netzwerkB 26.06.2012 (als PDF herunter laden)
(Foto: netzwerkB-Demo 30.09.2010 Bundesjustizministerium, Manuela Schwesig im Gespräch mit Norbert Denef, )
Offener Brief an:
Frau Ministerin Prof. Dr. Anette Schavan
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Platz der Republik
1
11011 Berlin
Fax: 030 227 76794
Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax 030 – 227 764 02
Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 18555 4400
Herr Johannes-Wilhelm Rörig
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Fax: 030 20655-41551
Forderung Beteiligung am Runden Tisch
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
sehr geehrte Frau Dr. Schröder,
sehr geehrter Herr Rörig,
das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, ist eine Vereinigung von und für Menschen, denen sexualisierte Gewalt, oftmals verbunden mit weiteren Formen von psychischer und physischer Gewalt, angetan wurde, einmalig, mehrmalig bis hin zu jahrelang systematisch, im Säuglings-, Kindes-, Jugendlichen- oder Erwachsenenalter. Sie wurde 2010 in Scharbeutz gegründet.
Die Vereinigung arbeitet bundesweit, sie besteht aus einem Bundesvorstand, Landesgruppen und der Mitgliederversammlung. Sie versteht sich als Interessenvertretung der Opfer und ihrer Angehörigen. Sie setzt sich für die Aufklärung und Prävention ein.
Die Vereinigung netzwerkB finanziert sich unabhängig von staatlichen Förderungen hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen. Über die Arbeit wird mit Rundbriefen und Jahresberichten regelmäßig berichtet; sie wird auf den Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen regelmäßig reflektiert.
Bereits 2010 bot netzwerkB dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ seine Unterstützung und Mitarbeit an und bat vergebens um eine Beteiligung am Runden Tisch mit Sitz und Stimme.
Insbesondere sind zahlreiche Verbände und Institutionen am Runden Tisch vertreten, in deren Reihen die Täter pädokrimineller Verbrechen Mitglied oder Beschäftigte sind. In unseren Augen stehen somit diese Organisationen und ihre Entscheidungsträger auch in der Notwendigkeit der Aufklärung von zurückliegenden Verbrechen und in einer Mitverantwortung oder sogar Mitschuld. Dem gegenüber ist die Seite der Opfer aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt nicht vertreten.
Mit Hilfe der Staatssekretäre der Ministerien wurde daraufhin 2011 eine „Bundesinitiative“ ins Leben gerufen und Opfer eingeladen, die, als Einzelpersonen nicht-namentlich genannt, in einigen Arbeitsausschüssen angehört wurden.
Wir möchten den Einbezug von Betroffenen, die in einer eigenen Abschlussdarstellung von vielen Tränen berichten, dabei nicht herabwürdigen. Sie ersetzen in unseren Augen aber nicht die Beteiligung von den Betroffenen selbst gewählter, demokratisch legitimierter Vertreter.
Die nächste Sitzung des Runden Tischs soll genau ein Jahr nach der Vorlage des Abschlussberichtes der vorangegangenen Beauftragten, Frau Dr. Bergmann, stattfinden, somit gegen Ende des Jahres 2012.
Wir wiederholen hiermit unsere Forderung nach einer Beteiligung am Runden Tisch mit Sitz und Stimme und wiederholen unser Angebot der Unterstützung und Mitarbeit auf der nächstfolgenden Sitzung des Runden Tisches.
Sollten Sie eine längere Zeit für die Klärung benötigen, ob eine Beteiligung möglich ist und eine unmittelbare Beteiligung der Opfer selbst von den anderen beteiligten Institutionen am Runden Tisch gewünscht ist, bitten wir vorab um die schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.
Die Argumentation, man wolle Betroffene vor besonderen seelischen Belastungen schützen, halten wir lobenswert. Die von unserer Vereinigungen zu benennenden Vertreterinnen und Vertreter sind jedoch gewählt und diesen Aufgaben gewachsen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Denef
–
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
norbert.denef@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/#!/NorbertDenef
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Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen
Vielen DANK!
Danke auch für die Bemerkung, dass Schutz lobenswert ist, aber bitte nicht über die Schmerzgrenze und somit auch die Mitteilung – WIR sind ERWACHSEN, wir können selber entscheiden, was für uns zumuten können und wollen und brauchen KEINE Politiker oder Geistliche, die sich da einmischen!
Weiter so, bin ich Gedanken bei allen Aktiven und Mutigen und allen Betroffenen!
Herzliche Grüsse
Jacqueline
einmal mehr klasse, dranbleiben, weiter so!
in der ch-zeitung tages-anzeiger erschien übrigens heute ein ganzseitiger artikel über einen betroffenen:
http://www.betroffen.at/wp-content/uploads/2012/06/taz-ges-2012-06-26-005.pdf
im kasten zum artikel wird eine gruppe sapec aus der französischsprachigen schweiz erwähnt, die auch aufhebung der verjährung fordert. ihre homepage (auf französisch):
http://www.groupe-sapec.net/
zum Link von „seelenlos“ der Gruppe aus der Schweiz
ich habe mir das mal angeschaut. Auf deren Webseite unter Ziele „buts“ steht nirgendswo etwas von der Aufhebung der Verjährungsfristen.
Vielmehr wird als erster Punkt aufgeführt:
„Die Vereinigung Groupe Sapec arbeitet daran, dass die Maßnahmen die von Papst Benedikt entschieden wurden, in der Schweiz angewendet werden, damit die Wahrheit über die Vergangenheit aufgedeckt wird und die Unterstützung für die Opfer effektiv wird.“
Schon hier ein erster grundlegender Unterschied zu Netzwerkb und zur Forderung der Aufhebung der Verjährungsfristen. Groupe Sapec lehnt sich in seinen Forderungen an den Maßnahmenkatalog Papst Benedikts an. Darin sehe ich eine tiefe Verbeugung vor der Institution „römisch katholische Kirche“ und dem Papst.
Netzwerkb hingegen wendet sich an die Institutionen des Staates und verlangt, dass geltendes Recht auch für die Betroffenen sexualisierter Gewalt angewendet wird. Das zeigt eine ganz andere Haltung als sie Groupe Sapec an den Tag legt.
Ich finde Vernetzung mit anderen Betroffenenorganisationen wichtig. Dabei sollte aber sehr genau hingeschaut werden, aus welcher Haltung heraus sie handeln.
Die römisch katholische Kirche hat grosse Erfahrung im Unterwandern und Zersetzen. Ebenso wissen, sie sehr genau, wie man es anstellt aus dem Hintergrund heraus die Fäden zu ziehen und die Bemühungen Betroffener ins Leere laufen zu lassen.
Sobald Netzwerkb genügend Schwung bekommen sollte, dass Netzwerkb der römisch katholischen Kirche (RKK) unangenehm wird, können wir sicher sein, dass sie mit den ihnen bekannten Methoden dagegen ankämpfen werden.
Wir sollten immer daran denken, dass die RKK sexualisierte Gewalt an schutzlosen Kindern seit mehreren Jahrhunderten betreibt. Sie ist als Institution nie dafür belangt worden.
zur groupe sapec: von Aufhebung der Verjährungsfristen habe ich auch nichts gelesen, so revolutionär sind sie nicht. Das sind brave Katholiken, die noch glauben, die Kirche positiv verändern zu können. Das Revolutionärste steht im vorletzten Absatz unter buts. Sie fordern die Offenlegung aller Akten von Pädophilen in den Bistümern, religiösen Gemeinschaften und im Vatikan.