WEISSER RING e. V.

Bundesgeschäftsstelle
Roswitha Müller-Piepenkötter
Weberstraße 16
55130 Mainz

Fax 06131 / 83 03-45

Offener Brief – Ihr Abstimmungsverhalten am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“

Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

Am 21.02.2012 haben wir Ihren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Jürgen Witt gebeten, uns Informationen über das Abstimmungsverhalten des WEISSEN RING’s am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ zukommen zu lassen.

Da wir keine Antwort erhielten, wendeten wir uns mit Schreiben vom 12.03.2012 an Sie, uns die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

Ein Telefongespräch mit Ihrer Bundesgeschäftsführerin Frau Gabriele Holthaus führte leider auch nicht dazu, Antworten auf unsere Fragen zu erhalten.

Wir wenden uns deshalb mit diesem offenen Brief erneut an Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

Unsere Recherchen ergeben keine klaren Aussagen darüber wie sich der WEISSE RING bei der Abstimmung über die Begrenzung des Hilfesystems auf 10.000 Euro pro Betroffene(r) verhalten hat.

Wir haben Informationen, dass angebliche Opfervertreter bei dieser Abstimmung die Behauptung aufgestellt haben, Betroffene seien mit der Deckelung von 10.000 Euro einverstanden. So sei es dann dazu gekommen, dass dadurch die Widersprüche des Behindertenverbandes und des WEISSEN RING‘s unterlaufen wurden und es so zu einer Zustimmung kam.

Wie hat sich der WEISSE RING am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen verhalten?

Auf der Bundesdelegiertenkonferenz des Bündnis90/Grüne hat die am RT vertretene Delegierte Fr. Deligöz sich gegen einen Antrag zur Aufhebung der Verjährungsfristen ausgesprochen, in dem sie wie folgt argumentierte:

Zitat:
„Der zu diskutierende Antrag auf der Bundesdelegiertenkonferenz am vergangenen Wochenende enthielt die Forderung einer vollständigen Aufhebung der Verjährungsfristen, d.h. sowohl des Zivil- als auch des Strafrechts. Ich bezog meine Äußerung, von den Betroffenen sei diese Aufhebung der Verjährungen nicht gewünscht, auf den breiten Diskussionszusammenhang des Runden Tisches. Dort ist die Forderung der Aufhebung von den dort vertretenen Betroffenen und auch den ihnen nahestehenden Institutionen nicht erhoben worden. Auch ist mir nicht bekannt, dass diese Forderung in einer der verschiedenen Unterarbeitsgruppen (die abermals in Arbeitseinheiten unterteilt wurden) erhoben worden ist.“
Zitatende

Wenn tatsächlich am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ dieser Eindruck entstanden ist, dass „die Forderung der Aufhebung von den dort vertretenen Betroffenen und auch den ihnen nahestehenden Institutionen nicht erhoben wurde“, warum hat der WEISSE RING nicht interveniert, bzw. diese Fehleinschätzung korrigiert?

Sicherlich werden Sie Verständnis dafür haben, dass die Beantwortung unserer Fragen durch Sie sehr wichtig ist. Denn unsere Mitglieder wollen wissen, in wie weit der WEISSE RING uns in Sachen Aufhebung der Verjährungsfristen unterstützt.

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Freundliche Grüße

Norbert Denef


Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091

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