(Foto: netzwerkB – Berlin 26.10.2011 Anhörung Gesetzentwürfe Verjährungsfristen)
Das netzwerB-Mitglied Simone Ollhoff fragte am 9. Juni 2012 an Kurt Beck, SPD, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, was er von einer Änderung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen für Sexualstraftaten halte. Am 11. Juli 2012 antwortete das Landesjustizministerium in Becks Auftrage.
Das Ministerium antwortete, dass es im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe kenne, die beide nun nicht weiter vorankämen. Den nicht viel besseren dritten Vorschlag der Grünen kannte man nicht. Das Ministerium räumte ein, dass die Gesetzesentwürfe „nicht wieder aufgerufen“ wurden.
Insbesondere teilte man mit „Eine Aufhebung der Verjährungsfristen für Missbrauchsdelikte ist derzeit nicht in der Diskussion.“ Der einstimmig gefasste Beschluss des Bundesparteitages der SPD vom 6. Dezember 2011, das kann man somit erkennen, ist im Bundestag also kein Thema mehr.
Ferner warb das Ministerium für Verständnis, dass die Fristen ja auch einen Opferschutz darstellten. Zitat: „So gewährt sie auch den Opfern, die eine Tat vergessen oder anders als im Wege einer Strafanzeige verarbeiten wollen, die Sicherheit, dass sie nicht mehr vor Gericht oder Polizei aussagen müssen.“
Die Öffnung nach außen, für die Opfer eine jahrelange Therapie brauchen, sieht das Ministerium auch mit Fristen unterstützt. Zitat: „(…) eine Verlängerung der Bedenkzeit der Opfer, ob sie Anzeige erstatten oder nicht, wirkt auch einer raschen Aufklärung und dem Schutz potenzieller weiterer Opfer entgegen. Je schneller sich die Opfer entscheiden, solche Taten anzuzeigen, desto schneller werden auch weitere potentielle Opfer geschützt.“
Ferner verweist das Ministerium darauf, dass die „Beweisbarkeit der angezeigten Sachverhalte mit zunehmender zeitlicher Entfernung“ leide. Man wolle den Opfern die Enttäuschung nach einem verlorenen Prozess ersparen.
Zudem erklärt das Ministerium: „Sie sehen also, dass auch heute schon eine sehr lange Zeit zur Verfügung steht, um sich darüber klar zu werden, ob man denjenigen, der einem Leid in der Kindheit zugefügt hat, anzeigt oder nicht.“
Diese Antwort zeigt, dass auch auf der Ebene der Länderregierungen noch viel Beratungsbedarf besteht – schließlich stimmen auch die Länder im Bundesrat über Gesetzesvorlagen ab. netzwerkB setzt sich weiter für die völlige Aufhebung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fristen für die Opfer von sexualisierter Gewalt ein.
Als Anlage finden Sie das Antwortschreiben des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 2012:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/07/ministerium-justiz-rp-2012-07-11.pdf
Bitte unterstützen Sie unsere beiden Petitionen zur Aufhebung an den Europäischen Gerichtshof und an den Deutschen Bundestag:
http://netzwerkb.org/petition
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb
Zudem befinden sich eine Reihe von Mitgliedern von netzwerkB im Hungerstreik aus Protest gegen die Politik:
http://netzwerkb.org/2012/06/08/ich-bin-im-hungerstreik-2/
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Denef
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
norbert.denef@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/#!/NorbertDenef
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Traurig aber wahr. Wie sagte Beck noch zu einem Arbeitslosen?
„Gehen Sie sich waschen und rasieren. dann bekommen Sie auch Arbeit!“
Das Justizministerium Rheinland-Pfalz ist hier noch in der Lernphase. Um zu begreifen, dass Opfern sexuellen Missbrauchs in früher Kindheit die Lebensgrundlage zerstört wurde, werden wohl noch einige Jahre ins Land ziehen. Oder man spekuliert darauf, dass eben diese Jahre vergehen, um erst noch Europa zu retten. Eine Argumentation bezüglich des Rechtsfriedens geht in die falsche Richtung. War zwischen 1969 und 1979 die Argumentation für die Abschaffung der Verjährung von Mord auch der Rechtsfrieden? Und warum wurde dann erst 1979 die Verjährung für Mord abgeschafft? Sie versuchen sich herauszureden. Warum nur?
Ich zitiere aus Wikipedia:
„Von 1871 bis 1969 war im Strafgesetzbuch eine Verfolgungsverjährung von zwanzig Jahren für Mord vorgesehen. Um zu verhindern, dass von den Nationalsozialisten begangene Verbrechen verjährten, wurde 1965 in der Bundesrepublik zunächst der Zeitraum von Kriegsende bis 1949 bei der Berechnung der Verjährung ausgenommen.[14] 1969 beschloss die Große Koalition im Bundestag nach breiter öffentlicher Diskussion[15], dass Völkermord gar nicht und Mord erst nach 30 Jahren verjährt. 1979 wurde die Verjährung für Mord von der sozialliberalen Bundesregierung unter Helmut Schmidt schließlich ganz abgeschafft. Die Verjährung von Totschlag wurde jedoch nicht verändert.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord_%28Deutschland%29
Wohl gemerkt:
bis 1969 = 20 Jahre Verjährungsfrist für Mord
ab 1969 = 30 Jahre Verjährungsfrist für Mord
ab 1979 = Abschaffung der Verjährungsfrist für Mord
Ich lebe in einer Situation, die die Folgen meines Missbrauchs sind. Ich habe nach 35 Jahren Anzeige erstattet. Sie haben mich nach Hause geschickt und mein Leben damit komplett ruiniert! Ich funktioniere, ja, aber mehr nicht!