KLEINE ZEITUNG 07.11.2011
16-Jähriger, der einvernehmlich Sex mit 12-Jähriger hatte, wurde als Sexualstraftäter verurteilt. Er ist somit in „Sexualstraftäter-Datei“ geführt – wie Kinderschänder. Experten kritisieren Justiz.
KLEINE ZEITUNG 07.11.2011
16-Jähriger, der einvernehmlich Sex mit 12-Jähriger hatte, wurde als Sexualstraftäter verurteilt. Er ist somit in „Sexualstraftäter-Datei“ geführt – wie Kinderschänder. Experten kritisieren Justiz.
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Mal abgesehen davon, dass sich ein 16 jähriger mann im Klaren darüber sein sollte dass er eine Straftat begeht wenn er mit einer 12 jährigen schläft, sind die wenigen Tage bis das Mädel 13 geworden wäre nicht erwähnenswert. Die Grenzen sind nunmal klar umrissen, dafür soll die Justiz ja auch gelten.
Natürlich ist es für diesen jungen Mann schlimm, da er nicht in der Lage sein wird im Nachhinein etwas rückgängig zu machen. Uns sicher wäre es besser, alles würde vor dem Hintergrund des kollektiven Familienschicksales betrachtet. Auch hier wird wieder deutlich, dass dann die Möglichkeit bestünden hätte, dass es erst garnicht zu solch einem Vorfall gekommen wäre. Eine zwölfjährige ist und bleibt ein kind und wäre sie in diesem Falle vllt schon geschlechtsreif, dann können beide von Glück reden, wenn daraus kein Kind entstanden ist. Denn genau da liegt doch die grosse Tragik des „vererbten“ Familienschicksales. „Wenn Kinder Kinder kriegen“,,,,,,,
Es gilt hier nicht die Gesetze zu lockern, sondern endlich den Weg der Transparenz einzuschlagen und eine Aufarbeitung eben dieses kollektiven Familienschicksales einzufordern,,,,,,damit müssen sich beide ,sowohl das Mädchen als auch der Junge auseinandersetzen. Dass es nicht natürlich ist, dass einer zwölfjährigen der Kopf nach sex steht und wenn doch, dass auch hier dysfunktionale Familienstrukturen vorherschen , dürfte doch inzwischen jedem eingeleuchtet sein der sich ausgiebig informiert hat.Auf beiden Seiten liegt mächtig etwas im Argen, da ist der Eintrag indie Sexualstraftäterdatei bis zum Ergründen der Ursachen nur gerechtfertigt. Das Risiko, dass der junge Mann einen krankhaften Zwang irgendwann einmal widerholt oder sogar ausweitet ist doch viel zu gross.
Einen 16 Jährigen Jungen als Mann zu bezeichnen ist vielleicht doch etwas abenteuerlich. Die sind doch selber nach ganz grün hinter den Ohren. Selbst mit 18 sind viele Jugendlich und Heranwachsende noch gar nicht gefestigt in ihrem Wesen.
Zumal der Junge erst bei der Verurteilung 16 war, sie war also 12 und er 15. Ich würde mir ja wünschen, dass Betroffene darüber reflektieren, inwiefern ihr eigenenes Schicksal (ja, auch meines) die Wahrnehmung von Sexualität beinflusst. Wir können nicht immer die schlimmen Dinge, die uns geschehen sind in die Handlungen anderer Menschen hineinprojezieren. Nichtbetroffene haben ein Recht darauf nicht ständig mit unserer spezifischen Sicht belästigt zu werden.
In dem Artikel ist die Rede v. einem „heute 16 jährigen“. Das bedeutet doch, das der Verurteilte zur Tatzeit jünger gewesen war. Also bspw. 15 Jahre alt. Da sind also 2-3 Jahre Altersunterschied. Und in dem Bericht wird nichts gegenteiliges dazu gesagt, das es um einvernehmlichen Sex zweier Freunde geht. Da ist auch kein Hinweis darauf ersichtlich, das es sich stattdessen um eine Vergewaltigung handeln könnte.
