Rituelle Beschneidung eines Kindes
(Rituelle Beschneidung eines Kindes, 2012 von einem muslimischen Arzt an einer deutschen Universitätsklinik durchgeführt (Freihand-Standardmethode). Foto: Matthias Schreiber, 2012, Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 Unported.)
Die Beschneidung aus religiösen Motiven in Deutschland (von lat. circumcido, rings abschneiden[1]) ist ein Eingriff, bei dem die männliche Vorhaut teilweise oder vollständig entfernt wird. Die Zirkumzision, auch Beschneidung genannt, wird aus religiösen Gründen insbesondere an Säuglingen und Kindern im Rahmen von jüdischen und muslimischen Ritualen als Zeichen der Religionszugehörigkeit vorgenommen.
Die Beschneidung im Kindesalter ist in Deutschland umstritten. Umstritten sind insbesondere medizinischer Nutzen und Risiken, ethische und rechtliche Aspekte sowie die Beurteilung im Hinblick auf die Menschenrechte, vor allem dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beschneidung beeinflusst die Sexualität des Menschen (sowohl die des Beschnittenen als auch die seiner Sexualpartner).
In Deutschland ist die Zirkumzision nicht explizit gesetzlich geregelt. Es galt lange als herrschende Meinung der Rechtswissenschaft, dass die religiös motivierte Zirkumzision Minderjähriger durch einen Arzt nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfülle.[2] Die in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene neuere Gegenmeinung kann hinsichtlich der Tatbestandsmäßigkeit jedoch als herrschend angesehen werden. Hinsichtlich der Wirksamkeit der elterlichen Einwilligung ist der Streitstand offen.[3] Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012[4] folgte dieser neueren Auffassung und löste damit eine breite und teilweise international aufgenommene Debatte aus.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4nnliche_Beschneidung_aus_religi%C3%B6sen_Motiven_in_Deutschland
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Mehr auf netzwerkB:
netzwerkB lehnt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven als Gewalt gegen Kinder ab
Nein, zur Menschenrechts-und Menschenkörperverletzung.
Religion darf nicht über Menschenrechte hinweg bestimmen.
Keiner hat das Recht über unmündige,nicht selbstbestimmte Kinder zu bestimmen.
Entscheidungsfreiheit für diejenigen,die vor dem Gesetzt Entscheidungsfähig sind. Das sind keine Babys/Kleinkindern.
Die Beschneidung ist ein Missbrauch und nachweislich ein Traumata.
Es gibt keine Rechtfertigung zur Beschneidung. Die Politiker,die diese legalisieren per Gesetz und ihre Rechtssprechung geben, begehen eine Menschenrechtsverletzung und Missachtung den Betroffenen gegenüber.Vor dem Gesetz machen sie sich schuldig der Menschenrechtsverletzung…
Eltern, die so etwas ihren Kindern aus religiösen Gründen antun gehören vor Gericht! Es ist RELIGIÖSER WAHN! Egal ob Jude oder Muslim.
Es ist schon schlimm genug, dass es solche Gräueltaten gibt, die an wehrlosen und entscheidungsunfähigen Kindern aufgrund pseudoreligiöser Motive ausgeführt werden. Aber müssen diese Missetaten hier auch noch fotografisch dokumentiert werden? Ich empfinde das als unangemessen und grenzüberschreitend insbesondere den Mitmenschen gegenüber, die leider davon betroffen sind. Ich wünsche mir dabei ein deutlich höheres Maß an situationsbezogener Sensibilität.
@ Johannes
In einer verlogenen, verleugnenden, verpennten Gesellschaft dürfte heute ohne solch realistische Hinweise das Innere der Menschen nicht mehr erreicht werden …
Das gehört zum WACHRÜTTELN wie der Hungerstreik …
@Johannes
manchmal reichen Worte nicht aus, weil viele Menschen diesen Akt sich nicht bzw. falsch vorstellen. Von religiösen Juden wird das hin und wieder so dargestellt, als ob es das gleiche wie Ohrstechen für einen Schmuck sei.
Deshalb gehört es zur Aufklärung dazu, solch blutige Orgien, bildlich darzustellen. Aufgeklärte leben länger.