Süddeutsche.de 03.05.2012
Recht – Urteile: Sexueller Missbrauch:
Entschädigung nach vielen Jahren
Stuttgart (dpa/tmn) – Laut Opferentschädigungsgesetz haben Missbrauchte auch Jahre nach der Tat noch Anspruch auf Entschädigung, hat die Deutsche Anwaltsauskunft bekanntgegeben.
Wer als Kind oder Jugendlicher sexuell durch den Vater missbraucht worden ist, kann bei einer psychischen Erkrankung Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verlangen. Dies gilt auch noch nach Jahren. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 6 VG 584/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Sehr interessantes Urteil !!
Vielen Dank an die Person, die den Artikel hier reingestellt hat. Das bedeutet sehr viel Hoffnung für mich und für viele andere Geschädigte sexualisierter Gewalt.
Ich habe im März 2010 den Antrag gestellt – sexueller Missbrauch durch meinen Cousin und eine Vergewaltigung mit 16 – wurden annerkannt, ABER entschieden ist noch immer nichts, weil ich eine schwere Lebensgeschichte habe und dadaurch auch noch belastet bin. Im Zuge meiner Therapie tauchten noch eine versuchte und ein weitere Vergewaltigung auf, diese wurden nicht anerkannt(ich hatte es völlig verdrängt). Jetzt musste ich zum Gutachter um fest zu stellen in wie weit die ersten Übergriffe meine Gesundheit beeinträchtigen. Es ist einfach grausam, wie man jemanden so lange hinhalten kann. Ich möchte einfach nur mal ein amtliches Siegel darauf haben, das ich nicht schuld bin. Das tickt heute nämlich immer noch in meinem Kopf herum.
Es muesste doch langsam auch irgendwelchen Gutachtern klar sein, dass spaeter erfolgte Vergewaltigungen oder sexuelle Uebergriffe auch eine direkte Folge dessen sind, dass man als Kind die Sozialisation in die Opferrolle durchlaufen hat.
Die Lebensgeschichten sind schwer, WEIL wir als Kind Opfer wurden.
Und wenn man sich in Betroffenenkreisen unterhaelt, ist es ganz ’normal‘, dass man ueber die Jahre mehrere Taeter angesammelt hat – und eben oft auch als Erwachsene sich angeblich ‚freiwillig‘ in misshandelnde Beziehungen begeben hat.
Aber genau das ist ja auch ein Teil der Folgeschaeden.
Das Problem ist: die Gutachter wissen es ganz genau, was mit den betroffenen Menschen los ist, nur deren Ziel geht in eine ganz andere Richtung: für sie gilt die Devise, alles zu widerlegen, um sich die begehrten Folgeaufträge von Seiten des Rententrägers zu sichern, der sinngemäß natürlich kein ernstliches Interesse daran hat, mehr zu zahlen als er unbedingt gezwungen ist…
So ein Gutachter verdient an einem Auftrag bis zu 1500 Euro für drei Stunden Fragearbeit und anschließende freie Bastelei von Argumenten, weswegen der/die Antragsteller/in KEINEN Rentenfall darstellt… ein beliebtes Mittel ist es, in den Gutachten genetische Vorerkrankungen zu unterstellen, Rentenneurose oder Simulation, Aggravation etc. einzubauen, und die bereits vorliegenden Diagnosen langjähriger Ärzte völlig zu verschweigen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen etc. (in meinem Fall war es sogar so: weil ich während der Begutachtung eine Panikattacke bekam und die Begutachtung abgebrochen werden musste, konnte der Gutachter die PTBS bei mir nicht feststellen…). Gutachter können (ähnlich wie Deutschlehrer bei einem Aufsatz) alles machen, was sie wollen. Sie wissen, dass ihnen ohnehin schwerlich etwas nachzuweisen ist… Brutal gesagt: es ist eine „Win-Win-Situation“ für die Rententräger und die von ihnen beauftragten Gutachter. Die Kosten zahlen wir…
Damit ist klar, dass Rechtbeugung und dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitzeugnisse (beides schwere Straftatbestände) Tür und Tor geöffnet sind. Aber der Beweis ist halt so schwierig, und von einem einzelnen Geschädigten ohnehin nicht zu erbringen. Der Vorsatz ist anzunehmen, aber kaum zu greifen. Und: wo kein Kläger, da kein Richter…
Und Politiker haben ebenfalls kein Interesse an uns, weil mit uns kein Geld zu verdienen ist: ob faire Opferentschädigung, Abschaffung von Verjährungsfristen oder sonst was – all das birgt für diese nur ein mögliches (und sehr erhebliches) Kostenpotential für deren Haushaltsplanungen (schon ein einziger Rentenfall kostet bereits über wenige Jahrzehnte bis zu einem sechsstelligen Eurobetrag. Und es laufen wohl tausende von Anträgen!). So wundert mich gar nicht mehr, was hier abläuft: Was hier passiert, ist ein ganz großer Betrug an Kranken und Behinderten auf deren Kosten und auf deren Gesundheit…erst wenn sich viele von uns zusammentun und ihre gemeinsame Leidensgeschichte den Beweis zulässt, dass hier eine Systematik vorliegt, gibt es möglicherweise eine Chance, diese zu durchbrechen. Aber dabei sind wir auf uns selbst gestellt. Außer uns will ja niemand etwas ändern (eine mögliche Lösung des Gutachterproblems wäre vielleicht, dass die behörden kein Wahlrecht mehr haben, wen sie beauftragen, sondern in einem zufälligen Rotationsverfahren immer verschiedene, befähigte Mediziner ausgewählt werden würden…).
@Nemo X Vobis
Danke für Deinen informativen und ernüchternden Beitrag
Es bleibt zu hoffen, wie Du sagst, dass ausreichend viele von uns eines Tages die Kraft finden, gemeinsam alles aufzuzeigen.
Solange jeder auf sich und für sich allein gestellt für seine Rechte kämpft, wird es leicht sein, uns in diesem System zu zermürben
@ Nemo – der letzte Klammersatz eignet sich als Verbesserungsvorschlag für’s bundesdeutsche Rechts- und Sozialwesen!
Hierzu muß ich sagen, daß ich entsetzlich verletzt und enttäuscht war, über das Unwissen der Therapeuten. In meinem Fall, wußten diese nicht, das ich Anspruch auf OEG habe. Ich war 6 Monate in einer Klinik für Traumata, daß war 1996, danach in ambulanter Therapie bis 2010 und unwissend über die Opferentschädigung. Erst durch meine Recherche 2011 erfuhr ich, welche Rechte mir zustehen. Von 2004 an bis 2011 lebten mein Kind und ich von einer EU-Rente(wg.voller Erwerbsunfähigkeit) in Höhe von 570,–Euro zuzüglich 270,–Euro Leistung nach dem SGB II.
Meinen Antrag auf Opferentschädigung(OEG) konnte ich somit erst 11/2009 stellen!
04/2011 Beginn der Opferentschädigungsleistung von mtl.470,–Euro
Wären die Therapeuten in meinem Fall über das OEG informiert gewesen, dann hätte ich 1996 meinen Antrag an das OEG stellen können.
Anspruch auf Rückwirkende OEG – Leistungen, hat Opfer, mit dem Datum der Antragsstellung. Somit habe ich 13 Jahre Anspruch verloren, durch die fehlende Therapeutenberatung.
