Endbericht Auswertung Anlaufstelle Missbrauchsbeauftragte 17.11.2011

Empfehlungen zum Thema „Verjährungsfristen“ (S. 122-123)

Vielen Anrufenden und Schreibenden liegt die Aufhebung bzw. Verlängerung der Verjährungsfristen am Herzen. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Missbrauch ein Leben lang anhalten können und daher auch eine strafrechtliche Verfolgung mit Geltendmachung von Entschädigung lebenslang möglich sein sollte.

Außerdem sei eine Anzeige der Taten oft nicht innerhalb der nötigen Frist möglich, weil die Opfer sich beispielsweise erst spät an den erlebten Missbrauch erinnerten oder weil sie erst nach Jahren den Mut finden, sich jemandem anzuvertrauen und von ihren Erlebnissen zu berichten. In den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten wird eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre, sowie eine Verlängerung des strafrechtlichen Ruhezeitraums vorgeschlagen. Dies sehen viele Betroffene einerseits als Verbesserung an, andererseits sprechen sich die meisten für eine gänzliche Abschaffung der Fristen aus.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Verjährungsfristen „nur“ auf 30 Jahre heraufgesetzt werden sollen. Was ist mit den Menschen, die sehr früh Opfer wurden und heute schon über 60 sind? Für diese Menschen würde es niemals eine Anerkennung des erlittenen Missbrauchs geben und damit auch keine Chance auf ein lebenswerteres Leben. Die Verjährungsfristen müssen im Interesse dieser Menschen, die ja auch noch nicht alt sind, abgeschafft werden.“

„Die vorgeschlagene Verlängerung ist schon mal besser, aber eigentlich sollte sie ganz abgeschafft werden.“

„Es darf nicht verjähren!“

Zitat zum Thema Runder Tisch (S. 147)

Das ist, als ob Kinder vor eurem Fenster hungern und ihr gebt ihnen nichts zu essen, sondern gründet erstmal einen Runden Tisch, um zu überlegen, was man da am besten machen kann.

Quelle: http://www.beauftragte-missbrauch.de