derStandard 13.11.2011
Warum die aus aktuellem Anlass oft erhobene Forderung nach einer rückwirkenden Strafrechtsänderung bei Sexualdelikten gegen Unmündige unangemessen ist. – Und was stattdessen sinnnvoll wäre
derStandard 13.11.2011
Warum die aus aktuellem Anlass oft erhobene Forderung nach einer rückwirkenden Strafrechtsänderung bei Sexualdelikten gegen Unmündige unangemessen ist. – Und was stattdessen sinnnvoll wäre
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So ganz unrecht hat der Verfasser nicht, finde ich. Aber was ist in Deutschland? Warum verjähren solche Verbrechen überhaupt? Verjährt die seelische/psychische Wunde auch? Mord verjährt nicht. Klar, man hofft, der Tode wacht wieder auf und dann kann er ja noch klagen. Wie kann es sein, dass bei einem Gewaltverbrechen ein Verbrecher irgendwann mal sagen kann: Geht mich nichts mehr an!
@ michael
Geeeenaaauu! Und ausserdem glaube ich kaum dass durch die wahrheitsfindung ein täter zur Entschuldigung gebracht werden kann wenn er es bis zum heutigen tage nicht tat. Irrsinn!!!
Mütter die ihre minderjährigen Töchter aus welchem Grund auch immer zu einer Abtreibung bewegten werden bis heute geschützt,,,und das ist MORD.
Und sexueller Missbrauch IST auch MORD!
Und das es schwer werden würde, Fälle vor 1978 zu recherchieren stimmt so auch nciht. Es gibt in den meisten Fällen Mit wisser, Mittäter und auch noch weitere Opfer.
Aber wenn wir nicht beginnen, klar zieht sich natürlich alles immer weiter wie Kaugummi.
Werden unsere Kinder denn auch mal gefragt? Dürfen die eigentlich die Petition unterschreiben??? Wäre doch mal sinnvoll oder? Schliesslich ist es doch deren Zukunft.
Meine Familie vertuscht bis heute und dann soll sie mit der Wahrheitsfindung noch weiter geschont werden? Nöööö!!!!!!
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Anmerkung von Norbert Denef:
Eine Petition/Beschwerde kann jeder unterschreiben, auch Kinder.
und ausserdem,,,,,wer legt nach sovielen jahrzehnten der Qualen noch Wert auf eine Entschuldigung die nur der milderung dienlich ist und ohne Reue in den Augen ist????
ICH NICHT MEHR!!!!!
Die Zeit EINSICHT BEKENNEN WIDERGUTMACHUNG für meinen kreativen Prozess von Wichtigkeit gewesen wäre ist verstrichen, ich habs ohne geschafft!!!!!!
@ rasch,
Zitat:
„Und das es schwer werden würde, Fälle vor 1978 zu recherchieren stimmt so auch nicht. Es gibt in den meisten Fällen Mitwisser, Mittäter und auch noch weitere Opfer „.
Die Frage , die sich auch stellt, ist die, wie können Gerichte den 100% igen Nachweis erbringen nach so langer Zeit wenn alle Täter und Mitwisser weiter schweigen.
Dann kommt womöglich heraus, im Zweifel für den Angeklagten.
Ich finde so ein Urteil wieder als Trauma.
Aber es gibt ja auch solche Fälle, wie die von Herrn Denef , wo alles klar erscheint und nur neue Gesetze her müßten.
Ich finde , dass die Politik, die Polizei und andere Stellen viel mehr für Prävention tun müssten und auch Mitwisser verurteilt werden können und bei jedem kleinsten Hinweis sofort gründlich untersuchen müssten und nicht einfach alles vom Tisch wischen. Ich glaube aber, dass dann die Strafverfolgungsbehörden mehr Personal bräuchten.
Ich empfinde es als Verbrechen, wenn nicht nicht nach allen möglichen kleinsten Hinweisen nachgegangen wurde und Jahre später Täter dann nach > 100 Taten erst dingfest gemacht werden.
@ eva
dein satz:
„Ich empfinde es als Verbrechen, wenn nicht nicht nach allen möglichen kleinsten Hinweisen nachgegangen wurde und Jahre später Täter dann nach > 100 Taten erst dingfest gemacht werden.“
Genau das gilt es mit den Änderungen in zukunft zu vermeiden, abgesehen von den potenzierten widerholungszwängen die noch mitaufgedeckt würden.
Täter nach dem Tode in Frieden ruhen lassen,beispielsweise, weil sie sich ja nicht mehr verteidigen können , ist eine Lösung für Täter und mittäter und Mitwisser, aber keinesfalls eine für betroffene von Seelenmord und deren Nachkommen.
Der Spruch von Täter und deren Sympathisanten „das ist doch alles schon so lange her,,,,“ müsste schlicht und ergreifend VERBOTEN werden.
Es müssen standards für Anwälte entwickelt werden, die Ihnen ausser dem, im besten Falle, persönlichen Geschicks, leichte und übersichtliche Hilfestellungen geben im Umgang mit Betroffenen.
@ rasch
“Ich empfinde es als Verbrechen, wenn nicht nicht nach allen möglichen kleinsten Hinweisen nachgegangen wurde und Jahre später Täter dann nach > 100 Taten erst dingfest gemacht werden.”
