07.03.2012

Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M.
Fleischstraße 14  ∙  54290 Trier

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
F-67075 Strassbourg Cedex

Beschwerde Nr. 12805/09
Denef ./. Deutschland

Der Beschwerdeführer erinnert an seine Beschwerde vom 24.02.2009, die seit drei Jahren anhängig ist.

Er bittet darum, seine Rede auf dem Ordentlichen Parteitag der SPD, am 6. Dezember 2011 in Berlin, zur Kenntnis zu nehmen:

http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0

Unter Berücksichtigung der „Priority Policy“ des Gerichtshofs wird gebeten, dem Beschwerdeverfahren Fortgang zu geben. Die Beschwerde rügt eine Verletzung des Art. 3 der Konvention, so dass ihr entsprechender Vorrang einzuräumen ist.

Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M.
Rechtsanwalt

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