalten sich nur, wie immer, kein potenzieller Aufrührer, kein Revoluzzer der das Volk auf die Strasse führen wird.“ Wie sagte die Kanzlerin unlängst: „Es gehe darum, Antworten auf epochale Veränderungen zu finden.“ Auch diese Zeit wird kommen, versprochen!
——Doro ,kommentar…v.14.09.2012 10:!8
Wenn ich diesen Artikel lese,haut es mich auch vom Hocker,
Minderjährige,————aber auch Schutzbefohlene ——————–
diese Mädchen wurden zu,
Aussagen bedrängt ,gegen mich als Mutter,und Grossmutter aus zu sagen.
Ohne auf meine Menschenwürde zu achten,
wurde ich vom Gericht in den Dreck gezogen,
seitdem ist die Familie zerrissen,
couragierte Mütter sind eben ,oder werden ein Spielball der Justiz ,
um sie los zu werden,
wer nahm denn Rücksicht —auf die,die am meisten beschützt werden sollte,
meine behinderte Tochter,sie gelangte IN DIE MÜHLEN DER JUSTIZ
Sehr wichtig finde ich den folgenden Kommentar !
Wie müßte das Gesetz geändert werden?
Vielleicht kann netzwerkb mit Juristen Vorschläge erarbeiten.
„Auch Strafrechtsexpertin Hörnle kann die Empörung nachvollziehen. Die Entscheidung des Landgerichts sei zwar unter den gegebenen Umständen richtig, „man muss sich allerdings fragen, ob das Gesetz, das dem Urteil zugrunde liegt, es auch ist“. Der Fall habe gezeigt, dass der Gesetzestext an dieser Stelle unbefriedigend ist“.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwurf-der-vergewaltigung-landgericht-essen-spricht-angeklagten-frei-a-855639.html
klaus linnenbrügger,betfrifft vergewaltigungs-prozess.anstatt dem mädchen zur gerechtigkeit zuhelfen,wird dieses junge mädchen von einer richterin ein zweites mal vergewaltigt .hat sich diese richterin mal gefragt,ob das mädchen vor lauter angst überhaupt in der lage war,sich zu wehren-ich habe immer wieder gelesen,betroffene sollten sich möglichst nicht zur wehr,um ihr leben nicht zu gefährden.wurde diese in der beurteilung des falles nicht berücksichtigt-ist neuerdings die haltung des opfers strafbestanteil-heißt das,wenn ich nicht vehement genug sage,dies ist mein eigentum,dieser mann hat eine schwere straftat begangen und hätte dafür verurteilt werden müssen.
Erschreckender Vorgang. Es zeigt wieder einmal gut auf, das in Deutschland Kinder überhaupt nicht geschützt werden.
Zu einem Punkt möchte ich etwas anmerken @Jacqueline.
„Dann in diesem Prozess: Wieso werden drogennehmende und alkoholsüchtige Menschen dermassen geschützt und in ihrem Tun bestärkt und gesunde, junge Menschen, denen das Leben noch davor steht – dieser grenzenlosenden Hilflosigkeit und der Menschlichkeit der Erwachsenen ausgeliefert, die sich nicht Vorbild, die sich nicht menschlich nennen dürfen, da sie einfach feige, blind, taub und stumm sind?“
Hier mehrere Dinge, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben, aufzuwiegen bzw. aneinander zu reihen, ist insb. bei einem so tragischen Hintergrund falsch. Klar, der Täter hat, wie ja im Vorfeld vor Gericht behandelt wurde, sich mit Alkohol die Kante gegeben / parallel dazu mit Rauschgift zugedröhnt. Eine Einzelperson, die mit mehr Glück als Verstand für ihre Tat nicht zur Verantwortung gezogen wurde.
Wieviele Menschen, die in Deutschland sich in Drogen flüchten (und ich betone ausdrücklich flüchten), gibt es? Ich denke mal, mehr als eben diesen einen allerwertesten Herrn. Es ist auch nicht die Regel, das Drogensüchtige grundsätzlich so jemandem nacheifern könnten/würden. Eher könnte man annehmen, „Im Wein steckt die Wahrheit!“ bzw. das im Rausch ein Stück weit die Person des Täters offenbarer wurde. Andere machen soetwas aber nicht.
Und im übrigen möchte ich an der Stelle fragen, was wäre die Folge, wenn grundsätzlich alle Leute, die mit Drogen in Kontakt geraten sind, als mutmaßliche Täter wahrgenommen werden? Man sollte auch nicht vergessen, es gibt bspw. – siehe http://hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2012/141_februar/s38_0212_cannabismedizin_beim_zoll.php – Cannabispatienten. Cannabis ist Grundstoff v. bspw. Haschisch. Sollte man diese vorsichtshalber wegsperren, weil sie aufgrund gefühlter zugehörigkeit zu Tätergruppen ja angeblich etwas anstellen können?
Gerade in Angstzuständen ist es unmöglich „normal“ zu reagieren. Mit anderen Worten: Der Vorwurf, das Mädchen habe sich nicht genug gewehrt ist dermassen absurd, weil mit zunehmendem Angstgefühl auch die Fähigkeiten zu handeln gehemmt werden. Noch deutlicher gesagt: Je mehr Angst je mehr Hilfe braucht der Mensch und nicht je besser reagiert er!!!
Entscheidungmsträger zu solchen Fällen werden wohl immer Argumente formen, um ihre vorgefertigte Meinung auch durchzusetzen. Es geht nicht so sehr um moralische Werte, sondern vielmehr um ein gewisses Reglement. Man kann es immer so drehen, daß es dann auch in derem Sinne passt.