Ehemalige Heimkinder beim Bundesverfassungsgericht
Von |2011-11-26T08:26:36+01:0025.11.2011|4 Kommentare
4 Kommentare
Sarah
25.11.2011 um 17:51 Uhr
Es ist mir ein Bedürfnis, Hr. Münter meinen Dank auszusprechen für sein Engagement und seine Ausdauer. Vielen Betroffenen fehlt hierzu die nötige Kraft und das Know – How.
Ich hoffe, dass diese Anzeige von Erfolg gekrönt sein wird.
Lieben Gruß von Sarah
Hubert
26.11.2011 um 11:51 Uhr
Die Initiative ist gut und sehr mutig. Schliesse mich da Sarah´s Kommentar an.
Ich denke, man wird den Verantwortlichen, die darüber zu entscheiden haben, noch so eindeutige und klare Belege vorlegen können.
Wenn die im Vorfeld schon nicht wollen und mit allen Mitteln Geld einsparen wollen, dann werden die besten Argumente nichts nutzen.
Das Problem sehe ich in der Grundeinstellung dieser Verantwortlichen.
Die wissen doch schon vorher, daß die das mit allen nur zur Vefügung stehenden Mitteln und Argumenten ablehnen wollen.
So geht das jedenfalls schon Jahrzente – entsetzlich sowas.
Bin aber echt gespannt, wie nun über diese Bundesverfassungs-beschwerde entschieden wird, und vor allem mit welchen Begründungen.
Man kann nur sehr wünschen, dass diese nun endlich mal Erfolg hat.
Uwe Werner
26.11.2011 um 13:12 Uhr
Meine Hochachtung für Friedhelm Münter, für seine Beharrlichkeit, Konsequenz und Hartnäckigkeit, wie er nun diese Klage beim BvG eingereicht hat. Ich bin auch in dem Heim gewesen zur gleichen Zeit (Zeitzeuge), als diese Missbräuche stattgefunden haben.
Ich finde es ebenfalls super, das er diese Klage nicht nur für sich, sondern für alle ehemaligen Heimkinder eingereicht hat, wie in dem Interview zu hören ist.
Da ich z.Z. vor dem LG Köln gegen einen Priester klage und dringend einen Anwalt bzw. anwaltliche Beratungshilfe suche, würde ich mich freuen, wenn sich jemand dazu bereit erklären würde, oder mir mit Adressen weiterhelfen könnte. Der/die mögen sich bitte an Norbert Denef netzwerkB bzgl. meiner Anschrift wenden.
Es ist noch zu erwähnen, das vor einem Landgericht Anwaltspflicht besteht und in meiner Sache Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde.
Ich finde, daran darf es nicht scheitern, wenn wir die „Täter“ nicht davon kommen lassen wollen.
Sarah
26.11.2011 um 20:58 Uhr
Ulrich Wickert sprach einmal einen sehr treffenden Satz, der zu deinen Gedanken, lieber Hubert passt.
Es ist mir ein Bedürfnis, Hr. Münter meinen Dank auszusprechen für sein Engagement und seine Ausdauer. Vielen Betroffenen fehlt hierzu die nötige Kraft und das Know – How.
Ich hoffe, dass diese Anzeige von Erfolg gekrönt sein wird.
Lieben Gruß von Sarah
Die Initiative ist gut und sehr mutig. Schliesse mich da Sarah´s Kommentar an.
Ich denke, man wird den Verantwortlichen, die darüber zu entscheiden haben, noch so eindeutige und klare Belege vorlegen können.
Wenn die im Vorfeld schon nicht wollen und mit allen Mitteln Geld einsparen wollen, dann werden die besten Argumente nichts nutzen.
Das Problem sehe ich in der Grundeinstellung dieser Verantwortlichen.
Die wissen doch schon vorher, daß die das mit allen nur zur Vefügung stehenden Mitteln und Argumenten ablehnen wollen.
So geht das jedenfalls schon Jahrzente – entsetzlich sowas.
Bin aber echt gespannt, wie nun über diese Bundesverfassungs-beschwerde entschieden wird, und vor allem mit welchen Begründungen.
Man kann nur sehr wünschen, dass diese nun endlich mal Erfolg hat.
Meine Hochachtung für Friedhelm Münter, für seine Beharrlichkeit, Konsequenz und Hartnäckigkeit, wie er nun diese Klage beim BvG eingereicht hat. Ich bin auch in dem Heim gewesen zur gleichen Zeit (Zeitzeuge), als diese Missbräuche stattgefunden haben.
Ich finde es ebenfalls super, das er diese Klage nicht nur für sich, sondern für alle ehemaligen Heimkinder eingereicht hat, wie in dem Interview zu hören ist.
Da ich z.Z. vor dem LG Köln gegen einen Priester klage und dringend einen Anwalt bzw. anwaltliche Beratungshilfe suche, würde ich mich freuen, wenn sich jemand dazu bereit erklären würde, oder mir mit Adressen weiterhelfen könnte. Der/die mögen sich bitte an Norbert Denef netzwerkB bzgl. meiner Anschrift wenden.
Es ist noch zu erwähnen, das vor einem Landgericht Anwaltspflicht besteht und in meiner Sache Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde.
Ich finde, daran darf es nicht scheitern, wenn wir die „Täter“ nicht davon kommen lassen wollen.
Ulrich Wickert sprach einmal einen sehr treffenden Satz, der zu deinen Gedanken, lieber Hubert passt.
„Wenn Geld spricht, schweigt die Politik.“