DIE ZEIT
GLAUBEN & ZWEIFELN 24. November 2011

Missbrauchsopfer wollen endlich die Verjährungsfristen kippen. Sie planen jetzt, die Bundesrepublik zu verklagen. Ein Gespräch mit Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener

 

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DIE ZEIT: Herr Denef, wieso wollen Sie die Bundesrepublik Deutschland verklagen?
Norbert Denef: Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen.
ZEIT: Wie das? Sie hat doch letztes Jahr einen Runden Tisch zum sexuellen Missbrauch gegründet.
Denef: Ja, aber jetzt ist klar, dass dieser Runde Tisch das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt hat: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November wird das Gremium zum letzten Mal tagen, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?
ZEIT: Was spricht gegen die Verjährungsregel?
Denef: Dass sie den Charakter der sexualisierten Gewalt vollkommen verkennt. Wir haben es hier mit Taten zu tun, die einer Psychologie des Schweigens folgen. Das Missbrauchserleben ist extrem scham- und angstbesetzt, fast immer haben die Opfer Schuldgefühle. Deshalb können die meisten ihr Leid zunächst nicht artikulieren. Abhängigkeit vom Täter, Traumatisierung und Verdrängung führen dazu, dass viele Betroffene sich, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren zu einer Klage durchringen. Aktuelle Forschungsergebnisse sagen, dass die Schweigezeit von der Tat bis zum Outing oft Jahrzehnte dauert. Dem trägt weder unser Strafrecht noch unser Zivilrecht Rechnung.
ZEIT: Wie ist die geltende Rechtslage im Strafrecht?
Denef: Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren – jeweils gerechnet ab dem vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen. Im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen sind es sogar nur 5 Jahre.
ZEIT: Wieso diese Unterscheidung? Sind Minderjährige weniger schutzwürdig?
Denef: Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen definiert. Das ist ein Skandal, gegen den die Justizministerin von Bayern nun schon seit Jahren kämpft.
ZEIT: Und was sagt das Zivilrecht?
Denef: Im Zivilrecht verjähren derzeit die Ansprüche Betroffener sexuellen Missbrauchs innerhalb von 3 Jahren. Nur wenn Leib und Leben bedroht sind, beträgt die Frist 30 Jahre. Das will der Runde Tisch ändern, so dass auch die Verjährungsfrist für sogenannten leichten Missbrauch auf dreißig Jahre angehoben wird. Allerdings rechnet man dann nicht mehr wie bisher ab der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers, sondern ab dem Zeitpunkt der Tat.
ZEIT: Was heißt denn leichter Missbrauch?
Denef: Schon der Begriff »Missbrauch« ist falsch, denn es handelt sich bei einem Menschen nicht um einen Gebrauchsgegenstand, den man auch gebrauchen könnte, sondern um jemanden, der Gewalt erlebt hat. Da diese Verbrechen weder etwas mit Sexualität, noch mit Liebe und Zuneigung zu tun haben, sprechen wir von sexualisierter Gewalt. Leider verwendet der Gesetzgeber immer noch die falschen Wörter, wodurch die Verbrechen der Täter bagatellisiert werden, nach dem Motto: Das Opfer soll sich nicht so haben. Oft kann angeblich »leichter Missbrauch« einen Menschen so sehr schädigen, dass er lebenslang darunter leidet oder sich sogar das Leben nimmt. Hier ist die Politik gefragt, endlich die richtigen Wörter zu verwenden, ganz besonders in den Gesetzestexten.
ZEIT: Sind dreißig Jahre gar kein Fortschritt?
Denef: Nein, das ist politische Kosmetik. Warum werden die Verjährungsfristen nicht vollständig aufgehoben? Sie setzen Opfer unter Druck, im vorgegebenen Zeitrahmen zu klagen. Im Zivilrecht sind die Fristen besonders absurd, weil es hier auch um Entschädigungszahlungen geht, für die die Spätfolgen der Tat einkalkuliert werden müssen. Spätfolgen zeigen sich nun einmal spät.
ZEIT: Sie haben das am eigenen Leib erfahren.
Denef: Bei mir hat es 35 Jahre gedauert, bis ich das Schweigen brechen und den Satz sagen konnte: Ich wurde sexuell missbraucht. Da war ich 44 Jahre alt. Ich litt unter Panikattacken, Schlafstörungen und einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung.
ZEIT: Sie wurden als Kind gleich von zwei Tätern missbraucht, beides Kirchenmänner.
