Rituelle Beschneidung eines Kindes


(Rituelle Beschneidung eines Kindes, 2012 von einem muslimischen Arzt an einer deutschen Universitätsklinik durchgeführt (Freihand-Standardmethode). Foto: Matthias Schreiber, 2012, Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 Unported.)

Die Beschneidung aus religiösen Motiven in Deutschland (von lat. circumcido, rings abschneiden[1]) ist ein Eingriff, bei dem die männliche Vorhaut teilweise oder vollständig entfernt wird. Die Zirkumzision, auch Beschneidung genannt, wird aus religiösen Gründen insbesondere an Säuglingen und Kindern im Rahmen von jüdischen und muslimischen Ritualen als Zeichen der Religionszugehörigkeit vorgenommen.

Die Beschneidung im Kindesalter ist in Deutschland umstritten. Umstritten sind insbesondere medizinischer Nutzen und Risiken, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Beurteilung im Hinblick auf die Menschenrechte, vor allem dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beschneidung beeinflusst die Sexualität des Menschen (sowohl die des Beschnittenen als auch die seiner Sexualpartner).

In Deutschland ist die Zirkumzision nicht explizit gesetzlich geregelt. Es galt lange als herrschende Meinung der Rechtswissenschaft, dass die religiös motivierte Zirkumzision Minderjähriger durch einen Arzt nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfülle.[2] Die in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene neuere Gegenmeinung kann hinsichtlich der Tatbestandsmäßigkeit jedoch als herrschend angesehen werden. Hinsichtlich der Wirksamkeit der elterlichen Einwilligung ist der Streitstand offen.[3] Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012[4] folgte dieser neueren Auffassung und löste damit eine breite und teilweise international aufgenommene Debatte aus.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4nnliche_Beschneidung_aus_religi%C3%B6sen_Motiven_in_Deutschland

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