Verjährungsfristen schützen Täter!
Bitte unterschreiben Sie die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag.
Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland sind von sexualisierter Gewalt betroffen. Aus Angst, Scham und Schuldgefühlen können die meisten von ihnen viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen. Für eine Anzeige ist es dann zu spät. Weil alles verjährt sei, sagt der Gesetzgeber.
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DAS ist für die, denen Gewalt der Art angetan wurde, ein fester Schlag ins Gesicht!
Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ heute in
http://www.welt.de/politik/deutschland/article106433075/Deutschland-muss-Moerder-5000-Euro-zahlen.html –
„Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach nachträglich keine höhere Strafe verhängt werden darf, als „die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte“.
… sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.“
Da stellen sich Fragen zum Umkehrfall:
Wer haftet bei fehlerhafter Gesetzgebung? – wer bei grob-fahrlässiger Fehleinschätzung einer Straftat gegen Leib und Leben?
Entfällt die Haftung des Gesetzgebers? – der zuständigen Gerichte?
Beweislast und Prozesskosten trägt wer bei schwerwiegenden Irrtümern?
Die Verjährungsfrist manifestiert Jahrhunderte altes Unrecht. Zeit, dass dieser Verdrängung und Heuchelei per Gesetz ein Ende gemacht wird. Die Folgen von Mißbrauch verjähren schließlich auch nicht!
Mit einer Absage war zu rechnen! Typisch Deutschland: hier bietet man den Tätern Schutz (auch in anderen Belangen!) und die Opfer werden kriminalisiert.
ES WIRD ALLERHÖCHSTE ZEIT, DASS SICH AUF DIESEM SEKTOR ENDLICH ETWAS BEWEGT!
SEXUELLE STRAFTATEN DÜRFEN (WIE AUCH MORD) DÜRFEN NIEMALS VERJÄHREN! Für die Opfer ist es körperlicher UND seelischer Mord!!!!!!!!!
ein von mir eingeleitetes Verfahren wurde aufgrund Verjährung abgewiesen, und das nur wegen weniger Wochen! Und der Täter läuft weiter frei herum! Da muss sich grundlegend etwas ändern, dass nicht Täter geschützt werden, sondern die Opfer.
@ Nicole Bleich,
mir hat ein Staatsanwalt einmal gesagt, dass ca. 70-80 aller Verfahren schnell eingestellt werden auch die nicht verjährt sind. Er „darf “ nur Anklage erheben, wenn seiner Meinung nach hinreichender Tatverdacht besteht. Selbst wenn Anklage erhoben ist, kann noch wegen „Geringfügigkeit“ § 153 oder „kleinen Auflagen“ eingestellt werden , wenn der Täter und der Richter damit einverstanden ist.
http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-12.html
Das sei auch ein Schutz vor sehr belastenen Verfahren.
siehe zB. auch Kachelmannprozess wo es zu einem Freispruch kam.
@Eva
ja leider lag keine „Geringfügigkeit“ vor, meine ich jedenfalls.. Es ging über Jahre. Es lag an einem kurzen Zeit, wo bestimmte Unterlagen nicht vorgelegten werden konnten. Der Missbrauch ging über ca 5 bis 6 Jahre. Und zum Schluss ein sehr bösen sogar. Selbst das kennt die Staatsanwschaft nicht an?
Ist das nach dem Gesetz „Geringfügigkeit“?
Da verliert man echt den Glauben.
@ Nicole Bleich
sofern es nicht wirklich verjährt ist, kann man auch ein Klageerzwingungsverfahren anstrengen.