ZDF MONA LISA 02.06.2012
Entschädigung für ein zerstörtes Leben
Es wird vor allem auch ein juristischer Kampf gegen die Verjährungsfrist sein. Denn, so Viebahn, „Letztendlich wird mit allen Möglichkeiten versucht, sich aus dieser Verantwortung herauszuziehen“.
Ausgerechnet diese christliche/christlich-soziale/liberale Koalition lässt es sich nachsagen, es werde „mit allen Möglichkeiten versucht, sich aus dieser Verantwortung herauszuziehen“!!!
Für Fehlentscheidungen früherer Regierungen in Bonn und Berlin und in allen Landes-Haupt(-Schuld-tragenden)-Städten stünde sie aber doch in der verdammten Pflicht, endlich dieses Eingeständnis klar auszusprechen.
Früher oder später werden Juristen stellvertretend für die Vorgänger-Regierungen das Versäumnis, so wie die Mittäterschaft durch Verleugnung und Vertuschung an abertausenden Schutz-Befohlenen artikulieren müssen.
Warum also TUN das nicht die heute Amtierenden?
Wer denkt an das Leid und den Frust Betroffener?
Wer bedenkt die verdeckten und versteckten Folgekosten jahrzehntelangen Schweigens?
Wer verdrängt, dass das Übel immer größer wird – je weiter man es auf die lange Bank schiebt?
Wer setzt jetzt endlich einmal hoch offiziell (!) die Verwahrlosung heute in Verbindung zu der Ausbeutung von gestern?
Wer heute mit Drohnen bestenfalls (!) Kriege zwischen Nationen zu verhindern sucht, sollte sich schleunigst AUCH für das Wohl ALLER benachteiligten Weltbürger und für den Schutz ALLER Abhängigen einsetzen.
Was Flugroboter auszuführen haben, wird immer von Macht-Menschen gesteuert werden.
Was zwischenmenschlich geschieht oder unterbleibt, wird in dieser Welt immer nur von Mensch zu Mensch entweder zu friedlichem Miteinander – oder aber zur Gewaltanwendung durch Machtmissbrauch führen.
Zur Steuerung des Miteinanders braucht es Mitgefühl, Verstand und Vernunft.
Fehlt es an Miteinander und Mitgefühl, an Verstand und Vernunft, sind Krisen, Konflikte, Katastrophen und Kriege unausweichlich.
Nicht nur wir Überlebende können für den juristischen Kampf gegen die Verjährungsfrist die Verantwortung tragen.
Abschaffung der Verjährung ist der Schlüssel zur Lösung unseres Problems und einer unermesslichen Folge-Problematik …!
Dazu braucht es AUCH einsichtige Politiker und kluge Kleriker, die sich radikal an die Wurzel des Übels wagen.
@ hildegard
Zitat: „Früher oder später werden Juristen stellvertretend für die Vorgänger-Regierungen das Versäumnis, so wie die Mittäterschaft durch Verleugnung und Vertuschung an abertausenden Schutz-Befohlenen artikulieren müssen.“
Ja, dann, wenn es reicht, nur noch irgendwo irgendwelche Kränze niederzulegen und von dem „Gedenken“ an die vielen Opfer zu salbatern. Vielleicht noch ein „Mahnmal“, das kommt auch immer gut… Wichtig ist nur, es erst dann „Versäumnis“ und „Vertuschung“ nennen, wenn alle Betroffene längst tot sind. Vorher kostet das Bedauern zu viel.
Doro – ja 😉 so waren s‘ , die alten „Rittersleut‘ “ in Staaten und Kirchen.
Gilt das aber zwingend auch noch nach 2010?
Politiker ließen bzgl. IHRER Glaubwürdigkeit mindestens so viele Federn wie die Kleriker …
Jüngere Leute im 3. Jahr-Tsd. könnten den Spuk der ALTEN mit Recht infrage stellen, neu auf Aufrichtigkeit setzen, auf völlig überflüssige Parolen und Paraden vor Würdenträgern und Mahnmalen pfeifen und sich für wahrhaftigeren Umgang mit menschenverachtender Realität entscheiden.
