Norbert Denefs HUNGERSTREIK geht weiter
Offener Brief an:
Burghard Lischka
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Staatssekretär a.D.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227-71908
Fax: 030 227-76908
burkhard.lischka@bundestag.de
Foto: v.l. Burghard Lischka und Norbert Denef im Bundestag am 28.03.2012
Scharbeutz/Berlin – Mit einem persönlichen Schreiben an Norbert Denef meldet sich nun auch Burkhart Lischka zu Wort. Erst vor kurzem musste netzwerkB ihn damit konfrontieren, dass gerade die standardisierten Mails, die die SPD auf Anfragen von Betroffenen verschickt, nicht der Wahrheit entsprechen. In diesen Mails hieß es, dass Burkhart Lischka schon mit netzwerkB Kontakt aufgenommen hätte. Korrekt war dies nicht, vor allem da netzwerkB es war, die den Kontakt aufnahmen und Lischka sich bis zu diesem Zeitpunkt des Hungerstreiks bei netzwerkB nicht gemeldet hatte.
Nach dieser Kritik blieb Lischka wenig anderes übrig als einen persönlichen, handschriftlich verfassten Brief an netzwerkB zu senden, der nun signalisiert, dass der dringende Änderungsbedarf bei den Verjährungsfristen im Bundestag nochmal diskutiert werden müsse. Burkhart Lischka schrieb:
„Wir möchten damit die Chance nutzen, dass sich der Bundestag überhaupt mit der Thematik befaßt. In diesem Sinne werden wir beantragen, dass sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Thema der strafrechtlichen Verjährung befaßt und ich habe mit Schreiben vom heutigen Tag eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt.“
Es geht immer noch in zu kleinen Schritten voran, denn ein eindeutiges Bekenntnis der Politiker zum Parteitagsbeschluss, die Verjährungsfristen aufzuheben, gab es bislang nicht. Keiner der Politiker traut sich aus der Deckung, weil sie eine Niederlage im Bundestag befürchten. Ohne den Druck der Betroffenen ändert sich dabei wenig und daher gibt es für Norbert Denef immer noch keinen Grund, den Hungerstreik aufzugeben.
Dabei gibt es bereits Stimmen wie die des Bundetagsabgeordneten Gerold Reichenbach. Reichenbach sieht Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt als ungerecht. Der Täter müsse den Betroffenen nur ausreichend traumatisieren und schon würde er straffrei ausgehen. Je schwerwiegender die Tat also, desto höher die Chance, dass der Täter geschützt wird. Für Reichenbach sei es zudem klar, dass es für die Aufhebung der Verjährungsfristen noch keine Mehrheit im Deutschen Bundestag geben wird, weil die Übermacht der christlichen Parteien besteht. Reichenbach sagte im Gespräch mit Norbert Denef aber deutlich, dass das unmissverständliche Bekenntnis der SPD ein notwendiges Signal wäre, um endlich eine Wende einzuleiten und verglich die Situation durchaus mit der historischen Wende, die die Parteien damals bei der Aufhebung der Verjährungsfristen bei Mord erreichten. Auch diese Wende vollzog sich mit dem erstmaligen Bekenntnis der SPD und währte solange bis diese sich endlich in der Regierung durchsetzen konnte.
Es geht netzwerkB daher nicht darum, das Gesetz zur Aufhebung der Verjährungsfristen im ersten Anlauf durchzubekommen. Es geht auch nicht darum mit der CDU Kompromisse einzugehen, sondern es geht darum, endlich den ersten Schritt zu tun. Nach dem eindeutigen Votum der Delegierten auf dem Parteitag 2011, kann die SPD diesen Schritt tun.
