netzwerkB 23.05.2012
netzwerkB im Gespräch mit Andrea Voßhoff, MdB und rechtspolitische Sprecherin der CDU
Der Murks mit den Verjährungsfristen
Berlin/Scharbeutz – Es war sehr heiß in Berlin, 30 Grad im Schatten, als sich Andrea Voßhoff, rechtspolitische Sprecherin der CDU, am 23. Mai 2012 mit netzwerkB im Deutschen Bundestag traf. Wir sprachen mit ihr über die Aufhebung der Verjährungsfisten. Trotz drückender Temperaturen hat dieses Gespräch netzwerkB Mut gemacht, denn Frau Voßhoff positioniert sich überraschender weise klar auf Seiten von netzwerkB.
netzwerkB:
Betroffene sexualisierter Gewalt fordern von der Politik die Aufhebung der Verjährungsfristen, weil das eine Signalwirkung hat und dadurch eine Anerkennung der Schäden in der Gesellschaft stattfinden würde. Werden Sie uns dabei unterstützen?
Andrea Voßhoff:
Wir von der CDU unterstützen Ihr Anliegen. Die Aufhebung der Verjährungsfristen generell, das müssen Sie auch in der Rechtssystematik sehen, ist natürlich nicht so einfach. Es ist zwischen der Koalition, also CDU und FDP, thematisiert worden. Wenn die zivilrechtlichen Verjährungsfristen verlängert werden, war es zumindest auch ein Anliegen bei uns in der Union, dass wir das auch in gleicher Weise bei den strafrechtlichen Verjährungsfristen tun. Unser Argument ist vielschichtig. Wenn wir unter anderem die zivilrechtlichen Verjährungsfristen verlängern, hilft es den Opfern ja nur begrenzt. In der Regel sind Zivilvefahren schließlich an staatsanwaltlichen Ermittlungen gekoppelt. Hier ergibt sich unter Umständen eine andere Beweislage für das Zivilverfahren. Sie müssen mich nicht inhaltlich überzeugen. Als Jurist sage ich, es gibt bestimmte Grenzen der Ausgestaltung. Unser Anliegen ist auch, dass wir das Alter herauf schrauben wollen, ab wann die Verjährungsfrist beim Opfer beginnt. Wir würden aber gern noch weiter gehen, Ihr Anliegen auch unterstützen. Wir haben zur Zeit nur das Problem, dass wir derzeit bei den Liberalen dort auf Widerstand stoßen. In dieser Frage gibt es keine Einigung. Wir meinen, dass sich bei der Verlängerung oder Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen eine Menge noch tun muss. Das könnten wir wunderbar in diesem Opferschutzgesetz, was zur Zeit im parlamentarischen Verfahren ist, unterbringen. Da würde es auch von der Systematik passen. Wir entscheiden das Thema innerhalb der Koalition, deshalb haben wir es auch hinausgeschoben, weil wir erst die Ergebnisse des Runden Tisches abwarten wollten. Der Runde Tisch hat sich nach meinen Kenntnisstand zu dieser Frage ja leider nicht positiv geäußert.
netzwerkB:
Der Runde Tisch hat in seinem Abschlussbericht im November 2011 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass die Verjährungsfristen ausreichend lang seien, gleichwohl die wissenschaftliche Begleitforschung durch Prof. Fegert klar und deutlich ausgesagt hat, dass die Verjährungsfristen ganz abgeschafft werden müssen. Diese Fehlentscheidung des Runden Tisches wurde bisher von der Bundesregierung mitgetragen und deshalb spricht netzwerkB hier von Verrat an den Betroffenen von sexualisierter Gewalt.
Andrea Voßhoff:
Wir haben damals immer gesagt, dass wir das Anliegen der Betroffenen teilen und wir warten noch das Ergebnis des Runden Tisches ab in der Annahme, dass wir da Unterstützung bekommen. Ich habe es immer unter dem Aspekt gesehen, dass die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen nur effizient ist, wenn wir auch unabhängig davon Strafansprüche zu recht erheben, wodurch dann auch die Möglichkeiten der Beweisführung in der Regel besser wird. Diesbezüglich benötigen wir Mehrheiten in der Koalition und führen deshalb auch Gespräche mit der FDP. Zur Umsetzung des Zivilanspruchs muss eben auch die Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen bestehen. Denn das bekommen sie ja alleine gar nicht hin. Da habe ich ja gehofft, dass der Runde Tisch uns hier Rückenwind gibt. Ich hatte mir gewünscht, dass der Runde Tisch sich hier klar positioniert. Ich habe mal auch mit Vertretern der Opferschutzverbände am Runden Tisch wie dem Weißen Ring gesprochen, die der Meinung sind, dass es kontraproduktiv für die Opfer sei, wenn mangels Beweise frei gesprochen werden muss. Ich hab dann gesagt, dass das kaum ein Risiko für die Opfer darstellen würde. Weil das vielleicht in dem einem oder anderen Fall so wäre, kann man die übrigen Fälle nicht ausschließen. Wenn der Beweis nicht anzutreten ist, kann das dazu führen, dass ein Ermittlungsverfahren im Sande verläuft. Weil es in manchen Fällen so sein kann, muss ich es doch nicht in allen Fällen bleiben lassen.
netzwerkB:
Bei unserer Forderung die Verjährungsristen aufzuheben ist uns bewusst, dass nur ein sehr geringer Teil der Betroffenen eine Klage anstreben kann, weil in der Regel die Beweislage das nicht zulässt. Also müsste die Politik keine Angst haben, dass das öffentliche Rechtssystem wegen Überlastung zusammen brechen würde. Es geht uns im wesentlichen um die Freiheit des Einzelnen, die Verbrechen zeitlich unbegrenzt anzeigen zu können. Denn es ist ja nun unumstritten bekannt, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Regel lebenslänglich unter den Folgen der Verbrechen leiden und auf Grund dessen oft erst viele Jahrzehnte nach der Tat darüber sprechen können. Die Bundesregierung schaut zu, wie die Betroffenen mit 5.000,- Euro verhöhnt werden. Das muss ein Ende haben.
Andrea Voßhoff:
Im Grundanliegen sind wir ja nicht unterschiedlicher Auffassung. Wir müssen aber in der Politik dafür in unserer Koalition Mehrheiten haben. Das sind die Gespräche, die wir zur Zeit führen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie dort auch mal mit Vertretern der FDP in Kontakt kommen.
netzwerkB:
Warum reden Sie nicht mit der FDP? Warum schicken Sie uns dahin?
Andrea Voßhoff:
Da bin ich ganz pragmatisch und praktisch, denn durch den Streiter von außen wird der Druck erhöht. Wie man Ihr Problem löst, die Verjährungsfristen aufzuheben, das sind ja nur Detailfragen. Diesen Anspruch, dass Sie auch bei der zivilrechtlichen Schadensersatzverfolgung Unterstützung haben, denn nichts anderes ist ja ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Es nimmt Ihnen so zu sagen die Beweisführung. Das ist eine Frage der Ausgestaltung. Aber die endscheidende Frage ist der politische Wille. Können wir so verbleiben, ich habe Ihren Gesetzentwurf erhalten und Sie bekommen von mir dazu auch eine Antwort. Ich werde diesen Gesetzentwurf auch weiter leiten und der FDP schon mal mitteilen, dass Sie mit denen gern ein Gespräch führen würden.
netzwerkB bedankt sich für das Gespräch.
