ARTIKEL-PRESSE.de 13.04. 2012
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hat [1], bekräftigt die Piratenpartei ihre bereits 2010 auf einem Parteitag mehrheitlich unterstützte Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB [2].
Ich frage mich , wer haftet, wenn Krüppel wegen Inzest zur Welt kommen ?
„Krüppel“ ist ein diskriminierendes, beschämendes und entwürdigendes Wort. Ich bitte darum, auch auf die Gewalt durch Sprache zu achten! Es gibt auch heute bereits Menschen, die dieses schwere Schicksal tragen; sie sind – im Falle des so genannten Inzests – ebenfalls Betroffene von sexualisierter Gewalt und ihnen gebührt unsere Solidarität, nicht unsere Abwehr/Ausgrenzung. Und das gilt insgesamt für alle Menschen mit Behinderungen. Seien wir achtsam – wenn wir die Unachtsamkeit und Gewalt anderer anprangern wollen.
Insgesamt ist diese derzeitige öffentlliche Debatte um das so genannte „Inzest-Verbot“ (nicht nur bei den Piraten) m.M.n. die logische Konsequenz nach zwei Jahren, in denen das Thema sexualisierte Kindesmisshandlung (u.a, „Inzest“) stark unter dem Aspekt der Opfer öffentlich präsent war. Jetzt kommen langsam wieder die TäterlobbyisteInnen aus ihren Löchern gekrochen , deren Ziel es ist, den öffentlichen Diskurs wieder dahingehend zu beeinflussen, den Opferbegriff in Frage zu stellen.
Das können die natürlich nicht so direkt machen – dazu ist das Thema zu emotional. Aber auf Umwegen geht das: Im Falle des so genannten „Inzest-Verbots“ wird jetzt erst einmal indirekt wieder die Frage aufgeworfen, ob jeder sexuelle Kontakt zwischen Verwandten überhaupt Opfer produziert. Es wird auch wieder implizit die „Information“ transportiert, dass manche Opfer gar nichts gegen die Annäherung von Verwandten haben. Es wird mit dieser Diskussion wieder die „Information“ transportiert, dass nicht die Täter und die Taten das Problem sind, sondern die Gesetze, bzw. die „zu enge/veraltete Moral“ und die MoralistInnen in unserer Gesellschaft.
All dies – wie gesagt – wird natürlich so nicht ausgesprochen. Es wird in der Diskussion, bzw. im Diskussionsgegenstand implizit transportiert, aber die Zielrichtung ist völlig eindeutig: Wie schon in den 1970er und dann wieder in den 1980er und 1990er Jahren folgte immer nach der öffentlichen Thematisierung der sexualisierten Gewalt an Kindern in diesem Land die Welle der Täterlobby, die den „Missbrauch mit dem Missbrauch“, das „False Memory Syndrom“ und weitere täterentlastende „wissenschaftliche“ Kampagnen starteten – natürlich mit dem einzigen Zweck, die Opfer zu diskreditieren und zu spalten, in („sehr wenige“) „echte“ Opfer (die dann „natürlich“ jede gesellschaftliche Unterstützung „verdienen“) und „viele“, die in Wahrheit gar keine Opfer sind (weil sie es selbst ja auch wollen, weil sie von Therapeuten falsch geimpft wurden, weil sie sich an irgendwem bloß rächen wollen, weil es so viel sexualisierte Gewalt gegen Kinder in Deutschland gar nicht geben kann, weil sie es sich nur einbilden, weil sie bloß Geld abzocken wollen….), und vor denen man(n) die Gesellschaft und die (natürlich falsch bezichtigten) Täter schützen muss.
Wenn wir nicht aufpassen – und/oder uns zu sehr nur auf einen Fokus konzentrieren – dann werden schon bald wieder diejenigen Oberwasser haben, die sich im Moment noch ruhig verhalten müssen, da es NOCH eine gewisse emotionale „Nachwelle“ aus den Veröffentlichungen von 2010 gibt. Aber die Geschichte hat gezeigt, dass es der Täter/innen-Lobby noch immer gelungen ist, die Opfer wieder in Misskredit und zum Schweigen zu bringen.