Eine Niederlage im Bundestag wäre also ein erster großer Erfolg. Betroffene brauchen endlich eine Partei, die sich eindeutig auf ihre Seite stellt und sie nicht wegen fauler Kompromisse ständig verrät. Eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs von netzwerkB im Bundestag mit klarer Positionierung der SPD würde daher ein klares Signal geben. Die SPD würde sich bis in ihre Spitzen endlich mit den Anliegen der Betroffenen identifizieren und Hoffnung auf eine zukünftige Regierung machen. Hannolore Kraft und Manuela Schwesig hatten sich klar auf die Seite von Norbert Denef gestellt als er damals von der Bühne des Parteitags kam. Hannolore Kraft und Manuela Schwesig umarmten ihn und machten ihm Mut, doch diese Politiker verschwanden im Nachhinein und äußerten sich nicht mehr. Das eindeutige Bekenntnis fehlt. Doch dieses unmissverständliche Bekenntnis würde nun vor allem dazu führen, dass sich endlich Politiker anderer Parteien für eine Aufhebung der Verjährungsfristen bekennen könnten.
Lieber Herr Lischka, bitte senden Sie uns in Zukunft Briefe als offenen Brief, denn gerade als Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt müssen wir auf Transparenz setzen.
Norbert Denefs Hungerstreik geht weiter.
Hoffnungsvolle Grüße
Ihr netzwerkB Team
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
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Lieber Herr Denef,
ich habe am 14.06. alle Bundestagsabgeordneten meines Wohnorts Stuttgart angeschrieben und um Unterstützung in der Aufhebung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch gebeten. Bisher habe ich nur eine persönliche Antwort von Herrn Kaufmann von der CDU bekommen, der mir aber in meinem Anliegen politische Unterstützung zugesichert hat!
Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz für uns!
Lieber Herr Denef,
inzwischen hat sich (heute) auch Frau Kumpf von der SPD aus Stuttgart gemeldet, die schrieb mir, dass:
„Nach unserem Entwurf würde die Tat erst mit Vollendung des 38. Lebensjahres des Opfers verjähren, also die weitestgehende Verjährungsregelung gegenüber anderen Fraktionen. Nach dem Entwurf der Grünen (BT-Drs. 5774) wäre die Tat in der Regel mit Vollendung des 35. Lebensjahres des Opfers verjährt. Der Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 6261) sieht hingegen gar keine Änderung im Bereich der strafrechtlichen Verjährung vor. Danach wäre die Tat weiterhin mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers verjährt.
..unser Entwurf berücksichtigt die mit der Tat einhergehende Traumatisierung der Opfer am weitgehendsten. Eine vollständige Aufhebung der Verjährung wie Sie es fordern, kann ich aus Ihrer Situation nachvollziehen. Ich sehe aber keine Mehrheit dafür, weder in der SPD Fraktion, geschweige denn bei den anderen Fraktionen.“
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Anmerkung von Norbert Denef:
„Kann es eine größere Armseligkeit geben als die, unsere guten Seiten herauszusuchen und sie gegenüber anderen zu lobe?“ (Mahatma Gandhi)
12 Tage Hungerstreik und die Politiker und die Medien schweigen dazu. Ist das die Ruhe vor dem Sturm oder ist das der Beweis, dass eine ganze Nation Angst hat in den eigenen Spiegel zu sehn, dessen Schatten immer länger wird, je mehr Licht darauf fällt? . Das Nichtreagieren auf diese Hungertreiks ist noch schlimmer als irgendeine negative Stellungnahme. Es ist, also ob die Betroffenen und die Aktionisten gar nicht existieren würden!
Germania quo vadis?
Politiker sind Geld-und Machtgierige Personen,denen nichts wichtiger ist,als sie selber.Sie belügen und betrügen die Menschen und haben dabei nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei.
Als die ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko,eine Person die ganz sicher nicht auf legale Art und Weise zu ihrem gigantischen Vermögen gekommen ist,in den Hungerstreik trat,reagierten sie alle in Deutschland und sprachen ihr Unterstützung zu.Gleichgesinnten hilft man eben eher.
Wie es den tausenden Missbrauchsopfern geht,interessiert die Politiker nicht,sie machen sich über ihre Schicksale auch keine Gedanken.