Vor allem positionierte sich Frau Andrea Voßhoff bezüglich der Aufhebung der Verjährungsfristen auf Seiten von netzwerkB. Sie machte im Selben aber deutlich, dass sich die Parteien mehr Unterstützung vom Runden Tisch erhofft hatten. Letztlich kommt es daher darauf an, dass wir als Betroffene es schaffen, unser Anliegen in den politischen Mittelpunkt zu bringen und klar zu vertreten. Hier müssen sich auch Betroffenenvertreter kritisch hinterfragen, die am fragwürdigen Runden Tisch mitgewirkt haben. Gleichzeitig sei aber auch abschließend darauf verwiesen, dass der Runde Tisch in der entsprechenden Zusammensetzung niemals ein demokratisch gewählter Vertreter der Betroffenen war, sondern von den Parteien selbst instituiert wurde. Lesen sie hierzu mehr unter:
Selbsternannte Opfervertreter
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Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen
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Mehr auf netzwerkB:
Der Weisse Ring und die Verjährungsfristen – nachgefragt
Damit das im Endeffekt auch Erfolgreich ist
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir können uns im Bezug auf die Probleme bei der Aufhebung der Verjährungsfrist für Betroffene von Gewalt/sexualisierter Gewalt immer nur immer wieder aufs neue wundern und ärgern uns inzwischen über die Haltung in Politik und Gesellschaft.
Wissenschaftliche Untersuchungen und der Praxisalltag der Trauma-Psychotherapeuten, die sich der Opfer solcher Gewaltübergriffe annehmen, belegen in eindeutiger Weise, daß die Opfer ein Leben lang mit den Folgen dieser Übergriffe leben müssen!
Vergewaltigung bzw. sexuelle Übergriffe und Gewaltübergriffe stehen in vielen Fällen ohnehin in direktem Zusammenhang mit der Tötung des Opfers. Diese Taten sind in ihrer Schwere juristisch unmittelbar vor dem Tatbestand des vorsätzlichen Mordes anzuordnen.
Es ist unverständlich, warum sich die Bundesregierung nicht hinter die Opfer stellt.
Der Runde Tisch hat für die Betroffenen Opfer wenig gebracht. Die Täter durften aufatmen – hat sich doch für sie nichts geändert. Es ist weiterhin möglich, daß ein Opfer, wenn es sich denn dazu durchringen kann, bei den Nachforschungen zu seiner Vergangenheit durch eine Verfügung in definitiver Weise zu behindern, was nichts anderes heißt als daß sämtliche Nachforschungen eingestellt werden müssen.
Das Argument des „sozialen Friedens“ das einer der sinnvollen Gründe für die Verjährung von Straftaten ist, darf in diesem Fall nicht greifen, da es sich bei Gewalt- und Sexualstraftaten in 95 % aller Fälle um Wiederholungstäter handelt, die auf diese Weise ungehindert ihrer Neigung (dem Verbrechen) nachgehen können.
Das kann sich kein Rechtsstaat leisten. Darum gilt: Das muß sofort aufhören.
mit freundlicher Hochachtung
Matthias Hofmann
Danke, Andrea Voßhoff – das ist eine klare Stellungnahme! – klar: das muss thematisiert werden, aber bitte bald! Das Maß ist voll mit über 12% der Bevölkerung! TUN Sie, was Sie können!
Die Liberalen, welches Problem haben die wohl mit Freiheit – bei Opfergefängnis und Täterfreiheit …???!
Der Runde Tisch kann abgeräumt werden – außer Spesen nix gewesen …
@Matthias Hofmann, es ist genau so:
„Vergewaltigung bzw. sexuelle Übergriffe und Gewaltübergriffe stehen in vielen Fällen ohnehin in direktem Zusammenhang mit der Tötung des Opfers.“ – denn Täterinnen und Täter, sie wollen zerstören, sie wissen um ihr Zerstörungswerk, sie wissen um die bleibenden (auch um die SCHWEIGE-)Schäden – zumindest im Nahbereich Familie …!
Die Nachkriegsjustiz übersah viel zu lange schon diesen Aspekt.
Lieber Norbert,
hat diese Politikerin von der CDU und auch Hannelore Kraft deine Petition unterschrieben? (sie finden das ja so gut!)
Das würde ich gerne wissen und bitte um ehrliche Antwort.
Elvira
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Anmerkung von Norbert Denef:
weder Hanelore Kraft noch Andrea Voßhoff haben bisher die Petition unterschrieben.
