Dr. jur. Christian Sailer Rechtsanwalt
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Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich Bistum Trier
54203 Trier

20. Februar 2012

Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden

Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann

als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.

In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.

In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.

Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.

Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.
Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer