Hit-Radio antenne 09.11.2011
Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht.
Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber entsetzt und spricht von einer Verhöhnung der Opfer. Für netzwerkB-Sprecher Norbert Denef ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die Täter und nicht die Opfer von sexueller Gewalt im Mittelpunkt stehen.
Der 41 jährige Angeklagte aus Peine hatte als Auslöser der Übergriffe seine Alkoholsucht genannt. Eine entsprechende Therapie werteten die Richter als strafmildernd. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hält die Bewährungsstrafe deshalb für angemessen.
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newsclick.de 08.11.2011 Bewährung für Stiefvater
SPIEGEL ONLINE 08.11.2011 Stiefvater erhält Bewährungsstrafe
newsclick.de 09.11.2011 Einmal wendet sich der Täter an sein Opfer
soll es denn wahr sein ? ich habe den verdacht, weil insbesondere die katholische kirche mit ihren missbrauchs-geistlichen in vorderster front betroffen ist, spielt man das ganze missbrauchsthema herunter. und wieder sind die betroffenen selbst die leidtragenden, die täter werden verharmlost.
Dieses Urteil zeigt die Sicht vieler Juristen.
Deshalb haben schon einige Juristen, Staatsanwälte öffentlich im Fernsehen , Opfern von Sexualstraftaten empfohlen, keine Anzeige zu machen, da die Belastungen im Gericht für die Opfer außerdem enorm sind und kleine Geldstrafen und Bewährung keine echten Strafen sind.
Unter kleiner Geldstrafe verstehe ich alles unter 10.000€.
Dass Opfer bei solchen Taten das ganze Leben psychisch kaputt sind und meistens die psychischen Folgen nicht heilbar sind, interessiert die Juristen nicht. Wenn Täter solcher Taten die Therapiekosten inklusive Krankenhauskosten der Opfer übernehmen müßten für das ganze Leben der Opfer, dürften bestimmt in nicht wenigen Fällen > 50.000€ dabei anfallen.
Wenn ein Opfer sich Opferanwälte nimmt, dürften die häufig höher liegen als die Geldstrafe für die Täter.
Juristen, die solche Urteile fällen , sollten zwecks Weiterbildung in psychiatrischen Kliniken arbeiten wo Opfer von Sexualstraftaten
behandelt werden.
Meiner Meinung nach müßten, falls solche Täter wieder eine sexuelle Straftat begehen innerhalb der Bewährung, Richter auch bestraft werden können, die Opfer nicht vor solchen weiteren Taten schützen lassen.
Die Zahl 340 ( über wieviele Jahre ? ) ist unvorstellbar.
Schon bei einem Übergriff mit Todesängsten entstehen Folgen für das ganze Leben, die nicht heilbar sind.
@ prof.dr.gernot lucas
Sicher, die katholische Kirche ist ein Tabubereich, der der Grund sein könnte, warum das Thema heruntergespielt wird. Aber der weitaus größere Bereich (wo es auch die weitaus größte Zahl an Opfern gibt), ist die Familie. Das heilige Bild der Familie muss unter allen Umständen aufrecht erhalten werden (ähnlich wie die „heilige“ Vorstellung“ von der Katholischen Kirche) – deshalb spielt man das Thema herunter oder noch besser: Ignoriert es einfach.
@ Eva
jo,,,da sagst du etwas. Aber weisst du,,,sich einen Anwalt zu nehmen ist momentan wie ein russisches roulette spiel. Geräts du an den falschen, ist der stärkste „Betroffene“ nicht mehr in der Lage den roten Faden beizubehalten. Ich wurde mit Fragen bombadiert, es wurde verniedlicht, verdreht und schuld appelliert auf meine Todesängste. Mein Hund,,,meine Therapie ,,,alles stellte er schön in Frage, obwohl es darum garnicht ging. Widerlich,,,solche menschen müssen weg,,,,einfach nur weg,,,
Es ist ein erneuter Missbrauch mit einem Menschen so zu verfahren und normal gehört dieser Mensch angeklagt.
