Berlin, 06. Juni 2012

Offener Brief an:

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
Fax: 0211/837-1150
hannelore.kraft@spd.de

Offener Brief, Norbert Denef, Hungerstreik Tag 29

Sehr geehrte Frau Kraft,

hiermit unterstütze ich als nichtbetroffene SPD-Wählerin und Freundin von Opfern sexualisierter Gewalt den Offenen Brief von Norbert Denef, in dem er Sie mit nicht zu widerlegenden Argumenten davon zu überzeugen versucht, sich generell gegen Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt auszusprechen.

Es ist mir – offen gesagt – ein Rätsel, wie man sich der Argumentation verschließen und eine Frist für das „Outing“ von Opfern solcher Gewalt setzen kann. Ich kenne u.a. zwei Frauen zwischen 30 und 40 Jahren, also genau in der Mitte ihres familiären und beruflichen Lebens. Beide haben nach sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit (im Alter von 5-10 Jahren) selbstzerstörerische Verhalternsweisen an den Tag gelegt, die ihre gequälte Seele offenbarten. In den Familien wurde nach Entdeckung der Verbrechen und „Entfernung“ der Täter (Verlassen der Männer, einer floh mit Duldung der Mutter ins Ausland, der andere ist inzwischen gestorben) geschwiegen – die gar nicht mehr so jungen Frauen haben, wie ich weiß, bis heute ihre Leiden nicht wirklich aufarbeiten können, weil nur die Abspaltung der schrecklichen Ereignisse ihnen das Wiederfußfassen in der „normalen“ Welt erlaubte und ihnen ein immer wieder von „unerklärlichen“ Seelennöten und Krankheiten gezeichnetes Leben ermöglicht – in halbwegs „normaler“ Weise. Ließen sie die ganze Wahrheit zu, wäre ihre Kraft absorbiert von der Auseinandersetzung mit ihrem Schicksal und ihr fragiles Lebensgebäude geriete ins Wanken. Es ist offensichtlich, dass die Kraft jetzt noch nicht für die Aufarbeitung reicht. Was der noch lebende Täter im Ausland tut, weiß kein Mensch, bis sein Opfer ihn zur Rechenschaft ziehen könnte, wird die Verjährung eingetreten sein, und ein Toter kann gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden.  Aber die anderen hier – noch – lebenden Täter können aufgefunden, mit ihren Taten konfrontiert werden und damit würden weitere Verbrechen dieser Art verhindert.

Die beiden Frauen sind nicht die einzigen mir bekannten Fälle!

Sehr geehrte Frau Kraft, bitte streiten Sie für die gänzliche Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt – kein Jurist der Welt kann überzeugende Gründe dafür anführen, dass ein Opfer sich spätestens mit 38 Jahren an seine Leiden erinnern und darüber sprechen muss.

Ich wünsche mir eine Stellungnahme aus Ihrer Feder und mit Ihrer Unterschrift – ich möchte wissen, ob ich mit meiner Parteinahme bei Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen richtig liege.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Schrimpf

2/2