Deutsche Kinderhilfe e.V. 04.04.2012
Zu den Ermittlungspannen im Fall des mutmaßlichen Mörders von Lena: Fatale Folgen der bestehenden Rechtslage
(Berlin) – Die Polizei in Wittmund sieht sich derzeit schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es ist die Rede von schweren Ermittlungspannen bis hin zur Frage, ob der Tod von Lena hätte verhindert werden können. Es ist wenig nachvollziehbar, dass der Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts nicht umgesetzt wurde und nach der Anzeige des Stiefvaters wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien sowie der Selbstanzeige des Täters keine weiteren Ermittlungen erfolgten. Es bedarf der gründlichen und schonungslosen Aufklärung aller Umstände.
Eine der wesentlichen Ursachen wurde bislang von den Verantwortlichen, insbesondere der Politik, nicht angesprochen. Nach bestehender Rechtslage sind die in Rede stehenden Delikte nur „Kriminalität niederen Ranges“. Der Besitz kinderpornographischer Dateien wird nach § 185 b StGB nur mit einer Höchststrafe von zwei Jahren geahndet. Zum Vergleich: das Herunterladen illegaler Software oder kommerzieller Filme wird mit bis zu drei Jahren Haft und einfacher Diebstahl mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Dies obwohl die Kinderpornographie den realen Missbrauch immer jüngerer Opfer zeigt und eine pädokriminelle Neigung des Täters deutlich manifestiert. In der Praxis wird die überwiegende Zahl der Verfahren entweder gegen Auflage eingestellt oder im Strafbefehlswege abgeurteilt. Therapieauflagen werden nicht angeordnet. Zu Haftstrafen kommt es wegen der geringen Höchststrafe von zwei Jahren praktisch nie. Aus diesem Grund werden auch beschlagnahmte Rechner häufig erst nach langer Zeit ausgewertet. In Sachsen-Anhalt trat der international anerkannte Oberstaatsanwalt Peter Vogt, der sich im Kampf gegen Pädokriminalität im Internet einen Namen gemacht hat, im Jahr 2010 zurück, da zahlreiche Verfahren wegen zu langer Auswertungszeiten eingestellt werden mussten.
Vor diesem Hintergrund hat eine Bewertung des Verhaltens der Polizei zu erfolgen. Wenn nun aus der Politik harsche Kritik an den ermittelnden Beamten erfolgt, dann darf dabei die Verantwortung der Politik für die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht bleiben. Sexualdelikte an Kindern haben einen anderen Stellenwert als solche an Erwachsenen. Der Grundtatbestand des sexuellen Kindesmissbrauches – dazu zählt der Besitz von Kinderpornographie ohnehin nicht – ist im Grundtatbestand nur ein Vergehen. Im Gegensatz dazu sind Raub, Drogenhandel oder die sexuelle Nötigung Erwachsener ein Verbrechen. Auch dies ist zu berücksichtigen, wenn nun Kritik geäußert wird. Wenn ein Kind durch einen Pädokriminellen zu Schaden kommt, werden Rufe nach höchstmöglichen Strafen und gründlichen Ermittlungen laut. Strafrechtlich und strafprozessual werden dafür allerdings in keiner Weise die Rahmenbedingungen gesetzt. Dies spiegelt sich auch in der geringen personellen Ausstattung der Polizeibehörden für diesen Deliktsbereich wieder.
Unabhängig von dem fatalen Signal, dass Kinder Opfer zweiter Klasse und die Täter nur mild bestraft werden, sprechen auch präventive Gesichtspunkte für einen höheren Strafrahmen. Würde es zu Hauptverhandlungen auch in diesem Deliktsbereich kommen, könnten Therapieauflagen angeordnet werden. Auch hier hält sich die Politik vornehm zurück – flächendeckende Therapieangebote für noch nicht straffällig gewordene Männer mit entsprechenden Neigungen gibt es ebenso wenig wie solche für verurteilte Pädokriminelle. Es scheint einfacher zu sein, nun auf Einzelne zu zeigen, als auf die gravierenden Defizite der Rechtslage und der politischen Rahmenbedingungen einzugehen.
„Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit Jahren eine Strafrechtsreform: der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen und sollte auch im StGB diesen Unrechtsgehalt haben. Die derzeitige Rechtslage ist einer Gesellschaft, die Kinder ernst nimmt, unwürdig. Die so genannte Kinderpornographie wird seit Jahren von der Politik unterschätzt. Vielleicht bedurfte es erst wieder eines tragischen Falles, um Politik zum Handeln zu bewegen. Wenn dieses Delikt ein Höchststrafmaß von fünf Jahren erhält, dann ist dies ein klares lägst überfälliges rechtspolitisches Signal“, so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Daneben sollten sich Politik und Gesellschaft darüber verständigen, die Taten der Pädokriminellen nicht länger als Taten „Pädophiler“ (aus dem Griechischen: Kinderfreunde) zu verharmlosen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia M. Hofmann, Vorstandssprecherin
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
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Internet: http://www.kinderhilfe.de
Aufhebung der Verjährungsfristen UND Änderung des Strafrechts
Das muß doch dann in einem Atemzug gefordert werden!
