Die Mehrheit des deutschen Bundestages sprach sich am 19. Juli 2012 für die Beschneidung aus religiösen Motiven aus. Die Resolution hatten CDU/CSU, SPD und FDP gemeinsam eingebracht.
Es ist unwahr, hier von einem „kleinen Eingriff“ zu sprechen. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Az. 151 Ns 169/11) bezieht sich auf den Fall eines vier Jahre alten Kindes, das wegen massiver Blutungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Eine „medizinisch fachgerechte Beschneidung“ gewährleistet schon allein wegen der Risiken von Blutungen, Infekten und Vernarbungen keine medizinische Gefahrlosigkeit.
Es werden in dieser Gesellschaft Erwachsenen die Religionsfreiheit und Daseinsberechtigung in Form von Kopftuchverbot und Widerstand gegen den Bau von Moscheen streitig gemacht. Im Gegenzug schenken die großen Parteien den großen Religionsgemeinschaften das geforderte Recht zur Gewalt an Kindern. Einen solchen Handel lehnen wir ab.
Worum es hier geht, ist nicht nur Körperverletzung. Es geht um physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Das Kind wird in seiner körperlichen Unversehrtheit dauerhaft angegriffen, hier insbesondere im Bereich der eigenen Sexualität. Das Kind verliert hier das Recht am eigenen Körper – etwas, das an den Schulen im Rahmen von „mein Körper gehört mir“ zur Prävention vor Sexualstraftätern vermittelt werden soll.
Marlene Rupprecht, Kinderbeauftrage der SPD-Fraktion, wies den Bundestag am 19. Juli 2012 auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1990 hin, gegen die der deutsche Bundestag erst 2010 seine Vorbehalte zurückgenommen hat. Sie wies den Bundestag darauf hin, dass die Kinder in der Gesellschaft keine Stimme haben. Kinder benötigen einen Schutz vor religiösen Gebräuchen, die sie mit Verletzung und Gewalt konfrontieren.
Der deutsche Bundestag gibt Kinder, anstatt sie mehr zu schützen, nunmehr erneut preis.
netzwerkB lehnt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven als Gewalt gegen Kinder ab. netzwerkB bittet die Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Bundestags, sich zum Kinderschutz zu bekennen.
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Mehr auf netzwerkB:
Männliche Beschneidung aus religiösen Motiven in Deutschland
Komplikationen der Beschneidung
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Für Journalisten-Rückfragen:
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Norbert Denef, Vorsitzender
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sehr interessante Seite mit Petition
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/72365/2292342/bdk-bundestagspetition-mit-forderung-nach-moratorium-und-einrichtung-eines-runden-tisches-als
Wie man wieder einmal sehen kann, ziehen sich die Politiker aller Parteien wieder aus der Verantwortung heraus. Wie kann es angehen, dass in diesem Land über Kopftuch, Burka und Moscheen soviel diskutiert wird, aber die Belange der Kinder außer acht gelassen werden. Beschneidung ist in jedem Fall ein Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers….wenn Beschneidung aus religiösen Gründen, dann aber, im vollen Bewußtsein dessen, was geschieht, dazu sollte es wie bei der Wahl der Religion ein festgelegtes Alter geben….
Wie beim sexuellen Mißbrauch sind die Kinder ausgeliefert und das muss vom Gesetzgeber umgehend geändert werden, ansonsten macht sich Deutschland der Verstümmelung von Kindern schuldig.
Lieber Herr Denef, Sie haben meine volle Unterstützung im Kampf gegen die Verlogenheit der Regierung, aber achten Sie bitte auf sich!!!!!
Antrag zur BDK in Hannover vom 16. bis 18.11.2012
Keine Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition
Die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition ist auch in Deutschland üblich und wurde bisher weitgehend stillschweigend hingenommen. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7.Mai 2012 stellt nun aber fest, dass „dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme“.
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition eindeutig und mit allem Nachdruck ab. Solche Eingriffe sind nur dann durchzuführen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf Seiten der Kinder, deren Rechte auch in der Auseinandersetzung mit Religion und Tradition weiter gestärkt werden müssen. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist das elementare Recht, hinter dem die religiösen oder traditionellen Vorstellungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückstehen müssen.
3. Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist, der Junge wird weder gefragt, noch kann er sich wirksam wehren. Der Betroffene sollte sich aber –entgegen der bisher üblichen religiösen Vorschriften und Traditionen- gerade frei entscheiden können, ob er die Beschneidung möchte oder eben nicht. Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.
