Deutscher Bundestag
Rechtsausschuss – 25.10.2011
Berlin: (hib/BOB) Mit der Stärkung der Rechte von Opfern sexuellem Missbrauchs, vor allem von Kindern, beschäftigt sich eine Anhörung des Rechtsausschusses am 26. Oktober. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor – einer der Bundesregierung (17/6261), einer der SPD-Fraktion (17/3646) und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5774). Die Regelung der Regierung sieht unter anderem vor, Opfern von sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen zu ersparen. Zur Begründung heißt es, es könnten gerade minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs es als „äußerst belastend und qualvoll empfinden“, wenn sie auf diese Weise eine emotional und oft auch intellektuell anstrengende Aussage in der ungewohnten Umgebung des Strafverfahrens mehrmals und möglicherweise in größeren zeitlichen Abständen wiederholen müssten.
Hallo,
komisch nur, dass wieder keine Direkt-Betroffenen dabei sind. Ein Anwalt, eine Richterin.. die wissen nicht wie sich das anfühlt…
Verschaukelt, Verschaukelt! Ein Bundeswehrsoldat, der an einem Gefecht teilgenommen hat und seelischen Schaden erlitten hat, soll ohne weitere Beweisführung mit bis zu 150.000 Euro entschädigt werden! Dieser Soldat wusste bei der Berufswahl, dass er sich in Gefahr begibt! Viele Jesuitenschüler, Reformschulenschüler, Ministranten und Heimkinder wussten das aber nicht und sie hatten auch keine Wahl!! Entschädigung: Höchstens 5000 Euro! Und die Regierung schaut weg! Danke Frau Schavan, Frau Schröder, Frau Leutheuser-Schnarrenberg und Frau Bergmann!
Die haben eben gesagt, sogar ein Soldat der einmalig an einem Gefecht teilgenommen hat, kann deshalb eine Entschädigung wegen PTSB erhalten. Ich verstehe nicht, weshalb das Parlament in dieser Sache so schnell eine Regelung von Entschädigungszahlungen beschlossen hat. Durch sex. Gewalt in der Kindheit traumatisierte Menschen werden ignoriert, niemand will eine angemessene Entschädigung zahlen. Es wäre einfach für die Bundesregierung sofort eine mind. ebenso hohe Entschädigungzahlung festzulegen.
Die Schäden, die ein Opfer sexualisierter Gewalt dadurch erleidet, dass seine körperliche und seelische Integrität verletzt wird, sind meiner Meinung nach absolut mit den Schäden vergleichbar, die ein Bundeswehrsoldat bei einem Einsatz erleidet. Lebenslanges Leid ist die Folge. Hier wird das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung als Begründung für eine solch hohe Enttschädigungszahlung herangezogen. Könnte man nicht auf Gleichbehandlung klagen? Auch Missbrauchsopfer leiden unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
http://www.n-tv.de/politik/Soldaten-bekommen-150-000-Euro-article4181256.html Wieso soll unser Leid weniger wert sein?
Zur Begründung der Forderung, die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre anzuheben, heißt es, „die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.“
Die (SPD-)Begründung ist ein Witz, wenn auch ein trauriger: Wer rechnen kann, dem wird schnell klar, dass den Betroffenen der „sechziger, siebziger und achtziger Jahre“ auch eine Anhebung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre nichts, aber auch gar nichts nützt. Die Konsequenz aus dieser Argumentation, dass „Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen“, muss – da niemand sagen kann, wie viele Jahrzehnte das im individuellen Fall sein werden – die komplette Aufhebung jeglicher Verjährung sein.
Noch schlimmer argumentieren Bündnis 90/Die Grünen: Auch sie behaupten, ihr Ziel sei, dass die Betroffenen „mehr Zeit haben[sollen], eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten“. Die Abgeordneten wollen deshalb die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, „wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde“.
In beiden Aussagen finden sich Hinweise, dass bei Bündnis 90/Die Grünen entweder nach wie vor massive Ahnungslosigkeit beim Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder vorherrscht oder dass es andere Gründe gibt, warum hier mittels Sprache die tatsächlich ausgeübte massive Gewalt und ihre ebenso massiven Folgen verschleiert werden sollen.
Der Terminus „eventuelle Traumatisierung“ verharmlost die Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu etwas, das nur manchmal vorkommt. Wenn ein Kind durch einen Erwachsenen sexualisierte Gewalt erfährt, so stellt dies schon allein an sich eine traumatische Erfahrung dar. Wenn das betroffene Kind dann – wie bisher und aufgrund fehlender Hilfestrukturen auch noch immer – keine fachgerechte Unterstützung erfährt, hat durch einen Erwachsenen ausgeübte sexualisierte Gewalt für das Kind IMMER traumatische Folgen. Dass dieser Umstand bisher und noch immer verleugnet werden kann, liegt u.a. daran, dass sich diese Gesellschaft (und damit auch die Politik) weigert, endlich die zahlreichen Forschungsergebnisse zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und ihre komplexen Folgen zur Kenntnis zu nehmen.
