SPIEGEL ONLINE 24.04.2012
Von Simone Utler
Steht rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vier Männer fordern vom Land Baden-Württemberg insgesamt mehr als 400.000 Euro Entschädigung. Nun entscheidet das Landgericht Karlsruhe.
Karlsruhe – Sie haben Frauen vergewaltigt, sexuell genötigt und in einem Fall zu töten versucht. Dafür wurden sie zu fünf bis 15 Jahren Haft und weiteren zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt. Die vier Männer saßen seit ihren Verurteilungen in den achtziger Jahren in der Justizvollzugsanstalt Freiburg – erst in Haft, dann in Sicherungsverwahrung.
Wenn es sich wirklich um Schmerzensgeld und nicht um Haftentschädigung handelt, könnte das Urteil für die Opfer interessant sein. Sie könnten aus der Summe dann nämlich das ihnen zustehende Schmerzensgeld vom Täter fordern. Ich rate allen Betroffenen, sich diesbezüglich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.
Das Urteil ist gesprochen:500 Euro für jden Monat.Entschuldigt meine Ausdrucksweise,aber es ist einfach nur noch zum kotzen…
Dafür werden diese Verbrecher jetzt auch noch vom deutschen Staat belohnt.
Wieder einmal ein Schlag ins Gesicht für die Opfer.
Schande über diesen abartigen deutschen Staat!!!!!