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Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland
Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen einstimmig angenommen
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Kindesmissbrauch ist eine Tat die NIE verjähren darf. Die Opfer leiden ihr ganzes Leben unter dieser Tat…wieso sollte einem Täter soetwas „vergeben werden“ ??
Gewaltverbrechen überhaupt sind Taten die nie “ Verjähren“ dürften !!!
die sexuelle gewalt an kindern ist keine pädophilie, also nicht als krankheit zu bewerten.
die täter haben die volle verantworung zu tragen.
dieses grauen, das vor allem durch männer mit mangelnder selbstkontrolle und primitivem sexualisiertem gewaltverhalten frauen und kinder überall auf der welt bedroht und traumatisiert, muß sehr viel stärker kriminalisiert werden.
wegen des schamgefühls der opfer, das sie lange zögern läßt, muß die verjährung aufgehoben werden. und auch priester gehören vor ein öffentliches gericht!