Das OEG hatt mich geschafft und nun gute Nacht.Ich hoffe das wir es schaffen uns zu trauen es öffentlich zu machen.Aber wie? Meine Lebensgeschichte ist so traurig das sie wirklich keiner hören will.Ob auf Therapie oder auf der suche nach einer Therapeutin bin ich immer wieder auf Ablehnung gestossen. Die Therapeuten haben mit mir geweint,Ärzte mich angeschrien ich sollte aufhören ,mich des Raum`s verwiesen.Mir Jahrelang zugehört.OEG,davon wußte ich auch nicht`s.Vom Notruf, Wildwasser, Weisser Ring,Ärzte,Therapeuten,haben alle gesagt stellen sie keinen Antrag ,Wollen sie das wirklich ? Überlegen sie sich das ganz genau,Wollen sie sich das wirklich antun.Heute weis ich das sie Recht hatten es ist eine Qual das OEG.deshalb hat kein Arzt und kein Therapeut gesagt sie haben ein Anrecht auf OEG.Denn es wäre zum damaligen Zeitpunkt mein Todesurteil gewesen.Heute bin ich Stärker ,glaubte ich um mich dem Gutachten zu stellen,glaubte ich.Ich hätte mich diesem Verlogenen Gutachten nicht stellen sollen.Es hat mich in eine so große Notlage geworfen und bis heute fühle ich mich beschmutzt ,gedemütigt und von der Gutachterin belogen.Nach Aktenlage wäre das Gutachten vielleicht für mich sogar besser ausgefallen,aber wer weis es schon Warum?Weshalb das Gutachten so ausgefallen ist.Vielleicht konnte ja die Gutachterin meine Armut riechen den durch den Missbrauch meiner Geschlechtsteile und meiner Seele,konnte ich nie über längere Zeit arbeiten und bin nun berentet und Arm.Im Gutachten musste ich mich nach 3,1/2Stunden schützen um zu überleben,daraus hat mir die Gutachterin einen Strick gedreht.Ich konnte mich nicht genauestens den Missbrauch vom 3 Lebensjahr-zum 5. Lebensjahr schildern die anderen verbleibenden Jahre waren vergessen interessierten nicht waren nicht vorhanden nicht interessant genug,oder schon zu oft dokumentiert.Der Missbrauch von meinem Freund fand Statt von -bis glaubhaft anerkannt.Aber der Missbrauch als Kleinkind könnte von einem Therapeuten eingeredet worden sein.Wie komme ich von so einer Aussage weg ? Wie schaffe ich es weiterzuleben,das das was ich erlebt habe nicht existiert hat.Hallo.Alles ist in meiner Seele unauslöschlich eingebrannt.Wie schaffe ich es dieses Gutachten auszulöschen das mich so schwer verletzt hat.
Die Unbekannte
Hallo Unbekannte,
eines möchte ich dir zur Entlastung schon mal vorne weg versichern.
Es liegt und lag ganz sicher nicht an dir, dass dein OEG – Antrag abgelehnt wurde und dass der Gutachter (ich nenne diese Spezie mittlerweile beim Namnen, nämlich „Schlechtachter“ oder Gutdünker“) so eine menschliche Fehlbesetzung war.
Nein, ganz und gar nicht!!!! Das hat leider System. Die Gutachter für OEG – Verfahren werden ganz gezielt ausgewählt nach folgenden Kriterien: Fehlen von Empathie, menschenverachtendes Gebahren, keine Ahnung von aktuellen wissenschaftlich belegten Studien und Forschungsergebnisse. Sie bauen Hypothesen auf, die vorsinnfluthaft sind und rein gar nichts mit dem Fall, der vor ihnen liegt zu tun hat. Sie bekommen ihr Honorar vom OEG – Amt. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing….
Daher kann ich nur jeden – der sich einem OEG – Verfahren unterzieht raten, sich davon nicht runterziehen zu lassen oder gar entmutigen lassen.
Es gibt für jeden die Möglichkeit, vors Sozialgericht zu ziehen. Und vorher auch gegen ein unverschämtes, an den Haaren herbei gezogenes Gutachten einen erweiterten Widerspruch einzulegen. Ich hab das in meinem Fall gemacht und hab das Gutachten Satz für Satz zerfetzt, bis nichts mehr übrig blieb. Bei mir ging die Gutachterin sogar so weit, dass sie gezielt polizeiliche Zeugenaussagen falsch zitierte und darauf ihr Lügengebäude aufbaute, ihr Gutachten war durchtränkt von Menschenverachtenden Aussagen. Unfassbar.
Und meines wurde nach Aktenlage zusammen gereimt (anders kann ich das nicht nennen). Also ist das auch keine Gewähr, dass nach Aktenlage ein Gutachten wirklich ein GUTES ACHTEN ist.
Sarah Mohn
Oh, die von dir erwähnte Hypothese deines Gutachters, der Missbrauch könnte von der Therapeutin „eingeredet worden sein“, hat ganz genau so die auf meinen Fall angesetzte „Schlechtachterin“ Wort für Wort so in ihrem Gutachten wieder gegeben.
Das scheint also auch Masche zu sein und System zu haben. Antragsteller mit solchen menschenverachtenden verbalen bzw. schriflichen Ohrfeigen abzuwaschten und einzuschüchtern. Das hat schon fast Tätercharkter (und das hab ich so auch in meinem Widerspruch geschrieben!!!).
Meine Schilderungen vom sex. Missbrauch wurden als bizarre Scheinerinnerungen abgetan.
Ja, und genau damit rechnen die dann, dass man aufgibt, dass man sich einschüchtern lässt oder gar retraumatisiert wird. Sie nehmen das billigend in Kauf. Und das ist das erbärmliche an diesem SCHEIN – Gesetz OEG!!! Alles nur eine Farce, von oben – ganz oben diktiert – Anträge obligatorisch und unter allen Umständen abzulehnen. Egal, wie es den Antragstellern dann damit geht, dass man sie erneut als Lügner wieder hingestellt hat, sie erneut zutiefst in der Seele verletzt hat. Das berührt diese Sesselpfurzer nicht.
Aber wir dürfen uns davon ebenso berühren lassen, es als eine Masche einordnen und sachlich weiter kämpfen.
Das ist mein Rat für alle, die das noch vor sich haben. Und vor allem sich auf GAR KEINEN FALL vom AUSGANG des ERGEBNISSES definieren. Wir wissen, dass wir die Wahrheit sagen, wir wissen – dass uns das alles angetan wurde. Unabhängig davon, was so ein Schnösel „Schlechtachter“ dahin phantasiert oder befundet. Das ist ganz wichtig, dies komplett zu trennen!!!
Grüße von Sarah Mohn
Korrektur.
