Antwortschreiben aus dem Büro Burghard Lischka, MDB


(Treffen mit Burkhart Lischka, Christine Lambrecht und Marlene Rupprecht am 28.03.2012 in Berlin)

Der Hungerstreik von Norbert Denef sorgt für ein immer stärker anschwellendes Echo bei Medien und Betroffenen. Fünf Betroffene sind bereits in den Hungerstreik getreten und immer mehr Betroffene entschließen sich zu außergewöhnlichen Aktionen, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen. In diesem Sinne ist es nicht verwunderlich, dass auch viele Betroffene und Nicht-Betroffene bei der SPD (explizit bei Frank-Walter Steinmeier) nachfragen, warum es bis zum Hungerstreik von Norbert Denef kommen musste.

Der Hungerstreik von Norbert Denef betrifft alle Parteien und die SPD trifft selbst mit dem Ziel einer Verlängerung der Verjährungsfristen auf Widerstände bei den anderen Parteien. Gleichwohl aber traut sich die SPD nicht öffentlich für das Gerechte einzutreten, obwohl der Bundesparteitag hierfür eine klare Mehrheit signalisierte. Trotz offensichtlicher Mehrheiten gibt es also keine Bewegung in den Parteien?

Da die SPD sich nun aber auf dem Parteitag der SPD letzten Jahres öffentlich anders entschieden hat, herrscht gerade bei der SPD Aufgeregtheit. Von der Angst für das Gerechte einzutreten, zeugen nun die Mails, die dort als standardisiertes Antwortschreiben, s. Zitat unten, ausgegeben werden. Dort lässt der Bundestagsabgeordnete Lischka beispielsweise verlauten:

„Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen.“

Diese Aussage ist aus zwei Gründen verwirrend. Einerseits erweckt sie den Anschein, als hätte der Bundestagsabgeordnete Lischka nach Beginn von Denefs Hungerstreik Kontakt mit ihm aufgenommen. Dies ist bisher nicht passiert. Zum zweiten war es nicht so, dass nach dem Parteitag die SPD-Fraktion des Bundestages Kontakt mit Norbert Denef aufgenommen hätte, sondern das netzwerkB sich erst umfassend bemühen musste, um überhaupt Termine bei den Abgeordneten zu bekommen.

Diese Beschwichtigungen also, dass ein direkter Kontakt mit Norbert Denef bestehen würde, entspricht nicht der Wahrheit und netzwerkB wartet weiterhin darauf, dass Politiker aller Parteien (und nicht nur der SPD) Stellung beziehen, warum sie weiterhin Täter schützen und nicht den Betroffenen helfen wollen. Diese Betroffenen leiden bereits seit Jahrzehnten und nicht erst seit dem Hungerstreik, aber für viele Betroffene gibt es keinen anderen Ausweg, wenn ihnen nirgendwo Gerechtigkeit widerfährt.

Hoffungsvolle Grüße

Ihr netzwerkB Team

Zitat des Standart Antwortschreibens aus dem Büro Burghard Lischka, MDB:

„vielen Dank für Ihr an Frank-Walter Steinmeier gerichtetes Schreiben vom 10. Juni 2012. Herr Steinmeier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Entschluss von Norbert Denef, in den Hungerstreik zu treten, besorgt mich zutiefst.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die geltenden zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern, der Korrektur bedürfen.

Um der speziellen Situation der Opfer Rechnung zu tragen, hat die SPD-Fraktion bereits im November 2010 in ihrem „Gesetzentwurf zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen“ (BT-Drs. 17/3646) vorgeschlagen, die strafrechtliche Verjährungsfrist unabhängig vom Höchstmaß der Strafandrohung auf 20 Jahre anzuheben. Da die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, würde die Tat mit Vollendung des 38. Lebensjahres verjähren. Nach unserem Entwurf können zwischen Tat und Verjährung im Einzelfall mehr als 30 Jahre liegen. Wir sind damit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für eine deutliche Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch stark macht. Insbesondere die Regierungsfraktionen haben bisher eine von uns vorgeschlagene Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen zu meinem Bedauern abgelehnt.

Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen. Ich hoffe sehr, dass Norbert Denef seinen Entschluss rückgängig macht und sein Engagement und seine Energie weiterhin dafür einsetzt, dass alle Fraktionen des Bundestages in eine Debatte über die strafrechtlichen Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern eintreten und Lösungen im Sinne der Opfer finden. Hier brauchen wir auch die Überzeugungsarbeit von Herrn Denef.“

Zitatende

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
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