Wir müssen also lernen, die versteckte Kommunikation hinter solchen Kampagnen zu entlarven und öffentlich zu machen. Und immer wieder zu fragen, warum kochen bestimmte Themen gerade jetzt auf? In wessen Interesse?
@ Doro ,
ich gebe Dir Recht der Ausdruck ist diskriminierend. Vielleicht kann Herr Denef den Audruck in Behinderte abändern.
Was ich aber damit aber sagen will , dass schwerste Schäden wie bei einem Schlafmittel durch Inzest bekannt sind und für die Kinder , die solche „Schäden“ haben, keiner nach Inzesterlaubnis verantwortlich gemacht werden kann.
Doro, ich bin Dir sehr dankbar für Deine Worte.
Ich habe selbst nur langsam und viele Jahrzehnte nach den Taten die Kraft entwickelt hinzuschauen. Das was ich dann gesehen habe, hat mir keine andere Wahl gelassen als meine Identität neu zu schreiben.
Heute weiß ich eins ganz sicher: Wenn ich trotz allem Schmerz, aller Verzweiflung, aller Wut, aller Sprachlosigkeit, wenn ich trotzdem dabei bleibe achtsam und aufmerksam hinzuschauen, mit jedem Atemzug, dann habe ich vielleicht eine Chance zu leben.
Achtsam hinschauen und aufmerksam wahrnehmen, was um uns passiert, wird uns allen helfen. Zukünftige Täter werden sich schwer tun, diese Hürde zu nehmen. Ihnen zeigen wir den Weg: Sie müssen zu ihrem Glück zuerst in sich selbst hineinschauen und Veränderungen (auch sehr schmerzhafte) bei sich zuallererst zulassen.
Täter zeigen sich in allem, was sie tun. Wir können, wenn wir achtsam und aufmerksam sind, sie schon erkennen bevor sie unsagbare Taten begehen.
Dazu brauchen wir auch den Mut und die Unerschrockenheit zu handeln.
@Doro, sollte die Piraten-Partei die Abschaffung des Inzestverbotes durchsetzen, würde das z.Bsp. bedeuten, das ein Vater der seine Tochter, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, vergewaltigt, straffrei davon kommt ?Wenn dieser Täter behauptet, das es sich um „einvernehmlichen“, vom Kind gewollten Sex handelt. Viele Täter behaupten, das Kind hätte die sex. Handlungen gewollt.
Simone, ohne jetzt eine Lanze für die Piratenpartei zu brechen, es geht in der Diskussion um 2 Dinge. Zum einen eben Inzest und zum anderen eine Vergewaltigung. Beides kann und sollte man nicht vergleichen bzw. gegenseitig als Argument pro Inzestverbot heranziehen. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung und ganz klar von Polizei/Justiz strafrechtlich zu verfolgen/würdigen. Dafür gibt es eine eigtl. ausreichende Gesetzeslage. Natürlich, es bedarf zu einer wirklichen Durchsetzung des Rechts auch Richter, die mehr an der Realität sind, als es bisher der Fall ist. Denn, Täter haben genaugenommen vor Gericht das Recht zu lügen und nehmen das auch wahr. Das in einem tragischen Fall eine Vergewaltigung eines Kindes durch dessen Vater gab und der Täter sich mit einer rührseelig verklärenden Geschichte rausreden konnte, ist und sollte aber nicht grundsätzlich als Argument pro Inzest-Paragrafen im allgemeinen herangezogen werden.
Ausserdem, es ist ja nicht zwangsläufig so, dass man pauschal bei Inzest direkt ein Missbrauch/eine Vergewaltigung annehmen sollte. Die meisten Fälle sind ja letztenendes einvernehmlich unter Geschwistern. In der aktuellen politischen Debatte ist es dementsprechend so, geht es insb. um Inzest unter Geschwistern. Die erwähnte Vergewaltigung ist selbst Teil eines spezifischen Teilbereichs der Inzestproblematik. Und das tangiert wie ich meine eher Vergewaltigung.