Es sollte natürlich heißen:
Aber wir dürfen uns davon auch NICHT berühren lassen, müssen weiter kämpfen…
Korrektur:
Es müsste natürlich heißen:
Aber wir dürfen uns davon ebenso WENIG berühren lassen, es als eine Masche einordnen…
Hallo Sarah
Konnte gestern nicht Antworten es ging mir schlecht,wie so oft in meinen Leben.Ich wußte nicht das mann gegen das Gutachten ,Widerspruch einlegen kann.Mein Anwalt hat Klage eingereicht .Muss mann extra gegen das Gutachten Widerspruch einlegen.Mein langjähriger Arzt hat eine Stellungnahme geschrieben,die wurde mit keinen Wort erwähnt,da alleinig das Gutachten gilt.mein Arzt schrieb das das Gutachten Menschenverachtend ist und das niemand das recht hat Kollegen ,also Ärzte und Therapeuten als Lügner zu bezeichnen.Was die Gutachterin in ihrem Gutachten schreibt.Es währe nicht Auszuschließen das Therapeuten und Ärzte mir den Missbrauch durch meinen Vater ein geredet hätten,zwischen dem 3 und 5 Lebensjahr,hätte ich auch nicht alles beschreiben können.Meine Familie die auch angeschrieben wurde einstimmig versichert ich bin GAGA,alles erfunden.Meine Mutter wurde ihr leben lang von meinem Vater genommen wie sie das bezeichnete für sie war Sex ekelerregend.Als mein Vater mich Jahrelang im Ehebett vergewaltigte war das gut für sie weil sie ihre ruhe hatte,sie musste nicht mehr ran.Meine Familie hat nie irgendetwas mitbekommen.Es geht jetzt ums Erbe von dem will jeder etwas abhaben.Meine Mutter hat mich schon vor Jahren ausgeschlossen, ich bekomme nichts da ich böse bin und aufhören soll so zu lügen.Unter den umständen ist es für mich sehr schwierig immer wieder solche ablehnenden Bescheide zu bekommen und immer und immer wieder als unglaubwürdig beschuldigt zu werden.Ich glaube inzwischen das mann die Täter schütz und die Opfer beschuldigt Opfer geworden zu sein.Selbst schuld die Gutachterin lies sich im Gutachten aus das ich in meiner Opferrolle gefangen sei und mich gerne als Opfer sehe.Mein Arzt schrieb daraufhin das mann das nur als Zynisch bezeichnen kann.Alles nichts geholfen Ablehnung.
Liebe Unbekannte, um welches Versorgungsamt handelt es sich hier, um welches Bundesland und um welchen Ort? Ich halte es für sehr wichtig, dass das hier für alle dokumentiert wird. Dann haben wir irgendwann einen Überblick über die Vorgehensweisen der Versorgungsämter in ganz Deutschland. Den Namen des Gutachters darf man, glaube ich, nicht nennen (das weiß ich nicht so genau).
@Unbekannte
Ja, gegen den Ablehnungsbescheid vom OEG – Antrag kann man binnen 4 Wochen einen formlosen Widerspruch einlegen ohne weitere Begründung. Wichtig dabei aber, zu vermerken, dass man eine ausführliche Begründung in einem gewissen Zeitraum (den kannst du selbst wählen – denn wie du selbst und viele andere auch erleben müssen, retraumatisiert so ein menschenverachtendes Verfahren samt den Schlechtachterstellungnahmen extrem).
Lies dir doch mal den link durch, da haben wir ausführlich Fakten rund ums OEG und Widerspruch während der Diskussion gesammelt.
Ich habe später nachdem ich bereits meine Widerspruchsbegründung eingereicht hatte, noch eine Ergänzung und dann noch einmal eine Ergänzung verfasst, nachdem ich Akteneinsicht erhielt und das unfassbar menschenverachtende Gutachten zu Gesicht bekam. Man kann also auch immer noch Ergänzungen nachreichen.
Hier wäre der Link zur OEG – Datensammlung und Diskussion.
http://netzwerkb.org/2012/05/25/suche-erfahrungsaustausch-oeg/
Grüße von Sarah Mohn
Hallo Sarah
Mein Anwalt hat keinen Widerspruch gegen das Gutachten gemacht.Ich auch nicht,nun ist es zu spät noch Widerspruch einzulegen.Ich konnte nach dem Gutachten,Wochenlang nur noch an die Wand starren wollte Niemanden mehr sehen geschweige denn mit jemanden reden.Mein Fall ist einfach zu Kompliziert,obwohl eigentlich alles klar ist.Alles Dokumentiert Jahrzehnte Lang,doch das Versorgungsamt hat meinen Antrag so verkompliziert,das mann es kaum noch in die Reihe bekommt den Antrag zu erklären.Das Amt hat meine Akte nun schon 5 Mal verschickt ,also 5 verschiedene Versorgungsämter haben sich die letzten 11 Jahre damit befasst.Nächstes Jahr geht es ins 12 Jahr das mein Antrag läuft.Ich kann nur noch sagen das Der erste Antrag abgelehnt wurde und daraufhin mein Anwalt einen zweiten Antrag auf OEG gestellt hat weil er meinte das der zweite Antrag schnell durch wäre da es nicht mehr nachweisbar wäre. Doch das Versorgungsamt hat auch diesen Antrag abgelehnt.Obwohl der erste Antrag aussagt: Ist von bis Opfer einer Gewalttat geworden aber da war ja noch was in den Akten das da noch was in der Kindheit war.Deshalb Ablehnung ,da die Posttraumatische Belastungsstörung auch von der Kindheit kommen kann.Dies ist laut Gutachter nicht mehr nachzuweisen deshalb Ablehnung und das Versorgungsamt Drängt jetzt massiv, das aufgrund der zweiten Ablehnung im Alter von 3 bis 5 Jahren,alle beiden OEG Anträge vom Tisch kommen also Begründung zweiter Antrag abgelehnt deshalb erster ruhender Antrag auch abgelehnt und jetzt schnell vom Tisch. Der Missbrauch fand statt von 3 Jahren bis 12 Lebensjahr. Die Jahre vom 5 bis 12 Lebensjahr wurden einfach ausgelassen,obwohl alles feinsäuberlich durch Therapie berichte ,Gutachten ,Ärzte.Dokumentiert ist.Auch habe ich erst allein gekämpft,dann SVD,dann Anwalt ,dann Weisser Ring,jetzt wieder allein . Neuer Anwalt in Sicht ? Habe Unterleibsschmerzen.Muss mich jetzt ausklinken,ist mir alles zuviel.
Grüße Die Unbekannte
Bei allem Verständnis für die vielen einzelnen Betroffenen ist es nicht hilfreich hier Gefühl mit persönlichen Begebenheiten und dem OEG zu vermengen. Das eine sind die persönlichen Befindlichkeiten. Das andere ist die Vorgehensweise beim OEG und zum guten Schluss kommt das Gesetz.
Da es sich hierbei ganz eindeutig um ein amtliches Verfahren handelt, sollte man dem auch so begegnen. Wenn man also eine Sache durchbringen will, wird es nichts helfen zu jammern und auf Menschlichkeit zu pochen.
Ich würde es für die Leser hier viel hilfreicher finden, wenn gewonnene Verfahren mit Urteilsbegründung eingestellt werden. Denn nur daran kann man erkennen, worauf man achten muss.
Solange sich Betroffene wie Opfer verhalten, werden sie Opfer bleiben.
Es ist nicht liebevoll, so über Missbrauchsopfern zu reden. Es ist ok, wenn jemand von seinen persönlichen Enttäuschungen mit dem OEG-Verfahren berichtet. Auch daraus habe ich schon viel gelernt. Jeder persönliche Erfahrungsbeitrag dazu ist wertvoll und sehr wichtig. Beide Seiten sind wichtig, die persönliche Seite und die amtliche.
@alle, die schlechte Erfahrungen mit Gutachtern machen: Bitte schreibt Eure Bewertung über diese Personen bei jameda und docinsider rein. Das OEG-Amt scheut Öffentlichkeit, die Gutachter ebenso. Die Macht, die wir haben, sollte auch genutzt werden. Ich weiß, dass die Ärzte/Psychiater/Psychotherapeuten das alle lesen. Bei einer schlechten Bewertung setzen sie Himmel und Hölle in Bewegung, um das wieder aus dem Internet zu löschen. Es gibt aber inzwischen ein Gerichtsurteil, das besagt, dass kein Rechtsanspruch besteht, dass eine schlechte Bewertung wieder aus dem Internet gelöscht wird.
Ich kämpfe mich gerade durch die 31 Seiten von Frau Rechtsanwältin Doering-Striening „Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, eine Auswahl typischer Probleme und Fragen“. Diese Seiten sind äußerst informativ und sollte jeder lesen, der sich mit OEG-Verfahren beschäftigt. Das ist wirklich eine Frau vom Fach.
@helga04
Zitat: „Ich würde es für die Leser hier viel hilfreicher finden, wenn gewonnene Verfahren mit Urteilsbegründung eingestellt werden. Denn nur daran kann man erkennen, worauf man achten muss.
Solange sich Betroffene wie Opfer verhalten, werden sie Opfer bleiben.“
Zitatende
Wenn das mal so einfach wäre, Betroffene zu finden, die ein Verfahren gegen dieses OEG- Farce – Konstrukt gewonnen hätten, dann würde es hier auch dazu etliche Erfahrungsberichte zu lesen geben. Aber die Realität ist leider eine andere und sehr ernüchternd. Hier etliche Studien, die vom Weißen Ring bundesweit jährlich bzg. OEG durchgeführt wurden.
https://www.weisser-ring.de/internet/medien/statistiken-zur-staatlichen-opferentschaedigung/index.html
Opfer bleiben nur die, die sich den menschenverachtenden Umgang gefallen lassen, die gekaufte OEG – Gutachter, -Juristen und OEG – Angestellte an den Tag legen, um Kosten zu vermeiden.
Hilfreiche Tipps wurden hier mittlerweile zuhauf unter der Ruprik OEG „Erfahrungsaustausch“ gesammelt. Aber was nützen sie, wenn die OEG – Ämter vor nichts zurück schrecken, nur um ihr Ziel zu erreichen?
„Das eine sind die persönlichen Befindlichkeiten. Das andere ist die Vorgehensweise beim OEG und zum guten Schluss kommt das Gesetz.“
Das ist sehr naiv gedacht und bestätigt meine Vermutung, dass Sie selbst noch keine Erfahrung als AntragstellerIn gemacht haben.
„Vorgehensweise beim OEG“!
Ganz ehrlich, auch wenn Angestellte dort Vorgaben haben, ist es dennoch nicht verboten, respektvoll und emphatisch mit Antragstellern zu verfahren! Und darum geht es, denn wie hier viele Berichte wieder geben und ich selbst erleben musste, werden Antragsteller gezielt von den Ämter mittels gekaufter Gutachter und Juristen diffamiert und immer wieder retraumatisiert, indem Anträge jahrelang verschleppt und in die Länge gezogen werden, Betroffene teilweise 10 verschiedenen Gutachtern ausgesetzt werden, das Risiko bewusst in Kauf genommen, dass diese Betroffene suizidal werden und irgendwann aufgeben. Damit rechnet das OEG – Amt und provoziert das ganz gezielt.
Hier darf man nicht still sein und „schöne, heile Welt“ vorgaukeln. Hier muss man aufdecken!!! Alles andere wäre unverantwortlich gegenüber Betroffenen, die planen – einen OEG – Antrag zu stellen!!! Alles andere wäre ein Verharren in der Opferrolle gegenüber einem derart respektlosen Machtgebahren der OEG – Ämter.
@Wilma
Den Link zu der von dir erwähnten Seiten von Fr. Dr. Gudrun Döring – Striening habe ich einst auch unter der Ruprik OEG – Erfahrungsaustausch hier veröffentlicht. Sie ist Mitglied des Fachbeirats vom UBSKM Hr. Rörig.
Für Interessierte setze ich ihn noch mal hier rein:
http://www.rue94.de/opferrecht_opferentschaedigung.html
@ wilma; ….Ich kämpfe mich gerade durch die 31 Seiten von Frau Rechtsanwältin Doering-Striening „Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, eine Auswahl typischer Probleme und Fragen“. Diese Seiten sind äußerst informativ und sollte jeder lesen, der sich mit OEG-Verfahren beschäftigt. Das ist wirklich eine Frau vom Fach.
Guten Morgen Wilma, das was Du gerade machst habe ich schon hinter mir. Frau Doering-Striening sitzt soweit ich mich erinnern kann auch mit am „Runden Tisch“ und ist nach meiner Erfahrung eine THEORETIKERIN. Vertretungen nimmt sie nicht an, es sei denn wie bei so vielen Du hast Kohle übrig.
Ich kämpfe seit 1995 mit dem Sch… OEG. War sogar bis vor dem EGMR mit Teilerfolg wg. der langen Verfahrensdauer (wo sich heute auch schon etwas verändert hat) und nach einigen Durchhängern, weil ich einfach nicht mehr konnte, es alles nicht mehr verstand habe ich vor immer noch weiterzumachen, weiterzukämpfen und zwar für UNS. So wie die mit einem Menschen umgehen, ihn diskriminieren, kriminalisieren, und und und… das kann und will ich nicht zulassen. Ich helfe Dir und jeden anderen gerne, habe sogar schon eine ordentliche Urteilssammlung mir zugelegt. Was Gutachter betrifft Du hast das RECHT nach § 109 X.SGB einen Gutachter Deines Vertrauens zu benennen. Ich kann Dir den einen oder anderen Nennen der wirklich richtig tickt. Dazu muß man wissen, dass es in D 2 große Gutachtergruppen gibt die gegeneinander arbeiten. Die eine Seite ist für uns, die andere für die Behörden… da kann ich auch schon welche nennen. Ich darf keine Rechtsberatung durchführen, aber ich helfe Dir gerne, wenn ich Dir mal meine Anträge, Widersprüche, Klagen oder dieses oder jenes lesen lasse wo schon viele Begründungen, Rechte mit §§ aufgeführt sind. Teilen kann ich meine Sachen ja mit wem ich will… Und sollte jemand einen zuverlässigen Gutachter brauchen der auf Traumata spezialisiert ist – fragen. Wir sollten hier sowieso so etwas wie eine weiße und schwarze Liste mit Gutachtern, Richtern, Rechtsanwälten anlegen….. da bleibt einem viel Leid und Enttäuschung erspart. Gemeinsam sind wir stark…..
So sehe ich es auch: Gemeinsam sind wir stark! Wir sollten wirklich anfangen, im Umgang mit OEG-Verfahren strukturiert Fakten und Daten zusammenzutragen und diese Strukturen zu entlarven (allerdings womöglich besser in einem gesicherten Login-Bereich und nicht öffentlich sehbar, da die Gegenseite garantiert früher oder später darauf aufmerksam würde und sich garantiert geeignete Strategien überlegen würde). Fragen wären zu klären wie:
Welches Bundesland arbeitet mit welchen Gutachtern zusammen, welche Tricks werden aufgefahren, um die Verfahren in die Länge zu ziehen, wer (namentlich) und wie (methodisch) sind die Vertreter der Versorgungsämter vor Gericht, aber auch die Richter selber, etc. etc…
Nur gemeinsam können wir etwas erreichen und diese bösen und unmenschlichen Strukturen aufdecken. Den zähen Kampf in die Öffentlichkeit gemeinsam aufnehmen und nicht mehr einfach nur als bedauerliche Einzelfälle oder versprengte Querulanten abgestempelt werden können.
Nach Zusammenfassung mehrerer solcher Fakten käme dann auch eine von mehreren unterschriebene Strafanzeige bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft in Betracht.
Eure Zeilen, so dramatisch sie sind, haben mir nichtsdestotrotz ein wenig Mut gemacht. Ich bin nicht alleine, und Ihr seid es auch nicht. Das muss man sich wirklich immer wieder ins Bewußtsein zurückrufen, um nicht zu ersticken… Gemeinsam können wir stark sein!
