WEISSER RING e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Roswitha Müller-Piepenkötter
Weberstraße 16
55130 Mainz
Fax 06131 / 83 03-45
Offener Brief – Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“
Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,
Vielen Dank für ihre ausführliche und schnelle Antwort vom 10.05.2012, durch Ihre Geschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus, auf unseren offenen Brief vom 04.05.2012.
Wir haben Ihnen dort zwei Fragen gestellt. Zum ersten wollten wir wissen, wie sich der WEISSE RING am ”Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch” zum Thema „Deckelung der Entschädigungszahlen“ verhalten hat. Hier haben sie uns eine klare Antwort gegeben. Der WEISSE RING hat sich im Sinne der Betroffenen klar gegen eine Deckelung ausgesprochen.
In einer zweiten Frage wollten wir das Verhalten des WEISSEN RINGS am Runden Tisch zu den Verjährungsfristen in Erfahrung bringen. Aus ihrer Stellungnahme geht hervor, dass Sie der Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht zustimmten und sich darüber hinaus für eine weitere Überarbeitung der Verjährungsfristen im Strafrecht aussprachen, welche im Referentenentwurf des Runden Tischs keine Rolle spielte.
Diese Stellungnahme des WEISSEN RINGs zu den Verjährungsfristen ist für netzwerkB unangemessen. Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder bedeuten aus verschiedensten Gründen immer, dass Betroffene unter den Druck der Verjährungsfristen geraten werden, die Gründe haben wir in vielfacher Hinsicht in unseren Positionspapieren dargelegt, s. unter: http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_27.03.12.pdf
Wir möchten Ihnen daher als Verein mit dem Anspruch, Betroffene zu vertreten, dringend empfehlen, ihre Position zu überarbeiten. Schon die SPD hatte auf der Vollversammlung im letzten Jahr durch Einsicht in die Lebenswelt des Betroffenen Norbert Denef den Antrag zur Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ohne Gegenstimme angenommen, s. unter: http://youtu.be/j3sUibSUnu0
Dies war ein klares Signal dafür, dass nicht nur Betroffene Gerechtigkeit wollen, sondern dass diese Forderung nach Gerechtigkeit auch bei vielen Nicht-Betroffenen auf breites Verständnis trifft. Eine bloße Verlängerung der derzeit unhaltbaren Verjährungsfristen kann nicht im Sinne aller Betroffenen sein. Zu viele beiläufig bezeichnete Altfälle blieben bei einer bloßen Verlängerung außen vor, obwohl diese immense seelische Schäden besitzen und auch für zukünftig Betroffene würden diese Verjährungsfristen immer noch großes Leid bedeuten. Gerechtigkeit stellt eine bloße Verlängerung der Verjährungsfristen nicht her.
Die Position netzwerkBs stößt auf ein immer breiteres Verständnis. Viele Mitglieder der SPD haben sich so bereits eindeutig für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen. Sie können sich hier auch diesem Gesetzentwurf (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf) anschließen und so Anteil haben, an einer maßgeblichen Veränderung, die zu Gunsten der Betroffenen in den nächsten Jahren ansteht.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Denef
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
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Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.
Die Meinung des Vorstandes wird nicht von allen Mitgliedern und Ehrenamtlichen im WEISSEN RING geteilt. Ich bin für eine völlige Aufhebung der Verjährungsfristen.
Romana Blechschmidt, Leiterin Außenstelle Lörrach
@Romana Blechschmidt,
danke für die klare Stellungnahme!
Danke für die Klasse Arbeit in Lörrach.
J u. J Scherr
Vielen Dank Ramona, allerdings, wie viele Außenstellen hat gleich noch mal Eure Organisation? Und seit wie vielen Jahren setzt Ihr Euch für Opfer ein?
Gruß Martin
Danke sage auch ich an @romana bleckschmidt, aber auch an den Vorstand von netzwerkB!
Ich habe über den Weissen Ring, angesiedelt beim Polizeipräsidium Mönchengladbach, mit dem HK Bredies, meinen Antrag auf Opferentschädigung beim LVR Köln gestellt. Auch hat mich Herr Bredies 2x zu Hause aufgesucht und mir mit Ratschlägen geholfen.
Auch der Unabhängige Beauftragte Herr Rörig bzw. die Kostenlose Hotline von ihm, verweist als Beratungsstelle auf den Weissen Ring.
Einen nachhaltigen Kontakt bzw. Betreuung erhalte ich zumindest in Mönchengladbach leider nicht, geschweige denn, das mal nachgefragt wird, was aus meinem OEG-Antrag geworden ist. Diesen habe ich 2010 gestellt und bis heute zu noch keinen Bescheid erhalten, obwohl bei der mündlichen Anhörung beim LVR mir eine hohe Glaubwürdigkeit bestägtigt wurde. Nach 2 Jahren erhielt ich jetzt von der Direktorin vom LVR Köln eine Mitteilung, das mein OEG-Antrag z.Z. beim ärztlichen Dienst vorliegt und das dies bekanntermaßen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wie von allen Behörden, Institutionen und Anlaufstellen immer wieder die Aufforderung: „Bitte gedulden sie sich noch, oder wir bitten um ihr Verständnis“.