„Genau das gilt es mit den Änderungen in zukunft zu vermeiden, abgesehen von den potenzierten widerholungszwängen die noch mitaufgedeckt würden“.
Wie sollen das die Strafverfolgungsbehörden und Richter verhindern ?
Wenn Staatsanwälte einfach behaupten , es liegt kein Anfangsverdacht vor ( weil die Kriminalbeamten möglicherweise wegen Überarbeitung „schluderig ermittelt“ haben ), aber Opfer in Krankenhäusern landen, können Anwälte auch nichts tun als immer wieder Beschwerden einreichen oder aufgeben. Als Opfer oder Opferanwalt kann man die Strafverfolgungsbehörden auch nicht zwingen jedem Hinweis nachzugehen.
Ich kenne einen Fall von häuslicher Gewalt, wo dem Ermittlungskommisar mitgeteilt wurde, dass der Täter schon früher verurteit wurde und der Täter einer gefährlichen Sekte angehört und er sich die Akten kommen lassen sollte, dass er aber ablehnte. Die Drohung des Täters , er habe das Recht, sein Opfer zu töten , bleibt weiter im Raum, bis der Täter womöglich es war macht. Wenn das Opfer dann tod ist, wer ist dann Schuld, frage ich mich ?
@ Eva
dein satz:
„Die Drohung des Täters , er habe das Recht, sein Opfer zu töten , bleibt weiter im Raum“
Ich kapiere momentan den zusammenhang nicht. Wo und wann und unter welchen Gegebenheiten hat er das gesagt?
Ich weiss dass die Lage katastrophal ist, ohne Zweifel gibt es noch viel zu tun.
Und solange (gerade im falle von rituellem missbrauch) keine gesellschaftliche Aufklärung passiert und selbst profis die hände gebunden sind, müssen für die Betroffenen aus diesen Kreisen Weglaufhäuser her und das unverzüglich.
Was sonst soll ich als kleines Licht mehr dazu sagen???
Die Angst ,,,die Abhängigkeit dieser Betroffenen muss in den Griff bekommen werden ohne dass sie sich „eingesperrt“ fühlen.
Martha Schallecks buch „Rotkäppchens Schweigen“ (und das darauf folgende denke ich ,ungelesen ,auch),,,,,für alle die sich auf die Seite der Betroffenen von sexualisierter Gewalt stellen, seien sie nun betroffen oder nicht.
… die Lösung (?):
„Plädoyer für alternativen Justizmechanismus … Ob Kirchenskandal oder Kinderheimaffäre: Der Verfolgbarkeit länger zurückliegender Straftaten sind grundrechtliche Grenzen gesetzt – nicht aber der Wahrheitsfindung.“!
Allerdings sollten zuvor die Gesetzgeber allmählich einmal einsehen, dass sie sich selbst wie den Opfern und der gesamten Gesellschaft mit dem sturen Bestehen auf Verjährung bei eindeutigem „Verbrechen gegen Leib und Leben“ einen Bärendienst erweisen.
Die Folgen ihres Starrsinns wollen gewisse Politiker nicht erkennen:
Sie alle wurden und sie machen sich noch heute mit ihrer Verschwiegenheit mitschuldig an all den skandalösen Kirchen-, Kinderheim- und privaten Kinderzimmer-Katastrophen – zumindest in der bundesdeutschen Nachkriegszeit!
Der Staat hat SCHUTZPFLICHT für die Schwächsten, für wen sonst …
Die Staaten führen die direkten und indirekten Opfer doppelblind, weil wissend(!!), an den Abgrund.
Die nahezu todsichere Absturzquote interessiert diese Machos nicht. Und unter Absturz ist nun mal nicht nur die physische Todesfolge zu verstehen …
Der Einwand, „Darüber noch hinauszugehen und für strafbar zu erklären, was bereits verjährt war, stünde hingegen mit dem Rückwirkungsverbot (Artikel 7, Europäische Menschenrechtskonvention) im Widerspruch“, MUSS von fähigen Opferanwälten sehr bald widerlegt werden.
Verstörte Kinderseelen = zerstörte Chancen = lebenslange Traumata.
Korrupten Täterschutz gab es immer schon, darf es aufgrund neuester Zahlen und Dunkelziffern zukünftig nicht mehr geben – nirgendwo!
Ich finde, jeder soll die Chance haben, selbst eine Entscheiden zu treffen ob er was unternehmen will oder nicht. Deshalb die Verjährungsfristen müssen weg.
Diese ganze Argumentation der Helferlinge der Missbrauchstäter ist lächerlich.
1.) wird Kindern und Jugendlichen ein Status zugesprochen, den diese in keinerlei Hinsicht selbst besitzen. Die Abhängigkeit von den Erwachsenen in ihrem sozialen Umfeld ist fast total.
2.) Viele Missbrauchstäter arbeiten sich -hochmotiviert durch ihre problematischen Gelüste!- bis in allerhöchste Funktionen, und; sie bilden effiziente Netzwerke…
Das heißt; die früheren Kindsopfer können auch später, als Erwachsene, auf Grund existentiellster Abhängigkeiten im System es meist gar nicht wagen, etwas zu tun! Die eigene Existenz und oft sogar die der Partner, Kinder, Freundinnen wird bei Gegenwehr mit aufs Spiel gesetzt…;-(
Ich selbst weiß hier leider nur zu gut, wovon ich schreibe.