Alternative A
Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.
Alternative B
Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.
4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind sich darüber im Klaren, dass sich die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition nicht von heute auf morgen durch eine Änderung des Strafrechtes in Deutschland aufheben lässt. Vielmehr besteht sogar das Risiko, dass die zukünftig noch durchgeführten Beschneidungen von in medizinischen Belangen unerfahrenen Personen durchgeführt werden, wodurch die Kinder in zusätzliche Gefahr geraten.
5. Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Den Kindern nutzen die Eltern im Gefängnis wenig.
6. Die Religionsfreiheit der einen endet dort, wo Grundrechte anderer beeinträchtigt werden, sei es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf Bildung, auf sexuelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung usw.
7. Zudem werden wir mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit dafür werben, dass unsere Mitbürger_innen von selber auf Beschneidungen bei Jungen verzichten, welche, noch nicht alt genug sind, um das Für und Wider individuell abzuwägen. In jedem Fall muss die Entscheidung des Kindes akzeptiert werden, ob es beschnitten werden möchte oder eben nicht.
Begründung
Die Begründung fällt an dieser Stelle bewusst kurz aus, erwähnt sei aber der § 24 (3) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention): „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Unterstützer_innen des Antrages
Philipp Schmagold, KV Kiel
Franziska Briest, KV Berlin Mitte
Alex Maier, KV Göppingen
Valérie Vivienne Nitsche, KV Euskirchen
Stephan Hofacker, KV Coesfeld
Astrid Galik, KV Wunsiedel
Stefan Volpert, KV Heinsberg
Mariana Pinzon Becht, KV Heidelberg
Tobias Stricker, KV Aachen
Andrea Schwarz, KV Karlsruhe Land
Michael Rüpp, KV Soest
Marion Hasper, KV Berlin Tempelhof-Schöneberg
Jürgen Holwein, KV Freiburg
Alexander Schestag, KV Heidelberg
Reinhard Schulze Wartenhorst, KV Münster
Jörn Jensen, Bezirksbürgermeister a.D., KV Berlin-Mitte
Walter Meyer, KV Rems-Murr
Martin Möller, Sprecher KV Wuppertal
Dr. med. Christoph von Winterfeldt, LL.M., KV Aichach-Friedberg
Christian Wagner, KV Mainz
Marcel Duda, KV Hildesheim
Dr. Harald Grünau, KV Paderborn
Ralph Hoffmann, KV Nürnberg-Stadt
Henrik Gebauer, KVGütersloh
Fabio Hake, KV Düsseldorf
Gregor Weißenborn, KV Düsseldorf
Boris Cotar, KV Neckar-Odenwald
Felix Möller, KV Frankfurt am Main
Steffen Pelz, KV Harburg-Land
Ingo Leschnewsky, KV Offenbach Land
Uwe Driest, Vors. OV Rügen, KV Vorpommern-Rügen
Ulrich Chilian, KV Nordwestmecklenburg
Bernd Elmenthaler, KV Berlin Mitte
Kai Hofmann, KV Bremen-Ost
Stefan Brandes , KV Oder-Spree
Gerd Wittka, KV Oberhausen
Julian Mehnle, KV München
Frerk Meyer, KV Harburg-Land
Gunther Toffel KV Northeim-Einbeck
Timo Krüger, KV München
Matthias-Alexander Treptow, KV Goslar
Dennis Lassiter, KV Aschaffenburg Stadt
David Hilzendegen, Vorstandssprecher KV Worms
Achim Neumann, KV Mannheim
Klaus-Peter Schubert, KV München-Land
Günther Sandmeyer, KV Landshut-Land
Wolfgang Schaefer, KV Köln
Jeremy Jung, KV Schwäbisch Hall
Christian Franke, KV Altmarkkreis Salzwedel
Oliver Pfeiffer, KV Groß-Gerau
und weitere
Früher durften Eltern und Lehrer die Kinder „züchtigen“. Das ist GOTT SEI DANK verboten. Kinder schlagen darf man also nicht mehr. Aber mit dem Messer ein Stückchen von einem kleinen Menschlein abschneiden, das sich nicht wehren kann, einfach so aus religiösen Gründen, das darf man? Kein Gott, ganz egal wie man ihn nennen mag, würde sowas wollen. Das sind erwachsene Menschen die sowas tun. Wie sind diese Mütter gepolt, die zulassen, dass man an ihrem Kind rumschneidet? Einfach so, nur weil Ihr Gott das angeblich so will. Ich würde jeden in den Urwald jagen, der es wagen würde mein Kind anzufassen, geschweige denn mit dem Messer auf sie loszugehen. DAS ist etwas was ich niemals begreifen werde. Traditionen solch einer Grausamkeit MÜSSEN verboten werden. Mein Patensohn sollte auch beschnitten werden. Ich habe die Patenschaft aus diesem Grund abgelehnt, bis die Eltern zugestimmt haben, es nicht zu tun. Mein Patensohn ist heute 17 Jahre alt. Ob die Eltern sich an ihr Versprechen gehalten haben weiß ich bis heute nicht. Man sollte unbedingt den Kindern die Chance geben sich als Erwachsen selbst zu entscheiden, ob sie beschnitten werden wollen oder nicht. So finde ich es einfach grausam und unmenschlich, und für mich eine der schlimmsten Formen von Kindesmisshandlung.