Interessantes Gespräch mit Frau Voßhoff !
„Wenn wir unter anderem die zivilrechtlichen Verjährungsfristen verlängern, hilft es den Opfern ja nur begrenzt. In der Regel sind Zivilvefahren schließlich an staatsanwaltlichen Ermittlungen gekoppelt. Hier ergibt sich unter Umständen eine andere Beweislage für das Zivilverfahren“.
„Zur Umsetzung des Zivilanspruchs muss eben auch die Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen bestehen. Denn das bekommen sie ja alleine gar nicht hin“.
Diese Äußerungen waren mir so nicht bewußt.
Die große Frage ist, wer in der FDP sich für die Aufhebung der Verjährungsfristen schon einmal geäußert hat und mit ins Boot genommen werden kann. Gibt es vielleicht Angehörige von FDP Parlamentariern die sex. Gewalt erlebt haben ?
Die ganze Angelegenheit scheint ja letztlich an der komplizierten
Gesetzesregelung zu scheitern.
Warum gestaltet man die Gesetze derart undurchsichtig, wenn
es doch um klare eindeutige Sachverhalte geht, die man schnell und
einfach verändern bzw. beheben könnte?
Ein Betroffener braucht sehr lange, um überhaupt den Mut und den Entschluß für sich zu fassen, gegen so einen Vorfall überhaupt vozugehen.
Wenn er dann noch vor dem riesigen Berg mit vielen Gesetzeshürden steht, wird in den meisten Fällen der Mut und die Kraft schnell schwinden,
weil er innerlich darin zu ersticken droht.
Somit kommt es letzlich zu tausenden ungeklärten ungelösten Problemfällen. Die Betroffenen können dann sehen, wie sie damit klar kommen, oder auch nicht.
Man sollte über die notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen nicht mehr diskutieren, sondern es endlich umsetzen.
Auch wenn dieseS Gespräch einen positiven Eindruck hinterlassen hat, wäre ich SEHR vorsichtig mit Erwartungen! Ich möchte NIEMANDEM die Hoffnung trüben, aber ich bin Realist und sehe seit vielen Jahrzehnten viele Versprechungen – und ganz selten tatsächliche Ergebnisse! Alles was mit wirklicher Arbeit, Dringlichkeit (und davon gibt es viel!) zu tun hat, wird vom Tisch gewischt oder auf die lange Bank ( = AUSSITZEN!) geschoben. Ersichtlich durch die mehrheitliche Abstimmung und der Feststellung: „… daß die Fristen ausreichen lang seien…!!!!!
ES IST NICHT DIE FDP ALLEINE (für die ich genauso wenig übrig habe, wie für die anderen Großmäuler), sondern es sind ALLE Parteien, die nicht daran rühren wollen.
TROTDEM: NIEMALS AUFGEBEN ODER DEN MUT UND DIE HOFFNUNG VERLIEREN!!!!! Genau darauf warten unsere Politiker!
… komplizierte Gesetzeslage – mag ja sein.
Wann aber ist dieser von Gewalt versauten, verpennten Gesellschaft das Maß endlich einmal voll? Was würde sie aufwecken können, damit sie unseren Ruf nach der einzig wirksamen “Waffe” hören + begreifen??? – den Konsens – den Imperativ von Überlebenden:
AUFHEBUNG der Verjährung = KEIN TÄTER ENTKOMMT MEHR.
Wundern sich die Verantwortlichen noch, wenn wir sie nach über 20 Jahren der Klagen über den allergröbsten Machtmissbrauch verdächtigen, all diese Peinlichkeiten nur AUSSITZEN zu wollen?!?
Auch hier wird wieder deutlich „Unten rum die Scham ist nicht vorbei“ …
Rechtlich MÜSSEN jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden – in Berlin, Straßburg, Den Haag …
… was TUT denn dieser Staat? Weit und breit keine Politiker_innen, die unsere Petition unterschreiben …?!?