Eine Idee vielleicht: Wer von Euch das nächste Mal zum Gutachter bestellt wird, sollte vor der Zusage auf eine Begleitung eigener Wahl bestehen (um einen möglichen späteren Zeugen zu haben), und darauf bestehen, dass die begleitende Person den Termin mitschneidet oder filmen kann (als mögliches Beweismaterial). Wenn der Gutachter nichts zu verbergen hat, wird er dem zustimmen. So habe ich es das nächste Mal vor. Zumindest einer Begleitung muss der Gutachter zustimmen (darauf habt Ihr einen Anspruch!), oder aber die Begutachtung von sich aus ablehnen…
Wenn der Gutachter hier Zicken macht, holt Ihr Euch von Eurem Arzt ein Attest, dass Ihr gesundheitlich nicht in der Lage seid, ohne Begleitung zu diesem fremden Menschen im weißen Kittel zu gehen und ihm Eure Lebensgeschichte zu offenbaren… Es ist von uns (Ver)Gewalt(igungs)opfern schließlich wohl auch zu viel verlangt, noch irgendjemandem Fremden blind vertrauen zu müssen… was beim besten Willen ja auch nicht geht… ich jedenfalls kann keinem Fremden mehr vertrauen, und schon gar nicht bei meinen Erfahrungen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales und der zuständigen Fachreferentin im Sozialministerium, die sich zunächst mein Vertrauen erschlich, indem sie mir von (wohl nur ausgedachten) eigenen Problemen (dramatischer Tod eines nahen Verwandten) erzählte, um meine Zustimmung zu einer weiteren Begutachtung zu erhalten, nachdem ich beim Gutachter in Oldenburg zusammengebrochen und mit dem Notarzt aus der Praxis geholt worden war. Derselbe Gutachter verneinte später meine Posttraumatischen Belastungsstörungen, mit der Begründung, weil ich nur eine Panikattacke hatte. Die zweite vom Amt beauftragte Gutachterin gab mir dann den Rest und verneinte den Rentenfall.
Da ich mich schon früh gegen den ganzen Blödsinn wehrte (Akten und Arztberichte verschwanden mehrmals und so so vieles miesen Tricks mehr), wendete ich mich schon früh an Parteien und Politiker in Hannover. Nun kam es zu einigen richtigen Schweinereien -sogar vor dem Petitionsausschuß in Niedersachsen. Manches Erlebte war so unsinnig, und doch passierte es. Ich wurde als Querulant bezichtigt, der von Anfang an Ärger machte, mir wurde ein das unentschuldigte Fernbleiben von einem Gutachtentermin angedichtet (glücklicherweise lag der vorgegebene Termin an einem Sonntag, und ich hatte dazu einen zwei Monate später datierten Einladungsbrief des Amtes als Gegenbeweis). So konnte ich sogar einige Lügen gegen mich beweisen, und doch wurde der Deckel einfach zugemacht. Wer mehr darüber wissen will, dem gebe ich gern weitere Auskunft.
Wie haben es mit einer richtig üblen Machtelite von korrupten Politikern, Ärzten und Beamten zu tun, die an Kranken und Behinderten sparen will, um sich mehr einstecken zu können. Wenn ich zur Zeit wieder die ganzen Smile-Gesichter auf den Plakaten zur anstehenden Wahl sehe, wird mir so richtig speiübel…
@Claudia
Danke für das Angebot. Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt gerne darauf zurückkommen. Jetzt gehe ich erstmal zum Ethikverein und hoffe, dass ich da u.a. auch einen Namen einer Anwältin mit viel OEG-Erfahrung empfohlen bekomme.
@ NEMO X! VOBIS
Ich gebe Dir vollkommen Recht. Den Gutachter kannst Du selbst aussuchen, das steht Dir lt. X.SGB zu. Ich habe auch einen abgelehnt, weil was will ich mit einem sorry, einfachen Dipl.Psych. Was wir nicht vergessen sollten, beantragen, dass jede Aussage „WÖRTLICH“ aufgenommen und niedergeschrieben wird. Ich habe erlebt, dass sie einem das Wort im Munde umdrehen. Was wir noch machen sollten, die ganzen Hinhaltetaktiken etc. der Behörden mit Dokumenten öffentlich machen. Ich habe da einiges…..
In Bayern, und das kann man ganz offen und unverfänglich schreiben, weil es öffentlich bekannt ist, werden alle schweren Gewaltkriminaltitätsfälle- (OEG Anträge, in denen es auch um Kindesprostitution geht) im Zentrum Bayern Familie und Soziales /Regensburg „bearbeitet“.
Dieses Versorgungsamt bezieht ihre Gutachter ausschließlich über die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtsmedizin(GWG)
http://www.gwg-institut.com/aussagepsychologische-sachverstaendige.html
Diese „Fachleute“ sind über die gesamte Bundesrepublik gestreut und es wurde bereits wohl mehrfach schon kritisiert, dass Leute aus der GWG bevorzugt heran gezogen werden (gekauft werden), und somit schon beinahe der Verdacht nahe liegt, hier ein manipulatives Monopol zu Gunsten der Auftraggeber zu züchten.
nachzulesen auf dieser Seite der GWG – homepage.
http://www.gwg-institut.com/presseerklaerungen.html
Auch suspekt ist, dass sie ausschließlich INTERNE Fortbildungen anbieten, aber durchaus externe Fortbildungen GEBEN! Das stinkt meines Erachtens mächtig zum Himmel.
Ich finde nicht, dass es nötig ist, in einem geschlossenemm Forum sich über die Machenschaften der OEG – Ämter auszutauschen, im Gegenteil, das sollte m.E. mal richtig groß an die Presse, damit das endlich aufhört. Denn, wie wir ja mittlerweile wissen, kommt diese Order, obligatorisch alle Anträge erstmal abzulehnen, von ganz oben aus dem Sozialministerim. Die sollen ruhig sehen, dass Antragsteller sich dies nicht mehr lange bieten lassen, wie man mit ihnen verfährt.
Sarah Mohn
Es tut mir leid, wenn sich hier einige angegriffen fühlen. Das war nicht meine Absicht. Nur es ist einfach nicht von der Hand zu weisen, das Gejammer uns nicht weiter bringt. In der Vielzahl der einzelnen Schicksale mit den dazugehörigen Befindlichkeiten findet man oft nicht die wichtigen Hinweise. Es wäre gut, man könnte das einfach mal von einander trennen. Nämlich das was einem gefühlsmässig zu schaffen macht und das was die Sache an sich betrifft.
Ja ich hab Verfahren beim OEG laufen. Zwei Straftaten sind inzwischen soweit das sie anerkannt werden, aber nur nach der Härtefallregelung (weil vor dem 16.05.1976 stattgefunden)sofern eben der GdS 50 betragen wird. Ich warte auf die Einstufung die entweder laut Aktenlage oder mit persönlichen Erscheinen geschehen wird. Der dritte Fall bei mir ist nach 1976 geschehen und müsste nach dem OEG neuster Fassung entschädigt werden. Da sind Unterlagen verschwunden…..oh Wunder. Da ich aber von einem Rechtsanwalt vertreten werde, hat dieser Akteneinsicht genommen und eine Anfrage über die fehlenden Unterlagen gestellt. Das wird in einer Anhörung nun vor dem Sozialgericht geklärt. Hierbei wird zu klären sein, wie Unterlagen die mit Einschreiben und Inhaltsverzeichnis sowohl von mir als auch von der Krankenkasse nicht in der Akte zu finden sind.
Wer kann etwas sagen zu einem Termin wegen Feststellung des GdS und hat diesen schon hinter sich.
helga04
Entschuldige, dass ich durch deinen Post vermutet hatte, dass du keine Antragstellerin bist.
