EXPRESS.DE 30.05.2012
Erschütternde BKA-Studie
Von CHRISTIAN WIERMER
Berlin – Es sind Zahlen, die keinen Menschen kaltlassen können.
Jeden Tag werden 11 Kinder misshandelt, 39 sexuell missbraucht, 17 Mal wird ein Fall von Kinderpornografie aufgedeckt. Und pro Woche müssen drei Kinder gewaltvoll sterben. Die Schock-Statistik.
Am Dienstag präsentierte BKA-Chef Jörg Ziercke mit der Deutschen Kinderhilfe die bitteren Zahlen. Sie seien ein „Alarmsignal“, so Deutschlands oberster Ermittler.
Tötungen: 146 Kinder wurden 2011 getötet, 63 vorsätzlich. Vier von fünf Kindern wurden nicht mal sechs Jahre alt. 72 Mal entgingen Jungen und Mädchen nur knapp einem versuchten Mord oder Totschlag. Die Täter sind oft Eltern, deren Freunde oder Verwandten.
Sexueller Missbrauch: Immer öfter werden Kinder Opfer. 12.444 Fälle waren es im letzten Jahr (plus 4,8 %). In jedem zweiten Fall kommt der Täter aus der Familie oder dem Bekanntenkreis.
Zwei Jahre nach Einrichtung der Stelle einer/s Missbrauchsbeauftragten und eines so genannten Runden Tisches sowie eines seit Anfang 2012 „verbesserten“ Kinderschutzgesetz sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, zu diesen Zahlen:
„Die Jahresbilanz der Polizei erlaubt keine Entwarnung. Im Gegenteil sehen wir klare Signale für ERHEBLICHEN REFORMBEDARF IN DER POLITIK.“ Ehrmann plädiert für die bundesweite Harmonisierung von Standards und die verpflichtende Qualitätskontrolle der Kinder- und Jugendhilfe. Hier gebe es eklatante Unterschiede in Städten und Regionen. Das ERST SEIT ANFANG 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz müsse DRINGEND NACHGEBESSERT werden.
(Quelle: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/146-Kinder-getoetet-Weniger-Gewaltopfer-mehr-Missbrauch;art4306,1481619)
Ihm pflichtet der Bund Deutscher Kriminalbeamter bei. André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, spricht von einem der „BEDRÜCKENDSTEN ERGEBNISSE“ in der Kriminalstatistik für das Jahr 2011. Der Experte kritisiert, dass sich WEDER DER RUNDE TISCH DER BUNDESREGIERUNG NOCH DER GESETZGEBER SELBST dazu durchringen konnten, für ehrenamtliche Trainer und Betreuer von Sportvereinen ein erweitertes Führungszeugnis einzuführen oder die Anbieter von Ferienfreizeiten zu verpflichten, qualifiziertes Personal einzusetzen.
Neben Schulen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen müssten jetzt verstärkt auch Behinderteneinrichtungen in den Blick genommen werden, raten Experten. Hier gebe es nach polizeilichen Erkenntnissen DREI MAL MEHR MISSBRAUCHSFÄLLE als in anderen Institutionen für Kinder und Jugendliche. Das dürfe nicht tabuisiert werden.
(Quelle: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Kriminalbeamte-kritisieren-Gesetzgeber;art4306,1481245)
(Hervorhebungen jeweils durch mich)
Aus dieser Statistik geht hervor dass es im Jahr 2011, 12 444 Fälle von sex. Missbrauch gab.
Handelt es sich bei dieser Zahl um Fälle die angezeigt wurden?
Dann müsste man auch erfahren wieviele Fälle letztlich zur Anklage kamen und wieviele Fälle davon verurteilt wurden.
Auch wie hoch das durchschnittliche Strafmass der Verurteilten ausgefallen ist wäre von Interesse.
Gibt es da eventuell auch eine Statistik?
Nachdem 2009 der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen war, waren 2010 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) wieder angestiegen. Der Anstieg hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt (+4,9 Prozent auf 12.444 Fälle). In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden.
In der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden.
http://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html
@ Martina
Die Polizeikriminalstatistik (PKS) ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
In der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden.
Das heißt, diese Statistik weist nur die Fälle aus, die angezeigt und von der Polizei soweit bearbeitet wurden, dass sie bei der Staatsanwaltschaft gelandet sind (wo i.d.R. dann die Weiterbearbeitung/Anklage erfolgt).
Es ist dort also nicht zu erfahren, wieviele Fälle letztlich zur Anklage kamen, wieviele Fälle davon verurteilt wurden und wie hoch dann das jeweilige Strafmaß war. Das muss auf anderen Wegen recherchiert werden.
Was aus der Statistik 2010 (Vorjahr!) hervor geht (aktuellere ausführliche Unterlagen konnte ich nicht finden, nur Kurzzusammenfassungen), wo die Zahl der Missbrauchsfälle ebenfalls schon im Vergleich zum Vorjahr angestiegen war (+4,8 Prozent auf 11.867 Fälle, was aber auch am stärkeren Anzeigeverhalten liegen kann), ist, dass
– In diesem Deliktbereich nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss (laut PKS).
– 2010 im Bereich Kinderpornographie erneut starke Rückgänge zu verzeichnen (–17,3 Prozent auf 3.160 Fälle) waren, wenngleich auch die Aufklärungsquote um 6,3 Prozentpunkte abgenommen hat. (Wie bei der erhöhten Anzeigebereitschaft, die die statistik beeinflussen kann, beeinflusst natürlich auch die Stärke der Fahndungsgruppen der Polizei diese Ergebnisse!)
– Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses weit überwiegend weiblichen Geschlechts sind (in sämtlichen Altersgruppen mit jeweils mehr als 90 %).
