Focus 28.02.2012
Künftig sollen sich Kinder direkt bei den UN beschweren dürfen. Die UN-Kinderkonvention schützt Minderjährige besonders vor sexuellen Misshandlungen und Missbrauch.
Focus 28.02.2012
Künftig sollen sich Kinder direkt bei den UN beschweren dürfen. Die UN-Kinderkonvention schützt Minderjährige besonders vor sexuellen Misshandlungen und Missbrauch.
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In einer Frist von 4 Wochen müssen Kinder dann ihre Beschwerde schriftlich eingereicht haben …
Hier wurde gerade wieder ein Blätterwald zum Rauschen gebracht …
Oder? – wie war das noch in Srebrenica:
„UN-Blauhelmsoldaten ließen zu, dass über 8000 Menschen in einer Schutzzone ermordet wurden.“
Hildegard…….
aus meiner Erfahrung.müssen „ÜBERGRIFFE“und „BELEIDIUNGEN“ binnen 3 Monaten laut Staatsanwalt VORGETRAGEN WERDEN::::
OBWOHL WÄHREND EINES VERFAHRENS MEINER EIGNUNG ALS BETREUERIN ich den Institutionen und Ämtern diese Beschwerden bekannt machte,wurde das System geschützt,und nicht das Wohl meiner behinderten Tochter…
Viele Grüsse Bärbel