netzwerkB Pressemitteilung 25.01.2012 (als PDF herunter laden)
netzwerkB fordert die Bundesregierung auf, den Verrat der Betroffenen von sexualisierter Gewalt nicht weiter fortzusetzen.
Herr Rörig, als ehemaliger Unterabteilungsleiter in der Abteilung Kinder und Jugend und neuer Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ist von der Bundesregierung dazu beauftragt, den Verrat der Betroffenen durch den Runden Tisch zu verwalten.
Einen der schwerwiegenden Gründe, warum die Beteiligung sich für netzwerkB als schwierig gestaltet, stellt die Handhabe der Verjährungsfristen dar. Auch wenn hier eine Verlängerung durch den Runden Tisch erwirkt worden ist, halten wir das Ergebnis insgesamt für verfehlt, da viele Betroffene immer noch nicht klagen können und mit ihrem Leid allein gelassen werden. Betroffene fühlen sich durch die Bundesregierung verraten.
netzwerkB fordert alle Politiker auf, den Täterschutz zu beenden und sich dem einstimmigem Votum der Delegierten des Bundesparteitages der SPD, vom 6. Dezember 2011, anzuschließen, die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, s. unter:
http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/
In der Hoffnung, dass Herr Rörig wider Erwarten sich mit uns verbünden will und ebenfalls die Aufhebung der Verjährungsfristen fordert, haben wir ihn zu einem Treffen eingeladen.
Nachfolgend entnehmen Sie bitte diesbezüglich unsere Aktivitäten:
Briefwechsel zwischen netzwerkB und Johannes-Wilhelm Rörig
Am 13.12.2011 hat netzwerkB in einer Pressemitteilung seine Position zum Ministerialdirigenten im Bundesfamilienministerium Rörig als Nachfolger der Missbrauchsbeauftragten Bergmann dargelegt. Vor allem machten wir deutlich, dass Johannes-Wilhelm Rörig ein Amt übernimmt, das dazu dient, Täter zu schützen, da keine Aufhebung der Verjährungsfristen mit dem Amt verfolgt wurde und wird. Eine deutliche Position zur Aufhebung bezog auch Herr Rörig mit der Übernahme dieses Amtes nicht. Auf dieser Grundlage zeigte sich somit bereits eine grundlegende Differenz in den Auffassungen, die eine mögliche Zusammenarbeit als äußerst problematisch gestaltet.
Da netzwerkB dann nahezu zeitgleich eine Einladung zu dem Gesprächskreis Betroffener von Herrn Rörig ereichte, legte netzwerkB in einem Antwortschreiben nochmals detailliert seine Positionen am 28.12.2011 dar. Wir verwiesen auf die verschiedenen Gründe einer Aufhebung der Verjährungsfristen, auf unsere umfassenden Arbeiten in verschiedenen, wissenschaftlichen Bereichen dazu und auf das überzeugende Ergebnis des SPD-Parteitags, wo wir eine Zustimmung zur Aufhebung von 100 Prozent erreichen konnten. Wir teilten Herr Rörig mit, dass so lange er sich gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen ausspreche, eine Zusammenarbeit keine Grundlage habe. Gleichzeitig aber machten wir ein Gesprächsangebot für den Fall, dass er sich mit uns verbünden wolle und für eine Aufhebung der Verjährungsfristen eintreten wollen. Wir luden ihn in unserer Geschäftsstelle in Scharbeutz am 19. Januar ein.
Diesen Vorschlag lehnte Herr Rörig am 16. Januar 2012 ab, da er an diesem Tag verhindert sei und enthielt sich einer abschließenden Meinung zu den Verjährungsfristen. Da nun immer noch für netzwerkB eine entscheidende Frage nicht geklärt war, baten wir sogleich am 17. Januar um einen Gegenvorschlag für einen gemeinsamen Gesprächstermin. Dieses Gespräch verschob Herr Rörig in einem weiteren Schreiben am 18. Januar auf die Zeit nach dem anstehenden Treffen der Betroffenenverbände. Zugleich erläuterte er uns die Aufgaben für das erste gemeinsame Treffen der Betroffenenvertreter.