Diese Option sichert die demokratische Grundordnung, deren Nutzung eigennützige „Wühlmäuse“ verhindert, die die Idee verraten haben. Die
Entscheidungsfreiheit blieb wegen dieser Altlasten auf der Strecke – Wahrhaftigkeit blieb Ödland.
Dass das nach Ackermann & Ackermann allerdings anders beackert werden dürfte, das ist meine – vielleicht naive – Hoffnung.
Und in der Enttarnung all dieser gefährlichen Seilschaften liegt unsere potentielle Chance 🙂
Es lebe die FREIHEIT!
In dem Rechtsstreit
Bernd Schulz./.und das Landesverwaltungsamtes Thüringen ist der Termin zur Anhörung am 8.Juni 2012 am Sozialgericht Nordhausen eröffnet worden mit meinen Anwalt.
Ich habe am ganzen Körper gezittert und konnte meine Tränen nicht unterdrücken und konnte keine Fragen beantworten. Mein Anwalt übernahm die ganzen Antworten. Die Vorsitzende war sehr fühlsam und die von Landesverwaltungsamt Thüringen beleidigte mich ich sei verhaltungsauffällig. Des Weiteren wird angegeben, dass ich eine reiche Fantasie und Geschichten erzählten, welche keinster Weise der Wirklichkeit entsprachen.
Bei diesem Sachverhalt bzw. dieser Sache und Rechtslage lässt sich im Ergebnis der erneuten Prüfung meiner Angelegenheit feststellen, dass ein Nachweis für das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG nicht gegeben ist.
Das waren Die Ausführungen des Verwaltungsamt bei Gericht.
Das Gericht wies darauf hin, dass hier noch weitere Vortrag erfolgen werden müssen. Im Übrigen sei dann unter Umständen ein psychologisches Gutachten einzuholen. Das Gericht wies darauf hin, dass durch erhebliche Belastungen, die durch ein derartiges Gutachten erfolgen, überdacht werden sollte, ob das Verfahren weiter fortgeführt wird.
Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass das Opferentschädigungsgesetz nur dann anwendbar ist, wenn die Härtefallregelung nach§ 10 a OEG eingreife.
Danach sei erforderlich, bei dem Sekundärschaden eine Schwere erreicht sein müssen, die einen Grad von 50 % der Schwerbehinderung erreicht. Nach der Versorgungsmedizinverordnung ei ein derartiger Grad der Schwerbehinderung allerdings nur dann erreicht, wenn man entsprechend auch stationär behandelt worden wäre.
Am 27 06 hatte ich ein Termin bei meinem Anwalt und überlegten uns ob wir das Verfahren weitersetzen. Da mich das so belastet und keine Nacht mehr schlafen kann.
Das ist unser Deutschland ( Rechtstadt )
Hiermit habe ich mein Heft von 43 Seiten beendet
Bernd Schulz
Meine E-Mail docbernd@gmx.de
hildegard schreib mir mal auf bertholdschmidt01@yahoo.de ! Finde Du hast ganz viel klasse Stil und hätte gerne Kontakt zu Dir. Vielleicht lebst Du ja in unsere Region in Aurich/Ostfriesland-oder lebst Du weiter weg?-JA UNS LÄUFT TATSÄCHLICH DIE ZEIT DAVON und wen will man dann noch gerecht werden. In diesem Land liebe hildegard, werden die Täter auch noch beschützt! Schönen Tag Dir noch und Euch allen!
PS: REs tut mir in der Seele weh, wenn ich das von Bernd Schulz lese, aber typisch Landesversorgungsämter, TYPISCH
@ Bernd schulz,
was Du schilderst scheint üblich zu sein. Es gibt ja Opfer, die > 10 Jahre gekämpft haben, um OEG Zahlungen zu erhalten.
