Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt: Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung
Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:
„Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadensersatz für den größten Teil ihrer Leidenszeit von vornherein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft. Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstands und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen?“
Es handelte sich um einen offenen Brief mit der Bitte um eine öffentliche Antwort. Nun erhielt der Anwalt ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz/Büro für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich vom 15.3.2012 mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ und der Bitte, „von einer Veröffentlichung meines Schreibens abzusehen.“ Doch Sailer hatte nicht privat gefragt, sondern öffentlich, weshalb es auch nicht angeht, dass die Antwort in der Schublade verschwindet, weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist.
Die an den Bischof gerichtete Bitte, „auf Priester und alle verantwortlichen kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, bei Ansprüchen aufgrund von Fällen sexuellen Missbrauchs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“, geht das Schreiben gar nicht ein. Stattdessen wird behauptet, der Vorschlag des Anwalts liefe darauf hinaus, die Opfer anstatt unbürokratischer Hilfe „auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprechung zu verweisen“. Sailer: „Davon kann natürlich keine Rede sein; aber viele Opfer müssten eben klagen können, weil ihnen die unbürokratische Hilfe der Kirche nur Almosen bietet.“
Doch die klerikale Verdrehung der klaren Anfrage des Anwalts geht noch weiter: Wenn man die Opfer auf den Gerichtsweg verweise, seien sie doch voll beweispflichtig und es bestehe die große Gefahr, „dass sie mit ihren Ansprüchen vor Gericht scheitern“. Sailer: „Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’. Und dies müsste sie nicht sagen, denn die Einrede der Verjährung steht in ihrem freien Ermessen!“
Dr. Christian Sailer
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld
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„Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’
Ein sehr interessanter Satz.
Falls das wünschenswerte Undenkbare kommt und die Verjährung irgendwie fällt, sollte man das überprüfen .
Das bißchen was ich mitbekommen habe, sind viele Urteile nach Mißbrauch, wenn es nicht verjährt war auch nicht gerecht oder sogar sehr überraschend.