33. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25. – 27. November 2011, Sparkassen-Arena Kiel
V-35 Verschiedenes
Antragsteller/innen: Philipp Schmagold u.a.
Keine Verjährung für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern das Ende der Verjährung von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch.
- Zudem sind die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Opfer zu stärken. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dürfen nicht verfallen.
- Die Verjährung folgender Paragraphen des Strafgesetzbuches sollte aufgehoben werden:
- § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
- § 179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Begründung:
Die Verjährung von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung schützt die Täter. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch werden häufig erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten zur Anzeige gebracht. In diesen Fällen sollte die eingetretene Verjährung keinen Schutz für die Täter vor Verurteilung und Therapie bzw. Resozialisierung darstellen.
Antragsstellerinnen und Antragssteller: Philipp Schmagold, KV Kiel; Martina Haardt, KV Lauenburg; Lukas Emele, KV Kassel-Stadt; Dr. Deler Langenberg, KV Main-Taunus; Alexandra Schmidt, KV Berlin-Mitte; Robert Schallehn, KV Rhein-Berg; Ingeborg Schallehn, KV Rhein Berg; Miriam Halstein, KV Mainz; Angelika Störk, KV Tuttlingen; Hartmut Liedtke, KV Ortenau; Petr Bähr, KV Vogtland; Katja Radant, KV Bochum; Heike Prößler, KV Oberberg; Kurt Klutmann, KV Rheinisch-Bergischer Kreis; Jan Piller, KV Koblenz; Eymelt Sehmer, KV Rheinisch-Bergischer Kreis; Moco Ippers, KV Rhein-Kreis-Neuss; Heiner Brassart, KV Dithmarschen; Nathalie Konias, KV Euskirchen; Bernd Fasel, KV Aachen u.a.
Quelle: http://www.gruene-partei.de
Die erste Partei springt über ihre eigenen Schatten und stellt sich an unsere Seite, sehr gut! – Vergesst bitte nicht, die Petition zu unterschreiben und SAGT’S WEITER.
Wichtig wäre noch, den Übergriffs-Begriff umzustellen in „Gewalt“, bzw. „Verbrechen“ – ein Mensch ist bekanntlich kein Gegenstand zum Gebrauch! „Missbrauch“ gehört zumindest in Gänsebeinchen.
Es handelt sich immer um Macht-Missbrauch.
Es gibt nichts zu beschönigen.
Erwachsene wissen um ihre Gewissenlosigkeit, um ihre Schuld.
KEIN KIND KANN ERWACHSENE VERFÜHREN – kein Kind, kein Jugendlicher war je schuldig aufgrund der Abhängigkeit.
Erwachsene sind in jedem Fall voll verantwortlich für ihre Tat an Abhängigen und damit trifft sie volle Schuld.
@Hildegard
Eine Petition, ein Antrag und alles, was juristisch verfasst wird, muss sich an die im Gesetz verankerte Begrifflichkeit halten. Darum „sexueller Missbrauch“.
Hallo Hildegaard,
an eurer Seite sind erst einige. Gerade die Juristen, die sich in den Kommentaren der Zeit melden, sind besoffen von ihrer formalen Anwendung des Rechtsfriedens. Dass aber Staaten nun mal nicht nur formal verwaltet werden, sondern substantieller Sonderregelungen bedürfen, wird ihnen dabei nicht klar. Diese formalen Verwalter sitzen leider überall und dominieren auch die Parteien. Schau dir die Kommentare an, sie behandeln die Leiden der Betroffenen eben nur als wäre es eben eine Formalität.
Frage: Warum werden die Unterzeichner hier im Internet veröffentlicht? Ich dachte, dass die Daten vertraulich behandelt werden. Wenn dem nicht der Fall ist, wie es hier scheint, werde ich mich der Sammelklage nicht anschließen.
Für Betroffene, die ihre Täter nicht kennen (z.B. bei satan. rituel. Missbrauch) ist dies sehr gefährlich, mit Echtnamen im Internet zu erscheinen.
Wie wollt ihr zukünftig mit vertraulichen Daten hantieren?
Sarah M.
____________________________________
Anmerkung von Norbert Denef:
Die Daten wurden veröffentlicht von der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
http://www.gruene-partei.de
Mit der Sammelkage von netzwerkB hat das nichts zu tun.
Kann man auch das genaue Abstimmungsergebnis erfahren? Immerhin wurde der Antrag von mindestens 20 Bundestagsabgeordneten von insgesamt 68 unterschrieben. Wird mit einfacher Mehrheit entschieden?