Manchmal denke ich , dass die barbarische „Scharia Rechtsprechung“, wenn man besonders leidet, manchmal auch eine Lösung sein könnte.
@eva:
„Manchmal denke ich , dass die barbarische “Scharia Rechtsprechung”, wenn man besonders leidet, manchmal auch eine Lösung…“…
… IST.
@all:
Ich denk dann immer an die Figur „Lisbeth Salander“ aus einem bestimmten Roman…..
…das Problem ist nur, dass man sich dann selbst auch wieder einem Trauma aussetzt….das kann man aus Verantwortung sich selbst und seinen engsten gegenüber nicht bringen.
Ansonsten wäre ich schon in mehreren Fällen zur Selbstjustiz übergegangen – es gibt außer dem keinen Grund, der mich davon abhält.
Die einzigen, die wirklich leiden und die gerechte Strafe des Täters gleich mit verbüßen (nämlich lebenslänglich) sind die Opfer und alle von Ihnen abhängigen Personen – PartnerInnen, am meisten Kinder.
Das schmerzt zum Beispiel mich am meisten: was ich auch tue, um alles aufzuarbeiten, meine Kinder müssen meine Traumata mittragen, das macht die größte Wut.
Ob irgendjemand an diesem tollen Makulatur-Runden-Tisch mal drüber nachgedacht hat, dass solche Taten generationenübergreifende Folgen verursachen?
Es ist ja sehr nett, dass der Angeklagte eine Therapie macht, aber das Opfer ist trotzdem lebenslang geschädigt. Er war sicherlich nicht ununterbrochen besoffen, sondern bereits nach der ersten Straftat war er danach irgendwann wieder nüchtern und hat gemerkt, was er gemacht hat. Von dem Moment an hätte er Vorkehrungen treffen können, dass so etwas nicht wieder passiert. Den Alkohol über viele Jahre hinweg als Entschuldigung für einen solch schweren Missbrauch zu nehmen, das geht auf keinen Fall.
Das ist ein Freibrief für alle Säufer.
Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Pfeiffer hält die Strafe für angemessen. Das ist schlimm. Wie kommt er dazu, Alkoholiker zu verteidigen. Säuft er?
die chance an einen richtigen opferanwalt oder therapeuten zu geraten, der bedingungslos zu einem steht und sich für einem einsetzt ist relativ klein. Das hat damit zu tun, dass sehr viele personen in der kindheit traumatisiert wurden, und was sie selber nicht bei sich sehen können, können sie auch bei den andern nicht sehen, oder so gesagt : wenn sie ihre eigenen erlebnisse in der kindheit verdrängen, dann verdrängen sie die probleme auch bei ihren klienten und reden alles schön und predigen vergebung. Rache ist unnötig, aber der zorn über die erlitene ungerechtigkeit muss hochkommen und gespührt werden. Das ist befreiend, löst verspannungen, migräne, depression, etc.
Deshalb hatte ich mich zu einer eigen therapie entschlossen, d.h. einer buchtherapie und dabei waren die klarsten und erhellendsten bücher diejenige von Alice Miller (auch deren webseite). Ihre 13 bücher habe ich intensiv durchgelesen, und von zeit zu zeit lese ich immer wieder darin. Das gibt kraft und sie ist zu 100 prozent auf der seite der opfer, ohne religion ohne wenn und aber. Das tut gut !
In Amerika gibt es ja manchmal bei Urteilen eine absurde Anzahl an Gefängnisjahren, dort hätte der Täter für JEDE TAT 2 Jahre bekommen, macht also zusammen 680…
Da bräuchte man dann schon an die 10 Leben, um das absitzen zu können! 😉
@ melonight
Die einzigen, die wirklich leiden und die gerechte Strafe des Täters gleich mit verbüßen (nämlich lebenslänglich) sind die Opfer und alle von Ihnen abhängigen Personen – PartnerInnen, am meisten Kinder.
