t-online.de 09.03.2012
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert schärfere Gesetze zum Schutz Jugendlicher vor sexuellem Missbrauch in der Schule. Künftig müsse der Missbrauch von Schutzbefohlenen auch dann strafbar sein, wenn ein Lehrer Schüler nur aushilfsweise betreue, teilten Merk und die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff (CDU), am Freitag mit. „Das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen“ sei doch auch, „dass jemand eine Machtstellung missbraucht“.
Hier die Stellungsnahme eines anderen Ministeriums.
Frau Ministerin X hat Ihre Mail mit Interesse gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
In der Schule gilt nach unserem Verständnis, dass alle Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Gesamtheit dem Wohl der Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, unabhängig davon wie intensiv der jeweilige unterrichtliche Beitrag ist. Das Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 StGB danach zu differenzieren, ob eine Lehrkraft dauernd oder nur vorübergehend in einer Klasse tätig ist, wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht. Für Vertretungslehrkräfte dürfen in einem so sensiblen Bereich keine anderen Regelungen gelten als für Fach- und Klassenlehrer. Deswegen trägt das aktuelle Urteil im Ergebnis der schulischen Realität nur unzureichend Rechnung.
Klarstellend möchte ich darauf hinweisen, dass unabhängig von der Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch schon jetzt sexueller Missbrauch von Schülerinnen und Schülern durch Lehrkräfte immer dienstrechtlich geahndet wird.
Die allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen verpflichten alle Beamtinnen und Beamte, also auch Lehrkräfte, sich amtsangemessen zu verhalten. So bestimmt § 34 Beamtenstatusgesetz, dass das Verhalten der Beamtinnen und Beamten der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert. Das dienstliche Verhalten einer Beamtin oder eines Beamten hat sich also an den Anforderungen zu orientieren, die an sein Amt gestellt werden. Die Aufnahme einer sexuellen Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin ist daher immer ein Dienstvergehen, da gegen die sich aufgrund des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ergebende Vorbildfunktion verstoßen wird. Die einem Lehrer übertragenden Aufgaben sind damit nicht uneigennützig nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen worden (§ 34 Satz 2 Beamtenstatusgesetz).
Die Landesregierung will dennoch prüfen, ob Änderungen schulrechtlicher Regelungen, aber auch Änderungen des Strafrechts dazu beitragen können, den Anforderungen der besonderen schulischen Situation künftig besser gerecht zu werden. Die Problematik wird auch in der Kultusministerkonferenz (KMK) thematisiert, weil alle Länder gleichermaßen betroffen sind. Letztlich ist wichtig, dass in dieser sensiblen Angelegenheit ein länderübergreifender, ja gesellschaftspolitischer Konsens besteht.
Das Verhältnis zwischen dem Lehrpersonal einer Hochschule und Studierenden ist gegenüber dem Schulverhältnis anders zu bewerten. Vor dem Hintergrund, dass dem Lehrpersonal im Hochschulbereich nahezu ausschließlich volljährige Studierende anvertraut sind, sind sexuelle Kontakte hier nicht per se als Dienstvergehen zu werten. Außerdienstliches Verhalten wird vielmehr nur dann als Dienstvergehen angesehen, wenn es nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist. Für Beschäftigte würde derartiges Fehlverhalten einen Kündigungsgrund darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wölfe! – auch die in Schafspelzen – sie alle begehen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, sie alle missbrauchen ihre Machtposition, sie alle wenden massive Gewalt an bei Kindern, Jugendlichen und anderen ABHÄNGIGEN.
An alle Juristen:
Einzig die generelle Aufhebung der Verjährung stoppt Täter und Täterinnen!
An alle Kinder:
„Niemand darf von dir etwas verlangen, was du nicht möchtest“ und „Geheimnisse, die Angst machen, darf es nicht geben“!!
An alle Bürgerinnen und Bürger:
„Dem ehemaligen Notarzt Dr. Hans-Walter Roth zufolge gibt es sogar Suizidfälle, die erst 25 Jahre nach einer Vergewaltigung unternommen worden sind – nämlich dann, wenn das Opfer zum ersten Mal eine Partnerschaft einzugehen versuchte. Insofern sei die Verjährung auch aus medizinischer Sicht abzulehnen.“!!!