Denef: Ich bin der klassische Fall eines Ministranten, der in der Kirche die Hölle erlebt hat. Von meinem 10. bis zum 16. Lebensjahr missbrauchte mich mein katholischer Gemeindepfarrer, danach verging sich zwei Jahre lang der Kantor an mir, der meine Vertrauensperson gewesen war und die Versetzung des Pfarrers bewirkt hatte.
ZEIT: Waren Sie nicht froh, als die Bundesregierung im Frühjahr 2010 den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch initiierte?
Denef: Ja. Aber man darf nicht vergessen, dass das nicht aus gutem Willen, sondern unter Druck geschah. Erst gab es eine Enthüllungslawine zum Missbrauch in katholischen Einrichtungen, dann prangerte die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Kirche an: Ihr habt verschwiegen, verleugnet, vertuscht. Sofort intervenierte Erzbischof Robert Zollitsch bei Angela Merkel, und die Kanzlerin schwächte die berechtigte Kritik der Justizministerin ab. Der Kompromiss war der Runde Tisch. Er hob die Kirchen in den Stand der Aufklärer, die dann zusammen mit der CDU den Kurs bestimmten, während die Opfer zuerst gar nicht repräsentiert waren. Am ersten Runden Tisch am 23. April 2010 saß kein einziger Betroffener. Dafür die CDU-Ministerinnen Schavan und Schröder. Und die Täterorganisation Kirche durfte das Signal aussenden: Wir klären auf!
ZEIT: Warum glauben Sie nicht an ein redliches Aufklärungsinteresse der katholischen Kirche?
Denef: Weil sie sonst endlich alle Akten offenlegen müsste. Viele Opfer haben keinerlei Beweise, weil kircheninterne Akten unter Verschluss bleiben.
ZEIT: Fast zur selben Zeit haben Sie netzwerkB gegründet, einen der politisch aktivsten Opfervereine, dessen Sprecher Sie heute sind.
Denef: Unser Netzwerk Betroffener war über mehr als 15 Jahre hinweg entstanden, doch jetzt mussten wir uns politisch einmischen.
ZEIT: Im Juni 2010 forderten Sie, dass Betroffene am Runden Tisch sitzen. Wieviele Opferverbände gab es zu dem Zeitpunkt in Deutschland?
Denef: Es gab über 500, darunter so bekannte wie Wildwasser, die in jeder größeren Stadt Anlaufstellen haben. All diese Initiativen sind wichtig, aber um demokratisch legitimierte Opfervertreter zu stellen, wäre ein überwölbender Opferverband nötig, und für dessen Gründung hätte die Politik Mittel bereitstellen müssen. Das habe ich damals auch der Bundesbeauftragten für die Aufklärung des Missbrauchs, Christine Bergmann, gesagt.
ZEIT: Frau Bergmann hatte Sie als ersten Opfervertreter an den Runden Tisch eingeladen.
Denef: Das war nach meinem öffentlichen Protest beim Kirchentag in München, im Mai 2010.
ZEIT: Sie hatten dort ein Podium gestürmt, wo man ohne die Opfer über Missbrauch diskutierte. Warum haben Sie Frau Bergmanns Einladung nicht angenommen?
Denef: Weil ich kein Stimmrecht hatte. Und weil das ein undemokratischer Vorschlag war. Bei 60 Mitgliedern am Runden Tisch ist das Problem nicht dadurch erledigt, dass man eine Handvoll Betroffener einlädt. Wir wollten keine Statisten sein, sondern echte Mitsprache und ausreichendes Stimmrecht haben. Stattdessen gab es die Anhörung einiger Opfer. Da habe ich gesagt: Wir lassen uns nicht benutzen, um den Politikern unsere leidvollen Geschichten vorzuheulen. Die wussten doch längst, was los war: dass die Staatsanwaltschaft in den Kirchen hätte ermitteln müssen. Aber das ging meist schon wegen der Verjährungsfristen nicht. Viele Opfer können nicht mehr klagen, nicht entschädigt werden – und das will der Runde Tisch so lassen. Aus Sicht von netzwerkB ist er deshalb gescheitert.
ZEIT: Was ist denn das entscheidende Argument Ihrer Gegner für die Verjährungsfristen?
Denef: Der sogenannte Rechtsfrieden – dass irgendwann Schluss sein muss mit dem Streit. In Wahrheit ist aber kaum gestritten, sondern geschwiegen worden. Und die wenigen Prozesse gegen Missbrauchstäter enden meist mit einem Deal: wenn der Täter gesteht, bekommt er Bewährung.