Das kann ich 1000 % ig unterschreiben.
Ich kenne einen Fall, wo ein Kind mißbraucht wurde durch einen „Geistlichen“ und schwerst leidet und die Familie des Kindes geht daran auch kaputt.
Und der Hammer ist, dass der Täter der Mutter des Kindes mit nötigenden Briefen, die laut Staatsanwaltschaft man nicht lesen braucht, der Mutter gedroht hat , dass die Familie kaputt geht und ihr gedroht hat wenn das Opfer sich umbringt, sie anzeigen will. Davon hat die Mutter einen Nervenzusmmenbruch bekommen und die Behörden interessiert das nicht.
Man, man, man… da geht mir doch schon wieder das Messer in der Tasche auf, wenn ich sowas lese. Auch im Zusammenhang mit den Juristen, die von Anzeigen abraten. Sicher ist der Gerichtsprozess eine Zumutung für Betroffene, aber ich habe es nie bereut es zur Anzeige gebracht zu haben. Ich habe viele Jahre gebraucht um zu realisieren dass ich krank, gebrochen und sogut wie arbeitsunfähig war (5 Jahre, bis ich mich dazu durchringen konnte eine Therapie zu machen) aber seit dem geht es auch wieder bergauf und ich will mir gar nicht vorstellen wie grausam es wäre, wenn mein Täter noch ungestraft frei herum laufen würde.
Ich versuche immer wieder andere Betroffene dazu zu motivieren, sich zu wehren und für ihr eigenes Leben zu kämpfen, auch wenn die Juristen und Gerichte so konsequent gegen mich arbeiten.
Von den Medien ist auch kaum Unterstützung zu erwarten, da meistens nur die Tat ansich ausgebeutet wird. (Ich merke es gerade wieder im Zusammenhang mit einem britischen Frauenmagazin, dass über mich einen Artikel publizieren will)
Betroffene müssen nicht in der Rolle des Opfers dahin vegitieren sondern können es schaffen, dass sie irgendwann voller Stolz sagen können
„Ich lebe wieder!“
Das Urteil ist schlichtweg eine Katastrophe für das Opfer, und angesichts solcher Urteile stimme ich melonight zu:
Wenn die Gesellschaft die Opfer bewußt, wissentlich und nachweislich NICHT schützt, sind die Opfer am Zug.
All die Erklärungen, warum und wieso man kein Interesse hat, die Täter ganz hart zur Rechenschaft zu ziehen (sei es jetzt der Schutz des Bildes ‚Familie‘ oder der Kirche) helfen den Opfern letztendlich nicht weiter.
das gleiche gericht soll über die kath.missbrauchtäter demnächst
urteilen.
dieses urteil wurde schon vorher festgedealt,um später die pfarrer nicht
als vorbestraft zu lassen.
wer ein mal ein kind missbraucht bekam mit recht mehrere jahre aufgebrummt.
wer 100 bis 400 mal zuschlägt bekommt bewährung und vielleicht noch ein posten im kindergarten.
siehe leisnerhaus der gemeinde christopherus wolfsburg.
dort wurden schon mehrere missbrauchpriester zwischengelagert.
eine art verjährungscenter
alte tradition:
ehemalige nazis wurden dort freigekauft.
Ich bin wirklich enttäuscht von diesen Gesetzen,
irgendwann gibt es nur noch Selbstjustiz,
weil die Opfer nicht nur geschändet wurden, nein,
auch ihre Rechte unter den Teppich gekehrt wurden.
Selbstjustiz wird dann aber viel härter bestraft :(((
Hallo Zusammen!