Was mich einmal interessieren würde, in welcher Höhe solche Zahlungen nach sexueller Gewalt überhaupt getätigt werden ?
Liegen solche Zahlungen wesentlich über Harz 4 ?
Ich bin über jede Person froh, die hier ihre Erfahrungen mit den Landesversorgungsämtern reinschreibt, so wie Bernd Schulz. Meines Wissens gibt es bisher keinen anderen Ort als netzwerkb, wo dies überhaupt möglich ist. Je öffentlicher die ganze Sache wird, desto weniger werden solche menschenverachtenden Praktiken möglich sein. Also liebe Mitglieder, schreibt hier immer schön alles rein, was ihr mit den Landesversorgungsämtern erlebt.
hallo Eva- lese nach es steht ein Bericht, von alexa whiteman bei Norbert Denef unter der Rubrik OEG-ich habe auch einen OEG Antrag gestellt-der OEG-Antrag ist jetzt von Oldenburg nach Köln gegangen-man bekommt dort OEG, wo die letzte schwere Sache passiert ist. Ich bin Frührentner und kämpfe vom GdB 40 zur Zeit beimSozialgericht Aurich für GdB 50, um überhaupt OEG zu bekommen!!! Das ist eine ganz heikle Sache! Meine Rechtsanwältin meinte – GUTE AUSSICHTEN, da ich eine schwere dissotiative Identitätsstörung habe -deswegen bin ich schon Frührenter-ging auch alles gegen die RV Laatzen vor Sozialgericht ! Die Rentenversicherungsanstalt Hannover-Laatzen hatte hier den Proßess verloren- nun bin ich sogar Dauer Rentner !!! Manchmal muß man hart bleiben und nicht aufggeben. Alexa Whiteman hat schon Recht- man braucht einen sehhhhhhhhhhhhhhhhhhr guten Anwalt !!!! Schönen Abend liebe Eva wünsche ich und auch den anderen allen.
Hallo
an Alle !!!
Jeder sollte zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen, ich meine Alle sexuell Missbrauchten , außerdem kämpft für einen höheren GdB, denn nur ab GdB 50 könnt Ihr OEG beantragen- vorallen Dingen, gebt nicht gleich auf bei den Landesversorgungsämtern!!!Legt Widerspruch ein mit einem Rechtsanwalt. In der Vorinstanz zum Sozialgericht kostet es noch nicht soviel Geld- erst wenn es zum Landessozialgericht geht! Außerdem ich betone immer wieder, die Landesversorgungsämter sind nur Verwaltungswesen und sitzen auf dem Geld und müssen es Zusammenhalten nämlich Fostengünstig! Wer klärt eigentlich die Menschen auf, die überhaupt keine Kraft und Energie, für so einen Kampf, aufbringen. Die Sozialgerichte beurteilen so manchen Fall, eben doch anders, wie die Landesversorgungsämter-Also bitte ich denke mir mal das wir , wenn wir uns schon helfen wollen, dann gebe ich Dir Norbert Denef und Netzwerk B recht, hier herum zu poltern, ist aber auch meinerseits der große Schmerz der mich befällt! Diese bitte ich in jeglicher Form zu entschuldigen und werde jetzt nur noch sachlich bleiben, danke!Ganz zum Schluß ist es wichtig für Alle , wenn Ihr schon solche Anträge stellt ganz gleich, ob beim Landesversorg. Amt bzw. einen OEG-Antrag stellt, dann solltet Ihr unbedingt sehen, das Ihr tatsächlich, nicht IM ALLEINGANG tätig erdet-NO CHANCE FOR THAT -you now!!! Bitte geht zum Amtsgericht und legt Eure Kosten und Bescheide sowie Ausweis mitnehmen legt es beim Amtsgericht vor, beim Rechtspfleger und beantragt einen Beratungsschein zu