Südkurier 12.11.2011
Öffentliches Geständnis nach kanpp zwei Jahrzehnten: Manfred Müller, ehemaliger Pfarrer der Löffinger Ortsteile Unadingen, Bachheim und Reiselfingen, hat in einem an den Freiburger Domkapitular Eugen Maier adressierten Schreiben eingestanden, in den 1990-er Jahren Kinder und Jugendliche in den drei Ortsteilen sexuell missbraucht zu haben.
An alle,
ich würde mal gerne wissen wollen, wie man einen klerikalen Täter (leider verjährt) dennoch vor Gericht zitieren kann, damit er öffentlich seine gerechte Strafe erhält?
Ich klage zur Zeit vor dem Landgericht, aber die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, auch vom OLG , aber vor dem Landgericht herrscht anwaltspflicht und es findet sich kaum einer, der bereit wäre es dennoch zu versuchen bzw. es auf pro-bono-basis mich zu vertreten. Angefangen hat alles mit einer Unterlassungsklage des „Täters“, weil ich in einem blog die Behauptung aufgestellt habe, er habe mich missbraucht. Dabei ging es mir aber hauptsächlich darum, ehemalige Zeitzeugen zu finden. Auch war ich überrascht wie unsere Einträge von der Kirche durchforstet werden, sprich wie man uns Opfer hinterher spioniert, speziell auf Opfer-Internetseiten.
Finde ich keinen Anwalt, so werde ich klein beigeben müssen und der Täter käme ohne öffentliche Anschuldigungen davon.
Dies kann ich aber nicht, wenn ich weiterhin in den Spiegel schauen möchte und auch wenn es zu keiner Bestrafung mehr kommen kann, wegen der Verjährung, so hätte ich aber als Opfer zumindest die Genugtuung, den Missbrauch öffentlich gemacht zu haben.
Norbert, ich hoffe Du gibst diesen Beitrag frei und jemand setzt sich mit Dir in Verbindung, wenn er einen Rat oder Hilfe für mich hat.
Für alles wäre ich sehr dankbar, und so bin ich auch froh, endlich einen Therapieplatz in Krefeld nach langem Suchen gefunden zu haben.
Wie praktisch, wenn man in Mathe aufgepasst hat, dann kann mich sich das wunderbar ausrechnen, ab wann man das „Geständnis“ öffentlich machen kann, ohne dafür Sanktionen und Konsequenzen erwarten zu müssen. Es lebe die Verjährungsfrist! (Vorsicht – Ironie!!!)
@ Uwe Werner
Empfehlung wie an „unsichtbar“: wendet euch an das Justizministerium und besteht auf versprochenen Leistungen.
Der Staat hat – wie die Kirche! – beide Augen zugemacht vor der Gewalt an Kindern u.a. Abhängigen. Und wir schüren NICHT HASS mit unseren stereotypen Forderungen, wir wollen „nicht Rache! – nein: Rettung!“, Recht, Gerechtigkeit!!!
Die Bundesanwaltkammer wäre vielleicht eine Adresse – oder aber
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article13712558/Wann-darf-die-Bundesanwaltschaft-ermitteln.html –
Zit.: „Die Bundesanwaltschaft führt unter anderem Ermittlungen gegen Verdächtige aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus sowie bei politisch motivierten Gewalttaten, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren.“
Es kommt ja immer auf die Perspektive an:
Aus Opfersicht war es aus Kirchen und Klöstern sich seuchenartig verbreitender „Terror“ gegen die Schwächsten der Gesellschaften – ein Hoch-Sicherheits-Risiko bis Januar 2010!
Seit undenklichen Zeiten musste dies „die innere und äußere Sicherheit“ nicht nur „in besonderem Maße berühren“, sondern geradezu gefährden!
Gewalttaten sehe „politisch motiviert“, wenn ein Staat sein Gewaltmonopol wie hier GEGEN die eigenen Bürger einsetzt, indem er ihnen seinen verbrieften Schutz versagt – das Unrecht war aktenkundig!
Bis 2010 (!!!) handelte es sich um eine todsicher tabuversiegelte Methode unter Machtinhabern, eine gefährlich schleichende, verdeckt sich verbreitende Infizierung mit dem machoistischen Macht-Missbrauchs-VIRUS – – nicht anders als in anderen „Terror“-gruppierungen. Daher halte ich Gleichbehandlung für nahe liegend – ja NOTWENDIG!