Zur Einleitung möchte ich mich gern kurz vorstellen. Ich bin 44, lebe in Wien, bin selber Betroffener innerfamiliärer sexueller Gewalt, verfolge diese hervorragende Site schon lange und arbeite seit Monaten an einem Konzept zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs ( ja, ich verwende – evt. noch – die allgemeine Benennung).
Zur „Causa 340“: Keine Frage – das Strafausmaß ist viel zu gering. Punkt.
Aber ist es nicht auffallend, dass wir – die Betroffenen – in den Kommentaren immer wieder die selben Problematiken ansprechen und offenbar selber nicht in der Lage sind Lösungsansätze zu bieten?
Der verursachte – grundsätzlich lebenslange – Schaden: so lange es hier keine klaren Forschungsergebnisse gibt kann das Strafausmaß schlichtweg nicht erhöht werden. Außer Frage steht für mich, dass der Schaden nicht nur auf persönlich – psychologischer Ebene erhoben werden muss, sondern auch auf sozialer, demokratiepolitischer und volkswirtschaftlicher.
Sexueller Missbrauch ist das Grundübel unserer Spezie, dessen Metastasen in jeden Bereich unserer Zivilisation hinein wachsen.
Beweisführung: wir leben nun mal in einem Rechtsstaat und das finde ich gut so. Es gilt also die Unschuldsvermutung bis die Schuld erwiesen ist. Welche Maßnahmen sind also erforderlich, dass die Opfer leichter zu Ihrem Recht kommen?
Anzeigeprozess: vor einer Anzeige wird oftmals – zu Recht gewarnt – Retraumatisierung droht. Ich denke hier könnte eine Forderung nach staatlich finanzierter psychologischer Betreuung greifen. Das Zeitausmaß gäbe es zu erörtern.
Kirche & Staat: In Österreich ist vor kurzem der „Skandal Wilheminenberg“ zu Tage getreten: die Vorwürfe reichen von Misshandlung bis hin zu organisiertem Kindesmissbrauch und Tötungen. Im Sinne der Aufklärung kann man dazu nur Endlich sagen. Und Gratulation den mutigen Betroffenen! Und doch ist es noch verhältnismäßig! leicht die Verbrechen aus totalitären Systemen öffentlichkeitswirksam darzustellen. Daran erbrennt sich auch die allgemeine Wut gegenüber infamer Obrigkeit – gegenüber den Instanzen von Glaube und Recht.
Wie aber schaffen wir es zudem, den öffentlichen Blick auch dorthin zu lenken, wo etwa 80% der Verbrechen stattfinden ? – zu den Familien?
Ich denke, wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Doch es hat begonnen. Mehr und mehr geben dem Übel, aber auch der Aufarbeitung, Stimme und Gesicht.
LG Kurt
@ Kurt
lese einmal wie die Bundesregierung sich zu einer Petition geäußert hat, die für mehr sozialpsychiatrische Forschung aufgestellt wurde.
https://openpetition.de/petition/online/foerderungsmassnahmen-fuer-forschungsvorhaben-foerderung-der-sozialpsychiatrieforschung
In früheren Zeiten wurden solche Täter mit etwas Glück nur entmannt, aber wahrscheinlicher war ein elendes Ende auf dem Schafott.
Heutzutage wo alles besser, sozialer und demokratischer ist, werden solche Tätern zu lachhaften Minimalstrafen verurteilt, frei nach dem Motto: auch der abscheulichste Mörder und Vergewaltiger hat die fünfundzwanzigste Chance verdient, ja außer wenn er Steuern hinterzogen hat, da hört der Spaß auf…
Es ist eine Schande und ich schäme mich in einer Gesellschaft zu leben, in welcher die Opfer des in meinen Augen allerschlimmsten Verbrechens ohne Todesfolge dann auch noch von ihrem „fürsorglichen“ Sozialstaat verhöhnt werden, indem geradezu verzweifelt nach Entlastungsargumenten für die Täter gesucht wird.
Deutlicher kann man dem Bürger nicht die Dekadenz, Verachtung und Unfähigkeit seiner Führungseliten vor Augen führen.
