Berliner Zeitung 03.06.2012
Von Julia Haak
Berlin –
Mitte der Neunziger wurde ein 16-Jähriger von einem Berliner Kaplan missbraucht. An diesem Wochenende wollte die katholische Kirche den Fall nun mit einer dürren Erklärung vor der St.-Marien-Gemeinde in Reinickendorf abschließen. Doch niemand hatte damit gerechnet, dass das Opfer den Gottesdienst besuchen würde.
Es ist zehn Uhr am Morgen, als Peter Beyer* vor der Kirche in seinen roten Schuhen von einem Bein aufs andere tritt. Gemeindemitglieder, vor allem ältere Leute, gehen an ihm vorbei in das große Backsteingebäude. Es ist die St.-Marien-Gemeinde in Reinickendorf. Und es ist nur scheinbar ein ganz normaler Sonntag. Die Gläubigen wissen nicht, dass der Gottesdienst in ihrer Kirche an diesem Tag mit einem Knall enden wird.
Der Mann in den roten Schuhen wird dafür sorgen. Peter Beyer hat am Vorabend eine E-Mail bekommen. Es ist 20.21 Uhr, als er erfährt, dass am kommenden Tag in der Reinickendorfer Kirche unter einen Fall von sexuellem Missbrauch eines Minderjährigen durch einen Geistlichen ein Schlussstrich gezogen werden soll.
Zwei Zitate aus dem Bericht über die ÄUSSERST MUTIGE UND RICHTIGE TAT von Peter Beyer möchte ich aufgreifen:
„Seitdem hat die Kirche intern ermittelt, hat den Fall nach Rom überwiesen, Gespräche mit Opfer und Täter geführt.“
„Die mittlerweile durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass weder nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht eine Straftat vorgelegen hat, wohl aber ein schwerer Verstoß gegen den priesterlichen Dienst.“
Fakt ist:
Die Kirche kann zwar „intern ermitteln“, sie kann auch solche „Fälle“ nach Rom überweisen, das alles ändert nichts daran, dass dieser sexuelle Missbrauch an Peter Beyer einzig und allein dem DEUTSCHEN Strafrecht unterliegt und vor ein DEUTSCHES Gericht gehört, da es sich bei den beiden Personen, die in diesen Fall involviert sind, um DEUTSCHE Staatsangehörige handelt.
„Katholisch“ ist keine Staatsangehörigkeit! Das muss endlich einmal in die Köpfe der (gehirngewaschenen) Menschen! Es bezeichnet lediglich die Zugehörigkeit zur weltgrößten NGO wie es andere auf der Welt gibt! Auch der Papst ist nicht „Katholik“ im Sinne einer „Staatszugehörigkeit“ mit eigenen Rechten, sondern er ist Deutscher und unterliegt damit dem deutschen Recht.
Es gibt im Übrigen auch keinen eigenständigen Staat „Vatikan“. Kurz zusammengefasst gab es bis 1870 ein ca. 12.700 Quadratkilometer großes Gebiet in Mittelitalien, das als „Kirchenstaat“ bezeichnet werden könnte. Nachdem er zweimal von Napoleon annektiert wurde, wurde er 1870 im Zuge der Vereinigung Italiens durch das italienische Militär faktisch AUSGELÖSCHT.
Am 11. Februar 1929 schloss Mussolini – als faschistisches Staatsoberhaupt von Italien – einen Vertrag mit der Katholischen Kirche, um sich die Unterstützung der ITALIENISCHEN Katholiken bei den Wahlen zu verschaffen. Mussolini bot der Kirche im so genannten „Lateranvertrag“ Land (genau 0,44 Quadratkilometer, die Fläche eines großen Golfplatzes), Geld und Privilegien. Prompt pries der Papst zwei Monate später Mussolini als einen „von der Vorsehung Gesandten“ und Mussolini erhielt 98,33 Prozent der ITALIENISCHEN Wählerstimmen. Der Papst wiederum profitierte von Mussolinis Faschismus bzw. konservativen Ansichten (Katholizismus wurde offizielle Staatsreligion, katholischer Religionsunterricht Pflichtfach, Priester vom Militärdienst ausgenommen, usw.).