Betroffene von schwersten Menschenrechtsverletzungen werden mal wieder (!) und das schon seit 60 J. in Einzelhaft geschickt – dem Schweigen verhaftet.
angenommen, die Verjährungsfristen würden rückwirkend aufgehoben.
Was würde dann in Bewegung gesetzt und passieren?
Diese Szenario stelle man sich mal vor. Es würde eine Flut von Klagen
bei den Gerichten eingehen – hat man nur davor Angst?
Eine Sache, welche Betroffenen ganz sicher innerlich sehr entlasten würde. Es würde in vielen Fällen zig mal mehr bringen, als so manches bisherige Therapieangebot. Da bin ich mir sicher.
Denn es würde sich ein annähender Ausgleich zwischen Täter und Opfer ergeben. Dieses unausgeglichene Missverhältnis ist doch genau das, was vielen Betroffenen innerlich durch ein Ohnmachtsgefühl besonders schwer zu schaffen macht.
Auch wenn das nicht allein für den schlechten Zustand verantwortlich ist, so würde es ein riesiger Schritt nach vorn sein und bei Vielen die innere Beklemmung deutlich verbessern. Eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie überhaupt.
Zum Vergleich: Wenn ein Wasserabfluss verstopft ist, kann ich noch soviel Frischwasser auffüllen, es bleibt immer ein ungesundes Gemisch mit Altwasser zurück – im übertragenen Sinne.
Und eine Aufhebung der Verjährungsfristen würde genau diese Altlasten endlich beheben können.
Liebe hildegard,dieser unsrer Staat existiert seit dem 18.7.1990 nicht mehr,da an diesem Tag die BRD erloschen ist.Die deutsche Justiz ist seit dem 30.11.2007 erloschen.-Siehe „Bereinigungsgesetze vom Bundesministerium der Justiz bestätigt“ und weitere Infos auf der Seiteneingabe:“Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen „BRD“
Liebe hildegard:…Die deutsche Justiz ist lt. Infos erloschen,außer die der Arbeitsgerichtsbarkeit !-Alle anderen Gerichtsverfahren,Urteile,die nur ausgefertigt wurden,sind Scheinverfahren und erfüllen wiederum den Straftatbestand der Folter nach Artikel 3 EMRK und imVölkerstrafrecht.
Ich kann mir nicht vorstellen,daß unsere Politiker davon keine Ahnung haben.-Siehe auch Video im Internet von Sigmar Gabriel:“Wir haben gar keine Regierung.-Frau Merkel ist Geschäftsführerin…“// Die nichtige BRD wurde „umgetauft“ in BRD-GmbH (Finanzagentur mitEintrag im Handelsregister !)-Bereinigungsgesetze entstanden schon in den 50iger jahren,weil die „BRD“-bis heute-die verbotenen Nazigesetze verwendet.-Auch deshalb stand/steht Deutschland seit 1955 unter der besatzung der Alliierten !-Seitdem werden wir von Politikern vera…!
Der Opferschutz findet nicht statt und steht nur auf dem Papier !-Das musste ich am eigenen Leib erfahren !-Ich habs schriftlich aus dem`Amt der NRW-Ministerin Frau Kraft,daß der Opferschutz in Deutschland miserabel ist !
@Angie – ich wiederhole, s.o.:
Rechtlich MÜSSEN jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden – in Berlin, Straßburg, Den Haag …!!!
Wer das nicht begreifen will, macht sich spätestens nach 1/’10 schuldig durch Unterlassung – so weit bin ich einverstanden.
JA!!! – Diese Regierung kauft sich ihre Lobbiisten nach Macht-Interesse – ob Ackermann u.v.a. zur Rettung seiner HRE-Anlagen oder Ackermann u.v.a. zur Wahrung päpstlicher wie politischer Gesichter – und:
Ja, Opferschutz fand nicht statt – aber NEIN zum Generalverdacht!
