Rhein-Zeitung 11.01.2012
Mainz/Koblenz – Scharf kritisiert hat das Bildungsministerium in Mainz den Freispruch des Lehrers aus dem Kreis Neuwied. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin angeklagt. Dass das OLG hier kein dauerhaftes Obhutsverhältnis sieht, „werde der schulischen Realität nicht gerecht“, so das Ministerium.
Das zeigt wieder einmal unsere Justiz bei der alles möglich ist.
Deshalb raten viele Fachleute sogar von Anzeigen nach Mißbrauch ab, zumal es sowieso keine gerechte Strafe gibt, die den psychischen Folgen gerecht wird.
Drei Gerichtsverfahren, dreimal zusätzlich traumatisiert und die Anwälte haben kräftig verdient. Oder ?
Noch etwas ausführlicher.
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/panoramalehrer107.html
Grundsätzlich müßte es verboten werden, dass Erwachsene Sex etc. mit Heranwachsenden von 14 – 18 Sex zu haben. Aber dazu müßten unsere
Gesetze geändert werden.
Das Schutzalter liegt sowohl in der schweiz als auch in den USA bei mindestens 16 jahren-ansonsten ist es kindesmissbrauch!
Toller Lehrer.
Die geheime Beziehung flog auf, nachdem die mittlerweile Fünfzehnjährige erfuhr, dass der Lehrer ( katholische Religion ) sich zuvor auch an ihre ältere Schwester herangemacht hatte.
Er schickte ihr einmal sogar ein Foto eines männlichen Geschlechtsteils
http://www.abendblatt.de/vermischtes…esprochen.html
Und die katholische Kirche schweigt.
Wundert das noch @Eva? Aber ist es nicht vielleicht auch besser so, wenn die kath. Kirche mal nicht auf die Dinge eingeht, statt weiter zu lügen/täuschen und weiter verleumderisch Bevölkerungsgruppen pauschal mit Tätern gleichzustellen, um v. ihrer eigenen Schuld/Verantwortung abzulenken [1]…
[1]
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,688824,00.html
http://www.sueddeutsche.de/politik/kirche-vatikan-paedophilie-hat-mit-homosexualitaet-zu-tun-1.13293
„Der Papst forderte die Staaten der Welt dazu auf, eine Politik zu betreiben, die den „Wert der Familie“ betone – sonst, so warnte er, seien auch die weitere Entwicklung der Staaten gefährdet“
http://www.queer.de/detail.php?article_id=15698
Die Familienpolitik der kath. Kirche kann man sich in den Nachrichten im übrigen“ gut verpackt und sauber“ anschauen.
http://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&btnmeta_news_search=1&q=sexueller+missbrauch+kirche&oq=sexueller+missbrauch+kirche
Wenn also ein (Austausch) Lehrer einen Kollegen zeitweise im Unterricht vertritt und kein Klassen-u.o. Vertrauenslehrer ist, besteht somit laut OLG kein Obhutsverhältnis mehr. Die SchülerINNEN sind dann Freiwild und nicht mehr schützendswürdig und die Schule verletzt dann auch nicht ihre Fürsorgepflicht.
Was für eine Rechtssprechung?!
Dann könnten ja alle Berufs-u. Interessensvertreter, wie z.B. Förster, Polizeibeamte, Job-Center-Mitarbeiter, Religionslehrer, Vertreter von Vereinen u. Organisationen und Parteien Sex mit minderjährigen SchülernINNEN haben, da diese Personen nur sporadisch in die Schulen gehen und auch hier kein Obhutsverhältnis besteht.
Ich denke, jeder der an Schulen unterrichtet, oder seine Interessen (ehrenamtlich) vorstellen möchte, obliegt automatisch der Schulaufsicht.
Dieses OLG-Urteil macht Schüler INNEN zum Freiwild und wird denen nicht gerecht, welche schon frühzeitig in den Schulen für ihre guten sozialen und gemeinnützigen Aufgaben werben möchten und somit den jungen Menschen Zukunftsperspektiven aufzeigen, z.B. für ein freiwilliges soziales Jahr.
wenn ich sowas schon wieder lese. 22 fälle und 2 jahre auf bewährung sollte er bekommen. heißt nicht mal 2 monate bewährung pro fall. das deutsche rechtssystem ist echt erbärmlich. und den usa hätte der wahrscheinlich pro fall 20 oder mehr jahre im knast bekommen.
Ignoranz und Arroganz in den Hirnen von Machtbesitzern entstehen aus der nie eingestandenen Angst vor der selbst erlittenen Gewalt – denn AUCH viele RichterInnen, Staatsanwälte, Verteidiger entstammen noch den für Kinder besonders grausamen, gnadenlosen Nachkriegsjahren …
Das verhängnisvolle Verhältnis zwischen Kirche und Staat hatte sich damals schon längst verselbständigt – und KEINER wagt bis heute es anzutasten!!
Wir wundern uns noch, wie häufig in Städten und Provinzen Täter begnadigt werden???
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/geldern/nachrichten/bewaehrung-fuer-missbrauch-1.2668684 „… zwei Jahre auf Bewährung wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Damit blieb die Kammer unter dem, was die Staatsanwältin gefordert hatte (dreieinhalb Jahre) und auf der Linie dessen, was K.s Verteidiger Jürgen Verhoeven als angemessen erachtete.“!!!
Petition: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Reformierung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch vom 24.02.2010
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10277
Sammlung von Lehrergewalt
Publizierte Fälle Deutschland
http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/PublizierteFaellevonLehrergewaltinDeutschland.htm
Vielleicht sitzen beim OLG Richter mit den gleichen Vorlieben wie der Lehrer.