ZEIT: Es ist ein teuer erkaufter Frieden, man kann es auch Friedhofsruhe nennen.
Denef: Ich selber darf meinen zweiten Täter nicht namentlich nennen, sein Anwalt drohte mir eine Verleumdungsklage an, wenn ich den Namen veröffentliche.
ZEIT: Wieso das? Sie haben doch Geständnisse von beiden Tätern. Die Kirche hat Ihnen das schriftlich gegeben und Ihnen deswegen Entschädigung gezahlt, wenn auch in lächerlicher Höhe.
Denef: Solange ein Täter nicht von einem Gericht verurteilt ist, gilt er als unschuldig und kann Geständnisse jederzeit widerrufen. Als ich meine Täter beim Bistum Limburg angezeigt habe, den ersten 1996, den anderen 2003, da waren die Verjährungsfristen schon verstrichen. Das Bistum Limburg hat zwar schriftlich bestätigt, dass jeder der beiden intern geständig war, der zweite Täter sogar im Beisein einer Justitiarin. Aber wirklich belangt wurden die Täter nie. Sie werden durch die bestehenden Verjährungsfristen geschützt.
ZEIT: Sie haben einmal gesagt, dass die katholische Kirche Serientäter schafft. Was meinten Sie damit?
Denef: Wer Missbrauchstäter nicht anzeigt, sondern nur stillschweigend versetzt, gibt ihnen immer neue Gelegenheiten für diese Gewaltverbrechen. Nach meinen Recherchen wurde Pfarrer Kamphusmann, der mich jahrelang quälte, in sieben verschiedene Gemeinden versetzt. Um dem Ansehen der Kirche nicht zu schaden, opferte das Bistum Magdeburg lieber Kinder, anstatt den Täter zu stoppen. Im Fall Pfarrer Kamphusmann schätze ich, es waren mehr als 150. Denn allein in meiner alten Gemeinde weiß ich von 22 Opfern.
ZEIT: Wodurch ist es Ihnen gelungen, das Schweigen zu brechen?
Denef: Weil ich psychisch am Ende war und weil ich merkte, dass ich mich in einem Opfer-Täter-Opfer-Täter-Kreislauf befand. Ich sah, in welche Katastrophe ich schliddere, wenn ich nicht versuche, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Mein Ziel war es, nach den Ursachen der Gewalt zu fragen. Daraus hat sich bei mir die Vision einer gewaltfreien Gesellschaft entwickelt.
ZEIT: Wie haben Sie selber sich geoutet?
Denef: Ich habe zu einer Familienfeier 1993 beide Täter eingeladen und eine Rede gehalten, in denen ich ihre Taten zum ersten Mal offenbarte. Einer der Täter war zugleich Familienmitglied. Deshalb brach in der Familie ein Tumult aus. Später schrieb mir der neue Pfarrer der Gemeinde, ich dürfe durch Nennung der Täter die Kirche und die Familie nicht beschädigen. Wörtlich heißt es in dem Brief: »Auch der beschuldigten Person ist dadurch nicht geholfen. Eine solche Schuld kann nur in einem geschützten Bereich aufgearbeitet werden, der jeden Missbrauch ausschließt.«
ZEIT: Wie reagierte die Kirche auf Ihre Schadensersatzforderung?
Denef: Obwohl es die Geständnisse gab, hat das zuständige Bistum Magdeburg, ohne auch nur einmal mit mir zu sprechen, einen Anwalt auf mich gehetzt. Der behauptete, ich hätte ja keinen Schaden genommen. Daraufhin musste ich durch ein Gutachten beweisen, dass ich geschädigt bin. Das Bistum bot mir dann einen Bruchteil der Therapiekosten an, 25 000 Euro, aber nur unter der Bedingung, dass ich künftig schweige. Das war mein absoluter Tiefpunkt.
ZEIT: Sie baten dann den Papst um Hilfe.
Denef: Ja, aber er schrieb nur, dass er für mich betet, dass ich wieder vergeben kann. Damals wollte ich mir das Leben nehmen.
ZEIT: Was half Ihnen aus diesem Tief heraus?
Denef: Der Zusammenhalt mit anderen Betroffenen und der Mut zur Wahrheit. Ich habe meine Geschichte im SPIEGEL öffentlich gemacht, habe ein Buch geschrieben, bin mit unserem netzwerkB ins Internet gegangen. Und als 2010 der kirchenweite Skandal kam und mein Verein mich zum Sprecher kürte, da gab es kein Zurück mehr.