Dennoch sehe ich diesen Austausch bzgl. OEG – Verfahren nicht als Gejammer, sondern vielmehr als sehr hilfreich. Ich selbst bin dieses Verfahren ziemlich naiv und unwissend angegangen und nahm an, dass mit diesem Gesetz Gerechtigkeit umgesetzt wird. Umsomehr war sich entsetzt über die Vorgehensweisen und der Tatsache, dass es nicht um Gerechtigkeit geht, sondern allein darum, wer Recht bekommt. Das OEG – Amt oder der Antragsteller. Damit hätte ich nie und nimmer gerechnet. Als ich dann aber hier und auch in anderen Betroffenforen lesen musste, dass dies die Regel ist, konnte ich besser damit umgehen und dies getrennt von MEINEN persönlichen Fall sehen. Und darum geht es doch im Austausch, dass Betroffene nicht völlig unvorbereitet mit derartigen Machenschaften konfrontiert werden, sondern im Vorfeld damit rechnen, um sich zu schützen, und „sachliches, amtliches“ vom persönlichen trennen zu können.
Daher bin ich nach wie vor der Meinung, dass beides wichtig ist, der persönliche Erfahrungsaustausch, als auch die sachlichen Infos rund um das Thema.
Beides ist Fakt und Realität und bedingen sich miteinander. Nichts ist für Betroffene schlimmer als Ungewissheit und Unbekanntes. Daher: Aufklärung in beiden Richtungen ist nötig, um zu wissen, worauf mich sich einlässt, um eine persönliche Entscheidung treffen zu können.
Und nicht alle Betroffene haben die Möglichkeit,durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden, müssen alleine durch dass Verfahren. Und hier ist schonungslose Aufklärung unabdingbar, um auf Risiken hinzuweisen. Das müssen gerade wir Betroffene uns wert sein, hier wahrheitsgetreu Fakten kundzugeben.
Nix für ungut!
Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem Verfahren!!!
Sarah Mohn
Hallo Helga 04, wegen der Feststellung des GdS wird wieder ein sog. Gutachter beauftragt, welcher wie bei mir ein einfacher Stationsarzt im Nürnberger Klinikum war. Abteilung Methadon, ambulante Drogentherapie…. Dieser hat sich mehr für motorische Reflexe meiner Gliedmaßen, Abdrücken des Abdomen als sonst was interessiert. Besser Du bereitest Dich darauf vor indem Du Urteile suchst wo Postraumatische Belastungsstörungen, bzw. Borderline schon mit % (Borderline = 80 – 90 %) anerkannt wurden. Einzelne habe ich bereits gefunden, ansonsten in Suchmaschinen OEG + Borderline oder PTBS + Urteil eingeben bei den ganzen Sozialgerichten.
@Sarah Mohn…. in Bayern ist nicht ausschließlich Regensburg zuständig, kommt darauf an in welchem Regierungsbezirk du wohnst. Am Anfang ist es sogar immer das örtlich zuständige. Später landet es dann in München oder Schweinfurt wie ich momentan aus meiner Erinnerung habe. Und wenn Du ja mal umziehtst… wird alles weitergegeben und Du hörst gar nichts mehr… Bei den Gutachtern müssen wir nur darauf achten welcher „Lehre“ er in diesem Sinn angehört….
Was die Öffentlichkeit anbetrifft sollte man hier differenzieren wie weit der/die Betroffene selbst schon ist um in die Öffentlichkeit, sogar hier im Forum,zu gehen oder ob er/sie noch den Schutz in einem „geschützten Raum“ braucht. Die Entscheidung und Zeit sollte jeder bekommen.
@Claudia Schliederer
Fälle von SCHWERER GewaltKRIMINALITÄT werden in Bayern ausschließlich in Regensburg bearbeitet.
Sex. Missbrauch allein läuft nicht unter einer „schweren Gewaltkriminalität“, obgleich ich persönlich dies ebenso einstufen würde.
Zur besseren Erklärung hatte ich in meinem Kommentar in Klammer Kindesprostitution mit eingefügt.
Mein Antrag wurde nicht an das örtliche Versorguungsamt meines Wohnsitzes versandt, sondern direkt nach München, da wohl das örtliche Versorgungsamt für SOLCHE Fälle wie Kindesprostitution nicht zuständig ist.
Das Antwortschreiben kam dann zu meiner Überraschung aus Regensburg mit der Begründung:
Ich zitiere aus meinem Bescheid:
„Die Zuständigkeit der …. begründet sich damit, dass in bestimmten Fällen schwerer Gewaltkriminalität eine Bearbeitung zentral in Regensburg stattfindet.“
Und ich wohne nicht ansatzweise im Regierungsbezirk Regensburg!
Der Ablehungsbescheid kam dann aus Bayreuth (auch dort wohne ich nicht ansatzweise), weil dort wohl die Ober, Oberzentrale für SOLCHE Fälle ist!
„Was die Öffentlichkeit anbetrifft sollte man hier differenzieren wie weit der/die Betroffene selbst schon ist um in die Öffentlichkeit, sogar hier im Forum,zu gehen oder ob er/sie noch den Schutz in einem “geschützten Raum” braucht. Die Entscheidung und Zeit sollte jeder bekommen.“
Das setze ich ohnehin voraus! Jede/r kann, keine/r muss! Freiheit ist für mich das oberste Gebot für ALLES, solange niemand dewegen zu Schaden kommt. In diesem Sinne habe auch ich mir die Freiheit heraus genommen, MEINE ganz persönliche Meinung zum Thema „geschlossenem Forum“ zu äußern.
Nix für ungut
Sarah Mohn
@Sarah Mohn
Genau das ist mein Anliegen. Heraus zu schälen: Was erwartet mich! Jeder der einen Antrag stellt, sollte wissen das dieser abgelehnt wird. Das ist allgemeine Praxis und hat nichts mit dem eigenen Fall zu tun. Des weiteren sollte man wissen, das man einen Schaden nachweisen muss. Dazu wird immer ein Gutachten nötig sein welches dieses belegt. Besser ist, man bereitet sich vor. D. h. man stellt bevor man den OEG Antrag stellt einen GdB fest. Dazu ist es nötig vorher alle Beeinträchtigungen aufzulisten und diese durch entsprechende Ärzte feststellen zu lassen usw. Das sind Handwerkszeuge mit denen Betroffene arbeiten können.
Die eigenen Gefühle dabei kann man anbringen, verwirren aber nur, wenn man die Berichte liest. Weil sie machen die Fakten unsichtbarer. Keinen Menschen interessiert bei den Ämtern unser Leid. Darüber kann ich verzweifeln oder es akzeptieren. Es ist ein Schachspiel…strategisch. Wenn ich vorbereitet bin auf das was als nächstes kommt, kann ich damit besser umgehen.
@Claudia Schliederer
Bei mir ist eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Das über einen langen Zeitraum und von mehreren Kliniken bestätigt. Eine s.g. Psychometrie liegt vor, die das Ausmass und die Schwere belegt.
Meine Frage wäre nun, kann man gegen den bestellten Arzt einen Einwand einlegen oder gar einen eigenen Gutachter bestellen? Worauf muss ich achten, wenn ich einen Gutachter selbst suchen kann? Kannst du mir Urteile nennen, wo das OEG positiv für den Geschädigten geendet ist?
Bin für diese Informationen sehr dankbar.
Noch einmal an alle: Ich weiss was es für jemanden bedeutet sich hier durch zu kämpfen…..aber wer sagt, das kämpfen leicht ist? Hauptsache der Sieg ist unserer.
