netzwerkB 17.11.2011

Wir suchten den Rat eines Rechtsexperten, um über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung zu sprechen.

Am 17.11.2011 hat sich der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, diesbezüglich mit dem Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele in Berlin getroffen.

Als Geschenk überreichten wir ihm den netzwerkB-Ball aus Lübecker-Marzipan, s. Foto, mit dem Hinweis, dass es nicht so schwierig sei die Verjährungsfristen aufzuheben.

Gleichwohl sich Hans-Christian Ströbele dafür ausgesprochen hat, dass er nicht für die Aufhebung der Verjährungsfristen sei, war er dennoch sehr bemüht sich mit unseren Argumenten, die dafür sprechen, auseinander zu setzen – einer Volksabstimmung über die Aufhebung der Verjährungsfristen würde er zustimmen.

Wir beabsichtigen unseren netzwerkB-Gesetzentwurf (als PDF herunter laden) am 24.11.2011 der Öffentlichkeit vorzustellen. Gern nehmen wir bis dahin noch Ihre Änderungswünsche entgegen unter: info@netzwerkb.org

Gesetzentwürfe der Politik:

Bundesregierung 17/6261

SPD 17/3646

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17/5774

Herzliche Grüße

Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder