(Foto: netzwerkB – Berlin 26.10.2011 Anhörung Gesetzentwürfe Verjährungsfristen)

Das netzwerB-Mitglied Simone Ollhoff fragte am 9. Juni 2012 an Kurt Beck, SPD, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, was er von einer Änderung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen für Sexualstraftaten halte. Am 11. Juli 2012 antwortete das Landesjustizministerium in Becks Auftrage.

Das Ministerium antwortete, dass es im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe kenne, die beide nun nicht weiter vorankämen. Den nicht viel besseren dritten Vorschlag der Grünen kannte man nicht. Das Ministerium räumte ein, dass die Gesetzesentwürfe „nicht wieder aufgerufen“ wurden.

Insbesondere teilte man mit „Eine Aufhebung der Verjährungsfristen für Missbrauchsdelikte ist derzeit nicht in der Diskussion.“ Der einstimmig gefasste Beschluss des Bundesparteitages der SPD vom 6. Dezember 2011, das kann man somit erkennen, ist im Bundestag also kein Thema mehr.

Ferner warb das Ministerium für Verständnis, dass die Fristen ja auch einen Opferschutz darstellten. Zitat: „So gewährt sie auch den Opfern, die eine Tat vergessen oder anders als im Wege einer Strafanzeige verarbeiten wollen, die Sicherheit, dass sie nicht mehr vor Gericht oder Polizei aussagen müssen.“

Die Öffnung nach außen, für die Opfer eine jahrelange Therapie brauchen, sieht das Ministerium auch mit Fristen unterstützt. Zitat: „(…) eine Verlängerung der Bedenkzeit der Opfer, ob sie Anzeige erstatten oder nicht, wirkt auch einer raschen Aufklärung und dem Schutz potenzieller weiterer Opfer entgegen. Je schneller sich die Opfer entscheiden, solche Taten anzuzeigen, desto schneller werden auch weitere potentielle Opfer geschützt.“

Ferner verweist das Ministerium darauf, dass die „Beweisbarkeit der angezeigten Sachverhalte mit zunehmender zeitlicher Entfernung“ leide. Man wolle den Opfern die Enttäuschung nach einem verlorenen Prozess ersparen.

Zudem erklärt das Ministerium: „Sie sehen also, dass auch heute schon eine sehr lange Zeit zur Verfügung steht, um sich darüber klar zu werden, ob man denjenigen, der einem Leid in der Kindheit zugefügt hat, anzeigt oder nicht.“

Diese Antwort zeigt, dass auch auf der Ebene der Länderregierungen noch viel Beratungsbedarf besteht – schließlich stimmen auch die Länder im Bundesrat über Gesetzesvorlagen ab. netzwerkB setzt sich weiter für die völlige Aufhebung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fristen für die Opfer von sexualisierter Gewalt ein.

Als Anlage finden Sie das Antwortschreiben des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 2012:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/07/ministerium-justiz-rp-2012-07-11.pdf

Bitte unterstützen Sie unsere beiden Petitionen zur Aufhebung an den Europäischen Gerichtshof und an den Deutschen Bundestag:
http://netzwerkb.org/petition
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb

Zudem befinden sich eine Reihe von Mitgliedern von netzwerkB im Hungerstreik aus Protest gegen die Politik:
http://netzwerkb.org/2012/06/08/ich-bin-im-hungerstreik-2/

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Denef

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
norbert.denef@netzwerkb.org
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