Hit-Radio antenne 09.11.2011

Nach einem vergleichsweise milden Urteil gegen einen Sextäter aus Peine ist nun eine Diskussion über den Opferschutz entbrannt. Der Mann war gestern vom Landgericht in Braunschweig zu einer Geldstrafe und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte seine Stieftochter 340 Mal sexuell missbraucht.

Der Verband netzwerkB zeigt sich darüber entsetzt und spricht von einer Verhöhnung der Opfer. Für netzwerkB-Sprecher Norbert Denef ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die Täter und nicht die Opfer von sexueller Gewalt im Mittelpunkt stehen.

Der 41 jährige Angeklagte aus Peine hatte als Auslöser der Übergriffe seine Alkoholsucht genannt. Eine entsprechende Therapie werteten die Richter als strafmildernd. Der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hält die Bewährungsstrafe deshalb für angemessen.

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