netzwerkB 16.05.2012

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Am 3. Mai 2012 hat Norman Schultz, Beirat bei netzwerkB, einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gehalten. Zentrales Anliegen war es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.
Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive, Verjährungsfristen aufzuheben, den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es vor allem Widerstände aus einer formaljuristischen Betrachtung der Tatbestände.  Unter Berufung auf ein formal bestehendes Recht (welches aber aus Sicht von netzwerkB keine Gültigkeit besitzt, solange es derart dramatische Ungerechtigkeiten hervorbringt), rechtfertigen Juristen zumeist, dass eine rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt nicht möglich sei. Aus diesem Grund geht es in diesem Vortrag nicht allein um die lebensweltlichen Argumente, sondern auch und vor allem um die Frage, ob bei den Prämissen unseres Verfassungsstaates Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt zulässig sind. Das vorgetragene Hauptargument bezieht sich daher auf einen Widerspruch in der Argumentation der Aufhebungsgegner. Zwar hat dies keine Bedeutung für innerjuristische Argumentationen trägt aber dazu bei, die Forderung nach einer Systemänderung zu bestärken und durchsichtiger zu machen.
Der Vortrag dauerte ca. 40 Minuten und wurde von Christian Aldenhoff (studierter Jurist) beantwortet. Es folgte eine kurze Diskussion und danach ein Umtrunk mit der Möglichkeit, das Thema weiter zu entfalten. Der Videoausschnitt zeigt nur den Vortragsteil von Norman Schultz.