In einem Land, wo es Jahre gebraucht hat um Contergan zu verbieten und wo die Pharmamafia heute noch (!) darum kämpft, wirkungslose Medikamente auf dem Markt und im Krankenkassenangebot zu lassen, WIDER BESSEREN WISSENS, wundert mich gar nüscht mehr, außer vielleicht sinnvolle und vernünftige Entscheidungen.
Ihr seid die Macht, nicht die Kaputten in Berlin!!!
@ melonnight
Generationsübergreifen denkend kann justicia wunderbar und der runde tisch vllt sogar auch, jedoch nur im Falle von Tätern.
Schau mal in das Buch von Stephan Harbort und Andreas Fischer „Ein unfassbares Verbrechen , der Fall Monika F.“ Ich zitiere kurz:
Stephan Harbort Frau ist mutmasslich Opfer eines Täters geworden, der gerade fünf Wochen vor der Tat, vorzeitig aus der Haft entlassen und dem eine sehr günstigeLegalprognose gestellt worden war.Als Betreuungsbeamter hast du einige Jahre mit Sexualstraftätern gearbeitet. Dass die Gefährlichkeit solcher Täter verkannt wird, passiert leider immer wieder. Was sind aus deiner sicht die typischen Fehlerquellen bei der Prognosebegutachtung?
Fischer: Die Gutachter sehen diese Menschen doch nur kurz. In dieser Zeit werden auch Befragungen mithilfe eines Computertests vorgenommen. Darin werden Fragen gestellt, die Aufschluss über die Gefährlichkeit der Gefangenen geben sollen. Doch dieser Fragenkatalog ist den Gefangenen bestens bekannt. Natürlich tauschen sie sich darüber aus.Natürlich wird das manipuliert,,,,,,usw,,,usw,,,,usw,,,
Wie ich finde sollten wir mal dazu stehen dass Täter erstmal nur gesichert werden ohne Anträge auf irgendwas, bis dieses marode Durchfallsystem mal von einem ordentlichen Chirurgenteam geflickt wurde.
In der Zeit könnte alle Aufmerksamkeit den Opfern von Gewaltverbrechen gegeben werden, die dann gestärkt und erneuert einen sehr grossen Beitrag leisten können.
@ all
In meinen Augen ist es nichts anderes als eine potentielle Verharmlosung. Aus einer janusköpfigkeit wurde mal eben ein Alkoholproblem kreiert.
Sexualisierte Gewalt für 29,41€!
Sexualisierte Gewalt an Schutzbefohlenen hat einen Preis bekommen. Sexualisierte Gewalt kostet nach neuster deutscher Rechtsprechung jetzt nur 29, 41 Euro pro sexueller Handlung (oder weniger)! Dies legt die richterlich festgelegte Zahlungsverpflichtung an das Opfer nahe. Das zukünftige Strafmaß für Sexualstraftäter wird sich an diesem Urteil orientieren. Aus ökonomischer Sicht haben sich die Straftaten für den Täter gelohnt. Der Täter behält seine Freiheit und konnte über Jahre viel Geld einsparen, weil die Bordellbesuche überflüssig wurden. Eine abschreckende Wirkung geht nur allein aus diesen ökonomischen Gründen von dem Urteil nicht aus. Dieses Urteil ermutigt leider zur Begehung neuer Sexualstraftaten und entfaltet eine zu geringe präfentive Wirkung!