Ja, wie lange denn noch?
Gleiches für die Anlaufstellen vom Runden-Tisch, die für mich auch beim LVR Köln angesiedelt ist. Die Antragsformulare liegen noch zwecks „Überarbeitung“ beim Bundesfamilien-Ministerium und Ansprechpartner gäbe es auch noch keine. Auch hier wird um Verständnis gebeten, seit Einrichtung der Anlaufstellen Januar 2012.
Wir OPFER werden stets für politische Zwecke und Rangeleien unter den Behörden GEOPFERT und keiner von den Politikern ist bereit sich wirklich und zeitnah für uns AUFZUOPFERN !
Das muss nun endgültig ein Ende haben!!!
Die Aufhebung der Verjährungsfrist durch den Bundestag, kann und ergibt sich nur aus der Frage der ETHIK und MORAL! Nicht aus der politischen Taktiererei, sondern aus der Verantwortlichkeit eines jeden PolitersINNEN, der ja nur seinem eigenem Gewissen gegenüber verantwortlich ist.
Auch ich bin ein Vergewaltigungsopfer.es ist unglaublich höhnisch,wie mit solchen Opfern-auch des sexuellen Mißbrauchs,umgegangen wird.
Solange man unter einer solchen Tat seelisch-oft auch körperlich leidet,ist Nichts verjährt.Mir hat der Weiße Ring jedenfalls nicht geholfen.Es kam im letzten Jahr mal ein Anruf-und das wars auch schon.-Während mir mindestens 1000 Euro als Entschädigung vom-angeblich-armen Täter zugesprochen wurde,warte ich wegen meines Rentenantrags noch immer auf das Gerichtsgutachten.(Ich leide noch unter zeitweisen Lähmungserscheinungen und Schlaflosigkeit in der Nacht.-U.A.)
Auf die Hilfe Deutscher Gerichte mit Scheinverfahren und Scheinurteilen,die kein Richter unterschreibt, kann man hier in Deutschland vergeblich hoffen.Da hilft nur der Weg zum IStGH in Den Haag.-Warum?-Weil solche Verbrechen den Straftatbestand der Folter nach Artikel 6 und 7 erfüllen gemäß Völkerstrafrecht.Siehe auch unter den Stichwörtern „Bundesministerium der Justiz bestätigt Bereinigungsgesetze“-„Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD“-Wegfall § 15 GVG-entgegen Artikel 101 GG:“Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.-Warum wohl kommen so viele Verbrecher schneller wieder frei,obwohl sie als gefährlich gelten?-Ganz einfach:Sie profitieren von dem Wegfall zahlreicher „BRD“-Gesetze und werden für ihre Verbrechen sogar noch mit Entschädigungen „belohnt“!-Summen,von denen ein missbrauchtes und /oder vergewaltigtes Opfer nur träumen kann.-Es wird Zeit,solchen Hoch-und Landesverrätern,die uns mit nichtigen Urteilen geradezu bombardieren,das Handwerk legen.-Noch was:Sogenannte Opferanwälte,die ebenfalls eine Erlaubnis der Alliierten brauchen,helfen nur scheinbar.-Siehe auch Haager Landkriegsordnung/Informationen http://www-2tes Deutsches Reich.com.-Ich könnte hier noch weiter ausholen,wie mit mir als Opfer umgesprungen wird.-Noch immer!-3 1/2 Jahre nach der Tat -von einem vorbestraften Täter,der wieder nur Bewährung bekam,und noch dazu seine Auflagen nicht erfüllt.Das Gericht schweigt sich darüber aus,ob er nun in Haft ist,oder nicht,obwohl ich Nebenklägerin bin.Im Internet gibt es Vordrucke vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für eine Klage-Einreichung.Die Klage zum EUGH ist da der falsche Weg.Die wissen natürlich über die Nichtigkeit der Deutschen Justiz bestens Bescheid,schweigen aber und klären die Opfer nicht auf.-Siehe auch aus den Quellen:“Justizministerin lies Anzeigen unter den Tisch fallen“ !
Liebe Netzwerk-B-Mitarbeiter_Innen,
danke für die e-mail. Eine Sache hätte ich an zu merken: Es wäre sehr schön, wenn die pdf-Dateien zum runter laden, also zum Speichern wären.
