netzwerkB Pressemitteilung 24.11.2011
Betroffene sexualisierter Gewalt wollen deutschen Staat verklagen
Dazu erklärt Norbert Denef, Vorsitzender von netzwerkB:
„Unsere Regierung ist nicht bereit, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Der Runde Tisch hat das entscheidende Aufarbeitungs-Problem nicht angepackt: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November wird das Gremium zum letzten Mal tagen, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?“
Eine ausführlichere Stellungnahme von Norbert Denef in DIE ZEIT am 24.11.2011:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/GZ-Zeit_2011_48_0078.pdf
Zahlreiche Betroffene von sexualisierter Gewalt in verschiedensten Institutionen wie z.B. der Kirche, in Heimen, in Schulen oder in der Familie fühlen sich vom deutschen Staat bei der Aufarbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse sowie bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche allein und im Stich gelassen.
Entschädigungsansprüche, etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Täter, existieren durchaus. Allerdings führt der Versuch, diese Ansprüche durchzusetzen, allzu oft zu erneuten traumatischen Erlebnissen der Betroffenen.
Diese müssen häufig feststellen, dass die Taten zu lange zurückliegen und nicht mehr verfolgt werden können, da die Täter durch die geltenden Verjährungsfristen im deutschen Straf- und Zivilrecht geschützt werden.
Das heißt, die Täter gehen oftmals straflos, die Betroffenen entschädigungslos aus.
Nicht selten können sich Betroffene erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten dazu überwinden, die Täter anzuzeigen oder sich anderen Personen hinsichtlich der schrecklichen Geschehnisse anzuvertrauen.
Die deliktischen Verjährungsfristen im Zivilrecht zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen betragen derzeit 30 Jahre, im Strafrecht allenfalls – und dies auch nur in „besonders schweren Fällen“ – 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen seit der Tatbegehung können die Täter nicht mehr verfolgt und verurteilt werden. Sie werden also häufig für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen, während die Betroffenen ein ganzes Leben lang erheblich unter diesen Taten leiden.
Dem deutschen Gesetzgeber ist diese in höchstem Maße inakzeptable Situation bekannt.
Dennoch sehen auch die neuesten Gesetzesentwürfe eine Aufhebung der Verjährungsfristen nicht vor. Im Zivilrecht wird eine Verlängerung der Fristen für die Zukunft diskutiert. Eine rückwirkende Aufhebung oder zumindest Verlängerung der Fristen kommt für den Gesetzgeber dagegen ausdrücklich nicht in Betracht. Dies gilt erst recht hinsichtlich der strafrechtlichen Verjährungsfristen, da das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot eine solche Gesetzesänderung grundsätzlich verbietet.
Der Schutz der Täter wird demnach weiterhin über den Schutz der Opfer gestellt, welche sich hierdurch – einmal mehr – entwürdigt sehen.
Dies ist in keiner Weise hinnehmbar und kann nicht totgeschwiegen werden.
Aus diesem Grund wollen die Betroffenen nicht weiter schweigen, sondern den deutschen Staat unter Federführung von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt, mittels einer „Sammelklage“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sein weiterhin massives Versagen im Hinblick auf den Schutz und die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt anprangern.
netzwerkB Gesetzentwurf Verjährungsfristen:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/11/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_22.11.11.pdf
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netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.
netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Nobert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
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