Es gibt ja auch noch europäisches RECHT und auch noch das Völkerstrafrecht außer dieser unfähigen „Geschäftsführung“ und auch noch fähige Juristen, vermutlich eine nicht zu unterschätzende Minderheit …
Wenn spd-Leute jetzt in die Rebellion gehen WÜRDEN – das wäre dann mal WÜRDIG UND RECHT 🙂
Hallo zusammen, ich bin sowas von enttäuscht über das blabla der werten Politiker. Man unterschreibt die Pedition, weil man wirklich dahinter steht, weil man was bewirken will. Erst wenn die Damen und Herren , egal was sie hier von sich geben, unterschreiben, glaub ich an sie. Was wird denn getan – NICHTS . Wie schnell wurde das Gesetz angewandt, als es um die Sicherungsverwahrten ging. Für mich stellt sich das glasklar so dar, Täter haben mehr Rechte als wir Opfer. Ich habe in Kliniken über 70 jährige kennen gelernt, bei denen erst jetzt das Unfassbare wieder hoch kam, die vor den Scherben ihres Lebens standen. Verjährung, das ich nicht lache, Mord verjährt nie – wir sind die Toten, egal wie alt wir sind, egal wann sich der Topf der Pandora für jeden Einzelnen geöffnet hat – wir sind die Rechtlosen ! Ich erinnere an den ersten Satz der Verfassung, der für uns nicht gilt, der mit Füßen getreten wird. Und warum macht hier das Europaparlament nicht den gleichen Druck auf Deutschland wie sie es für o.g. getan hat. Meine ganz persönliche Meinung, jedes 4. Kind in Deutschland und weltweit wurde und wird mißbraucht – dem gegenüber stehen die Täter, und werd 1+1 zusammen zählt . . .
Resultat für mich, man will gar nichts tun, deshalb das blabla der Geforderten !!!
Um meinen Beitrag oben zu ergänzen und zu untermauern sollte man folgenden Text aus dem Focus vom 24.04.2012 lesen. Hier die ersten Zeilen:
„Sex-Täter bekommen Schmerzensgeld
Dienstag, 24.04.2012, 13:45 · von FOCUS-Online-Redakteur Peter Seiffert
dpa Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre insgesamt 240 000 Euro Schadensersatz
Vier Männer haben Frauen vergewaltigt und mussten länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben. Nun bekommen sie Schmerzensgeld. Ein gerechtes Urteil, findet ihr Anwalt.
Außer ihren Namen ist über Günter G., 64 Jahre alt, Peter W., 55, Danny L., 61, und Hans-Peter W., 55, kaum etwas bekannt. Die vier Männer haben vor dem Landgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil zur Sicherungsverwahrung erstritten. Nun entfacht die Karlsruher Entscheidung eine hitzige Diskussion. 500 Euro pro Monat kriegen alle vier, insgesamt muss der Staat 240 000 Euro Schmerzensgeld zahlen – fast eine Viertelmillion Euro also für verurteilte Sex-Täter, so denken viele Menschen, auch viele User auf FOCUS Online. Die Täter selbst bewerten den Fall allerdings anders.
„Der Staat hat Unrecht getan und rechtswidrig gehandelt“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter, der drei der vier Kläger vertritt, zu FOCUS Online. Das Urteil sei daher gerecht. „Die Mandanten haben die Strafe für ihre Tat ja abgesessen.“ Mehr noch: Als sie aus der Haft in Sicherungsverwahrung kamen, hätten sie sich durchaus darauf eingelassen, an ihrer Psyche zu arbeiten. Aber der Staat habe immer darauf verwiesen, kein Geld und kein Personal zu haben. „Die Sicherungsverwahrung war daher eine ausschließliche Verlängerung der Haft“, sagt Kiesswetter. „Zum Schluss haben sie resigniert. In den Jahren vorher waren sie bereit.“ Seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden:
Peter W., verurteilt zu fünf Jahren plus zehn Jahre Sicherungsverwahrung, saß zusätzlich acht Jahre, zwei Monate und 13 Tage in Sicherungsverwahrung. Er erhält 49 000 Euro.
