BOULEVARD Baden 30.11.2011
Berlin (dapd). Ein mit 100 Millionen Euro ausgestatteter Fonds soll Opfer sexuellen Missbrauchs in Deutschland unterstützen. Bund und Länder stellen jeweils die Hälfte dieser Summe für Hilfe und Therapien zur Verfügung, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch sagte. Eine zentrale Clearingstelle soll die Ansprüche prüfen. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden auf 30 Jahre angehoben, die Stellung von Opfern im Strafprozess soll weiter gestärkt werden.
Der Opferverband netzwerkB kritisierte indessen die Beschlüsse.
Der Runde Tisch Kindesmissbrauch wurde im März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Anlass waren die vielen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen.
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Beschlüsse des Runden Tisches seien einstimmig gefallen. Der Abschlussbericht enthalte eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Institutionen. Deutlich geworden sei, dass ein „Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig“ sei.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kündigte eine Präventionskampagne an, mit deren Hilfe für das Thema Sexueller Missbrauch sensibilisiert werden soll. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, beispielsweise über die Traumatisierung von Opfern oder die Gewaltvorbeugung, zur Verfügung stellen.
Der Opferverband NetzwerkB kritisierte die Beschlüsse. Der Vorsitzende Norbert Denef sagte dapd: „Der Runde Tisch ist gescheitert: Dies war vorauszusehen und überrascht uns nicht.“ Der Bericht enthalte vor allem Empfehlungen und keine konkreten Ergebnisse. Denef kündigte an, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche zu erheben. Dass diese nun auf 30 Jahre erhöht worden seien, sei „nicht ausreichend – die Verjährungsfristen müssen weg“.
Hier mal ein link der es kurz und treffend schildert-zb der letzte Satz der Ratschläge:
Du musst da nicht mehr hin.Das ist ein Hohn in meinen Augen solange sich das Familiengericht regelmässig mit aller Macht ,mit aller ! dagegen stellt.
http://www.derwesten.de/staedte/unna/glauben-sie-ihrem-kind-id5149347.html
….angebliche Empfehlungen der Bundesregierung.
Du musst da nicht mehr hin gilt nur wenn es nicht der womöglich schon getrennt lebende Täter ist!Weil dann ist ja sein Vaterrecht verbürgt!
Es reicht auch hier.
Ich habe auch schon läuten gehört, dass Kinder in Famlien mit dem oder der Täter/in bleiben müssen oder dass nach einer Trennung der Eltern der Täter das Umgangsrecht behält – das meine ich mit „dein Kind ist dein Eigentum“, zum Kotzen (oder einfach grausam für die Betroffenen).
Es wird ohnehin schwer genug sein für die Kinder, in solcher Situation gegen den Täter auszusagen.
Ludmilla hat Recht, in Deutschland entscheiden Familiengerichte sehr zweifelhaft und oft nicht im Sinne des Kinderschutzes. Hat ein Vater das Kind misshandelt u. missbraucht, soll es sofort vor dem Täter „geschützt“ werden u. Jugendämter sind sehr schnell dabei, Kinder in Heime zu stecken. Hat sich der Täter dann mit Mitarbeiterinnen des JA angefreundet u. sie gut manipuliert, ist alles nicht mehr schlimm, das Kind hat sowieso gelogen u. der arme Vater ist doch ein sooo seriöser Mann. Das Kind soll dann Umgang mit dem Täter haben, oft auch von Familiengerichten beschlossen – auf Empfehlungen des JA. In den USA wären solche perversen Täter sofort in Haft genommen,zum Schutze der Kinder, Urteile wie in Deutschland undenkbar.
Was mir aufstößt , ist das man eine Hebammenzeit , weil zu kostenintensief , nicht machen will .
Nur , was kostet es erst, wenn die überlebenden dann sehr file Hilfen brauchen , die dann noch fiel mehr Geld kosten werden .
Werden die Oper dann auch von den Geldern , dabei unterstützt , gegen den Täter mit Rechtsbeistand anzugehen ?
damit die keine weiße weste mehr haben , damit die Täter auch ein richtiges Erweitertes Führunszeugnis bekommen ( und nicht die weiße Weste immer noch hat ).
Denn ohne Anklagemöglichkeit , wird ein Täter nie erkannt , und kann weiter seinen Treiben , in Offiziellen Stellen nachgehen .
Werden die Frauenberatungsstellen und andere wichtige Stellen für die betroffenen auch mit Geldern unterstützt ?
Weil man ja da schneller Halt und Unterstützung bei den Anträgen wegen der Taten bekommt , auch für die Unterstützung bei den Aträgen schreiben , und man nicht der Willkür der Krankenkassen ausgeliefert ist .
Auch das ein Kind sich da hin wenden kann , wenn die Eltern das nicht mitbekommen sollen das das kind sich wo Hilfe sucht .
Die Traumapsychologen haben ja ellenlange Wartezeiten .
Bis dahin ist man vor seelischen schmerzen kaputt .
Nicht mehr Handlungsfähig und Sicher bis dahin in einer Medikamentösen Klinik nur untergebracht .
Ruhiggestellt und sediert , Deckel drauf , das wars .
Das Geld muß dahin , wo es uns Betroffenen auch hilft, mit dem Erlebten vertig zu werden , wie das überhaubt möglich ist .
Auch wegen der Abschaffung der Verjährung ist es ja auch so, das man dem Opfer Zeit lassen muß , bis man etwas Boden unter den Füßen hat .
Sich für ein Angehen , gegen dem Täter , stark genug fühlt .
Mit ner Verjährungsfrist , drängt man ein Opfer dazu , das schon zu Zeitig machen zu müssen , obwohl man dazu nicht stark genug , oder aber auch noch gar nicht , das Außmaß einen bewußt ist .
Grüße
Larissa