netzwerkB 17.11.2011
Wir suchten den Rat eines Rechtsexperten, um über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung zu sprechen.
Am 17.11.2011 hat sich der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, diesbezüglich mit dem Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele in Berlin getroffen.
Als Geschenk überreichten wir ihm den netzwerkB-Ball aus Lübecker-Marzipan, s. Foto, mit dem Hinweis, dass es nicht so schwierig sei die Verjährungsfristen aufzuheben.
Gleichwohl sich Hans-Christian Ströbele dafür ausgesprochen hat, dass er nicht für die Aufhebung der Verjährungsfristen sei, war er dennoch sehr bemüht sich mit unseren Argumenten, die dafür sprechen, auseinander zu setzen – einer Volksabstimmung über die Aufhebung der Verjährungsfristen würde er zustimmen.
Wir beabsichtigen unseren netzwerkB-Gesetzentwurf (als PDF herunter laden) am 24.11.2011 der Öffentlichkeit vorzustellen. Gern nehmen wir bis dahin noch Ihre Änderungswünsche entgegen unter: info@netzwerkb.org
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Gesetzentwürfe der Politik:
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Herzliche Grüße
Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder
Gesellschaftliche Akzeptanz des Leides der Opfer, das wäre ein erster Schritt, die Aufhebung der Verjährungsfrist ist dabei unerlässlich.
Ich selbst habe mit etwa 35 Jahren BEGONNEN zu AHNEN daß mir etwas schlimmes passiert ist als Kind. Mir war nur immer klar, daß etwas mit mir „nicht stimmt“ und ich erlebte kontinuierlich Mißerfolge in Partnerschaften, als Mutter und im Beruf. Heute, mit 44 Jahren BEGINNE ich mich zu erinnern, weiß inzwischen daß ich über 10 Jahre von meinem Vater sexuell mißbraucht wurde. Gekostet hat es mich tausende die ich selbst für Therapie ausgegeben habe und das ist nur ein kleiner Teil… nach einem schweren burnout im letzten Jahr warte ich nun auf meinen zweiten Klinikaufenthalt.
Was es eine Gesellschaft letztendlich kostet, mit dem Thema Mißbrauch auf so unangemessene Weise umzugehen, wie das bisher in Deutschland der Fall war, das hat wohl noch keiner ausgerechnet… abgesehen vom emotionalen Leid das sich ja weiter fortsetzt in unseren Kindern…
Heilung der Betroffenen bedeutet letztendlich auch Heilung für die Gesellschaft.
gern wüßte ich den Grund, weshalb sich Herr Ströbele dagegen ausgesprochen hat.
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Anmerkung von Norbert Denef:
Herr Ströbele hat in dem Gespräch zugesagt, sich noch ausführlicher mit unserem Gesetz-Entwurf zu beschäftigen. Danach will er uns eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.
Ich kann Ihr Leid nachvollziehen. Auch ich möchte nichts lieber als die Aufhebung der Verjährungsfristen. Ich bin heute 59 Jahre, habe mit 58 Jahren eine Psychose und ein Burnout erfahren. Bin lange in der Klinik und Tagesklinik gewesen. Die Psychose hat mir das erste Mal richtig klar gemacht, das ich von mehreren Menschen in meiner Familie missbraucht wurde. Ich lebe schon ewig in Depression, Anst und Panik. Habe als Missbrauchsopfer, wie Andere auch, viel Leid und Nachteile in meinem Leben erfahren und heute ist mein dringendes Bedürfnis, diese Menschen anzuzeigen und vor Gericht zu bringen und das geht nicht. Es ist für mich unfaßbar, wie kann ein Staat so etwas zulassen. Ich war vor 14 Jahren schon einmal in der Psychiatrie. Ich hatte eine schwere Depression. Da kamen das erste Mal die Bilder von zweien der Täter. Ich habe alles verdrängt, da ich mein Studium, das ich nachgeholt habe, beenden wollte. Heute arbeite ich mit meiner Psychotherapeutin daran, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Herr Ströbele, es ist gut zu hören, dass Sie sich unserer Sache noch einmal schriftlich annehmen wollen.