Trotzdem wird der Verurteilte als Rechtsfolge auf eine Stufe mit wirklichen Vergewaltigern gestellt. Es geht nicht um einen Lehrer, der sich das Vertrauen einer Schülerin erschwindelt hat etc. Nur so als Anmerkung. Sorry, @rasch, aber wo ist bitte zu erwarten, das der Verurteilte nun „einen krankhaften Zwang irgendwann einmal widerholt oder sogar ausweitet“?
Wenn sogar sachverständige Juristen dieses Urteil grundsätzlich sehr kritisch sehen, hat das klare Gründe. Eigtl. ist es genaugenommen sogar kontraproduktiv, an solchen Rechtsfolgen festhaltend erste sexuelle Erfahrungen in/während der Pubertät strafrechtlich mit dem höchsten Schwert der Justiz gleich dem sexuellen Missbrauch zu verfolgen. Und darf es noch mehr sein? Eingriffe ins Presserecht bspw.? Also Verbote v. Jugendzeitschriften wie Bravo & co?
Gab es alles schon! Immerhin v. Personen, die sogar das ZDF als etwas (und ich zitiere wörtlich) „sich zunehmend zu einem Erotikanbieter entwickelt“ kritisieren!
Siehe
http://www.taz.de/!31926/
Kinderschutz ist wichtig. Insofern ist es meiner Meinung nach eigtl. als unverständlich und absolut unverantwortlich zu sehen, das offensichtlich in Österreich Paragrafen für schwerste Sexualverbrechen auch dafür herangezogen werden, schon in sehr harmloseren Dingen die selben Maßstäbe des Strafrechts anzuwenden, und auch eine Existenz zu vernichten, bevor sie überhaupt wirklich begonnen hat. Und abgesehen davon, wenn es in ähnlichen Konstellationen zu vergleichbaren Urteilen kommt, welche Polizeibeamte nehmen die Liste überhaupt noch Ernst bspw. wenn ein mit Fug u. Recht auf die Liste aufgenommen Person irgendwo hinzieht u. später, da ja nicht auf die Liste zu sehr geachtet wurde, nochmal zuschlägt? Zumal- siehe dem Fall Kampusch – zuwenig gegen die wirklichen Fälle getan wird u. dementsprechend zum eigtl. Anliegen eine solche Liste so ungenau ist wie sonstwas.
Und in aller Klarheit, irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden. Man kann ja wohl nicht allen Ernstes Personen im Strafrecht wie Vergewaltiger verurteilen/behandeln, weil diese in ihrer Kindheit/Jugend mit anderen Kindern/Jugendlichen einvernehmlichen Sex haben.
Übrigens ganz nebenbei stehen auf der rechten Seite des Artikels einige interessante Details… Dort heißt es bspw. „Toleranter Vatikan: Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder, er erlaubt Sex ab 12 Jahren. In Deutschland ist das Schutzalter 14, in der Schweiz sogar 16 Jahre.“.
Sehr interessant, nicht wahr?
Ich habe absichtlich die worte „junger mann“ gewählt. Das biologische zeugungsalter kann auch mit 14 oder 15 schon da sein.
Sicherlich muss der „junge mann“ unter dem Aspekt der „eigentlichen“ Unschuldigkeit „betrachtet“ werden. Aber dazu gehört eben auch die dysfunktionalen Familienstrukturen zu „untersuchen“.
@ Miriam
Bezüglich ihres Einwandes „wir können nicht immer,,,,projizieren“:
Das tue ich auch nicht. Aber ich steel einmal in den raum, das A: die emotionale Blindheit wie ein Virus auch „Nichtbetroffene“ erreichte und B: falls nicht, wäre soein „Unfall“ nur sehr sehr selten,,,
Ich stimme eher Rasch zu. Allerdings sehe ich, dass es sehr schwierig ist, den Fall von außen zu betrachten. Freiwilligkeit und Einvernehmlichkeit kann Produkt von Manipulation sein, daher sollten die Grenzen wohl meines Erachtens auch vehement eingesetzt werden. Bestrebungen, diese Grenzen ohne Weiteres zu verschieben und aufzuweichen gibt es immer wieder.
Ich sehe allerdings auch, dass sich der Jugendliche 16-Jährige vielleicht nicht unbedingt seiner Handlung bewusst ist. Interessant wäre hier auch zu erfahren, wie es überhaupt zur Aufdeckung des Falles gekommen ist, denn irgendwer muss die Staatsanwaltschaft aufmerksam gemacht haben. Demnach zu urteilen, gilt es wohl mehr zu berücksichtigen als nur die Tatsache, dass dies „einvernehmlicher“ Sex zwischen einem 16-jährigen und einer 12-jährigen gewesen sei (oder wie auch immer sich dieses Altersverhältnis anzeigt). Weil ein oder zwei Rechtsexperten das Urteil anzweifeln, würde mir noch nicht reichen, um hier ein abschließendes Urteil zu fällen.
Ich möchte rasch zustimmen. Ich halte das „Bedürfnis“ mit 12 bzw. 15 Jahen schon sexuell verkehren zu wollen (und es zu tun) für ein Zeichen von emotionaler Verwahrlosung, und dies widerum für ein Zeichen von dysfunktionalen Familienverhältnissen.
Dass es viele gibt, die emotionale Vernachlässigung früh über Sexualisierung ihrer Kontakte zu kompensieren versuchen, und darüber sogar die BRAVO oder wer weiß ich berichtet, zeigt doch nur, wie vieles in deutschen (und anderen) Familien im Argen liegt, während sich in den Köpfen das Bild von der Rama-Familie eingebrannt hat.
@ Doro
Sehr gutes Beispiel mit der Rama. Und was ganz wichtig ist, die Eltern dieser jungen Erwachsenen dürfen in keinster Art und weise „geschont“ werden. Ohne Wenn und Aber müssen sie Rede und Antwort stehen. Nur so können Erkenntnisse gewonnen werden die unsere Kinder in eine sichere Zukunft tragen werden. Wenn Eltern alles erdenkliche getan haben und keine Familiengeheimnisse(durch welche eine kindliche seele immer Schaden nimmt) verschwiegen haben, hätten sie in einem solchen Falle auch nichts zu befürchten.
Der gordische knoten ist nicht in einer therapiestunde zu lösen, Teufelskreise zu durchbrechen setzt die Mitarbeit all derer vorraus die an einer Lösung und Änderung interessiert sind. Wer heute noch aus dem freien willen heraus, in solche schicksale verstrickt, solche klärenden Arbeiten ablehnt, boykottiert oder untergräbt, der macht sich schuldig.
Dieser junge mann wird den positiven Aspekt und die einsetzende Befreiung unweigerlich spüren, öffnet er sich mit neugierde dem Thema.
Da ist dann für ihn ein eventuell bleibender Eintrag in ein Straftäterregister nicht mehr von allzu grosser Bedeutung, weil es ihm selber wie Schuppen von den Augen fallen wird.
Heute lernen Kinder nur noch viel zu oft wie es geht das Böse hinter der Maske des spiessertums zu verstecken. Das hat Natascha Kampusch für immer und ewig in den zeilen aus ihrem Buch 3096 Tage festgehalten.
Wie verwirrend es sein kann wenn psychosadistische Kräfte am werk sind wird immer noch nciht erkannt . Da gibt es noch viel zu tun.
an alle, die es nicht so schlimm finden: also ich wurde nie missbraucht, aber wenn ein 16 jaehriger mit meiner 12 jaehrigen tochter sex haette, dann wurde ich auf jeden fall sagen, dass 1. SIE definitiv noch ein kind ist und ER sie ganz sicher so beeinflussen kann, dass sie das tut, was ER will. ich finde das urteil deshalb nur richtig.