taz.de 30.05.2012
Das Internet revolutioniert die Kommunikation – auch indem es sie sexualisiert. Die britische Gewaltexpertin Ethel Quayle warnt Lehrer vor Gegruschel mit Schülern.
taz.de 30.05.2012
Das Internet revolutioniert die Kommunikation – auch indem es sie sexualisiert. Die britische Gewaltexpertin Ethel Quayle warnt Lehrer vor Gegruschel mit Schülern.
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Jetzt kann man natürlich darüber nachdenken, pauschal Lehrer zu maßregeln, was diese im Internet machen dürfen und diese Berufsgruppe im Umgang zu stigmatisieren.
Eines sollte aber nicht vergessen werden, diese Chatrooms, über die die Täterseite erst einmal die Kommunikation mit potentiellen Opfern anbahnen will, sind zunächst einmal öffentlich. Es gibt zwar private Kommunikationsmöglichkeiten, diese stehen in der Konstellation v. Täterseite aber nicht v. Anfang an zur Verfügung.
Hier ist also Engagemeint für eine Stärkung/Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Internet ein ebenso interessanter Ansatz.
Einfach mal schauen, wie bahnt die Täterseite Kontakte mit potentiellen Opfern an und wie kann diese an weiteren Schritten gehindert werden…
Ich denke, es braucht mehr aktive Moderation in den Chatrooms bzw. mehr Engagement in der Zivilgesellschaft für eine präventive Aufklärung v. Kindern über Selbstschutz/Risiken in Chatrooms. Demgegenüber wird sich von Justiz/Initiativen/Privatpersonen (nicht v. Anbietern der Angebote) darum bemüht, die Täter v. spezifischen Internetangeboten, die eigtl. ausschließlich v. Kindern genutzt werden, auszuschließen.
Manche Anbieter fühlen sich nicht verantwortlich und schreiten nicht ein bzw. haben keine sachbezogenen Richtlinien für ihre Moderatoren erarbeitet bzw. sachverständig erarbeiten lassen. Täter schaffen es folglich allzu leicht, in eben diesen Angeboten unter falschen Angaben Kontakte mit Kindern zu knüpfen. Und darum sollte man eben nicht nur Energie darauf verwenden, die Täter-Accounts irgendwann (nach Anmeldung) zu löschen, sondern auch dafür, das parallel eingeschritten bzw. über Täter-handeln und Schutzmöglichkeiten aufgeklärt wird.
Das vermisse ich in der Diskussion einfach. Und stimmt es nicht, das durch fehlenden Informationen über Risiken in bestimmten Chatrooms usw. potentiell Betroffene argloser mit anonymen Kontakten sind, als sie sein könnten, wenn sie besser informiert worden wären? Beides, nämlich auf der einen Seite die Beibehaltung v. Gerichtsauflagen zur Internetnutzung für die Täterseite und Prävention durch Informationsverbreitung über Täterhandeln in Chatrooms auf der anderen Seite kann sich prima ergänzen… 😉
Ich möchte anmerken, ich finde es bedenklich, Lehrer automatisch vorverurteilend zu maßregeln. Es handelt sich hier schließlich um einen ganzen Berufsstand. Täter sind zum Glück in diesem Beruf nur eine Ausnahme und zum Glück nicht die Regel.
Es ist ja so, dass im Artikel besondere Details zu Internetangeboten nicht klar gestellt wurden. Internetportale wie bspw. Twitter bieten Interessierten die Möglichkeit, anderen Mitglieder zu followen/zu folgen. Bei anderen nennen sich vergleichbare Optionen Kontakte oder wie auf dem im Artikel erwähnten Internetangebot Facebook Freunde. Jetzt ist die Frage, darf man diese Optionen zu nutzen, pauschal Berufsgruppen verbieten oder nicht, weil Kontakte dort Freunde heissen?
Der Dienst Facebook, der im Artikel erwähnt wird, verbietet in seinen Nutzungsbedingungen – siehe http://www.facebook.com/communitystandards – ganz klar rechtsorientiertes Gedankengut. Diese Regeln, denen jeder Nutzer bei seiner Anmeldung zustimmt, sind aber in der Praxis nur eine Alibifunktion. Wie sonst lässt es sich erklären, das bspw. zu aktuellen Themen verfasste Texte, deren Verbreiter diese als Einstieg in die rechte Szene anbieten, nur unzureichend gelöscht bzw. deren Verbreiter, die regelmäßig gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, dafür nicht gesperrt werden?
Dazu gibt es sehr aufschlussreiche mediale Berichte:
http://www.youtube.com/watch?v=XYyljsfKXWA
Und wenn man bedengt, dass es sich um erkennbare Verstöße gegen Nutzungsbedingungen handelt, die nicht sanktioniert werden, wie kann man glauben, das die Verantwortlichen an diesem Dienst überhaupt einschreiten, ohne Verpflichtung durch den Gesetzgeber?
Und daher finde ich, zeigt schon für sich genommen, dieses eingangs genannte Beispiel auf, das es offensichtlich dringend gesetzliche Vorgaben braucht, das die Betreiber gewisser Internetangebote, die nicht einschreiten, dazu verpflichtet werden sollten, dies zu tun oder sich der Beihilfe schuldig zu machen. Nutzungsbedingungen, in denen klar gestellt wird, das die rechtswidrige Nutzung der Dienste verboten ist, sollten auch verbindlich durchgesetzt werden. Verbindlich muss heißen, das der Anbieter auch hinter dessen Ausschlusskriterien v. der Nutzung bei straffälligem Handeln während der Nutzung steht. Und zwar unabhängig v. der Schwere der Art der strafrechtlich relevanten Missachtung der Nutzungsbedingungen.