Auf diesen Lateranvertrag beruft sich der Vatikan heute, wenn er behauptet, „Staat“ zu sein. Dabei handelt es sich um keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag, sondern lediglich um eine Vereinbarung zwischen der italienischen Regierung und einer NGO, eine inneritalienische Abmachung also.
„Der juristische Einwand gegen die Schaffung der Vatikanstadt als Staat ist, dass der Lateranvertrag ersonnen wurde, um eine Kirche mit dem Status eines Staates auszustatten, damit sie ihre „Aufgabe in der Welt“ vorantreiben kann und damit alle anderen Religionen diskriminiert. Würde die Welt Mekka als Staat anerkennen, wenn Saudi-Arabien ein Vertragswerk à la Lateranvertrag mit dem dortigen religiösen Führer aushandelte, um eine extreme wahabiltische „Aufgabe in der Welt“ zu fördern?“, fragt der britische Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson („Angeklagt: Der Papst“, 2011).
Kurzum (Genaueres siehe o.g. Buch): Den „Vatikan-Staat“ gibt es nicht, ergo auch keine „Vatikan-Justiz“, die berechtigt wäre, (strafrechtliche) Ermittlungen durchzuführen. Und es gibt auch keine Berechtigung, dass dieser „Vatikan-Staat“ Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch „bearbeitet“. Dies ist einzig und allein Aufgabe (und Recht) des Staates, dessen Staatsangehörige die Täter (und Opfer) sind.
Und hier kommen wir wieder auf die Verjährungsfristen zurück, die im Fall von Peter Beyer, der Mitte der 1990er Jahre sexuell missbraucht wurde, dazu geführt haben, dass erstens kein rechtsstaatliches Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet wurde, und zweitens die Katholische Kirche Peter Beyer ein zweites Mal demütigen konnte, indem sie behauptete, dass „weder nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht eine Straftat vorgelegen“ habe.
In Deutschland können Sexualstraftäter (Väter, Stiefväter, Großväter, Priester, Lehrer, Betreuer, usw.) Kinder sexuell missbrauchen ohne großes Risiko, jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das ist deshalb so, weil die schweren Folgen ihrer Straftaten und das Wegsehen der Gesellschaft dazu führen, dass die Opfer erst sehr spät – wenn überhaupt –Anzeige erstatten können. Obwohl ihm die schwerwiegenden, verzögernden Folgen dieser Straftaten bekannt sind, hält der deutsche Rechtsstaat an Verjährungsfristen fest.
Der deutsche Rechtsstaat scheint sich nicht einmal dafür zu schämen, dass er die Aufklärung dieser folgenschweren Straftaten (nicht nur für das Opfer, sondern auch für die Volkswirtschaft und den Rechtsstaat!) allein den (kindlichen) Opfern überträgt. SIE sollen beweisen, was ihnen geschehen ist. Und das, obwohl 97 Prozent aller Berichte von sexuellem Missbrauch offenbar der Wahrheit entsprechen (siehe Aussage der Rechtsanwältin der GRÜNEN, die seit 26 Jahren Opfer von sexualisierter Gewalt vertritt).
Verjährungsfristen schützen also Täter. Täter, die im Wissen um ihre Macht und Unangreifbarkeit sich einen Dreck um die Strafbarkeit (geschwiege denn schweren Schädigungen) ihrer Handlungen scheren. Bewusst brechen sie ein ums andere Mal das Gesetz. Immer und immer wieder. So what?
Und eine hilflose?, desinteressierte?, ahnungslose?, überforderte?, gehirngewaschene?, verblendete?, ausgetrickste?, getäuschte?, abgestumpfte?, männerfixierte?, abwehrende?… Gesellschaft schaut zu.
Geoffrey Robertson, der britische Kronanwalt, nennt die deutschen Verjährungsfristen einen „schwerwiegenden Makel des deutschen Rechts“ und empfiehlt dem deutschen Gesetzgeber, „dringend [zu] handeln, um sämtliche Verjährungsfristen für die Verfolgung dieses Verbrechens abzuschaffen“. Damit ist alles gesagt.