jaja, der Antrag der GRÜNEN tut niemandem weh, nützt aber auch nichts.
Die Beschneidung aus religiösen Gründen muß natürlich auch durch ÄRZTE verboten werden! Sonst bringt das doch nichts!
Bisher machen es doch auch Ärzte, das ist doch keine Verbesserung!
Da hat Fr.Merkel wohl Angst vor bestimmten Leuten, die sehr schnell drohen und Deutschland als antisemitisch beschimpfen, wenn es nicht nach ihren Wünschen geht. Jetzt kriechen einige Politiker den religiösen Fanatikern zu Füßen und billigen weitere Kindesmisshandlungen im Namen der Religion. Es ist schrecklich, wenn ein 8 Tage altes Neugebohrenes gequält und verstümmelt wird.
Der Antrag dieser Menschen mit grünem Parteibuch geht davon aus, dass die Beschneidungen eher weiter stattfinden. Das ist der falsche Ansatz. Er nimmt die Verbrechen an kleinen Kindern weiter in Kauf.
Ich denke, die Ärzte fühlen sich wohler dabei, wenn es eine möglichst klare Rechtslage gibt, aufgrund derer sie sich nicht mehr an archaischen Ritualen beteiligen müssen, die ihrer Ethik widerspricht.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisierte die „Bagatellisierung dieser Form der Körperverletzung durch die Beschneidungsbefürworter“ und stellt das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erste Stelle.
Demzufolge bringt dieser Antrag die Ärzte eher in Bedrängnis als sie zu entlasten.
‚Die Grünen schlagen Gebühren für Beschneidungen vor‘
lese ich als mögliche Schlagzeile aus dem Vorschlag dieser Partei.
Sagt mal – hackt es jetzt? Oder seid ihr ganz verstrahlt?
Ich glaube das doch wohl nicht:
Punkt 5 sagt:
“Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden.”
Da tut sich dann eine neue kleine Einkommensquelle für willige Mediziner auf und Eltern erhalten einen Freibrief : sie dürfen sich blutig an ihren Kindern vergehen solange sie hinterher dem Staat eine Gebühr dafür bezahlen.
Kinderschutz sieht anders aus.
Warum kann man denn nicht genauso schnell die Verjährungsfristen aufheben?Hier geht es doch offensichtlich auch!
Das bei diesem Thema geteilte Meinungen existieren ist normal, daß man aber Babies und Kleinkinder aus „religiösen“ Gründen körperlich verletzt und das per Gesetz legitimiert, finde ich ungeheuerlich!
Die meisten im Bundestag befindlichen Personen sind für die Beschneidung, weil man wieder vor Religionsgemeinschaften in die Knie geht und zu feige ist, klare Linien zu ziehen. Sachlich wurde festgestellt, daß es sich bei der Beschneidung um eine Körperverletzung handelt, trotzdem gibt man die Einwilligung dazu, weil diese Kinder dann nicht den jeweiligen Religionsgemeinschaften zugehörig sind? sie diese Religion nicht ausüben können?! Nur weil ein Mensch nicht beschnitten ist, kann er seiner Religion nicht nachkommen?! Was für ein Schwachsinn wird uns hier geboten? Heißt das im Klartext, daß Katholiken oder Protestanten unter die Sekten einzuordnen sind? Nur der jüdische und muslimische Glaube ist der Richtige, weil die männlichen Mitglieder beschnitten sind?! Bei der kath. Gruppe tritt die Zugehörigkeit der Kinder mit der Kommunion in Kraft, bei der ev. Gruppe mit der Konfirmation, um in unserem Lebensbereich zu bleiben. Wer sagt, daß Gott oder wie man ihn sonst noch nennt die Beschneidung verlangt?! Diese Gesetze sind von erwachsenen Menschen festgelegt worden und ist von der jeweiligen Auslegung einzelner Religionsausleger und -gemeinschaften abhängig!
Was für ein Geschwätz: Das „Kindeswohl“ steht im Vordergrund, trotzdem dürfen Eltern ihr Kind vorsätzlich verletzen lassen – STRAFFREI?! Es steht außer Frage, daß Eltern mit diesem Gesetz einen Freibrief erhalten. Aber Kinder hatten in Deutschland noch nie Rechte, wohl auf dem Papier! Die Lösung aus Großbritannien, eine „schmerzlose symbpoische Beschneidung“ vorzunehmen, finde ich hervorragend. Und wie man sieht, ist sie realisierbar und wird akzeptiert! WARUM GEHT DAS IN DEUTSCHLAND NICHT?!
Weil hier zwei Religionsgemeinschaften deutsche Gesetze beugen wollen – und es auch können. So, wie in unseren Religionen wäre auch bei den Juden und Muslimen die Zugehörigkeit ab einem bestimmten Alter möglich und die betroffenen Kinder entscheiden über sich selbst. Hier geht es aber nicht um Religionsfreiheit, sondern um Prinzipien!!!!!!!!!!
@ Ex-Odenwaldschüler: die sexuell mißbrauchten Kinder haben keine Lobby, aber Juden und Muslime! DAS ist der Unterschied und deshalb geschieht auch nichts! Alles klar?!
Beschneidung ist in jedem Fall Körperverletzung, warum kann man nicht erwarten, dass jeder der hier lebt sich auch an deutsches Recht hält?
Und einem Kind Körperteile abzuschneiden steht dem Kindeswohl kaum förderlich gegenüber. Von der Verstümmelung bei Mädchen mal ganz zu schweigen, weil wenn die Beschneidung aus religiösen Grunden bei Jungen erlaubt wird, dann werden die Moslems, die ihre Mädchen beschneiden, dass gleiche Recht forden.
Die Angst vor den Religionsgemeinschaften ist die eine Motivation, sich nicht für die Kinder einzusetzen.
Die andere ist völlige Gefühllosigkeit gegenüber dem Leid von Kindern, die wohl die Voraussetzung ist, politisch Macht zu bekommen. Ellbogen und über Leichen gehen. Frau Merkel ist darin großartig! Mag auch mit ihrer Geschichte als Pfarrerstochter zu tun haben. Empathie lernt man gewöhnlich nicht im Pfarrhaus (siehe der Film „Das weiße Band“)
@Ex-Odenwaldschüler:
Ja, es ist schon erstaunlich, wie schnell die Politiker jetzt aktiv werden für die Beschneidung. Beim Thema Kinderschutz sind sie so überhaupt nicht eifrig. Klar, Kinder haben ja auch keine einflußreiche Lobby.
@Ex-Odenwaldschüler
Das ist die Kernfrage. Klar und verständlich gestellt. Diese Frage gehört in den Bundestag. Die Politik wird sie nicht beantworten, weil sie Angst hat, ein Tabu an die Öffentlichkeit zu befördern, das die ganze Welt erschüttern würde. Ich bin ein Verschwörungstheoretiker im Innern, genauso wie es jeder Profiler sein muss, um Fälle zu lösen. Sie denken sich in die Hirne der Täter rein. Würde ein Profiler jeden seiner Gedankengänge seiner Vermutungen und Ahnungen in Bezug auf den Täter an die Öffentlichkeit tragen, er würde als irre bezeichnet werden. Also schweigt er und betreibt seine Verschwörungstheorie im Innern um den Täter zu stellen. Wen will die Bundesregierung schützen?
