netzwerkB 03.06.2012
netzwerkB-Treffen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie & Rechtspolitik und der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein am 1. Juni 2012 in Kiel
Eine Rechtsanwältin von den GRÜNEN, die seit 26 Jahren Opfer von sexualisierter Gewalt vertritt, äußerte sich über die aktuelle Situation im Strafrecht während eines Impulsreferates vor der Rede von Norbert Denef wie folgt:
- „Ich würde meiner Tochter nicht empfehlen anzuzeigen!“
- Sexualstraftaten, Vergewaltigung und Missbrauch hätten eine Einstellungsquote deutlich über 80 %.
- Von 100 Strafanzeigen würden 84 eingestellt.
- Sie würden nicht eingestellt, weil die Geschädigten lügten (das seien nur vielleicht 2-3 %), sondern sie würden eingestellt weil die Straftaten nicht nachweisbar seien.
- Die Verurteilungsquote der angezeigten Straftaten liege bei 7 %.
- Man ginge davon aus, dass jede vierte Straftat angezeigt wird.
Die Diskussion, ob die Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein sich für oder gegen eine Aufhebung der Verjährungsfristen einsetzen, wurde ohne die Teilnahme von Norbert Denef geführt. Ihn davon auszuschließen, wurde mehrheitlich beschlossen.
Geduld sei angesagt, sagte die Versammlungsleiterin der Landesgruppe der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN von Schleswig-Holstein zu Norbert Denef und bat um Verständnis.
„Nein, wir haben dafür kein Verständnis – wie viele Jahrzehnte und wie laut sollen denn die Betroffenen noch schreien?“
Mit diesen Worten verabschiedete sich Norbert Denef bei den LAG-Mitgliedern der GRÜNEN und dachte über den demokratischen Rausschmiss nach…
Die anwesenden LAG-Mitglieder haben am 1. Juni 2012 keine Entscheidung getroffen, sondern beschlossen, diese auf den 1. August 2012 zu vertagen.
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Damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist
Warum derart viele Strafanzeigen eingestellt werden liegt an der Ermittlungsarbeit der Staatsanwalt.
In meinem Fall wurde diese dem Jugendamt übergeben und es wurde nur im Kindergarten ermittelt.
Der Angezeigte bekam eine Einladung zu einem Verhör, dazu hatte er 2 Monate Zeit sich anwaltlich beraten zu lassen. Da er kein Geständnis ablegte wurde der Fall eingestellt, obwohl ich eindeutige Hinweise geben konnte. Die Kinder sind aber zu klein und können nicht aussagen.
Auch gab ich Hinweise, dass möglicherweise Beweise auf dem PC zu finden sind. Es gibt aber anscheinlich keine rechtlichen Möglichkeiten einer Durchsuchung, weil ich kein Foto als Beweis hatte. Mir wurde auch untersagt dies ohne Beweis zu erwähnen, weil ich mich dann strafbar machen würde.
Ich bin mir sicher, dass man bei Durchsuchungen der PC fündig wird, weil viele Täter Spuren hinterlassen und es wäre eine zeitgemässe Ermittlungsarbeit, die auch für die Opfer und alle Beteiligten eine grosse Entlastung wäre.
In meinem Fall kam ich zur Überzeugung, dass es am Willen fehlte und auch an der fehlenden Empathie den Opfern gegenüber.
Bei einem Bankräuber oder einem kleinem Dieb wird jedenfalls anders ermittelt.
Geduld sei angesagt, sagte die Versammlungsleiterin ….
und bat Norber Denef um Verständnis. Bei diesem Satz wäre ich auch ausgeflippt, wenn ich dabei gewesen wäre. Das ist eine Unverschämtheit!!!
Die meisten Gewaltgeschädigten leiden seit Jahrzehnten!!!
Klar doch, erst mal in die Sommerpause gehen und hoffen, dass danach die Sache vergessen ist. (Definition „Geduld“ unserer Regierung).
Merkwürdig nur, dass in anderen Dingen noch vor der Sommerpause Entscheidungen getroffen werden konnten.
http://www.stern.de/politik/deutschland/votum-fuer-fiskalpakt-doch-vor-sommerpause-moeglich-1831593.html
Tja, die Prioritäten unseres Staates liegen eben wo anders. Hier werden mal ganz flink und locker Milliarden – Billiarden Euros Banken und Pleiteländer in die Ä…. gesteckt, ohne jeglicher Garantien, dass diese Summen eines Tages wieder zurück fließen werden.
Korruption wird in unserem Lande belohnt!!! (Rettungsschirm)
Verbrechen gegen Kinder verharmlost und eine Lösung hierfür auf die lange Bank geschoben (Runder Tisch – Entscheidungsfeigheit bzgl Verjährungsfristen aufheben…,)
während man Verbrecherinstitutionen wie die KIRCHE, nach wie vor alle Freiheiten (judikativ) gewährt.
Dafür zeige ich kein Verständnis.
Wenn Kinder keine Unterstützung von der Mutter bekommen, finde ich unverantwortlich. Es ist grausam, vor Gericht nochmal durch die Mangel genommen werden. Aber es befreit auch ein Stückchen die Opfer, hilft bei der Verarbeitung.