Danny L., verurteilt zu 15 Jahren plus zehn Jahre Sicherungsverwahrung, saß zusätzlich acht Jahre, neun Monate und 22 Tage in Sicherungsverwahrung. Er erhält 53 000 Euro.
Günter G., verurteilt zu fünf Jahren plus zehn Jahre Sicherungsverwahrung, saß zusätzlich zehn Jahre, zehn Monate und acht Tage in Sicherungsverwahrung. Er erhält 65 000 Euro.
Hans-Peter W. (nicht von Kiesswetter vertreten), verurteilt zu sieben Jahren plus zehn Jahre Sicherungsverwahrung, saß zusätzlich zwölf Jahre, einen Monat und zwölf Tage in Sicherungsverwahrung. Er erhält 73 000 Euro.
Alle vier in Justizvollzugsanstalt Freiburg
Die vier Männer hatten in den 70er- und 80er-Jahren Frauen vergewaltigt, einer von ihnen versuchte zudem, eine Frau zu töten. Dafür wurden die Männer zu fünf bis 15 Jahren Haft verurteilt, plus zehn Jahre Sicherungsverwahrung. Alle vier saßen dann in der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Während dieser Zeit, 1998, beschloss die Regierung Gerhard Schröder, dass Verurteilte unter bestimmten Umständen länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung gehalten werden dürfen, wenn sie als gefährlich gelten – wie die vier Männer in Freiburg.
Sie blieben weitere acht bis zwölf Jahre weggesperrt. Diese Fortdauer der Sicherungsverwahrung war aber grundsätzlich rechtswidrig, wie 2009 zuerst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und 2011 das Bundesverfassungsgericht urteilten. Um Schmerzensgeld für diese Zeit ging es nun bei der Klage vor dem Landgericht.
…
Landgericht Karlsruhe entscheidet: Sex-Täter bekommen Schmerzensgeld – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-25586/landgericht-karlsruhe-entscheidet-sex-taeter-bekommen-schmerzensgeld_aid_742150.html
Fraglich ist allerdings noch, wer das Geld zahlen muss. Laut Urteil muss das Land zahlen, der Bund könnte aber für Entschädigungen in die Pflicht genommen werden. Während zumindest die drei von Kiesswetter vertretenen Kläger keine Berufung einlegen wollen, behält sich die Generalstaatsanwaltschaft, die das Land vertritt, eine Berufung vor. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass dem Urteil hohe Symbolkraft und Pilotwirkung zugesprochen wird. Um eine einheitliche Rechtsprechung zu schaffen, müsste der Fall durch alle Instanzen gehen.
Bei der Festlegung des Schmerzensgeldes auf 500 Euro pro Monat orientierte sich Richter Eberhard Lang an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Den Klägern ging es nach Angaben von Kiesswetter auch tatsächlich um eine konkrete Entschädigung, nicht um die Signalwirkung. Er habe ihnen die höhere Dimension verdeutlicht, sagt der Anwalt FOCUS Online. „Ihnen ging es aber primär um ihr eigenes Interesse.“
silvia a. hat mir aus der seele geschrieben!!! so etwas „hinter sich zu haben“ heisst meistens zu lernen, was es heisst zu überleben in deutschland. mir wurde als kind die würde genommen und diese politiker tun nichts damit ich sie wiedererlangen kann… aber solange wir als gesamtheit nicht schaffen uns in die öffentlichkit zu begeben ( was ja meist an geld scheitert,denn ist eine aktion ist sie meistens zu weit weg und viele leben in armut) werden diese leute nicht gezwungen sein uns zu sehen…
…millionenstrafen stehen bevor, wegen nicht ausreichender datenspeicherung (welch unsinniges unterfangen an sich in meinen augen), was diese politiker wussten. dafür ist geld da…
bankenrettung..dafür sind milliarden da… (das geld kommt nicht bei den menschen an)
…rüstung..dafür sind milliarden da…
um uns ein lebenswürdiges leben zu ermöglichen…kein geld da…