Ja, so ist es. Einige Politiker gehen vor den Religionsgemeinschaften auf die Knie, sind zu feige sich gegen sie zu stellen und die Kinder vor Misshandlungen zu schützen. Am lautesten schreien dabei Rabbiner u.a. Juden die Personen des öffentl. Lebens sind. Die erdreisten sich sogar, das Verbot der Beschneidung mit dem Holocaust zu vergleichen. Wenn es denen in Deutschland nicht gefällt, dann sollen sie in ein anderes Land gehen. Die haben ja schon erwähnt, wenn die Beschneidung nicht legalisiert wird, gibt es für die Juden in Deutschland kein Leben mehr.
@Ehrengard, wie wird die Beschneidung in England durchgeführt?
Unglaublich, wie hier von der Politik die Macht der Religionsgemeinschaften und der „Heiligen Schrift“ (mit erhobenem Zeigefinger) herbeigeredet wird.
Der Bremer Kinderarzt Stefan Trapp schätzt aber, dass ein Drittel der Familien ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen, sondern wegen des Gruppenzwangs beschneiden lassen. „Wäre der Eingriff illegal, würde viel Druck von diesen Familien genommen. Das kommt in der Diskussion bislang aber gar nicht zur Sprache.“
Quelle: http://www.fr-online.de/wissenschaft/beschneidungen-
blutiger-eingriff-am-penis,1472788,16643734.html
Hier geht es also längst nicht mehr um den „Erziehungswunsch“ der in Deutschland lebenden Eltern, sondern um den Druck, den die Religionsgemeinschaften mit Unterstützung von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen Parteien auf die Eltern ausüben. Lediglich die Linkspartei geht auf klare Distanz.
Da werden illegale „Beschneider“ konstruiert (und sogar Beschneiderinnen), als bestünde keine rechtliche Handhabe gegen eine solche Praxis, falls es sie dann wirklich überhaupt so gäbe.
@Simone
„Einige Politiker gehen vor den Religionsgemeinschaften auf die Knie, sind zu feige sich gegen sie zu stellen und die Kinder vor Misshandlungen zu schützen.“
Hier das passende Bild dazu:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/beschneidung-bundestag-gr.jpg
danke für diese klare stellungnahme für das recht auf körperliche unversehrtheit für alle kinder!
im gegensatz zu den politikerInnen sieht das allen umfragen nach zum glück auch die bevölkerung so.
übrigens greift die diskussion aktuell auch auf die schweiz über, an kinderkliniken wird über moratorien diskutiert. schade nur, dass es bei medizinisch nicht notwendigen „korrekturoperationen“ an kindern mit „atypischen“ genitalien mit der einsicht nach wie vor hapert …
http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2012/07/20/Knabenbeschneidung
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist, weshalb empfindlichste Körperverletzung etwas mit Religion zu tun haben sollen.
Eine Religion, welche vorschreiben würde, daß sich alle Anhänger ein Ohrläppchen abschneiden müssten, könnte ich ebensowenig akezeptieren.
Und wenn das in so einer Glaubengemeinschaft schon immer so war, deswegen ist es noch lange nicht moralisch ok.
Es ist und bleibt Körperverletzung. Ebenso wie Stämme sich Ringe um den Hals legen, damit er in die Länge gezogen wird, oder Stifte durch die Wangen gebohrt werden. Für mich ist das alles unnötig abartig.
Solange erwachsene Menschen soetwas an sich freiwillig machen, ist das ja noch tollerierbar.
Aber was garnicht geht ist, wenn Kindern soetwas auch noch auferzwungen wird. Es ist nicht selten, daß sie später ein Leben lang darunter leiden, denn es ist ein
„unumkehrbarer massiver Eingriff ohne Selbstbestimmung“.
Daher wäre ich hier für ein deutliches NEIN.
Den Bund schloss Abraham mit seinem Gott als alter Mann – Bedingung für diesen Bund war seine Beschneidung. Aus dieser Begebenheit entstand in der Überlieferung das Ritual, das Gläubige „binden“ sollte:
Zum Zeichen des Bundes sollte jeder Mann beschnitten sein, der zur Gemeinschaft gehören wollte.
Erwachsene Männer perfektionierten den Ritus der Zugehörigkeit. Sie beschlossen in grauer Vorzeit, am 8. Tag sei jeder Knabe in dieser Gemeinschaft zu beschneiden.
Erwachsene Menschen verfügten 7000 Jahre lang wie selbstverständlich über die Zugehörigkeit ihrer Nachkommen.