einem bei Euch ansässigen Anwalt- ausschließlich SOZIALRECHT OK, so dann bekommt der Rechtsanwalt erst einmal nur 10,- Euro und alles weitere macht der Anwalt. So nun ganz zum Schluß möchte ich darauf hinweisen-das es sehr sinnvoll ist-das Ihr alle Akten ( so habe ich es auch gemacht) von den einzelnen Bistümern, man kann es nachlesen-die Heimakten fordert-sonst macht es auch der Anwalt für Euch-Ich wünsche Allen Betroffenen-mögen Sie nicht aufgeben und weiter kämpfen und nicht nachlassen-wenn auch mal ein Ablenender Bescheid , ins Haus kommt!!!Schönen Tag wünsche ich Euch ALLEN ICH LIEBE EUCH ALLE-GOD SAVE US
@ Berthold Danke, ich meine für die „Blumen“ 🙂 – deine Super-Sachlichkeits-Einsicht wird dir gut tun, und deine Hinweise werden nützlich sein. Poltern bringt uns nicht weiter und kostet uns zu viel Kraft, wenn wir raus wollen aus der Opferrolle, die die Gesellschaft für uns BEIBEHALTEN will!! – in DIESE Falle dürfen wir nicht tappen – gerade dann nicht, wenn sie uns von amtlich bestellten Helfern gestellt worden ist – möglichst noch mit feierlicher Absegnung von Frommen, die in ihrer verengten Welt-Sicht sich selbst mit ihrer Meinung absolut gesetzt haben … – genau das nämlich, was gerade
> Panagiotis Papoutsis zum Link von “seelenlos” der Gruppe aus der Schweiz gepostet hat …
Man braucht wirklich keiner Verschwörungstheorie zu verfallen, um davor nachdrücklich zu warnen. Bösartige Absichten gegenseitiger „Amts“-Hilfe gegen Überlebende des „Seelenmordes“ [aus Image- und aus Kostengründen!] sind zu fadenscheinig und sie werden weltweit immer durchsichtiger, wie es uns auch
> Barbara Rogers dieser Tage schilderte …
liebe hildegard ich wünsche Dir und Allen anderen einen schönen Tag !!!Ich glaube nicht an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz, eher an die Gerechtigkeit einer Hure!!!Natürlich werde ich nicht mehr poltern, aber wenn Du magst und Du mir mal auf e-mail antwortest-schicke ich Dir meine Telefon-Nr. und vielleicht kann ich Dir etwas näher erklären, warum ich so poltere-ich werde versuchen, es jetzt zu unterdrücken. Das was ich denke oder mache bleibt eh my Victims !!!So sorry dear hildegard these are my e-mail adress bertholdschmidt01@yahoo.de
PS: Ich hoffe Dir lieber Norbert Denef geht es den Umständen soweit entsprechend-liebe Grüße an den Vorstand und allen die Mitwirken auf und für Netzwerk B
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe nach 2 Jahren im Jahre Ende 2012 meine OE mit GDS von 50 nach zunächst 2 Absagen im Sinne der Härtefallregelung erhalten.
Dies war aber nur in Bezug auf die Zeit mit dem sexuellen Missbrauch im Alter von 12-15 Jahren. Davor wurde ich jeoch im Waisenhaus von 1966-1972 körperlich und sexuell misshandelt, gedemütigt, bestraft, ernierigt und gezüchtigt.
Das rechnet das Versorgungsamt nicht an.
Seit 2012 bis jetzt ich vor dem Sozialgericht Münster und kämpfe für einen GDS von 70.
Ich kämpfe auch für alle Opfer weiter.
VG
Hugo
Hallo Hugo
ich wünsche dir und allen anderen heimkindern
viel durch halte vermögen. ich musste 7jahre kämpfen.
habe 70 gds.
alexa
überlebendes heimkind
1960-1978