Peter Beyer* konnte sich Gehör verschaffen und wurde dafür von einer Frau aus dem frommen Volk bestärkt – EINE löbliche Ausnahme! – Wo aber gäbe es das Forum für Familienopfer u.a. Betroffene, denen ebenso mit der Verjährung Maulkörbe, Handschellen und Fußfesseln verpasst worden sind?
Gesellschaftskritisch interessant und sehr zutreffend – auch – zu unserer Problematik fand ich in der BZ einen beachtenswerten Beitrag, unter http://www.berliner-zeitung.de/politik/konfliktforscher-eliten-sind-teil-des-problems,10808018,16292364,item,1.html – Zit.:
„… Es hilft gar nichts, akribisch und beflissen eine politische Entscheidung nach der anderen abzuarbeiten, wenn die Perspektive, der Fluchtpunkt fehlt.
Erstens sind Eliten inzwischen nicht mehr unbedingt Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche bis hin zur Familie, die Sortierung von Menschen nach Nützlichkeit, wird ja wesentlich durch die Unterstützung eines autoritären Kapitalismus durch Eliten vorangetrieben. Und zweitens haben Eliten selbst keine Idee davon, wie die Gesellschaft in Zukunft aussehen soll.“
Frage: Sollen wir nun mit dem alles bestimmenden „autoritären Kapitalismus durch Eliten“ ALL unsere Hoffnungen und Chancen begraben?!
Die RKK hält sich in vielen Bereichen nicht an die Menschenrechte:
1. Kinderarbeit:
Kein Verein darf sich herausnehmen, von seinen Mitglieder Monats- bzw. Jahresbeiträge zu erheben, und dann noch die minderjährigen Mitglieder zum arbeiten und betteln anzuhalten.
Die Kirche jedoch missbraucht Kinder nicht nur sex., sondern auch in Punkto Arbeiten: Kinderarbeit ist verboten!!! Beispiele: Messdiener – hier werden Kinder der Mitglieder zu Diener degradiert!!!
2. organisiertes Betteln und Hausieren:
Und dem noch nicht genug, werden sie verkleidet als „Heilige Drei Könige“ bei Wind und Wetter zum Betteln von Haus zu Haus geschickt. Das selbe wird am Karfreitag veranstaltet. Kinder werden mit Rasseln bestückt und müssen von Haus zu Haus gehen, um betteln für die „arme“ Kirche“ zu gehen. Würde sich dies ein Verein, eine andere Sekte herausnehmen, wäre sofort allgemeines Aufbegehren in der Bevölkerung garantiert und die Justiz würde sofort einschreiten.
Diskriminierung aufgrund der Religionsangehörigkeit:
– die RK – Kirche nimmt sich heraus, für Stellen, die sogar überwiegend staatlich subventioniert werden (kath. Schulen, -Internate, – Krankenhäuser, – Kindergärten, – Seniorenheime…) ausschließlich rkk. Gläubige einzustellen. Ist jemand geschieden, scheidet er ebenso als Kanditat für solche Arbeitsplätze aus.
Schon merkwürdig und unerklärlich, mit welcher Begründung – sobald es sich um die RKK handelt – sämtliche Menschenrechte ausgehebelt werden, der Staat dies duldet und sich auch die Mehrheit der Bevölkerung darüber nicht empört.
Das sind meine Gedanken zum Montag! Amen!
Sarah Mohn
das typische Verhalten aller Großorganisationen.
BALD WERDE ICH MIT DER KATHOLISCHEN KIRCHE ABRECHNEN, WIE ? ES GIBT SEHR VIELE FORMEN!!!ODER IST DAS ETWA VERBOTEN ZU SCHREIBEN- WER HAT DAS RECHT SOLCHE PEDOFIELEN STRAFTATEN ZU BEGEHEN??? DEUTSCHLAND DU HEUCHLERISCHES LAND DU BIST DAS BESCHISSENSTE LAND IM UNIVERSUM!!!
TRETET ENDLICH AUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE AUS-ALLE!!!