Psychologie-Aktuell.com 12.03.2012

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich auf den „Warnschuss-Arrest“ geeinigt: Jugendliche Gewalttäter sollen auch bei einer Bewährungsstrafe maximal vier Wochen inhaftiert werden können. Dieser Warnschuss kann zügig nach hinten losgehen, warnen Professor Dr. Jörg M. Fegert und Kollegen. Der Kurz-Arrest eignet sich zur Motivation und Ausbildung für eine langfristige kriminelle Karriere; das Knast-Milieu bietet dazu die optimalen Voraussetzungen.

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