Ein Gesetz entstand, das nie nach Selbstbestimmung, nach körperlicher Unversehrtheit, nach Menschenrecht fragen brauchte – wie auch?!
Blutige Tradition muss nach 7000 Jahren auf den Prüfstand heutiger Menschenrechte.
Falsche Gesetzgebung muss im Sinn der SCHWÄCHEREN revidiert werden.
Wir fordern für UNS die ABSCHAFFUNG der VERJÄHRUNGSFRIST.
Menschenrechte sollen Menschen heute vor Machtmissbrauch, Gewalt und vor (neu erkannten) Gefahren bewahren.
Die meisten Regierungen schlossen sich den UN-Konventionen an und müssen immer wieder über deren Einhaltung wachen – aus gutem Grund.
Grundrechte sind für UNS die VORAUSSETZUNG des Grundgesetzes.
Grundrechte dürfen nicht mit Gewalt zurecht gebogen werden.
Grundrechte gelten für alle Menschen – das VORrecht des STÄRKEREN wird bei Grundrechten zum Dilemma.
Was sind Grundrechte wert, die den Mächtigen von Staat und Religion dienen, die ihnen das Vorrecht freier Verfügung über die FREIHEIT im Leben noch unmündiger Kinder einräumen, gewähren und absichern – ohne zwingende Gründe?
Was nützen heute die Grundrechte den Wehrlosen, die abhängig gemacht werden und über die frei verfügt wird aufgrund archaischer Riten oder schamlosen Machtmissbrauchs – wie über die Leibeigenen vergangener Epochen?!?
Die Psyche speichert auch Gewalt bereits pränatal.
Das Schmerzgedächtnis registriert alles, vergisst nichts.
Jede Gewalt führt tiefer in den ‚Teufelskreis Gewalt‘ …………………………
Der Bundestag möge sich auf die freiheitliche Verfassung besinnen, die die Rechte von Minderheiten und vor allem die der Kinder vor physischen und psychischen Übergriffen bisher nur ungenügend schützen konnte.
Es geht um die Freiheit, das Recht und den Schutz von Schwachen und Schutzbedürftigen IN freiheitlicher Demokratie, IM sozialen Rechtsstaat.
Hier ist ein guter Beitrag im Spiegel von Bettina Röhl zum Thema:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/beschneidung-ein-plaedoyer-fuer-das-grundgesetz-von-bettina-roehl-a-845502.html
@Bernd R. leider konnte ich den Artikel nicht lesen, da er gelöscht wurde.
@Karl Götz, die Karikatur ist sehr makaber, aber treffend!
Ich finde es etwas seltsam dass sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter bei diesem Thema auch engagieren, was hat Beschneidung mit ihrem Fachbereich zu tun? Na, ja. Vielleicht kann mir das ja jemand erklären.
http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/47198201-kinderschutzbund-praesident-kritisiert-bundestagsentschliessung-zur-beschneidung
>>Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Kinderhilfe und mehrere Privatpersonen wollen mit einer Online-Petition erreichen, dass der Bundestag in den nächsten zwei Jahren die Beschneidung nicht legalisiert.<<
Etwas irritierend finde ich dabei, dass sich die Kriminalbeamten nicht zuständig fühlen, wenn es um den Schutz und der Stärkung der Rechte vergewaltigter Kinder geht. Würde das nicht wesentlich eher zu ihrem Ressort passen? Oder habe ich da irgend etwas übersehen?
Ich kann meinen Vorrednern nur Recht geben. Die beschneidung ist nur dann Sinnvoll wenn ein Medizinischer Grund (Phimose) vorliegt. Aus religiösen Gründen ein Kind zu Oparieren sehe ich als Unnötig und zudem als klare Körperverletzung an. Nun kann man sagen dass sich jahrhunderte lang niemand beschwert hat, aber dazu sage ich umso besser das man es jetzt macht. Genauso sollten wir aber auch darüber Reden dass wir unseren Kindern, insbesondere den Mädchen odt schon shr früh Ohrlöscher stechen lassen. Auch das ist für mich Körperverletzung. Die Kinder sollen meiner Meinung nach ein alter haben indem Sie Ihre Wünsch selbständig Aüssern können, zumindestens was die Ohrlöcher angeht. Die Beschneidung und dass ist ja schließlich hier das Thema sollte auf das 18 Lebensjahr festgelegt werden als frühstmöglicher Termin.