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Es vertieft sich die Überzeugung, die Politik sei nur ein asoziales Machtgefüge, notwendig für jene, die ohnehin auf der Sonnenseite geboren sind. Eigenes Profilieren steht im Vordergrund.
HUNGER: neben Krieg, Pestilenz und Tod einer der vier „Apokalyptischen Reiter“
Der chronische HUNGER nach Gerechtigkeit bleibt unbeachtet.
Grausam für Betroffene!
In Gedanken mit Euch!
pb
Lieber Herr Denef und liebe Mit-Netzwerkler!
Heute hat sich Frau Vogt, SPD Abgeordnete für Stuttgart gemeldet:
„… Aufgrund der schweren psychischen Belastungen und Traumatisierungen Betroffener halte ich es für dringend erforderlich, dass die Verjährungsfristen auf jeden Fall verlängert werden. Ich halte es zudem auch für überlegenswert, ob die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch nicht ähnlich wie bei Mord gänzlich wegfallen können.
Um der speziellen Situation der Betroffenen Rechnung zu tragen, hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir die Erhöhung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Da die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, würde die Tat mit Vollendung des 38. Lebensjahres verjähren. Bei der zivilrechtlichen Verjährungsfrist fordern wir eine Verlängerung auf 30 Jahre.
Der von der schwarz-gelben Bundesregierung im Jahr 2011 eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs sieht leider nur eine Verlängerung der Verjährungsfrist im Zivilrecht vor und zwar ebenfalls auf 30 Jahre. Eine Änderung im Bereich der strafrechtlichen Verjährung ist dort nicht vorgesehen. Da wir eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag haben, wäre somit die Tat weiterhin mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers verjährt.
Die Federführung für die Gesetzentwürfe liegt beim Rechtsausschuss. Ich habe diesbezüglich mit unserem rechtspolitischen Sprecher gesprochen. Dieser will beantragen, dass sich der Rechtsausschuss des Bundestages erneut mit dem Thema der strafrechtlichen Verjährung befasst, weil wir nochmals versuchen wollen hier längere Verjährungsfristen zu erreichen.
Die Beratungen des Rundes Tisch haben gezeigt, dass beim Thema sexueller Missbrauch auf vielen Ebenen Handlungsbedarf besteht. Die Empfehlungen des Runden Tisches müssen umgesetzt werden und auch darüber hinaus muss weiter an dem Thema gearbeitet werden… “
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Anmerkung von Norbert Denef:
Zitat Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragen zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauch, Dr. Christina Begmann, S. 166:
„Die Forderungen nach einer rückwirkenden Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch sowie nach einer Unverjährbarkeit von Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs können nicht unterstützt werden.“
Aus Sicht von netzwerkB stellt der Abschlussbericht von Frau Bergmann, so wie die Arbeit des Runden Tisches, auf Grund dieser eindeutigen täterschützenden Haltung, ein Verrat an den Betroffenen dar. Diesbezüglich haben wir Stellung bezogen und die ARD Tagesschau hat darüber am 30.11.2011 berichtet:
http://youtu.be/gqtbEgEVpzo
Ich verstehe einfach nicht, wieso es eine Verjährungsfrist gibt. Egal was verlautbart wird von der Politik, es ist und bleibt mir ein absolutes Rätsel und ich kann die Vorschläge wirklich nicht grossartig finden. Ich verstehe den Grund einfach nicht! Wem schadet es, die Verjährung aufzuheben? Warum wird gefeilscht und das dann als Heldentat hingestelllt von den Politikern? Absolute Rätsel für mich, und aus meinem Empfinden meilenweit weg von jedem Leben, Bzw. Überleben. Unglaublich!!
Habe heute endlich eine Antwort auf mein Schreiben an Herrn Kurt Beck erhalten, bezüglich der Verjährungsfristen. Herr Kurt Beck hat angeordnet, das mein Schreiben an das Justizministerium weitergeleitet wird. Ich habe das Antwortschreiben von Kurt Beck an Herrn Denef gesendet.