In diesem Sinne
liebe Grüsse
helga04
an claudia schliederer und alle,
die oeg beantragt haben oder es tun wollen.
norbert hat meinen oeg präzidenzfall bereitz dez.2010, jan 2011 hier veröffentlicht.
alle können es auch im google unter alexa whiteman nochmals nach lesen.
ich habe 7jahre kämpfen müssen um 60gds zubekommen.
ich muss dazu sagen, dass ich mich erst das letzte jahr an meinem anwalt anvertraut habe. er hat es innerhalb 1jahr geschafft wo ich versucht habe es alleine zu schaffen??
leute es ist nicht einfach.
mein schaden dazu ist, dass meine nerven zusätzlich geschädigt sind.dies bezüglich habe ich 10 gutachten
auch solltet und müsst ihr wissen oeg wierd immer indivieduell beurteilt.
viel glück und gute nerven
alexa
überlebendes heimkind/bayern
1960-1978
ps:claudia schliederer in sache oeg ist erst das örtliche versorgungsamt zu erst zuständig, dann geht es nach bayreuth die sind für gans bayern zu ständig und zwar ein herr kerner 0921 6053550. meldet euch dort und beruft euch auf mich.
@helga04
hier findest du zum Thema OEG eine Reihe von Datensammlungen, wertvolle links (Urteile…) Tipps, die wir zusammen getragen haben.
http://netzwerkb.org/2012/05/25/suche-erfahrungsaustausch-oeg/
Zu folgenden Sätzen wollten ich noch etwas „sagen“.
Zitat helga04
„Nur es ist einfach nicht von der Hand zu weisen, das Gejammer uns nicht weiter bringt.“
….
„Keinen Menschen interessiert bei den Ämtern unser Leid. Darüber kann ich verzweifeln oder es akzeptieren. ….Wenn ich vorbereitet bin auf das was als nächstes kommt, kann ich damit besser umgehen.“
Sie sind hier aber nicht in einem Amt, sondern in einem Betroffeneforum. Und ich finde es gelinde gesagt sehr grenzüberschreitend, von Gejammer zu schreiben, weil hier Betroffene auch über ihre Gefühle sich äußern.
Gerade wir Betroffene sollten uns das gegenseitig zugestehen und gewähren, uns, denen man jahrelang als Kinder jegliche Art von Gefühlen abgesprochen hatte, Verdrehungen anstelle dessen eingepflanzt hatte, so dass wir keine andere Wahl hatten, als jahrelang unsere Gefühle tief im Innern zu verbannen, um überleben zu können.
Wut, Enttäuschung, Verzweiflung gehören ebenso zur Gefühlswelt wie Freude, Zuversicht usw.
Und wenn Betroffene darauf vorbereitet werden, schonungslos – dass auch Verletzungen, Demütigungen, Verdrehungen der Tatsachen ein Teil im OEG – Verfahren sind, mit denen sie rechnen müssen, leider!!! – können sie sich auch wappnen dagegen, sich innerlich stark machen, um dieses Verfahren zu überstehen.
Es steht Ihnen frei, diese „Gejammer – Passagen“ galant zu überspringen, aber es steht Ihnen sich nicht frei, hier Betroffene zurecht zu weisen.
Betroffene, die seit Jahren hier im Netzwerk sich austauschen, und das NetzwerkB zu dem gemacht haben, was es heute ist.
Nix für ungut, aber das musste ich jetzt noch loswerden, sonst wäre ich geplatzt (auch so ein Gefühl, aber ich stehe dazu 🙂 ).
Sarah Mohn
Ich für meinen Teil lasse mir nicht vorschreiben, was thematisiert werden darf und was nicht.
Erst einmal danke für die Antwort. Werde auch die entsprechenden Links gerne lesen.
Sicher kann jeder schreiben, was er mag. Aber wenn man auf der Suche nach Antworten ist, verwirren diese ständigen Zustandsberichte sehr. Wenn ich um eine Sache kämpfe, dann lasse ich die Gefühle aussen vor. Das gibt sonst Chaos und hilft niemanden weiter. Aber Sie haben Recht, ich werde es überlesen. Wenn es also den Menschen hilft sich Luft zu machen, ist das o.k.
Was mich wundert ist die Tatsache, das immer gedacht wird ohne Anzeige und Verfahren gegen den Täter eine Verjährung und keine OEG-Ansprüche. Das ist definitiv nicht so.
Es gibt lediglich zwei Unterschiede für die meisten hier und das ist der Zeitpunkt des Geschehens, also vor dem 16.05.1976 oder danach. Kann sein ich bin auf dem Holzweg, aber bisher hat mir noch niemand erklärt, wieso die Auffassung verbreitet ist, das nur mit einem Gerichtsverfahren oder Anzeige eine OE möglich ist.
Wenn es auch anders rüber kommt: ich bin ein sehr mitfühlender Mensch. Nur habe ich gelernt, das man will man etwas durchsetzen, auf der Gefühlsebene und Tränen nicht weiter kommt. Damit signalisiere ich….tue mir nicht weh und fordere heraus, das mein Gegenüber mich als Opfer sieht. Diese Klarheit hat durchaus einen Grund. Worte die man nicht ausspricht auf die kann man nicht verhaftet werden.
Hallo an alle hier,
ich will euch schreiben, dass mich eure Geschichten nicht kalt lassen und dass ich mir vorstelle, dass das alles nicht so einfach ist. Gemeinsam die Verhältnisse zu analysieren, in denen einzele OEG-Anträge einiger Betroffener (ohne Video-Aufnahmen, Akteneinträge beim Jugendamt etc.) anscheinend, bislang nicht gewonnen werden können, kommt mir auch sinnvoll vor.
Ich weiß selber wie das ist, von Ärzten und Psychologen nicht ernst genommen zu werden. Muss mein Denken komplett umkrempeln – offensichtlich ist ein Dr.-Titel alleine überhaupt KEIN Auseweis für „Weisheit“. Seelenblind sind sowieso die meisten aus dieser Shrink-Kaste. Es besteht auch keine Sicherheit, dass jene Doktorin ihre Doktorarbeit selbst geschrieben hatte, die gerade erwägt, dass die Erinnerungen einer Antragstellerin eingeredet sein können.
(Shrink = amerikanisches Wort für Psychiater, find ich einfach super 😉
@helga04
Nein, da liegen Sie schon ganz richtig. Es bedarf keiner vorherigen Anzeige oder einer Gerichtsverhandlung, Veruteilung des Täters, um einen OEG – Antrag stellen zu können.
Und auch die Fristen (Härtefälle vor 76) sind so, wie Sie sie beschrieben haben. Dies alles nachzulesen unter „Themen“ OEG – Gesetz hier im Blog.
Eines möchte ich noch zur Klärung erwähnen. Dieses Forum ist ein Blog, wo sich Betroffene austauschen, selbst Infos rund um das Thema s.M. zusammentragen und darüber sich dann austauschen. Es besteht also kein Anspruch auf Vollkommenheit bzgl. Infos, weil wir alle soz. Laien und dennoch Experten diesbezüglich sind. Experten deshalb, weil wir wissen, was es bedeutet, jahrelang s. m. worden zu sein und beinahe durchwegs alle die selben Langzeitschäden tragen müssen.
Aber es gibt etliche Betroffenen – homepages, in denen man auf der Eingangseite sich durch die Glossars lesen kann, die rein informativ sind ohne Diskussionsbeiträge dazwischen.
Sie schreiben, Sie haben die Erfahrung gemacht, dass Gefühle zeigen dem Gegenüber signalisiert, dass er Sie als Opfer wahrnimmt und Sie dadurch nicht ernst genommen werden.