Gucken Sie in die Kommentare der drei letzten Tage und Sie werden erkennen, dass es an der Aufhebung aller fraglichen Fristen keinen menschenwürdigen Weg vorbei gibt, wenn sich nicht wiederum die Opfer zu Fremdzwecken BENUTZT fühlen sollen.
Es geht um bleibende Schäden an „LEIB UND LEBEN“ (!!!) – nämlich darum, dass „… für uns Opfer in fast allen Fällen das Leben doch so gut wie vorbei ((war, ist)), wobei es oft noch gar nicht richtig angefangen hat(te)“ – wie Claudia es erst heute früh in ihrem Beitrag ausdrückte.
Wie viele Mitmenschen ein unwürdiges Versteckspiel in Familien, Beziehungen, Therapien, Pschiatrien und an ihren Arbeitsplätzen oder auch ’nur‘ in einsamer Verzweiflung erleiden und durchlaufen müssen – das wäre einer Erhebung wert – ebenso nie entdeckter Todesursachen …
Ein Krisengipfel, eine Sondersitzung aller Innen- und Justizminister im Kanzleramt wäre in unserem Fall jetzt endlich auch einmal in unserer Angelegenheit an der Reihe – denn:
Es soll immerhin ca. 10 Mio Betroffene – Opfer auch dieser folgenschweren Blindheit unserer bundesdeutschen Gesellschaft – geben!
Es gab(gibt?) ja durchaus bei den Grünen eine Fraktion die Pädosexualität nicht schlimm findet bis hin zu früher geforderten Legalisierung derselbigen.Der oberste Grüne Cohn-Bendit hat ja selbst in „Le grand bazaar“ seine entsprechenden eigenen Aktivitäten beschrieben.Einer der Taz-Gründer war einer der Täter an der Odenwaldschule.Dazu gibt es etliche Publikationen insbesondere von Christian Füller in der Taz.
Auch ich bin ganz klar für die Aufhebung der Verjährungsfristen und finde es sehr gut und wichtig, das netzwerkB dbzgl. einen Gesetzentwurf vorlegen will!
Doch bin ich auch der Meinung, das die GRÜNEN nicht gerade unsere (alleinige) Ansprechpartner sein dürfen. Hier schliesse ich mich der Meinung des EX-Odenwaldschüler an.
Meine Eingaben an alle Bundestagsfraktionen, also auch an die GRÜNEN blieben unbeantwortet. Der Abgeordnete BECK ist Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte, von ihm, null Reaktion. Selbiges gilt für die NRW-Landtagsfraktionen.
So erschliesst sich mir die Frage, ob in der Tat Pädosexualität von den GRÜNEN (stillschweigend) akzeptiert bzw. tolleriert wird.
Sollte dies der Fall sein, sind die GRÜNEN sicherlich nicht unsere Ansprechpartner! Gleichwohl sehe ich auch, das wir mit unseren Anliegen mit dem vorlieb nehmen müssen, was derzeit an PolitikernINNEN im Bundestag vertreten ist. Waren die GRÜNEN einst selbst politisch „geächtet“, so hätte ich gerade von denen in unserer Sachen ein grösseres Engagement erwartet.
Es ist und bleibt beschämend wie unsere PolitikerINNEN sich unserer Sache angenommen haben und uns noch heute wie armselige Bittsteller abtun.
Ab Januar 2012 können Opfer Entschädigungsanträge stellen, ich bin mal gespannt, wie menschenunwürdig diese Prozedere ablaufen wird und welche Hürden erneut genommen werden und wir uns erneut nackt ausziehen müssen.
Einst mit Sonnenblumentöpfen, selbstgestrickten Pullovern und zerrissenen Jeans sind die GRÜNEN in den Bundestag eingezogen. Mit Fahrrädern wollten sie zu jeder Bundestagssitzung fahren und die Auto-u.Flugbereitschaft nicht in Anspruch nehmen. Heute mit Seidenstola (Roth), mit Seidenkrawatten-u.Massanzügen (Trittin,Volker Beck…) und mit dem Hubschrauber zu einer Tagung nach München. Da kann ja für uns nur eine minimale Entschädigung herausspringen. Und wer weiss, wenn die Verjährungsfristen aufgehoben werden sollten, wieviele Abgeordnete dann ins Visier der Öffentlichkeit gelangen.