Wäre der Sexualstraftäter 340-mal zu Prostituierten gegangen, anstatt sich an seiner schutzbefohlenen Stieftochter zu vergehen, so hätte er bei durchschnittlichen Bordelkosten von 50 € insgesamt 17 000€ ohne Fahrtkosten bezahlen müssen. Für den verbotenen Sex mit Minderjährigen würde in einem derartigen Gewerbe der Preis sicherlich deutlich über 50 € liegen. Hätte er den Kontakt zu einer Zwansprostituierten gehabt, wäre dieser Kontakt sogar straffrei geblieben. Eine Prostituierte hätte nach deutschen Recht auf Grundlage des geschlossenen Vertrages einen Rechtsanspruch in der Höhe plus alle Folgekosten geltend machen können. Ein Opfer jedoch kann nur Schadenersatz in Geld geltend machen. Doch wie ist der irreparable dauerhafte Schaden zu quantifizieren? Durch die vielen Tränen in den Taschentüchern, die Gespräche mit Freunden, Therapeuten und Angehörigen. Den tiefgreifenden Beeinträchtigungen an Leib und Seele, in Schule Beruf und Liebesleben?
Meint der Richter, dass der Preis für sexuelle Handlungen deutlich niedriger als bei Prostituierten ausfallen muss, wenn die sexuellen Handlungen erzwungen oder von Kindern oder anderen Schutzbefohlenen erbracht werden müssen? Das alkoholisierte erzwunger sexualkontakte, Vergewaltigungen, weniger eklig oder schlimm und sich daher sogar strafmindernd auswirken müssen?
Den Hurenlohn als Quantifizierungsgrundlage für eine Strafzahlung heranzuziehen ist widerlich. Aus Sicht der Opfer sogar unerträglich. Diesen Vergleich so nicht vorzunehmen hieße aber auch die ökonomisch geprägte Motivation von Sexualstraftätern zu ignorieren. Eine Geldstrafe, die abschrecken soll, muss deshalb immer deutlich über den Marktpreis für Prostitution liegen, ohne sich jedoch daran ausschließlich zu orientieren. Eine Gleichsetzung von Opfern sexualisierter Gewalt mit Prostitution ist abzulehnen.
Warum wird der Straftäter nicht auch dazu verurteilt, neben einer nennenswerten Opferzahlung auch eine Strafzahlung an Opfervereine zu leisten und alle Therapiekosten zu übernehmen? Warum erfährt man bei der Berichtserstattung nichts über die Rolle der Mutter und des übrigen offenbar hilflosen Umfeldes? Warum verlangen die Krankenkassen nicht die Behandlungskosten zurück?
Wer antworten auf diese Fragen sucht, wird schnell merken, wie weit das Strafrechtssystem mit seinem Vertretern von der Lebenswirklichkeit der Bürger und ganz besonders weit weg ist von den alleingelassenen Opfern!
Sexuellisierte Gewalt hat kein Herz, aber einen Preis!
@ bella
wir werden einen ganz anderen Weg finden,,,glaub mal.
Ganz wichtig ist allerdings, dass uns betroffene die bisher noch nicht wagten sich mitzuteilen, uns einen Vertrauensvorschuss geben,,,,ergo meint:
MELDET EUCH, SAGT ES LAUT!!!!!!!!!!
Das ist hier kein Kinderspiel, wir haben Krieg!
Was ist das für ein Richter, welche Interessen hat der ? Gerade wird in Österreich gegen einen Strafrichter ermittelt, der Kinderpornographie konsumiert hat.
Wie wohl das Urteil gewesen wäre, wenn er
340 mal die Steuerbehörde belogen hätte oder 340 mal Autos beschädigt hätte. Ob seine Alkoholsucht dann auch in diesem Ausmaß berücksichtigt worden wäre? Warum haben in Deutschland materielle Gegenstände mehr Wert als die Schäden, die an einem Menschen verursacht wurden!
Die Idee, dass sich die Krankenkassen und damit die zuständigen Ärzte einmischen sollten bei Regressforderungen, möchte ich durch den Hinweis auf die zuständigen Rentenversicherung ergänzen. Viele Opfer sind nämlich auf Renten angewiesen, müssen kämpfen um die Anerkennung ihrer Erwerbsunfähigkeit, können keine beruflichen Erfolge erzielen, haben massive persönliche und private Probleme, die wenig interessieren und auf die eigene Person zurückgewiesen werden. Wer nennt da die Ursachen, wer erkennt und beschreibt die seelischen Folgen von Gewalteinwirkungen in Kindheit und Jugend, die oft lebenslange Belastungen darstellen!