In dunkler Vergangenheit dienten Tabus zum Vertuschen schlimmer Taten.
Wer heute „Wahrheit und Klarheit[!]“ will, klopft auf die Finger derer, die diesen Fingern vor Kinderkörpern mit allem Nachdruck Einhalt gebieten müssen – GEGEN den Gegendruck verpennter Zeitgenossen.
Gegen sexuelle Übergriffe Abschaffung der Verjährung!
Gegen geistige Übergriffe stellt die Ex-Katholikin die Kindertaufe infrage.
Gegen Körperverletzung werden Muslime und Juden sich selbst mit ihren Riten kritisch auseinander setzen müssen.
Paradigmenwechsel hin zum LEBEN
Phimose bedingt keine Beschneidung!
Es gibt schon lange Therapiemöglichkeiten mit Salben und anderen, unblutigen Methoden!!!!!!!
Phimose wurde nur oft als VORWAND für Gewalt an Kindern benutzt!
@Philipp Schmagold
das „Fußvolk“ weiß über die Hintergründe und Entstehung dieses angeblichem „religiösen Ritus“.
Dieser Ritus hat ihren Ursprung in einer beinahe grotesken
Überlieferung. Durch die Propheten der
monotheistischen Religionen, die allesamt männlich waren und deren überlieferte
angeborene Vorhautlosigkeit (im Grunde eine Deformation) von den ismaelitischen
wie israelitischen Glaubensrichtungen als physisches Zeichen des kommenden
Propheten gedeutet wurde – warum auch immer – wurde dieses Signum zum Kult.
Die künftigen männlichen Gläubigen sollten auf dem Wege der Beschneidung den
Propheten physisch angeähnelt werden, das ist das ganze Geheimnis dieses Ritus.
Im Grunde wird damit ein vorhautloser Penis angebetet, wie er ansonsten bei
Unbeschnittene nur im erigierten Zustand so erscheint.
Jede Beschneidung, und das ist wissenschaftlich nachgewiesen, bewirkt ein tiefes Trauma bei den Betroffenen. Würde die Bundesregierung diese Beschneidungen nun legalisieren, käme das einer Beihilfe zur Traumatisierung und vorsätzlicher Körpergewalt an Minderjährige gleich. Somit macht sie sich mitschuldig an dem Leid tausender wehrloser Kinder.
Hier ein sehr guter Offener Brief von Wissenschaftlerin, Traumatologen, Ärzten, Psychologen und therapeutischen Fachkräften usw.
Es gibt ganz unten die Möglichkeit für alle, die unter den oben genannten Berufsgruppen zählen, diesen offenen Brief mit zu unterzeichnen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html
Von einer zu schnellen Gesetzeslösung riet auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ab. Eine Legalisierung sei zwar grundsätzlich nötig, um nach dem Kölner Urteil Rechtssicherheit zu schaffen. Im Nachrichtenmagazin „Focus“ machte Papier jedoch deutlich: „Ein solches Gesetz ist nicht auf die Schnelle zu machen.“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-widerstand-gegen-schnelle-entscheidung-a-845771.html
@Anna M., ja, man kann eine Vorhautverengung auch unblutig behandeln. Z.Bsp. durch eine vorsichtige langsame manuelle Dehnung. Ohne Schmerzen.
Die Kinderechte Petition steht soeben auf dem Bundestagserver zum Mitzeichnen und Diskutieren.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_23/Petition_26078.html
Petition 26078
Deutscher Bundestag – Zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung vom 23.07.2012
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen. Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches mit Experten aus allen Gebieten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt.
Begründung
Die Petenten erkennen, dass in der durch das Urteil des LG Köln ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen Die Petenten erkennen, dass in der durch das Urteil des LG Köln ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert. Sie verstehen die Reaktionen von muslimischen und jüdischen Verbandsvertretern, die eine lange Tradition in Frage gestellt sehen, und sie haben Verständnis dafür, dass diese sich für ein Festhalten an ihren Bräuchen und Traditionen einsetzen. Der Dialog und das Miteinander des Staates und der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist ein hohes und wichtiges Gut, das sich in Art. 4 GG wiederfindet. Gleiches gilt für das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 II 1 GG.
Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN-Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10% der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikationen auf. Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten.
Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt es doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.
Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden. Ein Runder Tisch bestehend aus Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiteren Experten kann das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert diskutieren und eine Strategie erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt. Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.