Wir aber, wie netzwerkB und andere Opfervereine-u.organisationen sollten weiterhin selbstbewusst unser Anliegen vortragen und denen auf die Füsse treten, die ohne Skrupel und Einfühlungsvermögen über uns und nicht mit uns (Fehl)Entscheidungen treffen wollen, welche niemals unsere Interessen wiedergeben.
Nicht immer wo GRÜN drauf steht, ist auch GRÜN drin.
@Uwe Werner, Ich denke, das die Grünen Pädokriminelle tollerieren, haben sie doch in den eigenen Reihen den Kinderschänder Daniel C. Bendit. Dieser sitzt sogar für die Grünen im Europaparlament, obwohl die Grünen seine kriminelle Vergangenheit kennen.
In den 70iger und 80iger Jahren wurde über die Abschaffung des § 176 diskutiert (sexueller Missbrauch von Kindern). Wie sich die Grünen damals verhalten haben steht hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Debatte_um_Abschaffung_des_Sexualstrafrechts_in_Deutschland
Um etwas erreichen zu können, muss der Verein Kontakt zu Parteimitgliedern suchen und wie Uwe Werner schon sagte, müssen wir mit denen vorlieb nehmen, die da sind. Aber zu welchen ????
Dass Volker Beck nicht geantwortet hat, wundert mich nicht, siehe hier: http://demokratischrechts.wordpress.com/2008/06/23/kindersex-ist-menschenrecht-volker-beck-grune/
Antje Vollmer von den Grünen ist auch so ein Beispiel für Ignoranz in sachen pädosexualität.Sie wurde bereits schriftlich in 2002 von einem lehrer der odenwaldschule über die aktivitäten eines gerold beckers-pädokrimineller lehrer und direktor der odenwaldschule-informiert.Das hat sie aber wohl nicht weiter interessiert.Trotzdem leitete sie dann den runden tisch.Bei den Grünen wird man kaum eine lobby als opfer pädosexueller gewalt finden.
Am besten ist der kommentar von yogi baer audf der webseite .“Kindersex ist Menschenrecht“
Für mich ist es völlig neu, dass Bürger oder Stiftungen Gesetzesentwürfe einreichen können.
Wenn das so ist , sollten viel mehr Bürger davon Gebrauch machen.
Es gibt viel zu verbessern.
Welche Vorausetzungen muß man erfüllen ?
Wer das Böse nicht bestraft – befiehlt, dass es getan wird.
(Leonardo da Vinci)
Antje Vollmer hat schon die Heimkinder am Eckigen Tisch verschaukelt, ob aus ihrer Partei wirklich Hilfe kommen kann?
Upps, am Runden Tisch wollte ich schreiben!
Folgendes Zitat, sollte sich alle Kleriker und PolitikerINNEN hinter den Ohren schreiben,
wobei es reicht schon, wenn sie sich an unserer Verfassung halten würden:
“ Das Leben aller und Jedermanns Glück
sind heilig – und niemand hat das Recht,
sie anzutasten!
In jedem Menschen liegt
ein Funke des Göttliches,
der nie verlöschen kann.
Wer es versteht, diesen Funken zur Flamme
der Güte und Menschlichkeit anzufachen –
der ist es Wert, zu den Erziehern der Menschen zu gehören „.