Das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit ist nicht umsonst ein Grundrecht!
Es ist richtig, dass die Opferseite viel deutlicher in den Blick genommen werden müsste: die subtilen Schädigungen, die vor allem durch längerwährenden sexuellen Missbrauch entstehen, werden nämlich völlig unterschätzt, die Langzeitentwicklung spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Hier muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Dank an Dr. Lucas für diesen Artikel:
http://www.bfg-muenchen.de/cms/media/pdf/ratzefatz.pdf
Und Norbert Denef für Seine Arbeit im NetzwerkB
Ich denke unser Kampf geht erst los:
Die zivilrechtliche Verjährung wird sich nicht halten lassen. Siehe GB:
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/grossbritannien_kirche_katholische_fehlverhalten_priester_haftbar_1.13261482.html
Wenn für den 340fachen Täter, die Alkoholsucht als strafmildernd angesehen wird, dann werden Richter vielleicht auch bald religiöse Abhängigkeit und Zölibat als Strafmilderungsgrund anführen. Es ist zum Kotzen!
Wenn icht Rechtsanwalt wäre der einen 300 fachen Kindermissbrauchtäter vertreten würde,hätte ich ihn zum trinken einer Schnapspflasche aufgefordert.
Und schon hat er den Alkoholspiegel der ihn straffrei macht.
Solche Gesetzte und eine Pfeife wie Pfeifer.
@ Reiner de Mosh
jo,,,so ticken Täter. Und ich sage dir etwas: Wäre ein Opfer zu Boden gerissen worden und hätte man ihm bei einer potentiellen geplanten Gruppenvergewaltigung eine Flasche Korn an den Hals gesetzt sodass es unweigerlich hätte schlucken müssen, wäre es für solch einen Anwalt ein leichtes Spiel, die Tatsachen mit dem Mittel Alkohol zum Zweck, zu verdrehen. Und noch etwas,,,nicht jedes Opfer hat das Glück, dass ein instrumentalisierter Beteiligter vehement diese Aktion unterbricht weil er einfach nur gut ist. Du,,,,dieser Held hat seitdem einen Platz in meinem Herzen,,,
Leider ist die Sache verjährt und meine Fragen, ob der Hauptinitiator heute eine ähnliche Position gar hat wie der anwalt in deinem fiktiven Fall oder ob andere Menschen von ihm bereits zuvor oder danach geschädigt wurden oder wer die anderen Gesichter waren,,,,,bleiben alle unbeantwortet?
Ich war damals in der 8ten Klasse wenn ich mich recht entsinne.
Das ist die Höhe!!! Mein ganzes Leben ist durch einen Missbrauch , welchen ich mit 7 Jahren erleben musste, geprägt!!!! Beziehungsunfähig, deppressiv, von Angstzuständen verfolgt, usw. !!!!!! Der Täter, der mir und 6 – 8 weiteren Kindern das Leben zur Hölle machte, hat damals 2 Jahre abgesessen!
Was hat das Alles mit Gerechtigkeit zu tun?????
@Elfe, unsere Täter laufen noch immer frei und unbehelligt herum. Die Kinder leiden in bestimmten Situationen (Trigger) immer noch an Panik- u. Angstzuständen. Das ist die „Gerechtigkeit“ in Deutschland !
Ob wirklich schon Alles verjährt ist.
Ich glaube es nicht.
Man kann mit Kalenderdaten schön tricksen.
Anwälte der katholischen kirche sind große Trickser.
Wann war wohl der letzte Missbrauch eines Täters?
Wann verjährt es ?
Das Alles im Namen Gottes.