Dr. jur. Christian Sailer Rechtsanwalt
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Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich Bistum Trier
54203 Trier
20. Februar 2012
Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden
Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann
als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.
In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.
In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.
Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.
Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.
Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sailer
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Hindert irgendein Gesetz die Kirche daran, die Verantwortung zu übernehmen und Wiedergutmachung zu leisten? Es geht hier wohlgemerkt nicht um die strafrechtliche Verfolgung der Täter, die ja nach wie vor durch die Verjährungsfristen geschützt sind, sondern um eine Entschädigungsleistung. Aber es ist zu vermuten, dass auch dieser Appell an die Verantwortung ungehört verhallt.
(Zitat)
Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.
(Zitat Ende)
Ich bin ganz Ihrer Meinung.
Verjährungsfristen
ich bin ein opfer der 2. generation. meine mutter,meine ganze vewandschaft, mein dorf wurde durch einen priester vor ca. 55 jahren traumatisiert. ich habe dieses trauma übernommen und mich beim bistum aachen als opfer der 2. generation gemeldet. die anderen opfer schweigen und sind teilweise für die kirche hauptberuflich und ehrenamtlich tätig in der sie missbraucht wurden. das alles weis der bischof von aachen, ackermann und auch die missbrauchskommission. ich selber habe für diese „sekte“ 10 jahre als pfarramsekretärin gearbeitet. aber für menschen , die schon von kleinkind an mit folgenden sätzen programmiert werden, die sie in jeder messe wiederholen müssen: herr ich bin nicht würdig ….und durch meine schuld, durch meine schuld, durch meine große schuld und dazu diese programmierung auch noch durch klopfen auf das herz untersützen müssen, ist ein ausstieg nach 70 jahren programmierung wohl nicht möglich….
das ist das bittere und traurige was ich erfahren habe.
wie kann das also verjähren??
Diese Täterorganisation Katholische Kirche mit ihren Unterorganisationen und Orden hat seit jeher nur an ihre Pfründe gedacht. Sie wird sich nicht mehr ändern, es sei denn man nimmt ihr die Kirchensteuer und verurteilt sie zu Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe an die Opfer sexuellen Missbrauchs wie in den USA, Irland und anderen Ländern.
Wäre dieses Gesetz der Verjährungsfristen so unumstößlich bindend – wie kommt es dann, dass alle Opfer von Gewalt – gleich ob die Frist bereits abgelaufen ist oder nicht, ein Anrecht auf Opferentschädigung haben (OEG).
Das würde sich rein gesetztlich schon extrem widersprechen, wenn dem so wäre, dass man an dieser Verjährungsfrist gebunden und danach leider den Tätern auch die Hände gebunden sind, zu entschädigen. Die armen Täter, sie würden doch soooo gerne „wieder gut machen“ und dürfen es lt. Gesetz nicht wegen der Verjährungsfristen.
So viel Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Man muss diesen Leuten wirklich mit den eigenen Waffen kommen, nur so wird immer und immer wieder klar, wie verlogen sie sich stets aus ihrer Verantwortung winden wollen.
Danke für den Beitrag!
Sarah Mohn
sarah,
Wäre dieses Gesetz der Verjährungsfristen so unumstößlich bindend – wie kommt es dann, dass alle Opfer von Gewalt – gleich ob die Frist bereits abgelaufen ist oder nicht, ein Anrecht auf Opferentschädigung haben (OEG).
ich kann nur aus meiner eigenen erfahrung berichten, es sind 2 paar stiefel. die oeg geschichte ist staatlich hat mit dem kirchengesetz nichts zu tun. lese mein präzidensfall über google. brauchst nur meinen namen eingeben.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978
alexa,
ich finde es bemerkenswert, dass Du „solange“ ( ca. 40 Jahre ) „ohne Angst“ zu haben, alles durchgestanden hast.
Ich denke die meisten kaputten Opfer schaffen es nicht, die nehmen sich leiber das Leben, als irgenwie etwas Recht bzw. Geld zu bekommen.
eva,
(dein zitat)
ich finde es bemerkenswert, dass Du “solange” ( ca. 40 Jahre ) “ohne Angst” zu haben, alles durchgestanden hast.
(zitat ende)
ich lebe jeden tag mit angst/panik in meiner ungewollten seele. bitte frage mich nicht woher ich diese kraft nehme?!
ich kann es mir selbst nicht einmal beantworten.
ich weis in meinem 5einhalb jährigen verfahren, wird mir knüppel hart bewusst gemacht, du klagst gegen die größte maf……………. (kirche) an.
ich trage/ertrage es für mich/uns heimkindern.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978
hallo Alexa,
ich befinde mich jetzt in der ähnlichen Situation wie Du, denn mein Verfahren bei der OEG läuft nach Ablehnung und Widerspruch weiter, ich weiß allerdings nicht, wie ich mich weiterhin verhalten soll, um eventuell doch noch eine Rente zu erhalten. Zufälligerweise habe ich bei Gesprächen mit meinen Heiminsassen in kallmünz festgestellt, dass wir einen gemeinsamen Bekannten haben, den Aubeck heinz aus münchen.
Er meinte, ich sollte doch mal Kontakt aufnehmen mit dir. Wenn möglich, ich würde es gerne. Auch ich habe die Folgen der Jahre in den heimen mit knapper Not überstanden, ich war zu letzt mit einem Bein schon im Grab, mein Bruder hat sich selber das Leben genommen und mein bester Freund aus dem HEIM ist letztes Jahr verstorben.
Aber das Leben geht weiter, für uns alle, auch wenn sich immer mehr herausstellt, das die Kirche nur ein Schwulensyndikat ist und die meisten dieser Angehörigen pädophil sind. Auf alle Fälle:
WIR GEBEN NICHT AUF!!!
josef,
weiter machen und die brennende gedult mitbringen. bei mir waren es 7 jahre. beim versorgungsamt gibt es ein sonderbetreuer die helfen auch.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978
@alexa
hallo alexa, ich würde gerne wissen: Hat der Weiße Ring auch die Kostenübernahme des OEG-Verfahrens abgelehnt? Wenn ja, warum?
liebe Grüße
wilma,
les mal meine mails richtig durch.
ich habe es alleine erkämpft ohne anwalt. ende 2009 konnte ich nicht mehr und habe mich meinen anwalt anvertraut. herr sailer ist kein fachanwalt für soziales und totzdem hatte er mit herzblut sich in der oeg sache eingelesen. ich muss dazu sagen das ich schwerwiegende beweise gegen das versorgungsamt habe und vielllllllllllllllllllllllllllllllllle gutachten.
mir wurden auch meine rechte verschiegen und und und.
der weiße ring noch mal hat sich kommplett und prutals raus gehalten. mehr möchte ich auch hier nichts mehr dazu schreiben.
alexa
überlebende/bayern
1960-1978