taz.de 12.05.2012

Die französischen Verfassungshüter haben den Straftatbestand der sexuellen Belästigung abgeschafft. Der Begriff sei zu unpräzise. Ein Schock für Betroffene.

PARIS taz | Vor drei Jahren reichte die klein gewachsene blonde 37-jährige Sekretärin A. D. gegen ihre Vorgesetzten Klage wegen sexueller Belästigung ein. Unterstützt wurde sie von der Vereinigung Association européenne contre les violences faites aux femmes au travail (AVFT) als Nebenklägerin.
A. D. beschuldigte ihren heute 72-jährigen Vorgesetzten in der Rentnervereinigung der Banque de France, sie sexuell belästigt und an Brüsten und Beinen angefasst zu haben. Der Prozess fand vor wenigen Wochen statt. Am Mittwoch sollte das Pariser Strafgericht sein Urteil verkünden. A. D. zweifelte keine Sekunde an der Verurteilung ihres Peinigers.

Doch zu ihrer Überraschung und Empörung erklärte ihr der Gerichtspräsident, es werde kein Urteil geben, da für die Klage gar keine gesetzliche Grundlage existiere. Der Angeklagte war fein raus, sie aber fühlte sich als Opfer verachtet. In ihrer Wut stürzte sie sich auf ihn und bezichtigte ihn, er sei ein widerlicher Kerl.

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