(Selma Lagerlöf, Nils Holgerson Wildgänse. 1. Frau, welche den Literatur-Nobelpreis erhalten hat)
Es ist wahrlich zum Kotzen…Sorry für die Ausdrucksweise, aber wenn einem ähnliches passiert wie Lisa, dann bekommt man wirklich eine Krise bei den Verjährungen für derlei Straftaten. Bei mir hat sich nur über den Umweg einer Krankheit und der damit verbundenen Depression ein durchaus begründeter Verdacht des Missbrauchs durch den Vater ergeben. Traumabehandlung etc. führten dfann recht dicht an ein Durchbrechen der Blokade im Kopf heran, insgesamt sehr viele kleine, anstrengende, emotional belastende Umwege, um dann festzustellen, dass man „eh nichts mehr machen könne“, weil zu dem Zeitpunkt die Verjährung noch zehn Jahre betrug, ich beim Erkennen und somit Verarbeiten der Sache schon 31 Jahre alt war und das Ding somit gegessen war. Meine behandelnden Ärzte versuchten somit, eine Stabilisierung für die Gegenwart zu erreichen, um, wie es hieß, wenigstens dafür Sorge zu tragen, „dass ich nicht vom Balkon springe oder meinen Vater töte.“ Und als es dann hieß, die Fristen sollen verlängert werden, habe ich bei meiner Therapie wieder so langsam angefangen, mich mehr zu öffnen, auch unorthodoxe Wege gewählt um alles dran zu setzen, den Filmriss, den ich für etwa drei Jahre in meiner frühestens Kindheit habe, etwas aufzulichten. Aber wenn man dann so wie bei mir erst einmal wieder eine gewisse Zeit benötigt, soweit stablisiert zu werden, damit man bei fundierten Ergebnissen eben nichnt vom Balkon springt (ein in diversen Gutachten genanntes „sehr wahrscheinlich ist anzusehen, dass…“ reicht eben nicht) und man dann selbst bei den neuen, supertoll auf 20 Jahren verlnängerten Fristen mitbekommt, dass der Kram schon verjährt ist, bevor man überhaupt was machen kann… naja, vielen Dank.
Die Verjähruing beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres? Zweimal die A..Karte gezogen, weil ich mich dummerweise erst zu spät „drum kümmern “ konnte? Jeden Tag den Erzeuger in der Stadt sehen und ihn nicht straffrei mit „Kinderficker“ titulieren dürfen, damit er nur einmal bemerkt, was er einem angetan hat durch die Blicke, die ihm dann zugeworfen werden wegen einer Verjährung einer Sache, die ein ganzes Leben gekostet hat? Klingt zynisch, aber wenn sich jemand wegen sowas in einer daraus resultierenden Despression vor die U-Bahn wirft ist er tot. Genau wie bei Mord, und der verjährt schließlich auch nicht. Aber das Mordopfer hat´s hinter sich, das Missbrauchsopfer muss ggf. sein ganzes Leben damit kämpfen, eben halt nicht wo runter zu springen.
@ Ram Mundshmis
Ich möchte deine Kritik mit hier her nehmen
Was ich nicht verstehe ist : Das der Mißbrauch nur bis zum 18 Lebensjahr anerkannt wird . danach seihe es kein Mißbrauch mehr an Schutbefohlenen .
Aber warum bekommt ein Kind dann weiter Kindergeld bis zum 25 zigsten Lebnesjahr , dann ist es plötzlich doch ein Kind ?
Und wie soll man dann Zuhause , rauskommen wenn ein Kind anerkannt solange lernen darf , und somit bei den Eltern weiter lebt .
Und mit so wenig Geld nie der Machtsituation entkommen kann , und Mißbrauch und etc.
Wie hier http://netzwerkb.org/2011/12/15/ein-jurist-gegen-sexualisierte-gewalt/ Ram Mundshmis auch schon schrieb .
Worann also will man ermessen , wann man immer noch deswegen ein Kind bleiben mußte , ob man zu dem alter schon Kalendarisch erwachsen sein sollte .
Wenn man mit 25 Jahren ,Immer noch Kindergeld bekommen kann .
Wenn man sogar noch nach dem 25 zigzigsten noch eine Betreurerin , bekommt weil man durch die Sensibilität und nicht Belastbarkeit das alles nicht alleine schaffen kann , ist man dann schon Erwachsen ?
Auch versteht man die Zusammenhänge zeuerst nicht , auch wenn man schon ein wenig davon realisieren kann .
Grüße
Larissa