Ich weiß von etlichen Betroffenen, die Gutachtern als zu stark, gefestigt rüberkamen genau aus dem heraus interpretierend, weil Sie sachlich und mit kühlem Kopf ihr Verfahren angingen.
Da hieß es dann, wenn Sie so analytisch argumentieren können, können Sie gar nicht an einer PTBS leiden oder gar Diss. Störungen haben.
Auch bei Betroffenen, die sich in der Presse und TV geoutet hatten, musste man diese Reaktionen feststellen. (So schlimm kanns ja gar nicht gewesen sein, wenn die mit solcher Stärke auftreten…)
Sie sehen, es ist einfach individuell, wie das Gegenüber reagiert.
Ich für meinen Teil habe mir geschworen, mich nicht mehr für irgendjemanden zu verstellen und zu verbiegen. Ich will mir selbst treu bleiben. So fahre ich am Besten. Und so wird jeder einzelne für sich erspüren, wie es für ihn stimmig ist, ohne sich selbst fremd gehen zu müssen.
In diesem Sinne, es lebe die Freiheit zur Individualität:-).
Lieben Gruß von Sarah Mohn
Guten Tag zusammen,
Öffentlichkeit herstellen. Ja genau. Das ist das einzige Mittel, was vielleicht wirklich helfen kann. Ich rede bewusst von „kann“. Ich habe seit einiger Zeit mit diversen Gutachtenpraktiken im Familienrecht zu tun. (Erst selbst betroffen, jetzt beratend für Betroffene).
Ich bin wie viele anderen der Meinung, dass sich auf diesem Gebiet was tun muss. Für die Opfer, für die Familien, und vor allen Dingen für unsere Kinder.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit meiner Beweggründe.
http://netzwerkb.org/2010/09/28/das-hat-mir-mein-mut-eingebracht/
Ein paar Jahre sind vergangen seitdem. Meine Tochter ist aufgrund des s. M. schwerst traumatisiert. Um die Jahreswende brachen die Wunden auf. PTBS, mittelschwere Depression, Borderline und Esstörung……Psychiatrieaufenthalte, Arbeitsunfähig seit Beginn des Jahres. Sie stellte Strafanzeige und nun beschäftige ich mich mit dem OEG und hoffe, dass ich meiner Tochter in allen Belangen beistehen kann. Sie hat ihr Schweigen jetzt gebrochen !
@Sarah Mohn:
Ihren Beitrag zur GWG, bzw. Ihren Vermutungen kann ich mich nur anschließen, auch wenn ich mich aufgrund eigener Betroffenheit aufgrund meiner Biographie schwerpunktmäßig mit familienpsychologischen „Schlecht“achten beschäftige.
Der Markt boomt, egal in welchem Bereich.
Das fatale am Familienrecht.
Wir Opfer werden durch diese Gutachter zu Tätern gemacht. Unzulässige Persönlichkeitstest, projektive Testverfahren, an den Haaren herbeigezogene Testinterpretationen werden herangezogen, um Eltern das Sorgerecht zu entziehen, ihnen die Erziehungsfähigkeit abzusprechen, mit dem Ziel, die Kinder in Heime und Pflegefamilien fremdbetreuen zu lassen, damit sich „altbewährtes“ wiederholen kann.
Und so steht es dann am Ende womöglich unauslöschbar im Gutachten:
„Projektionen eigener traumatischer Erfahrungen auf das Kind“
„Die Belastung der Mutter führt zur Verantwortungsübernahme des Kindes, womit das Kind in seinen jungen Jahren überfrachtet ist. Fazit: Kindeswohlgefährdung !“
Dieses von Ihnen erwähnte Institut steht im Ranking deutscher Familiengerichte, allen voran in Bayern, an vorderster Stelle.
http://gwg-gutachten.de/
Von dieser Seite, auch wenn es nicht direkt hier hin passt, möchte ich deutlich eine Warnung abgeben. Wir Opfer wissen zu gut, wie leicht und wodurch wir in ein Loch fallen können. Wir Opfer brauchen häufig Hilfe von aussen. Wir Opfer mögen aufgrund der Taten in der Kindheit an uns, Ehe,- u. Beziehungsprobleme haben. Wir leiden an Depressionen, Esstörungen, akuten Belastungssyndromen u.a.
Wir dürfen uns überall Hilfe holen, aber glaubt mir eins. „Hände weg vom Jugendamt!“. Das Jugendamt ist die erste Instanz, die den Schutzauftrag nach §8a SGB X in Verbindung mit §1666a BGB eröffnet.
Und wenn die Ehe/ Beziehung nicht laufen sollte, eine Trennung ins Haus steht; Hände weg vom Jugendamt/ Familiengericht.
Denn das heißt: GUTACHTEN !!!!
Die Gutachten im Familienrecht unterscheiden sich in Nichts von denen im OEG.
Es gibt keine Gewinner, sondern nur Verlierer.
Am meisten verliert das Kind…….wir, die Opfer werden zu Tätern stigmatisiert.
LG
Gaby Müller
hallo liebe Claudia, soweit ich mich erinnere hast du geschrieben das du Adressen hast von Gutachtern und Infos geben kannst. Ich wäre so froh wenn du mir welche geben könntest. bei mir läuft das OEG Verfahren bereits elf Jahre und die letzte Gutachterin möchte alles auf eine Bordeline Diagnose, die ich noch nie hatte bewenden lassen um damit das OEGzur Ablehnung bringen. ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und möchte so gern ein Gutachter finden der sich auskennt oder auch einen Rechtsanwalt.
So, ich habe nun gestern meinen Gutachtertermin für die Feststellung des s.g. GdS gehabt. Ein GdB liegt bei mir inzwischen in der Höhe von 70 vor. Da es bei mir im Leben drei Zeitabschnitte gab:
-Missbrauch durch einen Fremden
-seuelle Gewalt durch den Stiefvater
-häusliche Gewalt durch den Ehemann(EX)
Hat der Gutachter zwar den gesamten Zeitraum bearbeitet, aber lauft LVR sind nur die ersten beiden Zeiträume als Straftaten an mir anerkannt!?!
Die häusliche Gewalt wurde einfach mal unter den Teppich gekehrt. Meine Vermutung ist, das hier nur die s.g. Härtefallregelung vor 1976 in Kraft tritt und das von daher sehr viel preiswerter für den LVR wird. Wenn der dritte Zeitraum dazu kommt, wird es teurer, denn dann kommt auch der Berufsschadensausgleich dazu. Die Schädigungsfolge kann aber nun nur durch den Nachschaden runtergewertet werden, der eigentlich auch ein OEG-Fall ist. Ich bin gespannt, wie das geregelt wird und wie die Behörde das begründet.
Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt oder davon gehört?
Die Einstufung des GdS wäre mit folgenden Krankheiten hinterlegt:
-mittelgr. Depression
-chron. komplexe PTBS
-somatoforme Schmerzstörung
– Fibromyalgie
-HWS, LWS, Schulter und Knieschmerzen
-Bluthochdruck
-Diabetes mell.
-Esstörung/Adipositas
-Schilddrüsenunterfunktion
– Reizdarm/Magen-Darmbeschwerden
Welche Beschwerden nun davon in den GdS einfliessen, bleibt abzuwarten.
Liebe Grüsse
Helga04
Ich habe eine sehr traurige Geschichte des jahrelangem Missbrauches in meiner Kindheit. Ich lebe nicht mehr in Deutschland weil ich einfach so weit wie möglich weg wollte und nicht daran erinnert wurde. Ich habe mein Leben damit zugebracht selbst mit dem Missbrauch fertig zu werden, ohne Therapeuten. Habe ich tritzdem Anspruch? Mein muss war 1960 – 1969