SAGT ES ALLEN LEUTEN!
wenn man weiß, dass es besonders verwerflich ist, dass der Täter das Abhängigkeitsverhältnis zum Kind ausnutzt, dann frage ich mich, wie es kommt, dass ausgerechnet in den verwerflichsten Fälle, nämlich innerhalb der Familie, nur so lasch verurteilt wird. Für ein Kind ist es sicher am Schlimmsten, wenn eine vertaute, vielleicht geliebte Person das Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis so schändlich ausnutzt, meist muss das Kind sich auch noch mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass es mit dem Täter blutsverwandt ist. Wie kommt es, dass in diesen Fällen oft „nur“ Bewährungsstrafen ausgesprochen werden, während bei Fremden und in Zusammenhang mit erwachsenen Opfern oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden. Der Schaden, den Opfer innerhalb der Familie erleiden ist immens, auch wenn sich die Tat oft eher einschleicht, als das Gewalt im Spiel ist. Die Folgen erstrecken sich über das ganze Leben der Betroffenen.
In Deutschland ist es anscheinend schlimmer, Geld zu veruntreuen als einem Kind, das Leben zu zerstören. Damit mich niemand falsch versteht, ich verurteile jeden Missbrauch, egal wo er begangen wurde, ich wollte nur ein wenig zum Nachdenken anregen, was es zusätzlich auch noch heißt, wenn man mit dem Täter verwandt ist oder gar sein eigenes Kind, denn dann verliert man auch oft noch die Familie.
@Eva
Frau Ministerin X hat leider außen vor gelassen, dass nicht alle Lehrer verbeamtet sind, aber dennoch eine Verpflichtung eingehen durch ihren Job, die auf alle Lehrer, egal ob verbeamtet oder nicht zutrifft, – die mit dem allgemeinen Auftrag der Schutzbefohlenheit einhergeht. Nämlich die Anvertrauten zu schützen und nicht zu schädigen – geschweige denn, ihnen sexualisierte Gewalt zuzufügen. Der Lehrauftrag ist staatlich und somit auch die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass alle Schüler dort sicher sind vor solchen Schweinen.
Das wäre das selbe, als würde die Kirche unterscheiden zwischen sex. Gewalt an Kindern von geweihten Priestern, Ordensleute und den Taten vom profanen Mitarbeitern – z. B. Messdiener, oder anderweitiger Kirchenangestellte, die nicht „geweiht“ sind. Wo liegt da eine Logik in dem Argumentationsaufbau dieser Ministerin X???
Vielleicht steh ich ja auch auf der Leitung, aber mir leuchtet dieser Hinweis und dieser Ausschließlichkeit auf Beamte im Schuldienst nicht ein. In einer staatlichen Schule sind alle Angestellte dort Arbeitnehmer vom Staat – egal ob verbeamtet oder nicht. Vom Hausmeister bis hin zum Rektor.
Irritierte Grüße von Sarah Mohn
@ BvM „Der Schaden, den Opfer innerhalb der Familie erleiden ist immens, auch wenn sich die Tat oft eher einschleicht, als das Gewalt im Spiel ist. “ – gerade das gehört zum kriminellen System von sexueller Gewalt, zur hinterhältigen Absicht, dass fast jeder Täter SICH EINSCHLEICHT zunächst einmal mit Vertrauen bildenden Maßnahmen …
Die Damen der C-Parteien sagen es: „Das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen“ sei doch auch, „dass jemand eine Machtstellung missbraucht“.
Das gilt in jedem Fall von Abhängigkeit – das gilt besonders für die Fälle innerhalb der als unantastbar geltenden Familien – denn ursächlich galt dies:
Christliche Hierarchen instrumentalisierten die um-interpretierte ‚Gute Botschaft‘ zur angsteinflößenden UN-Heils-Lehre, um ungebildete Gläubige für ihre kirchlichen und auch für ihre staatlichen Belange gefügig zu machen.
Kirchenführer missbrauchten das Testament ihres Urhebers, um erwachsenen Menschen und vornehmlich den Kindern ihre erfundenen Höllenhunde erfolgreich in die Träume zu jagen.
Spätere weltliche Staatenlenker erkannten die Wirkung und übernahmen die klerikalen „Testate“.
Ein teuflischer Schwindel zur Verhinderung der einst gut gemeinten, hoffnungsvoll angestoßenen MENSCHWERDUNG …
So musste fast zwangsläufig die heuchlerisch frömmelnde Familienpolitik eine FALLE für die abhängigen, unmündig gehaltenen Untertanen von Kirchen und Staaten – vernichtend für die Kinder werden.