Ich möchte noch etwas zum Aktionismus der Grünen zum Thema sexualisierte Gewalt sagen. Es gibt nämlich einen Spezialbereich zu der Problematik, wo die Grünen wirklich sehr aktiv sind, sich ja sogar sofort Gesetzesänderungen herbeiwünschen. Sex mit Tieren soll strafbar werden. Man geht bei den Grünen in der Frage grundsätzlich v. sexuellem Missbrauch aus und dementsprechend will man den rechtsorientierten Paragrafen 175 teilweise wiederbeleben. Ich finde das sehr interessant, weil auf der einen Seite setzen sich die Grünen in der Frage vorbildlich für die Tierrechte ein, aber wenn es um sexualisierte Gewalt an Kindern geht, dann kann politisches Engagement nicht langsam genug gehen, wie man hier unschwer erkennen kann. Das kann man vielfach nachlesen. Einfach nur in einer xbeliebigen Suchmaschine nach Grüne zoophilie suchen. Oder den folgenden Links folgen:
http://gib-tieren-deine-stimme.de.tl/Die-Gr.ue.nen.htm
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&q=zoophilie
http://www.zoophiler-tierschutz.info/2012/05/23/die-grunen-an-die-macht/
Warum nur muss das so sein, das hier bei den Grünen politisch mit zweierlei Maß gemessen wird? Ich frage mich ja ehrlich gesagt schon länger, was bei den Grünen in der Frage abgeht. Und offengesagt, diese Gesetzesinitiative der Grünen halte ich auch für rechtsbezogen falsch angesetzt. Der Pragraf 175 kriminalisierte u.A. Homosexuelle menschenrechtswidrig bis 1969. Also zunächst einmal eine Personengruppe, die sich ja nichts hat zu Schulden kommen lassen. Insofern finde ich die Teilwiederherstellung bereits im Ansatz das falsche politische Instrument. Von dem anderen, was es da noch zu sagen / schreiben gäbe, mal ganz zu schweigen…! 😉
Denn, hier sind die Prioritäten ganz klar falsch gelegt. Und, um das vielleicht mal mit etwas schwarzem Humor zu kommentieren, „Hunde und Pferde, aber auch Schafe, Kälber und Schweine“ sind mit Sicherheit keine Wähler der Grünen. Insofern ist es kaum anzunehmen, das hierbei für die Grünen ein Stimmzuwachs bei der nächsten Bundestagswahl zu erwarten ist. Ausgenommen natürlich, die Grünen schaffen es bis zur nächsten Bundestagswahl irgendwie, ein Wahlrecht für „Hunde und Pferde, aber auch Schafe, Kälber und Schweine“ einzuführen. Insofern bleibt dieses Kasperletheater vielleicht doch erspart, wenn sich bei den Grünen mal etwas Vernunft breitmachen könnte.
Der Satz „Dass diese Handlungen nicht strafbar sind ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar. Wenn sich das Tierschutzgesetz zum Schutz von Tieren bei sexueller Handlung im Vollzug als „stumpfe Waffe“ erwiesen hat, bedarf es einer Änderung.“ der klingelt so richtig schön im Ohr. Und ist es wirklich so, oder sind die Grünen offensichtlich im (Rechts-)Irrtum?
Nun… Ja, das gemeinte ist strafbar. „Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur Sachbeschädigung (§ 303).
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.“
Siehe – http://de.wikipedia.org/wiki/Zoophil#Rechtliches – woran es zu hapern scheint, ist die Durchsetzung der bestehenden Tierschutzgesetze, dafür braucht man aber nicht einen solchen kirchennahen Schwachsinn wie die Teilwiederherstellung v. Paragrafen 175 voranzutreiben.
Wie kann man nur so einen parteiischen Anwalt für die Ermittlungen heranziehen, der bisher schon für benannte „Täter“ Partei ergriffen hat?
Aber ok, man muß da auch vorsichtig sein, denn nicht alle zur Anzeige gebrachten Fälle sind wahr. Man bedenke, daß es auch hierbei sicherlich schwarze Schafe gibt. Was nicht passieren darf, ist eine Pauschalverurteilung aufgrund von Anzeigen oder Verdächtigungen.
Denn damit hätte man dann ein weiteres Problem geschaffen.
In der Vergangenheit gab es leider auch erlogene Anklagen aus Rache oder Ähnliches – und das ist auch sehr schlimm.
Ich denke, ein Anwalt in dem Bereich sollte neutral urteilen.
Ob er das in diesem Fall tat, dazu kenne ich die Hintegründe zu wenig.
So wie der Fall hier allerdings beschrieben wurde, dürfte es aber eindeutig der Wahrheit entsprechen und klar sein.
Fatal war jedenfalls die Geheimhaltung der bekannt gewordenen Fälle
vor der Öffentlichkeit. Die Langzeitfolgen sehen wir ja nun.
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Anmerkung von Norbert Denef:
Mit der Bitte um Beachtung, Zitat Anwältin:
„Sie würden nicht eingestellt weil die Geschädigten Lügen, da gäbe es vielleicht 2-3 % davon, sie würden eingestellt weil die Straftaten nicht nachweisbar seien.“
Guter Vortrag, Norbert!
Das Verhalten der GRÜNEN hier ist einfach nur empörend!
Das Maß ist endgültig voll, ich wähle sie nicht mehr.
Sowas FEIGES!
Es zeigt deutlich wie täterverseucht diese Partei sein muß.
Pfui Teufel!
Zur Erinnerung:
Um 1980 hatten die „Grünen“ gefordert:
1. gewaltfreien sexuellen Missbrauch von Kindern straffrei zu stellen ! ! !
2. Abtreibung komplett freigeben bis zur Geburt. !!!
3. BKA soll nur nach Rechtsterroristen fahnden, nicht nach Linksterroristen.
Damit haben sie ihr Verhältnis zum Lebensrecht dargestellt.
*kopfschüttel*
als ob es gewaltfreien „sexuellen Missbrauch“ gäbe…
Nun, die Grünen haben es selbstverständlich anders ausgdrückt:
„Sexuelle einvernehmliche Kontakte mit Minderjährige“ oder so ähnlich pervers.