Verurteilte Sexualstraftäter können mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

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Nach dem in Deutschland geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen verurteilte Sexualstraftäter nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden. Diese Regelung des Gesetzgebers soll Kinder und Jugendliche vor eventuell auftretenden Übergriffen durch bereits auffällig gewordenen Personen schützen. Trotzdem gibt es Schlupflöcher für Sexualverbrecher in den geltenden Bestimmungen.