Demokraten brauchen heute all ihre geschärften Sinne, um diese während Jahrhunderten entstandenen Missstände infolge eines gigantischen Lügentheaters zu erkennen und sie zu einem guten Ende zu beheben …
„Die Damen der C-Parteien sagen es: “Das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen” sei doch auch, “dass jemand eine Machtstellung missbraucht”.
Die Partei der Feministen geht sogar noch weiter.
Zitat aus http://www.feministischepartei.de/progra-d.htm#kap9
„Im Strafrecht geht es nicht um ein gewaltfreies Leben für Frauen und Kinder, sondern darum, den Fortbestand der patriarchalen Ordnung zu gewährleisten. Gewalt, die mit dem Ziel ausgeübt wird, sich Besitz anzueignen, wird härter bestraft als Gewalt, die ausgeübt wird, um Frauen zu demütigen und zu erniedrigen. Sachwerte werden besser geschützt als die Rechte von Frauen und Kindern auf körperliche und seelische Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung.
Zum Beispiel: Schwerer Raub wird mit einer Mindeststrafe von drei Jahren belegt, eine vollendete Vergewaltigung mit zwei Jahren Mindeststrafe und die Penetration eines Kindes mit einem Jahr.
Das Strafrecht verfolgt überwiegend Fremdtäter und außergewöhnlich schwere und medial präsente Verbrechen. Der alltägliche Schrecken in der Familie und im sozialen Nahbereich bleibt weiterhin allzu oft verborgen und ungeahndet.
Zum Beispiel: Der „sexualisierte Mißbrauch von Kindern“, bei dem keine Penetration stattfindet, wird als Vergehen eingestuft und mit einer Mindeststrafe von nur sechs Monaten geahndet.
Es gibt immer noch den sogenannten „minderschweren Fall“ bei Vergewaltigung und auch bei der „Penetration“ eines Kindes, bei dem das Strafmaß auf sechs Monate herabgesetzt werden kann „
@ Eva
ja…alles unfassbar…unsere Kindeskinder werden sich schämen für diese Gesellschaft!
@ Eva Programm der feministischen Partei:
Wow, das ist endlich mal eine klare Beschreibung des Misstandes von politischer Seite!
@Sarah
„Das wäre das selbe, als würde die Kirche unterscheiden zwischen sex. Gewalt an Kindern von geweihten Priestern, Ordensleute und den Taten vom profanen Mitarbeitern – z. B. Messdiener, oder anderweitiger Kirchenangestellte, die nicht “geweiht” sind. “
Nur so als kleiner Hinweis, der leider nicht ironisch gemeint ist. Die Kirche macht hier sehr wohl Unterschiede!
Weltliche Angestellte werden entlassen, die geweihten Angestellten werden versetzt.
Es geht vorrangig nicht um die Abwehr von Schaden an Kindern,
sondern lediglich um die Abwehr von Schaden am Ruf der Institution Kirche.
Ich wünsche mir das Selbstverständnis einer PolitikerIN, die jetzt endlich einmal nachhakt mit den Worten:
„Meine Herren, und wo bleibt hier und heute DAS RECHT der Kindersklaven? … der Frauen? … der Heiminsassen? … der heutigen SexsklavInnen?! Begründen Sie bitte Ihre Untätigkeit in Sachen Wiedergutmachung – es reicht!“
Sonderregelungen schaffen sich Leute, die etwas zu verbergen haben.
Selbstkontrolle einer Täterorganisation produziert neue, andere Formen von Selbstgerechtigkeit.
Ein Gesetz für alle – denn alle sind Bürger einer einzigen Gesellschaft.
DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Wo diese Würde angetastet wurde, muss der STAAT die materielle Grundlage gerade auch im nicht materiellen Bereich schaffen, um diese Würde wieder herzustellen.
In Spontanreaktion konnte ein kompletter Parteitag zustimmen, mit uns die Aufhebung der Verjährung fordern – ohne ‚wenn und aber‘:
AUFHEBUNG DER VERJÄHRUNG!
„Keine Freiheit für Feinde der Freiheit“ muss abgewandelt heute, für unsere Juristen übersetzt, heißen:
„Keine Gnade für gnadenlose Täter und Täterschützer“.