Da nun netzwerkB nach wie vor eine grundlegend andere Position zu den Verjährungsfristen vertritt und sich Herr Rörig hierzu nicht abschließend äußerte, so können wir nicht an der anstehenden Verwaltung der Ergebnisse des Runden Tisches teilnehmen. Eine Meinung, die seitens Herr Rörig im Vagen belassen wird, hat für uns wenig mit der angekündigten Transparenzoffensive zu tun, sondern entspricht eher parteipolitischem Kalkül im Hinblick auf die Wahlen im nächsten Jahr. Die Einschätzung ist nicht ganz unrealistisch, dass mit dem Votum der SPD auf dem Parteitag für eine Aufhebung der Verjährungsfristen diese Frage auch im Wahlkampf eine große Rolle spielen wird.
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netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.
netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
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verjährung sexueller straftaten an kindern :
was z.b. die jesuiten am aloisiuskolleg in bonn-bad godesberg an sexuellem missbrauch über viele jahrzehnte begangen haben, das kann nicht bei den opfern „verjähren“.
die betroffenen können auskunft geben, wie man selbst und die familie unter den nachwirkungen dieser klerikalen sauereien ein ganzes leben lang zu leiden hat.
das wird man nie los, was man als kleiner schüler über jahre erleiden musste. ! und ich bin jetzt 74 jahre alt !
prof.dr.g.lucas
Ich weiß aus eigenem Überleben -, ich hab mitten in Berlin, in einem Park um Hilfe geschrieen als ein Paar auf Fahrrädern an dem Auto, dessen Türen offen standen, in dem ich gerade vergewaltigt wurde -, vorbeifuhr. Ja, sie haben weggeguckt und sind weitergefahren und ich hatte Todesangst …
Als ich irgendwann endlich den Mut fand, eine Mitschülerin die irgendetwas in der Richtung erzählte, zu fragen, ob sie in genau dem selben Auto vergewaltigt worden war, kam heraus, dass das ein Arzt einer großen Ostberliner Klinik war, der sich an jungen Frauen verging und keine von uns hat sich getraut, diesen Mann anzuzeigen! Wir waren ja schließlich, wie bei vielen anderen Menschen, ins Auto eingestiegen, mitgefahren …
Der Mann hingegen war ja wer, im Gegensatz zu uns, die wir nur Krankenschwestern wurden und eine Mitfahrgelegenheit dankbar angenommen hatten.
Ich lebe seit 60 Jahren und habe das nie vergessen können! Ich möchte gerne mal mit diesem Mann udn ein paar anderen Menschen zusammenkommen und ihm meine Fragen sagen können, so, dass er zuören muss …
Jede Verjährung ist ein unter die Teppiche kehren Wollen, das nicht funktioniert!
Als ich soweit war, mich durch eine Traumatherapie mich alledem zu stellen, erfuhr ich, dass meine Unterlagen und Protokolle nach dem sexuellem Missbrauch in einem Spielplatz neben einem Hallenbad nach 15 Jahren vernichtet wurden!!!
So habe ich NUR meine Erinnerungen und mehr nicht – und kann nicht weiter vorgehen! Das findet in einem deutschsprechenden Staat neben Deutschland statt.
Also als ich nach 30 Jahren nach der zigten Retraumatisierung soweit war und auch stabil mich mit dem Thema zu befassen – musste ich feststellen, dass der Staat da eine totale Aufarbeitung verhindert hat, da der bereits nach 15 Jahren die Daten vernichtet hat.
Damit muss ich leben. Zudem erlebte ich zig mal, dass ich bei der Polizei im Erwachsenenalter bei einigen ANLIEGEN nie ernst genommen wurde, und mir somit auch nicht geholfen wurde.
Herzliche Grüsse
Jacqueline
PS: Ob man die Polizei als hilfreich erlebt, wird bereits früh gelegt.
Es ist eine Schande, dass wir immernoch für ein Grundrecht kämpfen müssen. Warum gibt es eine Verjährungsfrist für sexuellen MIssbrach und keine für Mord? Vergewaltigung und Missbrauch sind Seelenmorde!
Die Opfer leiden ein Leben lang, die Täter dürfen jedoch nur einige Jahre lang belangt werden. Das entbehrt jedem moralischem Verständnis.
Der Gesetzgeber verhält sich verantwortungslos.
Ein Trauerspiel.
Wir sind hier im Forum um zu differenzieren – und das ist kein Schnee von gestern!