Hier sollte auch etwas mehr geschaut werden, wo die wirklichen Baustellen für den Gesetzgeber liegen könnten. Und das sollte natürlich ausdiskuttiert werden können. Dazu gehört wie ich meine auch, das wirklich alle Fakten wertneutral auf den Tisch kommen und sachbezogen erörtert werden. Was genau so für viele andere Gesetzesinitiativen auch angemessen wäre.
Alles andere würde auch der längst überfälligen Debatte über die Gesetzeslage so nicht gerecht. Wenn jemand dessen Kinder vergewaltigt hat, sollte derjenige dafür vollauf zur Verantwortung gezogen werden. Aber, eben nicht wegen Inzest oder anderen gemachten Vorwürfen. Sondern eben wegen Vergewaltigung! Meine Meinung…
Und ganz nebenbei, wenn Inzest in Deutschland in Zukunft verstärkt verfolgt werden sollte, dann wären so einige adlige Herrschaften höchstwahrscheinlich hinter Schloss und Riegel… 😉
Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Europ.C3.A4ischer_Hochadel
@ kar,
Vergewaltigung ist immer nur dann , wenn gegen den Willen mit Gewalt bestimmte sexuelle Handlungen und es eindeutig vor Gerichten rechtsverbindlich ausgesprochen wurde.
Sonst ist es in den Augen der Justiz, der Beschuldigten und der Öffentlichkeit keine Vergewaltigung !
Wenn Opfer Angst haben Auszusagen zu machen oder Anzeige zurückziehen ist auch keine Straftat.
Der Begriff der Einvernehmlichkeit ist in bestimmtem Mileu nicht eindeutig. Da wird von den Tätern nachgeholfen !
Es ist ein Märchen, daß sexuelle Handlung unter Geschwistern einvernehmlich seien. Denn unter Geschwistern gibt es einen Altersunterschied, eine Hierarchie und einen intellektuellen Vorsprung des/der Älteren. Gerade in dysfunktionalen Familien – und ich bezeichne jede Familie, in der Inzest geschieht als dysfunktional, anders kann ich mir das gar nicht vorstellen – wird die sexualisierte Gewalt von oben nach unten weitergegeben. Von Freiwilligkeit seitens der jüngeren Geschwistern kann dann keine Rede mehr sein.
Man muß sich mal vorstellen, warum ein älteres Geschwister überhaupt ein jüngeres als „Sexualpartner“ aussucht. Vermutlich aus Zwang, da es evtl. selbst Übergriffe seitens der Eltern erlebt hat. Oder/und weil er/sie gleichzeitig und deshalb Probleme hat, einen Partner außerhalb der Familie zu finden.
Ich kann mir auch vorstellen, daß in dysfunktionalen Familien mit häufigen Übergriffen seitens der Eltern (wozu ja auch körperliche Gewalt gehört) die Kinder dermaßen sexualisiert werden, daß untereinander Übergriffe beginnen. Und da sind in der Regel die älteren Geschwister die Täter und die jüngeren die Opfer.
Kurz gesagt: Inzest ist nur die Spitze des Eisbergs.
Und deshalb wollen die pädokriminellenfreundlichen Piraten diese Spitze lieber wieder unter der Wasseroberfläche verschwinden lassen, indem sie das Thema bagatellisieren.
„Vergewaltigung ist immer nur dann , wenn gegen den Willen mit Gewalt bestimmte sexuelle Handlungen und es eindeutig vor Gerichten rechtsverbindlich ausgesprochen wurde.
