netzwerkB Pressemitteilung 25.01.2012 (als PDF herunter laden)

netzwerkB fordert die Bundesregierung auf, den Verrat der Betroffenen von sexualisierter Gewalt nicht weiter fortzusetzen.

Herr Rörig, als ehemaliger Unterabteilungsleiter in der Abteilung Kinder und Jugend und neuer Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ist von der Bundesregierung dazu beauftragt, den Verrat der Betroffenen durch den Runden Tisch zu verwalten.

Einen der schwerwiegenden Gründe, warum die Beteiligung sich für netzwerkB als schwierig gestaltet, stellt die Handhabe der Verjährungsfristen dar. Auch wenn hier eine Verlängerung durch den Runden Tisch erwirkt worden ist, halten wir das Ergebnis insgesamt für verfehlt, da viele Betroffene immer noch nicht klagen können und mit ihrem Leid allein gelassen werden. Betroffene fühlen sich durch die Bundesregierung verraten.

netzwerkB fordert alle Politiker auf, den Täterschutz zu beenden und sich dem einstimmigem Votum der Delegierten des Bundesparteitages der SPD, vom 6. Dezember 2011, anzuschließen, die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufzuheben, s. unter:
http://netzwerkb.org/2011/12/06/antrag-zur-aufhebung-der-verjahrungsfristen-einstimmig-angenommen/

In der Hoffnung, dass Herr Rörig wider Erwarten sich mit uns verbünden will und ebenfalls die Aufhebung der Verjährungsfristen fordert, haben wir ihn zu einem Treffen eingeladen.

Nachfolgend entnehmen Sie bitte diesbezüglich unsere Aktivitäten:

Briefwechsel zwischen netzwerkB und Johannes-Wilhelm Rörig

Am 13.12.2011 hat netzwerkB in einer Pressemitteilung seine Position zum Ministerialdirigenten im Bundesfamilienministerium Rörig als Nachfolger der Missbrauchsbeauftragten Bergmann dargelegt. Vor allem machten wir deutlich, dass Johannes-Wilhelm Rörig ein Amt übernimmt, das dazu dient, Täter zu schützen, da keine Aufhebung der Verjährungsfristen mit dem Amt verfolgt wurde und wird. Eine deutliche Position zur Aufhebung bezog auch Herr Rörig mit der Übernahme dieses Amtes nicht. Auf dieser Grundlage zeigte sich somit bereits eine grundlegende Differenz in den Auffassungen, die eine mögliche Zusammenarbeit als äußerst problematisch gestaltet.

Da netzwerkB dann nahezu zeitgleich eine Einladung zu dem Gesprächskreis Betroffener von Herrn Rörig ereichte, legte netzwerkB in einem Antwortschreiben nochmals detailliert seine Positionen am 28.12.2011 dar. Wir verwiesen auf die verschiedenen Gründe einer Aufhebung der Verjährungsfristen, auf unsere umfassenden Arbeiten in verschiedenen, wissenschaftlichen Bereichen dazu und auf das überzeugende Ergebnis des SPD-Parteitags, wo wir eine Zustimmung zur Aufhebung von 100 Prozent erreichen konnten. Wir teilten Herr Rörig mit, dass so lange er sich gegen die Aufhebung der Verjährungsfristen ausspreche, eine Zusammenarbeit keine Grundlage habe. Gleichzeitig aber machten wir ein Gesprächsangebot für den Fall, dass er sich mit uns verbünden wolle und für eine Aufhebung der Verjährungsfristen eintreten wollen. Wir luden ihn in unserer Geschäftsstelle in Scharbeutz am 19. Januar ein.

Diesen Vorschlag lehnte Herr Rörig am 16. Januar 2012 ab, da er an diesem Tag verhindert sei und enthielt sich einer abschließenden Meinung zu den Verjährungsfristen. Da nun immer noch für netzwerkB eine entscheidende Frage nicht geklärt war, baten wir sogleich am 17. Januar um einen Gegenvorschlag für einen gemeinsamen Gesprächstermin. Dieses Gespräch verschob Herr Rörig in einem weiteren Schreiben am 18. Januar auf die Zeit nach dem anstehenden Treffen der Betroffenenverbände. Zugleich erläuterte er uns die Aufgaben für das erste gemeinsame Treffen der Betroffenenvertreter.

Da nun netzwerkB nach wie vor eine grundlegend andere Position zu den Verjährungsfristen vertritt und sich Herr Rörig hierzu nicht abschließend äußerte, so können wir nicht an der anstehenden Verwaltung der Ergebnisse des Runden Tisches teilnehmen. Eine Meinung, die seitens Herr Rörig im Vagen belassen wird, hat für uns wenig mit der angekündigten Transparenzoffensive zu tun, sondern entspricht eher parteipolitischem Kalkül im Hinblick auf die Wahlen im nächsten Jahr. Die Einschätzung ist nicht ganz unrealistisch, dass mit dem Votum der SPD auf dem Parteitag für eine Aufhebung der Verjährungsfristen diese Frage auch im Wahlkampf eine große Rolle spielen wird.


netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.

netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091


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