Deutscher Bundestag

Rechtsausschuss – 25.10.2011

Berlin: (hib/BOB) Mit der Stärkung der Rechte von Opfern sexuellem Missbrauchs, vor allem von Kindern, beschäftigt sich eine Anhörung des Rechtsausschusses am 26. Oktober. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor – einer der Bundesregierung (17/6261), einer der SPD-Fraktion (17/3646) und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5774). Die Regelung der Regierung sieht unter anderem vor, Opfern von sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen zu ersparen. Zur Begründung heißt es, es könnten gerade minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs es als „äußerst belastend und qualvoll empfinden“, wenn sie auf diese Weise eine emotional und oft auch intellektuell anstrengende Aussage in der ungewohnten Umgebung des Strafverfahrens mehrmals und möglicherweise in größeren zeitlichen Abständen wiederholen müssten.

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