Die Mehrheit des deutschen Bundestages sprach sich am 19. Juli 2012 für die Beschneidung aus religiösen Motiven aus. Die Resolution hatten CDU/CSU, SPD und FDP gemeinsam eingebracht.

Es ist unwahr, hier von einem „kleinen Eingriff“ zu sprechen. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Az. 151 Ns 169/11) bezieht sich auf den Fall eines vier Jahre alten Kindes, das wegen massiver Blutungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Eine „medizinisch fachgerechte Beschneidung“ gewährleistet schon allein wegen der Risiken von Blutungen, Infekten und Vernarbungen keine medizinische Gefahrlosigkeit.

Es werden in dieser Gesellschaft Erwachsenen die Religionsfreiheit und Daseinsberechtigung in Form von Kopftuchverbot und Widerstand gegen den Bau von Moscheen streitig gemacht. Im Gegenzug schenken die großen Parteien den großen Religionsgemeinschaften das geforderte Recht zur Gewalt an Kindern. Einen solchen Handel lehnen wir ab.

Worum es hier geht, ist nicht nur Körperverletzung. Es geht um physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Das Kind wird in seiner körperlichen Unversehrtheit dauerhaft angegriffen, hier insbesondere im Bereich der eigenen Sexualität. Das Kind verliert hier das Recht am eigenen Körper – etwas, das an den Schulen im Rahmen von „mein Körper gehört mir“ zur Prävention vor Sexualstraftätern vermittelt werden soll.

Marlene Rupprecht, Kinderbeauftrage der SPD-Fraktion, wies den Bundestag am 19. Juli 2012 auf die UN-Kinderrechtskonvention von 1990 hin, gegen die der deutsche Bundestag erst 2010 seine Vorbehalte zurückgenommen hat. Sie wies den Bundestag darauf hin, dass die Kinder in der Gesellschaft keine Stimme haben. Kinder benötigen einen Schutz vor religiösen Gebräuchen, die sie mit Verletzung und Gewalt konfrontieren.

Der deutsche Bundestag gibt Kinder, anstatt sie mehr zu schützen, nunmehr erneut preis.

netzwerkB lehnt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven als Gewalt gegen Kinder ab. netzwerkB bittet die Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Bundestags, sich zum Kinderschutz zu bekennen.

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Männliche Beschneidung aus religiösen Motiven in Deutschland

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