– Die Hälfte aller vollendeten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses in Deutschland sich gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre (51,7%) richten. Bei den versuchten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses in diesen Altersgruppen (also bis 21 Jahre) immerhin 40,9 %.
– Es beim Vollzug des Beischlafs mit einem Kind unter vierzehn Jahren oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist (§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, Schwerer sexueller Missbrauch), es einen Anstieg zum Vorjahr (2009) von 12 Prozent gegeben hat.
– Es bei sexuellen Handlungen gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB (ein Kind unter vierzehn Jahren dazu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt) eine Zunahme um 16 Prozent zum Vorjahr (2009) gegeben hat.
– Betrug, Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern zunehmend im Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik stehen.
– Drei Viertel aller Tatverdächtigen (ALLE DELIKTE, nicht nur sexueller Missbrauch!) männlichen Geschlechts sind. Über sämtliche Altersgruppen und Deliktgruppen hinweg sind die Tatverdächtigen hauptsächlich männlich (74,7 %).
Quelle: PKS 2010; Bundesministerium des Innern
Diese Statistik erscheint mir irreführend, weil es nur um Meldungen geht.
Aus einer früheren Statistik ist mir bekannt, dass von ca. 15. 000 Meldungen es unter 1000 Fälle gab ,wo es zur Anklage kam und die Zahl der Verurteilungen nur ein paar hundert waren.
Vielleicht gibt es schon Zahlen aus dem Jahr 2010.
Es wäre interessant zu erfahren ob sich seit dem Bestehen des runden Tisches etwas geändert hat.
Angesichts der Statistiken stellen sich Fragen.
Die Jahrzehnte lang verquast gebliebene SCHULD-Frage wurde beantwortet:
Schuld hatte und hat in jedem Fall in Abhängigkeit die Täterin, der Täter.
Die aktuelle Frage ist seit 2010 immer noch die nach der LÖSUNG des Problems: Was muss geschehen?
„Es geht uns im wesentlichen um die Freiheit des Einzelnen, die Verbrechen zeitlich unbegrenzt anzeigen zu können“ – denn: „Die Bundesregierung schaut zu, wie die Betroffenen mit 5.000,- Euro verhöhnt werden. Das muss ein Ende haben.“ (Zit. N.D. im Gespräch v. 23.5.12 mit A.Voßhoff, CDU)
Bleibt die Frage nach dem daraus folgenden ERGEBNIS der Abschaffung der Verjährung bei „Seelenmord“:
1.Keine Täterin, kein Täter kann sich der eigenen Verantwortung je entziehen.
2.Verzweifelte Überlebende können aufatmen, denn: Mit gesellschaftlicher Anerkennung und mit angemessenen Entschädigungen „…würde sich ein annähender Ausgleich zwischen Täter und Opfer ergeben.Dieses unausgeglichene Missverhältnis ist doch genau das, was vielen Betroffenen innerlich durch ein Ohnmachtsgefühl besonders schwer zu schaffen macht.“ – da ist Hubert zuzustimmen.
Jedem juristisch Verantwortlichen – ob im nationalen, europäischen, internationalen Zuständigkeitsbereich – dem es um die Rechte von Folteropfern geht, muss dies einleuchten.
Täter und Mittäterinnen wussten und wissen sehr wohl, was solch perverse Folter bewirkt. Sie foltern Abhängige genau so bewusst, wie alle anderen Tyrannen dieser Welt bewusst foltern – diese, um falsche Aussagen, jene, um tödliches Schweigen zu erzwingen aus schmutzigem Eigennutz. Gemeint, gewollt, beabsichtigt – zumindest inkauf genommen – ist im einen wie im anderen Fall die totale Zerstörung der abhängigen Person, besonders dann, wenn in wachsendem Vertrauen Minderjähriger „Liebe“ vorgegeben und/oder Machtmissbrauch in „Gottes Wille“ umgemünzt wurde! Es handelt sich um Intim-Exzesse, die wie die Völkermorde von gestern und heute vom Internationalen Gerichtshof – wenn nicht im Sinn des Opfers(!) vom zuständigen Gericht – endbearbeitet werden müssen.
Die heutigen ca.10 Mio. deutschen Hellfeld-Opfer dieses perversen Machtmissbrauchs kamen und kommen oft durch verbrecherische Vetternwirtschaft, Verleugnen und Vertuschen zustande.
Verharmlosende, schein-heilige, hochrangige Kollaborateure in Amt und Würden sollten sich selbst in Den Haag stellen – die verheerenden Folgen ihrer Fehlentscheidungen können sie in unserem Forum nachlesen, falls sie immer noch nichts darüber wissen sollten.
Wie ‚Faust auf’s Auge‘ – so nimmt sich hier die „kirchliche Nabelschau“ und der „staatliche Murks“ an Runden Tischen mit Täterlobby aus!!
…wie gut, dass da der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick betont: „Gewalt gegen Kinder darf nicht sein.“
http://www.erzbistum-bamberg.de/information/nachrichten.html?f_action=show&f_newsitem_id=106076
Natürlich nicht, ohne darauf hinzuweisen, daß Kinder in anderen Ländern viel schlimmer betroffen seien.
Aber das, was die kath. Kirche hier in Deutschland veranstaltet, ist ausreichend schlimm für die Betroffenen, da brauchen sie nicht über Landesgrenzen zu schauen.
„Wenn Kinder nicht im Bewusstsein der gesamten Gesellschaft als kostbare Schätze gesehen würden, die man behüten und beschützen und denen man alles Gute zukommen lasse müsse, sei der Boden für Gewalt gegen Kinder bereitet.“
WennVertreter der kath. Kirche so etwas nicht nur dahersagen, sondern leben würden, wäre unserer Gesellschaft sehr geholfen.