Liebe Grüße Volkmar
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Anmerkung von Norbert Denef:
die Datei des offenen Briefes kann herunter geladen werden und gespeiuchert werden Uunter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/05/Weisser-Ring_11.05.2012.pdf
Herzliche Grüße
Norbert Denef
@ Angie:
nimmt denn der Internationale Gerichtshof in den Haag Klagen an, wenn der Rechtsweg in Deutschland nicht bis zuende gegangen wurde?
Hallo zusammen,
Ich weiß nicht ob es hier her gehört?
Aber auch ich habe etwas zum Weißen Ring zu sagen,
Gestern hatte ich mit einer Freundin zusammen einen Termin mit einer Mitarbeiterin der Weißen Ringes.
Beide haben wir die gleiche Thematik.
Aber berichten möchte ich nur von mir ums sie zu schützen.
Ich bin seid frühster kindheit eine Missbrauchs überlebende.
Naya was ich sagen wollte ist,wir hatten den Termin wegen eines OEG Antrags.
Auf die Frage ob Täter angezeigt werden müssten bzw Täter infomiert weren das der antrag gestellt wurde(ist ja je Bundesland unterschiedlich)
Antwortete sie mit“keine Ahnung ich kenn den Antrag nicht“ Auch sons konnte sie uns keine klaren antworten geben.
Und als wir sie nach zahlen fragten,bezüglich bewilligten anträgen und abgelenten anträgen,machte sie dicht.
Außerdem sagte sie das wir den Antrag ausfüllen solln,und wenn er abgelent wird könn wir uns ja nochmal melden bezüglich eines Anwaltes.
Wir ham uns beide sehr allein gefühlt und waren ziemlich geschockt.
Auch über die ausage, so dann erzähln sie mal was ihnen passiert ist.
Eines stand für uns gestern fest,sollten wir wirklich in der lage sein den antrag zu stellen,dann ohne weißen Ring.
Schade und klar nicht jeder Mitarbeiter ist so,aber wir sind sehr entäucht.
Sorry wegen den rechtschreibfehlern ich bin legastenikerrin
Liebe grüße joy
Klaraklara und alle interessierten:Der Strafgerichtshof in Den Haag hat meines Wissens bereits Klagen gegen Deutschland bekommen.Ich würde eine Klage einreichen in Bezug auf die Bereinigungsgesetze.man findet hierzu unter der Eingabe“Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD-Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustiministerium bestätigt unter Quelle: Das Schreiben des BMJ : Dokument mit dem AZ:
IV A 3-AR-RB 571/2010.-Brandaktuell ist das neueste Schreiben,welches mir am 15.5.2012 zugespielt wurde.Darüber habe ich heute ebenfalls NetzwerkB informiert:Auch das Bundesministerium des Inneren hat die Bereinigungsgesetze bestätigt am 2.5.2012. AZ: VI 1-110010/1 II !!!-Darauf kann man sich bzgl. der Klage in Den Haag berufen.-Auch wichtig:“Scheinverfahren,Scheinurteile-
Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD“ (Hinweis:Oft stehen in Gerichtssachen nun auch noch Geschäftszeichen drauf !)-Solche „Geschäftsangebote“ ablehnen und denen in Rechnung stellen mit 5000 Euro aufwärts.Im Übrigen hilft auch,sich über die Gültigkeit der SHAEF-Gesetze,besonders Artikel 2 und 53,zu informieren.Die „BRD“ soll lt.Kontrollratsgesetz entnazifiziert werden,hat aber immer wieder durch die Hintertür dem deutschen Volk die verbotenen Nazigesetze aufs Auge gedrückt.-Deshalb gibt es die Bereinigungsgesetze.-Denn auch wir Opfer haben ein Recht auf freiheitliches Leben.-Ebenso Diejenigen,die noch Opfer von freigelassenen Sexualstraftätern werden könnten.Mir ist ohnehin unbegreiflich,weshalb der Europäische Gerichtshof befiehlt,solche gefährlichen Sexualstraftäter wieder frei zu lassen,obwohl Gutachten die Gefährlichkeit der Täter bestätigen.Das zeigt mir,wie der Europäische Gerichtshof mit uns Opfern umgeht.Das zeigt mir auch,was vom Europäischen Gerichtshof zu halten ist:-Nichts !-Meiner Meinung nach gehört das ebenfalls zur Anklage in Den Haag.-Wegen Verstoß gegen die Menschenrechte nach Artikel 6 und 7 Völkerstrafrecht.Denn unter diesen Artikeln ist sexueller Mißbrauch und Vergewaltigung eines der schlimmsten Verbrechen.-Bewährung ausgeschlossen !Ich habe die „Justiz“ in der „BRD“ angeschrieben und um ein beglaubigtes Urteil mit Richterunterschrift gebeten.Bis heute bekam ich keine Antwort,was beweist,daß auch mein Fall ein Scheinurteil war !-Damit packe ich mir diese Verbrecher und Opferverhöhner.