ZEIT: Wieviele Mitglieder hat netzwerkB heute?
Denef: Wir haben 5514 Emailkontakte zu Betroffenen, 8497 haben uns mit Kommentaren im Internet unterstützt, insgesamt sind es 20 698 passive Mitglieder und 142 aktive. Mit manchen Gründungsmitgliedern aus meiner Selbsthilfegruppe von 1994 verbindet mich bis heute eine tiefe Freundschaft.
ZEIT: Wie stehen Sie heute zur katholischen Kirche?
Denef: Ich bin am 23. März 1995 ausgetreten, aber nicht aus Wut und Hass, sondern um mit Abstand die an mir begangenen Verbrechen besser betrachten zu können. Grundsätzlich finde ich, dass Täterorganisationen ihre Verbrechen nicht selbst aufarbeiten sollten, denn wenn die Mafia das machen würde, hätte man ja auch kein Vertrauen.
ZEIT: Was sagen Sie den Betroffenen, die noch schweigen?
Denef: Schweigen hilft nicht. Man muss sich selber eingestehen, dass man Schaden genommen hat. Das fiel mir selber auch am schwersten: die Scham zu überwinden und meine Verletzung, meine Ängste, meine Macken nach außen zuzugeben. Wenn man soweit ist, dann gibt es nur noch den Weg der Wahrheit. Wenn man schweigt, geht die Verleugnung durch die Gesellschaft immer weiter. Wie es bei Shakespeare heißt: »Schmerz der nicht frei spricht, flüstert im Herzen bis es birst und bricht.« Die Verjährungsfristen müssen weg, damit das gesellschaftliche Schweigen ein Ende hat.
ZEIT: Was kann die Politik tun?
Denef: Mein Vorschlag wäre, wir bilden eine Wahrheitskommission, die befugt ist, alle Missbrauchsfälle aufzuarbeiten, egal ob sie verjährt sind oder nicht.
ZEIT: Sie haben vor fast drei Jahren Klage beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingereicht – für die vollständige Aufhebung der Verjährungsfristen.
Denef: Ja, die Klage läuft. Außerdem hat netzwerkB soeben einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt. Darin erklären wir, warum die Fristen weg müssen und welchen Effekt das hätte.
ZEIT: Welchen?
Denef: Auf diese Weise erhalten Opfer mehr Raum für die Verarbeitung der Taten. Der Druck, binnen einer bestimmten Frist Strafanzeige zu erstatten oder Entschädigungsansprüche zu stellen, fällt weg. Wichtig ist uns dabei, dass die Gründe für das Schweigen der Opfer auch in der Art und Weise liegen, wie die Gesellschaft ihr Leid anerkennt. Diese Anerkennung muss durch eine machtvolle symbolische Geste bekräftigt werden.
ZEIT: Von wem erhoffen Sie sich Unterstützung?
Denef: Wir hoffen natürlich, dass eine Partei sich des Gesetzesentwurfs annimmt, denn wir liefern der Politik darin Argumente für eine Änderung.  Und ich setze auf den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer. Er hat mir gegenüber bereits signalisiert, dass wir beim Thema Verjährungsfristen übereinstimmen.
ZEIT: Denken Sie nie daran, zu kapitulieren?
Denef: Doch. Aber wir haben bei netzwerkB schon zuviel erreicht, um aufzugeben. Ich hätte ja nie geglaubt, dass ich diese breite Diskussion über sexualisierter Gewalt noch erlebe. Ich dachte, das kommt erst nach meinem Tod. Aber plötzlich gibt es einen Aufbruch. Wir haben jetzt die riesige Chance, etwas zu verändern.

Das Interview führte Evelyn Finger

Norbert Denef
ist einer der aktivisten politischen Aufklärer in Sachen sexualisierte Gewalt. Als Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener (www.netzwerkB.org) streitet er öffentlich für die Rechte der Opfer. Jetzt will der Verein die Bundesrepublik verklagen, weil sie die Verjährungsfristen für Missbrauch nicht aufhebt. Denef, 62, wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht. Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren. Denef erwirkte 2005 bei der Kirche eine Entschädigungszahlung – als erstes Opfer in Deutschland. Diese Woche veröffentlicht netzwerkB einen Gesetzentwurf zur Aufhebung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährungsfristen bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

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