Diese gesellschaftliche und politische Weigerung lässt sich auch an der Aussage „wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde“ erkennen. Auch hier wird wieder eine Einschränkung vorgenommen, die harmlos erscheint, tatsächlich aber die Wahrnehmung der massiven Gewalt und des Machtmissbrauchs, der JEDER Form von sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch Erwachsene innewohnt, zu verschleiern. Mit dem Terminus „wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde“ wird angedeutet, dass manche Übergriffe auch ohne Vorsatz geschehen könnten. „Zufällig“ also, oder aus einem „Affekt“ heraus. Vielleicht als Reaktion auf eine „Verführung“ seitens des Kindes, oder zumindest eines „Missverständnisses“ seitens des Erwachsenen? In dieser harmlos wirkenden Aussage „wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde“ verbirgt sich also das altbekannte reaktionäre und täterfokussierte Denken, das den Angriff durch den Erwachsenen auf das Kind als „ich-weiß-auch-nicht-wie-das-geschehen-konnte“ verharmlost, bzw. sexualisierter Gewalt gegen Kinder als eine Form von „Beziehung“ und das Kind als Beteiligten (statt als Opfer) darstellt.
Vollends unglaubwürdig machen sich Bündnis 90/Die Grünen mit ihrer Argumentation, warum die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöht werden soll. „Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen“, heißt es da. Stellt sich die Frage, warum Opfer sexueller Gewalt nur mehr Zeit erhalten sollen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen? Wenn es sich nun offensichtlich bis in die politischen Kreise herumgesprochen hat, dass „in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein können, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen“, darf man dies doch nicht für den zivilrechtlichen Weg berücksichtigen, sondern dann muss dies auch für den strafrechtlichen Berücksichtigung finden! Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, warum man Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit die eine Möglichkeit zuerkennt, die andere aber verwehrt. Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit müssen auch strafrechtlich die Möglichkeit haben, ihr Recht einzuklagen, selbst wenn dies ihnen aufgrund der Traumafolgen erst nach Jahrzehnten möglich ist. Nicht die Betroffenen haben diese Verzögerung zu verantworten, sondern die Täter, die auch noch gleichzeitig davon profitieren.
Zitat: „Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen.“
Nach dem Willen der Betroffenen soll es im Falle von sexualisierter Gewalt in der Kindheit weder zivil- noch strafrechtlich eine Verjährung geben. Jede Verjährung – egal ab wann sie einsetzt und wie lange sie dauert – greift massiv in die grundgesetzlich garantierten Rechte von Betroffenen ein.
@ Wilma Ja! – mit dem entscheidenden Unterschied, dass es sich bei uns um ’s Kindes und Jugendalter handelte, und das würde Vorrangigkeit bedeuten: Je früher die Schädigung, desto schwerwiegender.
@ Doro
Eine sehr klare Analyse – danke! Und SPD wie Bündnis 90/Die Grünen vergessen dabei die ’40er und ’50er Jahrgänge – wir konnten unsere Täter nicht erst vor Gericht bringen und HÄTTEN zu damaliger Zeit mit einer Anzeige uns selbst tödliche Häme eingehandelt, uns gesellschaftlich nicht über Wasser halten können, jeden Boden unter den Füßen verloren.
Wer diese Zwangslage zwischen politischer Ignoranz, familiärer Schockstarre und christkatholischem Beichtverschweigen überlebte, der musste entweder „verdammtes Glück“ (!) gehabt – oder sich rechtzeitig in sein persönliches „Seelen-Koma“(!!) zurück gezogen haben – ich nenne das nicht Leben, das war Überleben am Abgrund.
Staaten und Kirchen haben zugeschaut – Justiz, Fürsorge und Seelsorge nahmen den inneren Absturz und auch den Tod Betroffener billigend in Kauf, trotz grundgesetzlich garantierter Rechte!
Und was sagen Verfassungsrichter zu dieser unterlassenen Hilfe in den Dunkelkammern der Gesellschaften?
Es KANN – rechtsstaatlich! – nur die eine klare Aussage „rückwirkende Aufhebung der Verjährung“ geben – Ersatzleistungen für vereitelte Lebensqualität könnte Überlebenden den Rest der Jahre ausgleichend erleichtern – da reichen bei weitem weder 5.000,- noch 10.000,-€. – Die
nach 2010 einsetzenden Fristen mögen Sozis und Grüne dann mit ihren Lösungsvorschlägen durchfechten, weil das Schweigen nun gebrochen ist, die Voraussetzungen sich also gewaltig geändert haben.