Sonst ist es in den Augen der Justiz, der Beschuldigten und der Öffentlichkeit keine Vergewaltigung !“
Genau das. Aber, in der Diskussion wird ja zusehr das gesamte Thema Inzest grundsätzlich als Fuss in der Tür einer Vergewaltigung in der Familie vermittelt, worauf ich hinweisen wollte. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung und sollte dementsprechend auch so benannt und v. Polizei/Justiz verfolgt werden. Und eben nicht als Inzest…
„Der Begriff der Einvernehmlichkeit ist in bestimmtem Mileu nicht eindeutig. Da wird von den Tätern nachgeholfen !“
Einvernehmlichkeit gibt es trotzdem mehrheitlich. Nur, weil Täter als Ausrede vor Gericht behaupten, alles wäre einvernehmlich gewesen, kann man doch nicht die Bedeutung des Wortes Einvernehmlichkeit grundsätzlich in Frage stellen. Und genau so sollte es auch bei der Inzestproblematik sein.
Es sollte auch nicht darum gehen, Vergewaltigungen zu verharmlosen, sondern darum, ganz klar zu trennen. Es ist in der Frage unerheblich, welche sexuelle Orientierung der Vergewaltiger hat. Vielmehr sollte es darum gehen, dass die Vergewaltigung strafrechtlich sanktioniert und das Opfer geschützt wird. Grundsätzlich sollte in der Frage, wenn der Täter ein Elternteil ist, Opferschutz wie ansonsten in der Regel, zunächst einmal im Vordergrund stehen. Und eben nicht, das Umfeld bzw. die sexuelle Orientierung des Täters in Diskussionen reißerisch darzustellen und damit diese auf eine Stufe mit dem Täter zu stellen, was auch andere treffen kann. Man denke an der Stelle bloss an haltlose Vorurteile gegen Homosexuelle u. Zoophile.
Das sollte man immer bedenken, wenn man eine Diskussion über ein erstmal abstraktes Thema (Inzest) führt.
Anna M. mir geht es darum, darauf hinzuweisen, dass die Diskussion zur Inzestproblematik falsch geführt wird.
Die Süddeutsche hat dazu einen sehr guten Artikel veröffentlicht, siehe dazu http://www.sueddeutsche.de/panorama/inzest-urteil-in-strassburg-warum-das-inzestverbot-widersinnig-ist-1.1331288
Es mag Täter geben, die sich an Familienmitgliedern vergreifen, das ist aber nur ein Aspekt der ganzen Thematik. Und klar, es gibt dysfunktionale Familien bzw. Patchwork Familien. Aber, so frage ich mal, kann und sollte man das Thema wirklich nur einem solchen familiären Umfeld (bei dem es Hilfe v. außen bedarf) zuordnen? 😉
@ kar
Dass man Inzest von Sexualstraftaten trennen muß, stimme ich dir zu.
„Das erhöhte Risiko von Erbschäden rechtfertigt kein strafrechtliches Verbot“, ist für mich unbegreiflich.
Leider wird kaum darüber so etwas veröffentlicht. Und wenn Mißbildungen entstanden sind , wird womöglich wie bei Contagan der Kausalzusammenhang geleugnet.
Aber der Problempunkt der Gewalt ( sexueller, psychischer und körperlicher ) in Familien bleibt. Frauenhäuser sind voll.
@ kar
„Es mag Täter geben, die sich an Familienmitgliedern vergreifen“ ist Täterslang. Es verleugnet bzw. bagatellisiert die Gewalt, die in familiärem sexuellem Missbrauch liegt. Insofern gehe ich davon aus, dass du dich noch nicht differenziert mit der Lage der Betroffenen auseinandergesetzt hast. Ich habe insgesamt sowieso den Eindruck, dass es dir hier nur darum geht, die Energien der anderen zu binden.
