gänsehaut… nur betroffene wissen, was das bedeutet. kein anderer kann es in allen teilen nachvollziehen. auch nach 27 jahren kann ich mich nicht an alles erinnern…die vielen taten seit 13jahren „verjährt“…
Den Kommentar vom Rechtsanwalt Frank-Eckehard Brand verstehe ich überhaupt nicht. Er meint tatsächlich, dass ein Täter sich an die sexualisierte Gewalt, die er vor 30 Jahren ausgeübt hat, nicht erinnern würde? Nun dann muss er das aber wirklich vielen das angetan haben.
Bärbel
14.07.2012 um 8:05 Uhr
Hallo Norman,
sogenannte Erinnerungslücken gibt es viele,
d.h.bei Politikern,im Rechtswesen ,im Gesundheitswesen—werden Akten vernichtet,
die DREISTIGKEIT im letzten Verfahren —-war gegen mich war so groß,
wie schon berichtet ,
ist ein Richter aufgestanden ,und hat die Gesprächsrunde verlassen,…….
später stand er auf der Seite von Mutter und Tochter—-
Lieber Norbert,
nochmals Danke,für den Einsatz für unsere Kinder—-
ich habe wieder Mut gefunden ,nach vorne zu schauen,
aber mein Körper reagiert mit gesundheitlichen Problemen.
zur Zeit habe ich meine Grenzen erreicht,
es grüßt Bärbel
Anna M.
14.07.2012 um 15:36 Uhr
Hallo Norman,
natürlich macht das Argument des Rechtsanwalts keinen Sinn. Hätte er ein sinnvolles Argument gebracht, wäre das sicherlich ausgestrahlt worden. Vielleicht sollte damit gezeigt werden, daß die Rechtsprechung keinerlei inhaltliche Argumente hat gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen.
Wie wahr!
gänsehaut… nur betroffene wissen, was das bedeutet. kein anderer kann es in allen teilen nachvollziehen. auch nach 27 jahren kann ich mich nicht an alles erinnern…die vielen taten seit 13jahren „verjährt“…
Den Kommentar vom Rechtsanwalt Frank-Eckehard Brand verstehe ich überhaupt nicht. Er meint tatsächlich, dass ein Täter sich an die sexualisierte Gewalt, die er vor 30 Jahren ausgeübt hat, nicht erinnern würde? Nun dann muss er das aber wirklich vielen das angetan haben.
Hallo Norman,
sogenannte Erinnerungslücken gibt es viele,
d.h.bei Politikern,im Rechtswesen ,im Gesundheitswesen—werden Akten vernichtet,
die DREISTIGKEIT im letzten Verfahren —-war gegen mich war so groß,
wie schon berichtet ,
ist ein Richter aufgestanden ,und hat die Gesprächsrunde verlassen,…….
später stand er auf der Seite von Mutter und Tochter—-
Lieber Norbert,
nochmals Danke,für den Einsatz für unsere Kinder—-
ich habe wieder Mut gefunden ,nach vorne zu schauen,
aber mein Körper reagiert mit gesundheitlichen Problemen.
zur Zeit habe ich meine Grenzen erreicht,
es grüßt Bärbel
Hallo Norman,
natürlich macht das Argument des Rechtsanwalts keinen Sinn. Hätte er ein sinnvolles Argument gebracht, wäre das sicherlich ausgestrahlt worden. Vielleicht sollte damit gezeigt werden, daß die Rechtsprechung keinerlei inhaltliche Argumente hat gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen.
Wie wahr!