Genau darin – im Differenzieren – sehe ich uns alle hier auf einem sehr guten Weg.
Der Austausch von Erfahrungen macht persönliche Weiterentwicklung möglich – Positionen mögen noch so unterschiedlich sein …!
Der Blick weitet sich, nachdem die Mauern des Schweigens immer mehr fallen – wenn sie uns auch z.Zt. bloß zu bröckeln scheinen.
Schauen wir auf das Meer hinter den abgebrochenen Mauern – schauen wir genau:
Hilfe? Unterstützung? – sie mögen noch so „unabhängig“ daher kommen – mit dem was sich mit der BI als angebliches Präventionsprogramm darstellt, können wir offensichtlich alle nichts anfangen …
Wir ahnen:
Mit Events und Kaffeeklatsch soll das Volk sediert, sollen Betroffene betört und in eine Bespaßungs-Manege geführt werden? – auf das Glatteis werden wir uns nicht führen lassen.
Zur Sache:
Unsere Suche nach Er-Lösung von d e m Übel geht oft auch in andere Kulturen, die uns vor wieder neue Probleme stellen …
Diese Suche kann für Abertausende mit dem Tag der Aufhebung der Verjährung beendet werden, denn:
DieVerjährung der Lebenszerstörung eines abhängigen Opfers („Seelenmord“) ist wie die verhängte und nur noch nicht ausgeführte Todesstrafe – vergleichbar etwa dem vom Strang knüpfen Gehängten der Nazis – oder etwa dem ‚waterboarding‘ durch gewisse Bush-Leute …
Diese Art Todesstrafe zieht das gesamte Leben in die Einzelhaft – kein Mensch interessiert sich für die gesellschaftliche Ausgrenzung. Alle wollen den schönen Schein wahren, heucheln heile Welt, machen gute Miene zum bösen Spiel.
Verjährung ist in den Augen der Überlebenden die perfide Vertuschung von perfektioniertem Rechtsschutz für Täter und gleichzeitig auch für staatliche, kirchliche, private Komplotts mit schweigenden Mittäterinnen und Mittätern.
Die Verjährung der finstersten Taten entpuppt sich seit 2010 immer mehr als berechnende Täuschung, die dringend der Durchsetzung einer damals sehr deutlichen Forderung der Bundeskanzlerin nach „Wahrheit und Klarheit“ weichen MUSS.
Sonst wären 2×2 Jahre UBSKM für die Tonne gewesen – notfalls soll sie ’s zur Chefsache erklären!
Nein, die Opfer dieser Absprachen und Machenschaften müssen dem Staat nicht länger Arbeitsplätze sichern in Gerichtssaal, Sicherungsverwahrung, Hochsicherheitsgefängnis, Psychiatrie, Therapie, Ambulanz, Sozialstation!
Wir wollen,
. dass die Welt in Kürze friedlichere, freundlichere, fröhlichere, freiere Bürger hervorbringt,
. dass Gewalt an Kindern und Abhängigen gesetzlich verboten, entsprechend sanktioniert und die verbindliche Anzeigenpflicht verordnet wird,
. dass Verjährungsfrist f ä l l t bei sexualisiertem Machtmissbrauch.
Lieber jetzt das Ende mit Schrecken als diese Schrecken ohne Ende!
Diese Gesetzeslage schafft „emotionale Zombies und Zeitbomben“ , die sich eines Tages an Schwächeren rächen.
Diese Missbrauchsopfer werden „lebendig begraben“, verurteilt zu schweigen, unfähig emotional zu empfinden, Liebe zu geben und zu empfangen, nur vegetierend, auf Arbeit und Therapie sowie Nahrungsaufnahme beschränkt und ansonsten sich tot- zu-stellen.
Auf einem Friedhof geht es lebendiger zu.
Oft genug spüren auch andere Menschen, daß man als Opfer ja alles mit sich machen läßt, also wird nochmal draufgehauen. Steht einem das eigentlich auf die Stirn geschrieben?
Und das für den sog. Rechtsfrieden. Es gibt aber noch den „Zivilen Ungehorsam“.
30 Jahre hat mir niemand geglaubt! Als unsere Schule dann endlich aufgeflogen ist, waren 31 Jahre vergangen und somit auch die erweiterten Fristen abgelaufen. Pech gehabt!?
Die Verjährungsfristen müssen weg!