Doro, es ist so, das v. Polizei/Justiz dem familiärem sexuellem Missbrauch ja mit einer guten Gesetzeslage entgegengetreten werden kann. Ferner, dass es der Piratenpartei sowie den Grünen eher um einen anderen Aspekt der Inzestproblematik geht. Und das sollte auch ein Stück weit, wie ich finde, getrennt werden. Täter, die an die Öffentlichkeit gehen, dürften diese Dinge als Argument für sich vereinnahmen, weil es diese Dinge auch gibt und die Öffentlichkeit in der Frage nicht genau informiert wird, um sich in der Sache eine eigene Meinung zu bilden.
Sorry, wollte zum Thema nicht Energien binden, sondern nur zu der Sache kommentieren. Es ging mir letztenendes nur darum, auf etwas bestimmtes, was wie ich meine, anders gewichtet werden sollte, hinzuweisen… 😉
Stimmt das was hier steht ?
http://irrglaube.parlaris.com/ftopic12643.html
„Der Punkt Geschlechter-/Familienpolitk muss bei der Frage: Ist die Piratenpartei für ernsthafte Christ wählbar, besondere Beachtung finden.
In diesem Punkt umreisst die Partei ihre Haltung zur Geschlechter- und Familienpolitik. Hier ein erstes Zitat:
“Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können.“
Mit anderen Worten, jeder Mensch kann sich sein Zusammenleben in sexueller bzw. geschlechtlicher Hinsicht frei wählen und über die Anzahl der Zusammenlebenden wird nichts ausgesagt. Das lässt den Schluss zu: Eine Frau kann soviele Männer haben, wie sie möchte und umgekehrt.
Selbst die Unterscheidung des Geschlechts „männlich“ oder „weiblich“, wie sie besipielsweise auf dem Personalausweis zu sehen ist, lehnen die Piraten ab. Hier soll sich das mündige Individuum selbst einordnen können zu welchem Geschlecht es gehört. Sogar für die Namensgebung wird der Verzicht auf eine geschlechstbezogene Form gefordert. D.h. ein Junge kann durchaus „Eva“ und ein Mädchen „Peter“ heißen. Zu welchen Irrungen und Wirrungen diese Form der Namensgebung führen kann, haben die Verfasser des Grundsatzprogrammes offensichtlich nicht bedacht.
Die Partei gibt keine Auskunft darüber, wie eine geschlechliche Beziehung zu Kindern (Pädophilie) zu sehen ist. Mit folgendem Zitat: „Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.“, scheint für jede Form geschlechtlicher Sünden Tor und Tür geöffnet zu werden. Das lässt darauf schließen, dass für diese Politiker Pädophilie, Päderasie und Sodomie eine praktikable Lebensform darstellt, die frei von Diskriminierung und Strafverfolgung zu sein hat. An diesem Satz zeigt sich bereits, biblische Normen und Verhaltensweisen spielen im Kalkül dieser Partei keine Rolle. Hier ist die Frage zu stellen, wenn jegliche gottgewollte Ordnung ignoriert wird, wie lange kann dann noch eine Gesellschaft Bestand haben?
Das Tüpfelchen auf dem i bildet die Aussage: „Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen“ Wie dieser „besondere Schutz“ auszusehen hat, deuten die Piraten nicht einmal an. Offensichtlich sollen hier per Gesetz die Gräuelsünden festgeschrieben werden. D.h. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern sind Ehepaaren gleichzustellen und zwar mit allen Konsequenzen z.B. Abschaffung des Ehegattensplittings. Ehe und Familie, so wie wir sie jetzt noch kennen und gottgewollt ist, wird mit dieser Forderung nicht nur unterhöhlt, sondern abgeschafft!
Fazit:
Nur bezogen auf den Punkt der Familien- und Geschlechterpolitik zeigt die Piratenpartei, dass ihr jedwede Bindung an christliche/biblische Normen und Moralvorstellungen fremd ist. Zwar bejaht sie Religionsausübung aber diese ist Privatsache und darf nicht dazu führen, dass Andersdenkende und -lebende nicht diskriminiert werden. Höchstmögliche Toleranz ist hier gefragt. Damit ist für mich diese Partei nicht wählbar!
Ulrich Bednarz „