Wo letzteres noch vor der Aufhebung der Verjährungsfristen kommen müßte.
Mir war es gar nicht bewusst, dass der Tatbestand des Kindesmissbrauchs im Grunde als Vergehen behandelt wird. Da zieht’s mir ja die Schuhe aus!
Hallo Panos,
hinzu kommt, dass weder Melde- noch Anzeigenpflicht besteht. Das heißt, wenn wir von sexualisierter Gewalt im Umfeld wüssten, würde uns nichts passieren, wenn wir es totschweigen.
Meine Nachbarin erzählte mir heute erst, wie sie in ihrer Familie angehalten wurde, über eine Vergewaltigung niemals jemanden zu berichten und wie selbst die Polizei ihr damals diesen Ratschlag gab. In meiner Generation ein Stück weit anders, aber ich denke es gibt viele, die noch nicht umdenken, hochgradig traumatisiert und lieber alles im Sumpf des Vergessens belassen.
Ich finde, dass das ganze Rechtssystem in Deutschland neu überarbeitet werden muss. Im Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wann trifft dieser Artikel zu? Ich selbst bin Opfer von körperlichen, seelischen und sexuellen Missbräuchen.
Wir die Opfer müssen ein Leben lang mit der Tat umgehen bzw leben können. Ich kann es nicht fassen, wie viel Wert (NULL) die Menschenwürde in Deutschland hat.
Solang eine Straftat gegen ein Kind gesellschaftlich,rechtlich und vor Allem in den Medien so wenig nachhaltend beachtet wird,bleiben wir Verletzten auf der Strecke.Warum gibt es keine Medienberichte mehr,die z.B den Unterschied zwischen Vergehen und Straftat dem einfachen Volk mal klar macht.Andererseits,besteht meinerseits die Vermutung,dass die Medien wissen,dass das Volk wenig Interesse an diesen Schweinereien hat.Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz:Niemand will wissen was mit den Opfern und deren Familien geschieht.Niemand will wissen,wie mit Versprechungen für Opfer wirklich umgegangen wird.Typisches Beispiel Fonds Heimerziehung.Seit 2.1.12 wird in den Medien die Umsetzung des Fonds angepriesen.Bislang ist nicht ein Euro geflossen.Keinerlei Berichte darüber in den Top Medien.Die Gewalt an Kindern in jeglicher Form,ist in diesem Land Vielen einfach nur lästig.Und wenn mit den Meldungen nicht eine große Schlagzeile zu erwarten ist,ist selbst der schreckliche Tod eines Kindes vergessen.Da sind so viele Menschen da draußen,die nichts vom Menschsein verstehen.Und da wird mir nur schlecht.
Wer nicht selbst betroffen ist versteht kaum unsere Kultur des Wegschauens.
Ich selbst erlebte es ,als ich eine Anzeige machte, und weiss nun dass schlicht gar nichts passiert siehe auch im Fall Lena ,im Gegenteil wurden ich und die Opfer noch mehr geschädigt. Für mich ist es ein schwerer Verstoss gegen die Menschenrechte noch dazu gegen den schwächsten und schützenswertesten Teil der Gesellschaft.
Deshalb plädiere ich für eine Anzeigepflicht, weil die Empathiefähigkeit ausgestorben ist und womöglich die Angst vor Strafe mehr Wirkung zeigt. Es muss ein Bewusstsein entstehen, dass Missbrauch eines der schwersten Straftaten ist, wozu der Mensch fähig ist.
Ich vermisse auch den Aufschrei der Juristen und der Politiker in unserem Land.
Bei der grossen Zahl an Fällen, gibt es demgegenüber natürlich auch eine grosse Anzahl an Tätern, die sich gut schützen können und an der richtigen Stelle sitzen.
Kennt jemand Zahlen wieviel Straftaten angezeigt werden und bei wieviel Taten es zu einer Anklage kommt und wieviel letztendlich verurteilt werden?
Offensichtlich ist das Alles wohl nur eine Frage der Finanzierbarkeit.
Würde man die Gesetze angemessen ändern, müsste man im gleichen Zuge zigtausend Betroffene entschädigen. Weil man Letzteres aber wohl vorrangig aus Kostengründen nicht will, lässt man die Gesetze in dem ganzen Bereich, wie sie sind. Stattdessen wird bagatellisiert.
Dieses Prinzip geht ganz klar auf Kosten der Betroffenen, welche zusehen können, wie sie mit dem unerträglichen Missverhältniss irgendwie noch überleben können. Der Körper reagiert darauf oft mit unerklärlichen Krankheiten als Ventil.
Unglaublich, aber wahr.
@ Hubert
„Offensichtlich ist das Alles wohl nur eine Frage der Finanzierbarkeit“.
Ich glaube das auch, zumal in allen Gesetzentwürfen auch etwas über Kosten steht !