20minutenONLINE 12.06.2012

Die Initiative von Marche Blanche forderte etwas vage die Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Jetzt verständigten sich die Räte auf die Altersgrenze von 12 Jahren.

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen künftig nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit dieser Altersgrenze einverstanden erklärt. Die Unverjährbarkeitsinitiative steht damit vor der Umsetzung.

Der Ständerat hiess die neuen Regeln am Dienstag mit 35 zu 2 Stimmen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen, formalen Differenz zurück an den Nationalrat. Wird diese ausgeräumt, ist die Gesetzesrevision bereit für die Schlussabstimmung.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

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